ForumLKW & Anhänger
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. Konturmarkierung ab Juli 2011

Konturmarkierung ab Juli 2011

Themenstarteram 29. März 2011 um 6:02

Hallo,

 

muss ich jetzt meine Autos, mit Reflexionsband ausrüsten und vorallem wo ? Nur hinten ? Was heisst Lkw meine Sprinter denn jetzt auch ? Weiss da irgendwer was genaueres als die DEKRA fachkund gibt

Quelle: http://www.dekra-akademie.de/.../,navigation_id,19,content_id,309.html

Grüsse Domi

Beste Antwort im Thema

Ab 1. April 2012 dürfen Fussganger nach Einbruch der Dunkelheit nur noch mit 12m langen wechselweise rot und gelb blinkenden Leuchtstäben am Strassenrand entlanggehen sowie eine Elektromütze mit Rundumlicht tragen, um nicht übersehen zu werden.

---

Da haben sich die Politclowns wieder was tolles ausgedacht - wer ein Fahrzeug in der Dimension eines kleinen Hauses übersieht, sollte seinen Blindenstock mal in Reparatur bringen!

26 weitere Antworten
Ähnliche Themen
26 Antworten

Zitat:

müssen alle Lkw Neuzulassungen ab Juli 2011 mit den bisher noch freiwilligen Konturmarkierungen ausgestattet sein

Ab 1. April 2012 dürfen Fussganger nach Einbruch der Dunkelheit nur noch mit 12m langen wechselweise rot und gelb blinkenden Leuchtstäben am Strassenrand entlanggehen sowie eine Elektromütze mit Rundumlicht tragen, um nicht übersehen zu werden.

---

Da haben sich die Politclowns wieder was tolles ausgedacht - wer ein Fahrzeug in der Dimension eines kleinen Hauses übersieht, sollte seinen Blindenstock mal in Reparatur bringen!

Das sehe ich etwas anders Ich find das Klasse solange es Nasen gibt die offensichtlich zu faul oder gar zu blöde sind defekte Leuchtmittel auszuwechseln bringt das richtig was. Wenn es dadurch auch nur einen Verletzten oder gar Toten im Strassenverkehr weniger gibt hat das ganze richtig was gebracht.

am 30. März 2011 um 16:55

Zitat:

Original geschrieben von pleindespoir

Ab 1. April 2012 dürfen Fussganger nach Einbruch der Dunkelheit nur noch mit 12m langen wechselweise rot und gelb blinkenden Leuchtstäben am Strassenrand entlanggehen sowie eine Elektromütze mit Rundumlicht tragen, um nicht übersehen zu werden.

 

---

 

Da haben sich die Politclowns wieder was tolles ausgedacht - wer ein Fahrzeug in der Dimension eines kleinen Hauses übersieht, sollte seinen Blindenstock mal in Reparatur bringen!

Die Konturmarkierungen sind eine sinnvolle Vorschrift. Man braucht nur ein wenig Licht und schon leuchtet der ganze LKW.

Gerade nachts oder auf Raststätten ist das ein echtes Sicherheitsplus. Nur kostet es halt was drum ist es im Transportgewerbe überflüssig.....

am 30. März 2011 um 17:35

Mal ne Nebenfrage,

Sind die Teile nicht eh schon Pflicht wenn man Rundumleuchten auf dem Dach montiert hat? (nicht die Elektrohüte, gell)

Denn mein Chef wollte mir keine fest montieren (Kranwagen im Strassenbau) weil ein Kollege wegen fehlen der Teile Punkte aufgedrückt bekommen hat...

mez

Zitat:

Original geschrieben von worti32

 

solange es Nasen gibt die offensichtlich zu faul oder gar zu blöde sind defekte Leuchtmittel auszuwechseln

Das ist ein gutes Argument pro Regulierungswut:

Eine Regel wird nicht eingehalten, also kommt noch eine weitere hinzu.

Die neuen LKW, für die das Reflxspielzeug verpflichtend sein wird, werden grösstenteils mit LED-Beleuchtung ausgestattet sein, die wesentlich seltener "Birnchenwechsel" braucht.

Streifenspiele daher unnötig.

Auf Rastplätzen müsste man dann auch die Bäume und Müllcontainer reflexeln - schliesslich sind das auch stehende Hindernisse, die sich besonders nachts überraschend vor das Fahrzeug werfen.

am 31. März 2011 um 16:43

Zitat:

Original geschrieben von pleindespoir

 

Auf Rastplätzen müsste man dann auch die Bäume und Müllcontainer reflexeln - schliesslich sind das auch stehende Hindernisse, die sich besonders nachts überraschend vor das Fahrzeug werfen.

Nur ist ein Müllcontainer etwas anders als ein Tankauflieger oder einer mit Gefahrgut.....

Pleindi übertreibs nicht! :D:D:D

am 24. Mai 2011 um 22:10

Find Ich Gut.

Habs selber schon lang am Radanhänger und in den Speichen per Sekuclips :)

Sollte Freiwillig auch unter 6 Meter am PKW und Motorrad erlaubt sein wo es leider der Zeit laut Anfrage beim Verkehrsamt ohne Sondergenehmigung unverständlicher Weise verboten ist :(

Zitat:

Original geschrieben von pleindespoir

Zitat:

Original geschrieben von worti32

 

solange es Nasen gibt die offensichtlich zu faul oder gar zu blöde sind defekte Leuchtmittel auszuwechseln

Das ist ein gutes Argument pro Regulierungswut:

Eine Regel wird nicht eingehalten, also kommt noch eine weitere hinzu.

Die neuen LKW, für die das Reflxspielzeug verpflichtend sein wird, werden grösstenteils mit LED-Beleuchtung ausgestattet sein, die wesentlich seltener "Birnchenwechsel" braucht.

Streifenspiele daher unnötig.

Auf Rastplätzen müsste man dann auch die Bäume und Müllcontainer reflexeln - schliesslich sind das auch stehende Hindernisse, die sich besonders nachts überraschend vor das Fahrzeug werfen.

Dein Widerstand gegen besseres gesehen werden ist mir unerklärlich - es sei denn Du nölst grundsätzlich gerne gegen neue Vorschriften - Einsicht und vor allem praktische Erfahrungen fehlen Dir offensichtlich.

Es gibt genug Möglichkeiten wo sowas sinnvoll ist - genannt sein mal Nebelwetter, Starkregen, satter Schneefall u.v.m. - Sehen und gesehen werden ist nie verkehrt - gerade wenn der LKW ne satte Fahne hinter sich aufwirbelt und folgende Fahrzeuge keine Scheinwerferreinigungsanlage haben.

Kopfschüttelnde Überlandschwersttransportfortbewegungskünstlergrüße :cool:

am 25. Mai 2011 um 19:32

Hatte heute zu dem Thema ein nettes Gespräch mit einem Herrn von der Rennleitung, der meine Frage aber leider nicht beantworten konnte.

Vielleicht hat ja von Euch jemand eine Idee - vlt. sogar mit Quellenangabe.

Folgendes Szenario.

Ich fahre einen Wechselbrückenzug

- Tag der ersten Zulassung TW 08/2011

- Tag der ersten Zulassung Anhänger 11/2008

Durch das feste Verbinden des Wechselaufbaus wird der Aufbau Bestandteil des Tragerfahrzeuges - und ist im Sinnes des Gesetzes damit eine Fahzeugeinheit.

Das hieße in der Quintissenz, dass ich auf den Motorwagen nur noch Wechselbrücken mit Konturumrandungen aufnehmen dürfte, während es beim Anhänger egal wäre.

Oder sieht das Gesetz für Wechselbrücken was anderes vor?

am 25. Mai 2011 um 22:15

Zitat:

Original geschrieben von chaotix

Durch das feste Verbinden des Wechselaufbaus...

Mit twistlock's sind die WB nicht "fest" verbunden. Die Markierungen gelten für das verschraubte BDF Chassis. Wovon auch das Leergewicht im Ausweis stammt.

ps: stell dir nurmal all die 20" & 40"Container vor, wer klebt die alle? ;)

Wie ging der slogan früher? Tapete-kleb dir eine....

Ich finde das, bis auf die Kosten eigentlich ganz ok....

Imgp4499
am 26. Mai 2011 um 18:04

Die Konturmarkierung ist eine sinnvolle Angelegenheit. Das hat sicher kein Theoretiker, sondern ein Praktiker bestimmt.

Das Sicherheitsplus ist beträchtlich. Ich habe an unseren Fahrzeugen schon vor Wochen/Monaten die Dinger, soweit als vertretbar/möglich montiert. Wenn man nur einen Unfall verhindern kann ist die Rechnung längst aufgegangen. Stellt Euch mal den Ärger vor, wenn Euch einer nicht sieht und es kracht. Selbst wenn die  Streifenrolle 300 Euro kostet rechnet es sich noch immer locker.....

 

Ich finde, dass auch WB Fahrzeuge Streifen haben müssen. Die Frage ist nur wo? Ob man jetzt alle Container markieren soll, naja.....

 

Das andere, was ich mich frage ist: Wer sagt welcher Streifen wann ersetzt werden muss. Und wer prüft sowas wie? ^^

Dunkelkammer auf der Prüfstelle für Reflektionsstreifen? Prüfgerät wo man auf den Streifen hält und was misst?

 

Alle die gegen die Konturmarkierungen sind haben ein Problem der anderen Art!

 

 

NACHTRAG:

@voller75

 

Ich find das doch gut mit dem Anhänger. Sieht ein wenig naja unüblich aus. Hauptsache man sieht es.

@Peach

Dankeschön:)

So sah der Anhänger vorher aus, den ich mit meinem Bruder

aufbereitet..."gepimpt" hatte :D

Imgp4393
Imgp4482
Imgp4493-on
Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. Konturmarkierung ab Juli 2011