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Kostenvoranschlag - was wird netto ausgezahlt

Themenstarteram 8. Oktober 2009 um 15:26

hallo, ich habe eine frage: auto a wird von auto b beschädigt. auto a macht mit versicherung von auto b aus, dass man kostenvoranschlag macht und diesen mit fotos an versicherung schickt (auswahl laut telefonat mit versicherung: man kann das geld netto bekommen oder reparieren lassen).

kostenvoranschlag gemacht und auto a hat x€ dafür bezahlt, laut diesem beträgt der arbeitswert etwa 75% und das material etwa 25%.

1.wenn auto a das auto auf eigene hand reparieren will und das geld netto bekommen will, sind es dann die vollen 100% + kostenvorschlagskosten (natürlich ohne mwst.), oder zieht die versicherung die arbeitstunden/sonstiges ab und kostenvoranschlag wird auch nicht bezahlt?

2.kann die versichrung auch einen gutachter verlangen? wird der gestellt, oder kann sich auto a diesen selbst aussuchen (und wer zahlt diesen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von KikiNo85

 

 

Hallo twelferider,

zunächst vielen Dank für deine Informationen. :)

 

was heisst bagatellgrenze?

ja ich hab schon bissle dazu gelesen und wollte nochmal sicher gehen.

 

benötige ich eigentlich die schadensnummer sofort,

oder kann ich gleich den kostenvoranschlag mit bildern losschicken?

ein wenig Höflichkeit könnte man den Stammusern mal schon zu Teil kommen lassen, wenn die euch hier schon Tipps und Ratschläge geben, die normalerweise bei einem Anwalt richtig Geld kosten........:mad:

 

 

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28 Antworten

Die Frage verstehe ich nicht - insbesondere, da du dir sie selbst schon beantwortet hast.

 

Zitat:

Original geschrieben von KikiNo85

laut telefonat mit versicherung: man kann das geld netto bekommen oder reparieren lassen).

Wenn Versicherung den Kostenvoranschlag akzeptiert, dann wird der Nettobetrag hieraus ausgezahlt.

Ist doch vollkommen wurscht, wieviele Teile Arbeitslohn und wieviele Teile Materialkosten sind.

Massgeblich ist: Welcher Aufwand wird benötigt, um das Fahrzeug fach- und sachgerecht wieder instand zu setzen.

 

Zu 2. : Grundsätzlich liegt die Gutachterwahl bei dir.

Aber auf die Bagatellgrenze achten - ansonsten sind Schwierigkeiten mit der Bezahlung des Gutachtens vorprogrammiert.

Ggf. ausdrücklich ein KURZgutachten verlangen - dies wird von der Versicherung auch bei Kleinschäden übernommen.

 

 

Themenstarteram 8. Oktober 2009 um 20:33

was heisst bagatellgrenze?

ja ich hab schon bissle dazu gelesen und wollte nochmal sicher gehen.

benötige ich eigentlich die schadensnummer sofort,

oder kann ich gleich den kostenvoranschlag mit bildern losschicken?

Zitat:

Original geschrieben von KikiNo85

 

 

Hallo twelferider,

zunächst vielen Dank für deine Informationen. :)

 

was heisst bagatellgrenze?

ja ich hab schon bissle dazu gelesen und wollte nochmal sicher gehen.

 

benötige ich eigentlich die schadensnummer sofort,

oder kann ich gleich den kostenvoranschlag mit bildern losschicken?

ein wenig Höflichkeit könnte man den Stammusern mal schon zu Teil kommen lassen, wenn die euch hier schon Tipps und Ratschläge geben, die normalerweise bei einem Anwalt richtig Geld kosten........:mad:

 

 

am 8. Oktober 2009 um 20:49

Hallo,

Bagatellgrenze heißt, dass bei einem Schaden unter 750,- EUR die Versicherung die Rechnung eines selbst beauftragten Sachverständigen möglichwereise nicht zu zahlen braucht, da die Einholung eines Gutachtens dann gegen die Schadenminderungsplicht verstößt. Die Bagatellgrenze sehen die Gerichte unterschiedlich, manche setzen die Grenze auch bei 500,- EUR oder bei anderen Werten; bei Schäden unter 750,- EUR sollte man die Einschaltung eines Gutachters auf jeden Fall mit der Versicherung klären.

Die Unterlagen kannst Du auch ohne Schadennummer losschicken, wenn Du Angaben des Verursachers (Name, Anschrift, Kennzeichen) und den Schadentag angibst.

Zur ursprünglichen Frage: grundsätzlich kannst Du fiktiv abrechnen und die Nettoreparaturkosten erstattet bekommen (vorausgesetzt es ist kein Totalschaden). Einen generellen Abzug z.b. der Lohnkosten gibt es nicht. Ob die Versicherung aber die Nettoreparaturkosten laut KVA komplett anerkennt oder doch Kürzungen vornimmt, läßt sich pauschal nicht sagen.

Gruß Schusti

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

ein wenig Höflichkeit könnte man den Stammusern mal schon zu Teil kommen lassen, wenn die euch hier schon Tipps und Ratschläge geben, die normalerweise bei einem Anwalt richtig Geld kosten........:mad:

Tja, Delle ist halt so heutzutage.

Mal hier vorbeikommen, ein paar Informationen abgreifen - und dann tschüss auf Nimmerwiedersehen.

Ist ja alles selbstverständlich, dass einem hier geholfen wird.

Höflichkeit?

Was ist das für ein Wort??

Nie gehört!!

Traurig, aber wahr.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

 

ein wenig Höflichkeit könnte man den Stammusern mal schon zu Teil kommen lassen, wenn die euch hier schon Tipps und Ratschläge geben, die normalerweise bei einem Anwalt richtig Geld kosten........:mad:

Tja, Delle ist halt so heutzutage.

 

Mal hier vorbeikommen, ein paar Informationen abgreifen - und dann tschüss auf Nimmerwiedersehen.

 

Ist ja alles selbstverständlich, dass einem hier geholfen wird.

 

Höflichkeit?

 

Was ist das für ein Wort??

 

Nie gehört!!

 

Traurig, aber wahr.

twelf, mir ist das mittlerweile Latte.............

 

GTG

 

CU

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

GTG

Was ist das denn?

Ich kenn nur GTO :D

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

GTG

Was ist das denn?

Ich kenn nur GTO :D

Got To Go = "ich muss weg",  "ich muss gehen" 

 

Gruß Delle :D

Themenstarteram 14. Oktober 2009 um 20:44

ja sorry, natürlich bin ich für diese hilfreichen informationen sehr dankbar! bin nur im stress... und konnte ne weile net schreiben. also auto a hat jetzt den kostenvoranschlag weggeschickt und von der verischerung die nachricht bekommen "wir sind bereit im Rahmen unserer Eintrittspflicht den Schaden zu regulieren". dazu habe ich aber nichts gutes gelesen und man sollte sich nun einen anwalt holen. doch was ist,wenn man keinen rechtsschutz hat?

Zitat:

Original geschrieben von KikiNo85

doch was ist,wenn man keinen rechtsschutz hat?

wenn du zweifelsfrei geschädigter bist, übernimmt i.d.r. die gegnerische haftpflicht die kosten für den anwalt......

Das ist selbst mir jetzt ne Nummer zu hoch!

 

Also: Du bekommst von der Versicherung eine Regulierungszusage in dieser Form:

 

Zitat:

Original geschrieben von KikiNo85

von der verischerung die nachricht bekommen "wir sind bereit im Rahmen unserer Eintrittspflicht den Schaden zu regulieren".

Was im Klartext bedeutet: "Weise deinen Schaden nach (z.B. durch Vorlage eines Kostenvoranschlages), dann regulieren - sprich bezahlen wir."

 

Und dann kommt das hier:

Zitat:

Original geschrieben von KikiNo85

dazu habe ich aber nichts gutes gelesen und man sollte sich nun einen anwalt holen.

Ja neee.......also, ich weiss jetzt auch nicht........man könnte auch die Feuerwehr noch holen, oder das THW, vielleicht können die ja auch noch etwas für einen tun.......................

 

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Das ist selbst mir jetzt ne Nummer zu hoch!

 

 

Also: Du bekommst von der Versicherung eine Regulierungszusage in dieser Form:

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von KikiNo85

von der verischerung die nachricht bekommen "wir sind bereit im Rahmen unserer Eintrittspflicht den Schaden zu regulieren".

Was im Klartext bedeutet: "Weise deinen Schaden nach (z.B. durch Vorlage eines Kostenvoranschlages), dann regulieren - sprich bezahlen wir."

 

 

Und dann kommt das hier:

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von KikiNo85

dazu habe ich aber nichts gutes gelesen und man sollte sich nun einen anwalt holen.

Ja neee.......also, ich weiss jetzt auch nicht........man könnte auch die Feuerwehr noch holen, oder das THW, vielleicht können die ja auch noch etwas für einen tun.......................

oder den Mützenmann.........:D

am 15. Oktober 2009 um 20:18

viele laien können aber, mal von contolexpert und co abgesehen, ihren schaden allein nicht richtig beziffern....

schließlich gibts neben dem "Blechschaden" noch ab und an den ein oder anderen euro drum herum.

noch interessanter ist es, wenn es um personenschäden geht. neulich freute sich jemand über 3500 euro schmerzensgeld für ne gebrochene schulter. er wuste nicht, dass er auch 25000 bekommen könnte...

Themenstarteram 15. Oktober 2009 um 20:29

@MagirusDeutzUlm: Danke für deine info.

@twelferider und Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Das ist selbst mir jetzt ne Nummer zu hoch!

 

Also: Du bekommst von der Versicherung eine Regulierungszusage in dieser Form:

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von KikiNo85

von der verischerung die nachricht bekommen "wir sind bereit im Rahmen unserer Eintrittspflicht den Schaden zu regulieren".

Was im Klartext bedeutet: "Weise deinen Schaden nach (z.B. durch Vorlage eines Kostenvoranschlages), dann regulieren - sprich bezahlen wir."

 

Und dann kommt das hier:

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von KikiNo85

dazu habe ich aber nichts gutes gelesen und man sollte sich nun einen anwalt holen.

Ja neee.......also, ich weiss jetzt auch nicht........man könnte auch die Feuerwehr noch holen, oder das THW, vielleicht können die ja auch noch etwas für einen tun.......................

da meint man es gut mit einem und bedankt sich (besser später als nie-ausserdem konnte ich nicht ins forum schauen), und dann kommt sowas. du brauchst dich jetzt auch nicht auszutoben und denken du brauchst mich hier zu verarschen...du bist genauso mensch wie jeder andere, und dann sollte man sowas lassen. wenn du mitgelesen hättest, dann wüsstest du, dass der kostenvoranschlag bereits bei der versicherung eingegangen ist und im nachhinein diese nachricht von der versicherung gekommen ist. würden sie den schaden regulieren, dann hätten sie es gleich TUN können, z.B. durch Auszahlung der Schadensregulierung.

Ich könnte mir vorstellen, dass du Lehrer bist, weil der "schüler" fertig gemacht wird, wenn er lieber zu viel frägt als zu wenig. Deshalb sagt man ja, dass die Qualität der Bewerber zu schlecht ist für Ausbildungsplätze

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