1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Ford
  5. Kuga
  6. Kuga Mk2
  7. Kuga 2013 bestellt-->Zulassung 2014 KFZ Steuer jetzt teurer

Kuga 2013 bestellt-->Zulassung 2014 KFZ Steuer jetzt teurer

Ford Kuga DM3
Themenstarteram 18. Januar 2014 um 20:32

Hallo Kuga Fans,

ich habe mein Kuga Ende April bestellt.

Liefertermin laut Kaufvertrag auf Ende Dez.2013 terminiert :-(

So...jetzt ist Jan. 2014 und das Auto ist immer noch nicht da.

Vorraussichtliche Lieferung März ´14 :-)

Das Problem ist jetzt das die KFZ-Steuer bei Fahrzeugen die nach dem 01.01.14 zugelassen werden gestiegen ist.

Bei meinem 1,6 Ecoboost bedeutet das 30 Euro mehr im Jahr.

Ich denke das Problem haben einige von euch!

Habt ihr versucht, die erhöte Belastung beim Händler finanziell reinzuholen.

Ich denke so 300 Euro müssen schon rausspringen.

Ich wäre dankbar für eure Erfahrungen.

Gruß Kuga679

Beste Antwort im Thema

Das ist garantiert ein unverbindlicher Liefertermin gewesen. Ich würde mir die Frage beim Händler sparen da es meiner Meinung nach lächerlich ist. Falls dein alter Wagen mehr verbraucht müsstest du ja auch noch Spritgeld für die Zeit der Lieferverzögerung verlangen. Also falls es dein Händler des Vertrauens ist wo du auch weiterhin hinfahren möchtest würde ich mir die Frage verkneifen. Wie gesagt alles meiner Meinung nach.

10 weitere Antworten
Ähnliche Themen
10 Antworten

Das ist garantiert ein unverbindlicher Liefertermin gewesen. Ich würde mir die Frage beim Händler sparen da es meiner Meinung nach lächerlich ist. Falls dein alter Wagen mehr verbraucht müsstest du ja auch noch Spritgeld für die Zeit der Lieferverzögerung verlangen. Also falls es dein Händler des Vertrauens ist wo du auch weiterhin hinfahren möchtest würde ich mir die Frage verkneifen. Wie gesagt alles meiner Meinung nach.

Hallo,

also grundsätzlich stimme ich thunder123456 zu - ich würde mir die Frage danach auch verkneifen, aber wenn du im April bestellt hast und das Auto jetzt erst im März kommen soll, würde ich dem Händler ganz andere Fragen stellen. Die Lieferzeit fällt ja nun doch extrem lang aus und wenn ich in deiner Signatur lese, was du bestellt hast, ist es ja ein Kuga mit normaler Konfiguration.

Die Liefertermine sind ja immer unverbindlich bei Ford, aber 11 Monate sind meiner Meinung nach viel zu lang.

Vielleicht gibt es ja eine einvernehmliche Lösung, die auch die höhere Steuer ausgleicht.

Gruß

FS

Bei einer jährlichen Mehrbelastung von 30 € halte ich 300 für etwas zu hoch gegriffen.

Meine Meinung: sollte man nicht machen, es sei denn man will sich lächerlich machen.

Wenn dies passiert fängt der Händler an:

- gesparte Finanzierungskosten bei Leasing oder Finanzierung

- erwirtschaftete Zinsen bei Barkauf

- gesparter Wertverlust über die Zeit

- eventuell gesparte Mehrkosten der Versicherung

dagegenzurechnen.

Laß es.

Ingo

am 20. Januar 2014 um 9:46

Anmahnen! (die 5% kannst ja mal versuchen...)

Unverbindlicher Liefertermin

Hier bleibt Ihnen nur, Ihre Ungeduld zunächst zu zügeln. Kalkulieren Sie beim unverbindlichen Liefertermin ein, dass der Händler diesen um bis zu sechs Wochen überziehen darf. Erst danach können Sie Ihr Missfallen auf zweierlei Art äußern:

Sie mahnen den Händler schriftlich an, das Fahrzeug zu liefern - und setzen ihn damit in Verzug. Für jede weitere schuldhaft verursachte Verzögerung können Sie dann Schadenersatz geltend machen. Der beschränkt sich allerdings bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5 Prozent der Kaufsumme Noch wirksamer ist jedoch, wenn Sie Ihrem Händler schriftlich eine Frist (etwa von zwei Wochen) zur Lieferung setzen. Zuckt er nach Ablauf der Frist immer noch hilflos mit den Schultern, treten Sie vom Vertrag zurück. Der Rücktritt führt dazu, dass der Kaufvertrag erlischt. Wenn Ihnen ein Schaden entstanden ist, pochen Sie außerdem auf Schadenersatz, der jedoch bei leichter Fahrlässigkeit auf 25 Prozent des Kaufpreises begrenzt ist.

Gegen höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen) sowie Betriebsstörungen beim Hersteller oder Verkäufer (z. B. Streik, Aussperrung) sind Sie, wie Ihr Händler, machtlos. Deshalb verändern dadurch eingetretene Lieferverzögerungen die genannten Termine und Fristen um die Dauer der Störung. Länger als vier Monate müssen Sie allerdings nicht warten. Sie können dann vom Vertrag zurücktreten.

https://www.das.de/.../lieferfristen.aspx

http://www.abc-recht.de/ratgeber/kauf/tipps/schadensersatz.php

am 20. Januar 2014 um 14:05

Zitat:

Original geschrieben von isidor1967

Anmahnen! (die 5% kannst ja mal versuchen...)

Unverbindlicher Liefertermin

Hier bleibt Ihnen nur, Ihre Ungeduld zunächst zu zügeln. Kalkulieren Sie beim unverbindlichen Liefertermin ein, dass der Händler diesen um bis zu sechs Wochen überziehen darf. Erst danach können Sie Ihr Missfallen auf zweierlei Art äußern:

Sie mahnen den Händler schriftlich an, das Fahrzeug zu liefern - und setzen ihn damit in Verzug. Für jede weitere schuldhaft verursachte Verzögerung können Sie dann Schadenersatz geltend machen. Der beschränkt sich allerdings bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5 Prozent der Kaufsumme Noch wirksamer ist jedoch, wenn Sie Ihrem Händler schriftlich eine Frist (etwa von zwei Wochen) zur Lieferung setzen. Zuckt er nach Ablauf der Frist immer noch hilflos mit den Schultern, treten Sie vom Vertrag zurück. Der Rücktritt führt dazu, dass der Kaufvertrag erlischt. Wenn Ihnen ein Schaden entstanden ist, pochen Sie außerdem auf Schadenersatz, der jedoch bei leichter Fahrlässigkeit auf 25 Prozent des Kaufpreises begrenzt ist.

Gegen höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen) sowie Betriebsstörungen beim Hersteller oder Verkäufer (z. B. Streik, Aussperrung) sind Sie, wie Ihr Händler, machtlos. Deshalb verändern dadurch eingetretene Lieferverzögerungen die genannten Termine und Fristen um die Dauer der Störung. Länger als vier Monate müssen Sie allerdings nicht warten. Sie können dann vom Vertrag zurücktreten.

https://www.das.de/.../lieferfristen.aspx

http://www.abc-recht.de/ratgeber/kauf/tipps/schadensersatz.php

Ich finde das ziemlich übertrieben,das wäre so als wenn man mit Kanonenkugeln auf Spatzen schießt!!!

Wie schon gesagt,die Liefertermine sind unverbindlich und das hat auch seinen Grund!Das kann viele Gründe haben,warum sich die Auslieferung verzögert und dann den Fordhandler den schwarzen Peter zuschieben wäre zu einfach.Und mal ehrlich,bei ein 30-400000€ Auto,wegen 30€ höhere Steuern jammern ist ja wohl lächerlich.

am 20. Januar 2014 um 14:16

na hör mal...

der Kollege wartet 8 Monate auf sein Auto und soll dann nochmal 3 Monate warten...

einfach so.. tralalalaaa...

du hast ja ne freundliche Einstellung.

Bei mir wär die Sache schon beim Anwalt...

So ist das. Dann hätte er schon nach 5 oder 6 Monaten anmahnen müssen.

So schreibt es der Gesetzgeber vor.

Ich habe dies auch getan: Lieferfrist Juli 2013. 6 Wochen Wartezeit und dann mit Frist von 14 Tagen anmahnen.

Ingo

am 20. Januar 2014 um 17:02

kann sich wirklich keiner vorstellen, dass ein Konzern wie Ford (und andere natürlich auch...)

durch seine Lieferstrategie Zulassungszahlen manipuliert?

Einfach Ausliefeungen in 2014 verschieben um am Ende des Jahres ein paar Plätze gut zu machen?

Auf dem Rücken des Kunden?

Ein bischen glaub ich schon an die kleine Weltverschwörung...

;)

btw- das macht jeder Handwerker, wenn das abgelaufene Geschäftsjahr gut war....

am 20. Januar 2014 um 19:33

Also ich kann mich über meinen Händler nicht beschweren,Ende April mit reichlich Extras bestellt und der voraussichtliche Liefertermin wurde für Nov-Dez vermerkt,aber der Händler hat sich ins Zeug gelegt und Mitte Juli stand er auf dem Hof und 1.August hab ich ihn geholt.

Im übrigen seh ich es relaxter, 30€ mehr Steuern im Jahr macht 300€ in 10Jahren, bei den Rabatt den ich bekomm hab kann ich darüber die 300€ nur lachen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen