Kuga mit falschem Motor geliefert
Ja richtig, mein Auto wurde mit einem 150PS ecoboost geliefert. Bestellt habe ich einen 150PS Diesel.
Kann mir jemand sagen was ich jetzt preislich rausholen kann bei einer Neubestellung bzw als Schadensersatz?
Beste Antwort im Thema
Schwimmbutz, du hast mich falsch verstanden. Er soll nicht mit dem Anwalt drohen oder beim Händler erscheinen, sondern sich vom Anwalt nur seine Möglichkeiten (Rechte) aufzeigen lassen, bevor er sich mit weniger zufrieden gibt als Ihm eigentlich zustehen würde. Ich glaube nicht das der Händler einem Kunden freiwillig alle Möglichkeiten aufzeigt und ggfs. erstattet.
Ein Beispiel soll mein eigener Fall sein, hier hatte ich mich auch mal beim RA schlau gemacht und war überrascht was mir alles an Geld zustand. Letztlich hat mich die Auskunft beim RA nichts gekostet - weil es die gegnerische Versicherung zahlen musste, und nebenbei habe ich auf den nagelneuen Wagen alles zusammen runde 3.500 Euros gespart zusätzlich zum kostenlosen Satz Winteralus (knappe 1.000 Euros). Hätte ich alles nicht gewusst und sicher mit weniger den Hof verlassen.
Also nicht gleich die Keule raus holen, sondern erst mal über die eigenen Rechte informieren lassen, dann kann man dem Händler auch sehr viel besser gegenübertreten, weil ich weiß was mir zusteht.
VG
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14 Antworten
Hallo, bei mir wurde einmal Schaltgetr. statt Automatik geliefert. KP waren 38 Tsd €. Der Händler hat 5 Tsd geboten. ich habe den gel. bis zur Neulieferung kostenlos, außer Benzin, gefahren + 2,5 Tsd.
Sowas ist auch möglich????
Falscher Motor oder falsches Getriebe???
Das ist ja wohl nicht wahr...
Dann bin ich mal gespannt, ob meiner richtig zusammengeschraubt wurde!
Ich würde ihn nicht annehmen!
Du hast sicherlich nicht ohne Grund den Diesel bestellt (Streckenprofil, km/Jahr, Anhänger?).
Das Recht ist auf deiner Seite!
(Zb http://mobil.n-tv.de/.../...otor-verpflichtet-nicht-article366189.html)
Ich würde den Wagen auch nicht annehmen.
Sachen gibt es,kaum zu glauben.
Ich nehme ihn auch nicht ab!
Nur meine Frage ist, in welcher Höhe kann ich Schadensersatz fordern weil meiner eh schon 5 Wochen zu spät kam und ein neuer im Bestfall in 5 Wochen und im schlimmsten Fall in 3 Monaten kommt.
Bei einem entsprechendem Angebot des Händlers wäre ich persönlich flexibel.
- Erstattung der Preisdifferenz zw. Diesel und Benziner ( Ist wohl selbstverständlich.)
- Angemessene "Entschädigung" für den Ärger
- Garantieverlängerung oder/und Übernahme der Wartungskosten für einen gewissen Zeitraum
Wenn diese drei Punkte erfüllt wären würde ich, wenn mir das passiert wäre, ernsthaft über eine Übernahme nachdenken. In Deiner Vehandlungsposition würde ich auch die Versicherungskosten mit ins Spiel bringen. Zumindest würde ich austesten was geht. Dann kannst Du immer noch sagen daß Du das Auto nicht willst.Bin allerdings voreingenommen weil ich von meinem EcoBoost total begeistert bin. Auf jeden Fall vor Deiner Entscheidung mal einen Probe fahren.
Halt uns auf dem Laufenden.
Schadenersatz wofür?
Wenn Du ihn nicht abnimmst, sondern auf korrekter Lieferung bestehst ergibt sich daraus ein Verzug, also Verlängerung der Lieferzeit. Der Händler könnte Dir für diese Zeit unentgeltlich ein Fahrzeug zur Verfügung stellen, zumal der Händler vermutlich die Verantwortung dafür trägt, da er nicht die Bestätigung/ Bestellung korrekt geprüft hat.
Tut er dies nicht ist zu bewerten welcher tatsächlicher "Schaden" sprich Kosten durch den verzögerten Liefertermin entsteht.
Zitat:
@andreas.sauer schrieb am 14. März 2015 um 08:21:38 Uhr:
Ich nehme ihn auch nicht ab!
Nur meine Frage ist, in welcher Höhe kann ich Schadensersatz fordern weil meiner eh schon 5 Wochen zu spät kam und ein neuer im Bestfall in 5 Wochen und im schlimmsten Fall in 3 Monaten kommt.
Habe gerade gesehen, daß sich unsere Beiträge überschnitten haben. Deine Entscheidung steht ja fest.
Zitat:
@andreas.sauer schrieb am 14. März 2015 um 08:21:38 Uhr:
Ich nehme ihn auch nicht ab!
Nur meine Frage ist, in welcher Höhe kann ich Schadensersatz fordern weil meiner eh schon 5 Wochen zu spät kam und ein neuer im Bestfall in 5 Wochen und im schlimmsten Fall in 3 Monaten kommt.
Wenn es um das Thema "Schadensersatz" geht, würde ich bei diesen Beträgen immer einen Fachmann ( sprich Anwalt) zu Rate ziehen. Als Laie bekommt man niemals das was rechtlich möglich wäre, mein Erfahrung.
Und eine Beratung kostet nicht die Welt, mit RS sogar überhaupt nix.
Würde mich nach Alternativen umsehen, welche umgehend lieferbar wären, z.B. Tageszulassungen die deiner Bestellung nahe kommen oder sogar passen würden. Ein Beispiel
Preislich geht das sicher immer noch was.
VG
Ich hatte ja auch empfohlen den Wagen nicht abzunehmen, du sagst ja selber dass du diesen Weg gehen möchtest.
Bevor du aber mit einem Anwalt kommst, würde ich mal mit dem Händler reden. Es gibt ja noch einige Fakten die wir nicht kennen (wie z.B.: Inzahlungsnahme alter PKW: wenn du den Wagen später abgibst, ist dein Wert ja auch niedriger.)
Reden ist immer gut bevor man die dicke Keule schwingt. Natürlich weiß ich (auch als leidiger Erfahrung) dass manche Händler leider nur "Keule" verstehen.
Sofern du noch nichts bezahlt hast, ist die Sache doch einfach: Der Händler hat ein Fzg was er ja eigtl schnell verkaufen kann. Du hast das Geld und kannst (woanders) neu bestellen.
Schwimmbutz, du hast mich falsch verstanden. Er soll nicht mit dem Anwalt drohen oder beim Händler erscheinen, sondern sich vom Anwalt nur seine Möglichkeiten (Rechte) aufzeigen lassen, bevor er sich mit weniger zufrieden gibt als Ihm eigentlich zustehen würde. Ich glaube nicht das der Händler einem Kunden freiwillig alle Möglichkeiten aufzeigt und ggfs. erstattet.
Ein Beispiel soll mein eigener Fall sein, hier hatte ich mich auch mal beim RA schlau gemacht und war überrascht was mir alles an Geld zustand. Letztlich hat mich die Auskunft beim RA nichts gekostet - weil es die gegnerische Versicherung zahlen musste, und nebenbei habe ich auf den nagelneuen Wagen alles zusammen runde 3.500 Euros gespart zusätzlich zum kostenlosen Satz Winteralus (knappe 1.000 Euros). Hätte ich alles nicht gewusst und sicher mit weniger den Hof verlassen.
Also nicht gleich die Keule raus holen, sondern erst mal über die eigenen Rechte informieren lassen, dann kann man dem Händler auch sehr viel besser gegenübertreten, weil ich weiß was mir zusteht.
VG
Danke erst mal für die hilfreichen Beiträge.
So wie ich das jetzt herauslese, sind wohl zwischen 4000 und 5000€ drin.
Alleine 3.000€ Verzugsstrafe muss er mir Ende März bezahlen da mein Auto dann 6 Wochen über Termin ist.
Stand heute Morgen:
Mein Händler könnte mir meinen bestellten, mit Diesel und in Ca 5 Wochen liefern.
Am Montag halten wir alles vertraglich fest und er hat heute bereits von mir auch schon gesagt bekommen, dass er bis Montag Zeit hat sich zu überlegen was er mir an mehr Ausstattung ohne Aufpreis anbieten kann.
Ich halte euch auf dem laufenden.
Update!
Habe heute eine lange Verhandlung mit meinem FFH geführt.
Ergebnis:
Ich bekomme einen Kuga individual Vorführwagen mit 300km auf der Uhr mit 150 PS Automatik 4x4 und Vollausstattung außer Leder für einen Aufpreis von 1.000€
Er kommt mir somit 5.000€ entgegen.
Zitat:
@andreas.sauer schrieb am 16. März 2015 um 22:22:33 Uhr:
Update!
Habe heute eine lange Verhandlung mit meinem FFH geführt.
Ergebnis:
Ich bekomme einen Kuga individual Vorführwagen mit 300km auf der Uhr mit 150 PS Automatik 4x4 und Vollausstattung außer Leder für einen Aufpreis von 1.000€
Er kommt mir somit 5.000€ entgegen.
Top!
Dann war es ja gar nicht so ein grosser Nachteil für Dich, das Dein Wagen falsch geliefert wurde! ;-)