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Kuga - Wertverlust bei Wiederverkauf wegen Mietwagen??

Ford Kuga DM2
Themenstarteram 13. Januar 2011 um 12:47

Hallo,

ist ein Fordfachmann unter euch? Frage:

Wenn man einen Ford kauft, bei dem es heisst , 2 Vorbesitzer wie folgt:

1) Tageszulassung Fordbank

2) Restzeit Vorführwagen Fordhändler.

und hinterher auf dem alten Brief feststellt, daß der Wagen

1) 1 Jahr als Mietwagen bei bekannter Firma

2) Als Vorführwagen beim Fordhändler (1/2 Jahr)

genannt ist, was zieht das wohl prozentual für einen Wertverlust

nach sich falls man den Wagen wiederverkaufen muss??

Es hiess ursprünglich die Fordbank könnte man wegargumentieren, da der Fordhändler mit einer Tageszulassung bessere Konditionen bekommt. Jetzt wären wir aber definitv der Drittbesitzer....

Ich habe irgendwie zu spät geschaltet und bin Grottenunglücklich. Hat vielleicht irgendjemand eine Idee??

Vielen Dank für eure Hilfe, viele Grüsse

Ernstbert

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12 Antworten

hi ernstbert,

vorne weg ich habe fast 3 jahre in der finanzierungsbranche (leasing/kredit) gearbeitet und danach 8 jahre als fuhrparkmanager. leasingrückläufer und verkäufe waren mein täglichbrot. zu deiner frage:

was hat dir der verkäufer gesagt? hat der dir klar gesagt, dass es sich um einen mietwagen handelt? so wie du das schreibstwohl nicht und das ist schon böse. man kann das als täuschung werten. das mit dem "wegdiskutieren" bei einem jahr haltedauer einer tageszulassung ist schon "optimistisch".

ich nehme mal nach deiner wortwahl an, dass du schon den vertrag unterzeichnet hast?! die vorbesitzer, der EU sei dank, sind mit den neuen zulassungsdokumenten jetzt immer schwer nachvollziehbar. früher war das alles etwas transparenter, denn es standen mehr vorbesitzer in den zulassungsunterlagen...

also wenn der wagen als mietwagen unterwegs war, ist das schon recht herb vom wertverlust her. einen wert zu nennen ist so (ohne km angabe und evtl. vorhandene macken, sowie ausstattung, farbe usw.) schlecht möglich. ich denke 10-15% im vergleich zum wagen ohne mieterfahrung sind so ein pi-mal-daumen-wert. es hängt natürlich auch an der marktlage. wenn zum verkaufszeitpunkt viele kugas (große wagen) da sind, dann wird deiner um so billiger sein müssen weil "mietwagen". wenn mans offen dranschreibt rennen einem die leute nicht gerade die bude ein, es sei denn es ist billig... :-)

wie gesagt für konkrete werte habe ich gerade meine glaskugel verlegt;-), aber ich hoffe ich habe die ein paar anhaltspunkte gegeben. vielleicht solltest du auch mal mit einem anwalt darüber sprechen den vertrag anzufechten (arglistige täuschung). ich gehe mal nicht davon aus, dass der händler dich freiwillig da wieder raus lassen will. kannst es ja mal versuchen....

greetz

mikka

Themenstarteram 13. Januar 2011 um 15:35

Hi , vielen Dank für die Antwort.

Ja, ich hab den Wagen schon. Ich hab es erst nach der Ummeldung auf dem Brief gesehen. Der Verkäufer sagt bei sich im Computer stand

Tageszulassung Fordbank. Könnte ich ihm glauben, das so einige Ausstattungsdetails bzgl. des Kugas nicht stimmten - kann aber eigentlich nicht mein Problem sein.

Das Problem ist, daß im Vertrag Mietwagen / Vorführwagen angekreuzt ist. Wir haben das unterschrieben weil es ja offiziel ein

Ford-Vorführwagen war - und das wussten wir. Das er zusätzlich als

Mietwagen gelaufen ist wussten wir nicht. Aber wie beweisen?????

Ich habe Freitag ein telefonisches Date mit dem Anwalt. Ich wollte erst mit dem sprechen bevor ich mich an den Ford Vertragshändler!!!

wende.

Trotzdem vielen lieben Dank!!

P.s. Das schlimmste ist, der Wagen ist auch schon bezahlt... :-(

am 13. Januar 2011 um 16:44

hallo Ernstbert,

schau mal hier:

http://www.kfz-betrieb.vogel.de/index.cfm?pid=5473&pk=230706

hoffe du bist "irgendwie" erfolgreich, obwohl ich etwas zweifle.

bitte berichte vom ergebnis.

grüße

am 14. Januar 2011 um 17:21

Tja, komische Rechtssprechung!?!

Warum müssen dann Mietwagen schon nach einem Jahr zum TÜV, wenn keine a-typische Nutzung vorliegt!

War das bei deinem Wagen (Ernstbert) auch so, dass er schon ein Jahr nach der Zulassung beim TÜV war? Normal sind ja 3 Jahre nach der Erstzulassung!

Gruß vom Kostas

am 14. Januar 2011 um 20:59

sind einige themen schon vorhanden, aber schau selber:

Mietwagen

aber leider gibt es immer noch keine eindeutige rechtsprechung.

grüße

Themenstarteram 16. Januar 2011 um 13:47

Hallo,

ich habe mit meinem Anwalt gesprochen. Er ist selbst schon mal mit eine Mietwagengeschichte

bis zum Oberlandesgericht - und hat verloren. Es gibt leider mehr Urteile daß man nicht sagen muss

das es ein Mietwagen war als das man es sagen muss. Er sagt, wir haben dadurch daß Mietwgen/Vorführwagen auf der AB steht reell keine Chance. Emotionen hin oder her, ich hab mich schlicht verkaspern lassen - auch wenn es mehr als hinterhältig war. Ich hab jetzt erstmal eine Mail an den Verkäufer gemacht (vielleicht hatte er ja wirklich die falschen Daten im Computer - ich glaub leider an das gute im Menschen) Mal die Raktion abwarten. Dann schreib ich mal an die Geschäftsleitung. Die haben mehrere Autohäuser hier, ich kann mir nicht vorstellen daß die auf so eine Art Geschäfte machen wollten. ....

Ich halte euch auf dem laufenden, und kuga Tüv gucke ich nach.

Liebe Grüsse

Ernstbert

hi ernstbert,

ist ja nicht so pralle... mein tipp: versuch doch mal rauszubekommen wer denn der geschäftsführer von dem laden ist wo du den wagen gekauft hast. versuch den direkt anzusprechen und sag ihm einfach, dass du als kunde dich da nicht so ganz fair behandelt fühlst und was er denkt, was man da von seiner seite aus machen kann. wenn der auch nur etwas kundenbindung haben will, wird er dir was anbieten. ne ispektion für lau oder irgendwelche extras, weiterer nachlass, oder, oder....

das ist immerhin mehr als garnichts und du hast keine unnötigen kosten. Überleg dir schon mal 2-3 punkte die da für dich interessant sein könnten.

Ich kenne leider auch händler die auf kundenbindung nichts geben und einen dann abblitzen lassen, aber einen versuch ist es wert. ich hatte auch schon gespräche von der sorte und das ist fast immer mit einem blauen auge ausgegeangen. ich drück dir auf jedenfall die daumen.

viel erfolg und viele grüße

mikka

Themenstarteram 18. Januar 2011 um 15:16

Hallo,

folgendes Angebot erhalten: nächste Wartung für umsonst,

kann den Wagen jederzeit dort in Zahlung geben oder wieder an die verkaufen zu Schwacke Werten ohne Mietwagen / Vorbesitzer Abzug - auch wenn ich dort keinen neuen Wagen kaufe. Soll ich schriftlich kriegen. Was denkt ihr??

Viele Gr. Ernstbert

Hallo zusammen,

kann mir denn jemand einen realistichen Preisnachlass bei einem Neuwagenkauf bei Ford nennen?

Wieviel Prozent sind zZ bei Ford überlich beim Kauf eines Neuwagens, auf dessen Listenpreis?

Vielen Dank euch allen für ein kurzes Feedback!

Schönen Abend

Mario

hi ernstbert,

wie gesagt, besser spatz in der hand als taube auf´m dach. das ganze aber auf jeden fall schriftlich fixieren, den nicht das der nachhher alzheimer bekommt, gerade was die inzahlungnahme betrifft. das kannst du auch im stile des "kaufmännischen bestätigungsschreibens" selbst machen. BSP:

Wie am XXX persönlich mit Herrn yyy vom Autohaus zzz besprochen, besteht im Nachgang zum Kaufvertrag AAAA die folgende Vereinbarung:....

das unterzeichnet er dir dann und alles ist in butter.

viele grüße

mikka

 

@ mario: ich sage mal SUFU.... es kommt immer drauf an, ob du cash zahlst, oder flatrate machen willst. es gab auch eine zeit unterschiede zwischen white magic, titanium und trend.....

@mikka:

vielen Dank für dein kurzes Feedback!

Es würde sich um einen Barkauf handeln.

Modell soll sein:

4x4, schwarz, Titanium Version mit Sitzheizung, 140 Diesel PS.

Gehe ich von einem Listenpreis von ca. 30.000 Euro aus, und lese hierzu einige Einträge von ca. 20% Rabatt auf den Listenpreis, ist es für mich unverständlich, dass einige Gebrauchtwagen einen Preis von gut 24.000 Euro besitzen.

Danke

Mario

hi mario,

also 20% wäre sicher OK. ich würde aber auf jeden fall mindestens 3 angebote vergleichen. es kann immer mal wieder sein, dass sich "rechenfehler" einschleichen. es steht dann was drauf, was rechnerisch nicht passt; zubehör vergessen wurde usw.

wer, warum, wo sein auto kauft ist, denke ich, jedem selbst sein bier. es gibt die schnäppchenjäger die noch um jedes zehntel feilschen, aber auch die, die zufrieden sind mit dem händler vor ort und gern etwas mehr bezahlen, aber sich dafür nicht mit firmen auseinandersetzen müssen die nur im internet existieren (nichts gegen internetfirmen!). das muß jeder selbst entscheiden. verstehen muß ein dritter das nicht unbedingt :-)

viele grüße

mikka

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