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Lastschrift-Einzugsermächtigung ........Neuwagen.....dringend

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 13. Juli 2008 um 19:53

Hallo ,

ich habe mir diese Woche einen neuen VW Golf gekauft und werde ihn nächste Woche zulassen können, weil der Brief erst noch angefordert werden muss. Alles soweit in Ordnung.

Um das Auto anmelden zu können müssen bestimmte Papiere zur Zulassungstelle mitgebracht werden:

Für die Neuzulassung benötigen Sie folgende Unterlagen:

den Fahrzeugbrief

eine Versicherungbestätigung (ehemals Versicherungsdoppelkarte)

einen gültigen Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischen Bürgern einen Reisepass und die Aufenthaltserlaubnis)

eine unterschriebene Vollmacht und den Personalausweis/Pass des zukünftigen Halters, wenn dieser nicht persönlich erscheint

 

eine aussgefüllte und vom Halter/Kontoinhaber unterschriebene Lastschrift-Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer

bei Zulassung auf eine juristische Person: den Personalausweis des Vertretungsberechtigten und einen entsprechenden Registerauszug (z.B. Handelsregister, Vereinsregister etc.), aus dem sich die Vertretungsberechtigung ergibt. (Einzelfirmen oder Freiberufler werden als Privatpersonen behandelt)

bei Zulassung auf Minderjährige: eine unterschriebene Einverständniserklärung beider Elternteile sowie deren Personalausweise/Pässe und eine unterschriebene Kostenübernahmeerklärung (hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, so wird ein entsprechender Nachweis über das alleinige Sorgerecht für die zulassung benötigt).

Die Papiere von der Versicherung habe ich alle bekommen wo:

eine Unterschrift für einen Zulassungsvollmacht benötigt wird

und !!!!!!

eine aussgefüllte und vom Halter/Kontoinhaber unterschriebene Lastschrift-Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer

Ohne die letzten UNterschriften bekomme ich das Fahrzeug nicht zugelassen.

Meine Frage jetzt:

In welchem Gesetz (Absatz usw.) steht, das das Finanzamt mich dazu verpflichten kann eine Unterschrift zu leisten , damit es die Kraftfahrzeugsteuern über Lastschriftberfahren abbuchen kann?

 

Ich hoffe das ich mich halbwegs verständlich ausgedrückt habe.

MFG

Beste Antwort im Thema
am 13. Juli 2008 um 19:59

hallo,

nein, soweit ich weiß, ist das nicht mehr möglich, also die Steuern direkt zu bezahlen. Man muss also die KFZ Steuer per Lastschrift abbuchen lassen.

Grüße,

Kkarpfen

PS: Werde jetzt mal nachschauen, ob ich dazu was finde...

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Man muss eigentlich nicht unbeding eine einzugermächtigung haben. man kann auch einfach direkt beim anmelden die steuern zahlen.

Jens Hammer

am 13. Juli 2008 um 19:59

hallo,

nein, soweit ich weiß, ist das nicht mehr möglich, also die Steuern direkt zu bezahlen. Man muss also die KFZ Steuer per Lastschrift abbuchen lassen.

Grüße,

Kkarpfen

PS: Werde jetzt mal nachschauen, ob ich dazu was finde...

Hallo,

ich weiß nicht, ob das halbwegs zutrifft, weiß es leider auch nicht zu 100 %.

FA

Hast du schon mal bei deinem :) nachgefragt oder bei der Zulassungsstelle angerufen?? Die werden dir das doch bestimmt auch sagen können.

Aber wieso willst du das denn nich per Lastschrift machen? Kann doch nur von Vorteil sein.

Gruß Steffi

Themenstarteram 13. Juli 2008 um 20:02

Das ist bestimmt möglich. Bisher habe ich immer Vom Finanzamt eine Rechnung bekommen , damit ich meine Steuern überweisen kann, was ich auch jedesmal gemacht habe.Woher hat aber das Finanzamt das Recht über mein KOnto zuverfügen um somit meine anfälligen Steuern selbst abbuchen zu können?

 

Über mein Konto bestimme immer noch ICH selbst!

Ja schon klar.. aber das Finanzamt verfügt ja nicht über dein Konto!!!

Mit der Unterschrift auf der Lastschrift bzw. Einzugsermächtigung erlaubst du dem FA ja nur!!! die Kfz.-Steuer abzubuchen!! Was anderes können die mit deinem Konto nicht machen!!

Du bekommst dann auch ein Schreiben von denen, wie hoch die Steuern sind und was sie von deinem Konto abgebucht haben.

am 13. Juli 2008 um 20:06

Hallo,

hab dir was aus dem Kraftfahrzeugsteuergesetz rausgesucht: KLICK

Damit sollte deine Frage beantwortet sein :-)

am 13. Juli 2008 um 20:06

Gemäß § 13 KfzStG:

Nachweis der Besteuerung

(1) Die Zulassungsbehörde darf ein Fahrzeug erst zum Verkehr auf öffentlichen Straßen

zulassen, wenn nachgewiesen ist, dass den Vorschriften über die Kraftfahrzeugsteuer

genügt ist. Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung die Zulassung auch

davon abhängig machen, dass

1. im Falle der Steuerpflicht

a) die Kraftfahrzeugsteuer oder ein ihrer voraussichtlichen Höhe entsprechender

Betrag für den ersten Entrichtungszeitraum entrichtet ist und

b) eine Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Konto des

Fahrzeughalters bei einem Geldinstitut erteilt worden ist oder eine Bescheinigung

vorgelegt wird, wonach das Finanzamt auf eine Einzugsermächtigung wegen einer

erheblichen Härte für den Fahrzeughalter verzichtet, oder

c) eine der vorgenannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein muss;

2. im Falle einer Steuerbefreiung die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung

nachgewiesen oder glaubhaft gemacht sind. Das gilt nicht in den Fällen der §§ 3b bis

3d.

Die Landesregierung kann die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die zuständigen

obersten Landesbehörden übertragen.

EDIT: Sorry, zu spät :)

das mit der einzugsermächtigung ist seit ca. 1,5 jahren pflicht, der grund dürfte jedem klar sein( einige leute vergessen die kfz steuer zu zahlen), da kommste nicht drumrum, du bekommst trotzdem eine woche vor der lastschrift eine rechnug wo drauf steht wasnn die abbuchung kommt

Ohne Einzugsermächtigung kann man bei uns nix mehr zulassen....

am 13. Juli 2008 um 20:25

Zitat:

Original geschrieben von faceman22

Ohne Einzugsermächtigung kann man bei uns nix mehr zulassen....

Richtig, aber ich kann sie auch wiederrufen (z.B. nach der Zulassung). Und dann müßte es wieder eine Rechnung kommen. Aber bezahlen muss man eh, also hab ich es gelassen, da tagesgenau abgebucht wurde/wird.

Chris

Themenstarteram 13. Juli 2008 um 20:25

Ok jetzt weiss ich bescheid.Vielen Dank für Eure schnellen Antworten.Wünsche noch einen angenehmen Sonntag

Zitat:

Original geschrieben von chris.wz

Zitat:

Original geschrieben von faceman22

Ohne Einzugsermächtigung kann man bei uns nix mehr zulassen....

Richtig, aber ich kann sie auch wiederrufen (z.B. nach der Zulassung). Und dann müßte es wieder eine Rechnung kommen. Aber bezahlen muss man eh, also hab ich es gelassen, da tagesgenau abgebucht wurde/wird.

Chris

NA DANN WIDDERUF MAL; DIE MELDEN DEIN AUTO AB:D

Zitat:

NA DANN WIDDERUF MAL; DIE MELDEN DEIN AUTO AB:D

Sicher nicht, da du dann immer noch die Plaketten auf deinen Kennzeichen hast.

Zitat:

Original geschrieben von gemm

Zitat:

NA DANN WIDDERUF MAL; DIE MELDEN DEIN AUTO AB:D

Sicher nicht, da du dann immer noch die Plaketten auf deinen Kennzeichen hast.

Gibt ja auch so etwas wie eine Zwangsabmeldung, sprich das Kennzeichen bzw. Fahrzeug wird zur Fahndung ausgeschrieben. Und wenn man da in eine Kontrolle damit kommt bzw. sonst irgendwo auffällt, kann sich jeder selbst ausmalen, was passiert.

Ist ja ähnlich, wenn das Auto nicht versichert ist.

Manitu2

 

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