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Lastschrift-Einzugsermächtigung ........Neuwagen.....dringend
Hallo ,
ich habe mir diese Woche einen neuen VW Golf gekauft und werde ihn nächste Woche zulassen können, weil der Brief erst noch angefordert werden muss. Alles soweit in Ordnung.
Um das Auto anmelden zu können müssen bestimmte Papiere zur Zulassungstelle mitgebracht werden:
Für die Neuzulassung benötigen Sie folgende Unterlagen:
den Fahrzeugbrief
eine Versicherungbestätigung (ehemals Versicherungsdoppelkarte)
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischen Bürgern einen Reisepass und die Aufenthaltserlaubnis)
eine unterschriebene Vollmacht und den Personalausweis/Pass des zukünftigen Halters, wenn dieser nicht persönlich erscheint
eine aussgefüllte und vom Halter/Kontoinhaber unterschriebene Lastschrift-Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer
bei Zulassung auf eine juristische Person: den Personalausweis des Vertretungsberechtigten und einen entsprechenden Registerauszug (z.B. Handelsregister, Vereinsregister etc.), aus dem sich die Vertretungsberechtigung ergibt. (Einzelfirmen oder Freiberufler werden als Privatpersonen behandelt)
bei Zulassung auf Minderjährige: eine unterschriebene Einverständniserklärung beider Elternteile sowie deren Personalausweise/Pässe und eine unterschriebene Kostenübernahmeerklärung (hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, so wird ein entsprechender Nachweis über das alleinige Sorgerecht für die zulassung benötigt).
Die Papiere von der Versicherung habe ich alle bekommen wo:
eine Unterschrift für einen Zulassungsvollmacht benötigt wird
und !!!!!!
eine aussgefüllte und vom Halter/Kontoinhaber unterschriebene Lastschrift-Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer
Ohne die letzten UNterschriften bekomme ich das Fahrzeug nicht zugelassen.
Meine Frage jetzt:
In welchem Gesetz (Absatz usw.) steht, das das Finanzamt mich dazu verpflichten kann eine Unterschrift zu leisten , damit es die Kraftfahrzeugsteuern über Lastschriftberfahren abbuchen kann?
Ich hoffe das ich mich halbwegs verständlich ausgedrückt habe.
MFG
Beste Antwort im Thema
hallo,
nein, soweit ich weiß, ist das nicht mehr möglich, also die Steuern direkt zu bezahlen. Man muss also die KFZ Steuer per Lastschrift abbuchen lassen.
Grüße,
Kkarpfen
PS: Werde jetzt mal nachschauen, ob ich dazu was finde...
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35 Antworten
Man muss eigentlich nicht unbeding eine einzugermächtigung haben. man kann auch einfach direkt beim anmelden die steuern zahlen.
Jens Hammer
hallo,
nein, soweit ich weiß, ist das nicht mehr möglich, also die Steuern direkt zu bezahlen. Man muss also die KFZ Steuer per Lastschrift abbuchen lassen.
Grüße,
Kkarpfen
PS: Werde jetzt mal nachschauen, ob ich dazu was finde...
Hallo,
ich weiß nicht, ob das halbwegs zutrifft, weiß es leider auch nicht zu 100 %.
Hast du schon mal bei deinem nachgefragt oder bei der Zulassungsstelle angerufen?? Die werden dir das doch bestimmt auch sagen können.
Aber wieso willst du das denn nich per Lastschrift machen? Kann doch nur von Vorteil sein.
Gruß Steffi
Das ist bestimmt möglich. Bisher habe ich immer Vom Finanzamt eine Rechnung bekommen , damit ich meine Steuern überweisen kann, was ich auch jedesmal gemacht habe.Woher hat aber das Finanzamt das Recht über mein KOnto zuverfügen um somit meine anfälligen Steuern selbst abbuchen zu können?
Über mein Konto bestimme immer noch ICH selbst!
Ja schon klar.. aber das Finanzamt verfügt ja nicht über dein Konto!!!
Mit der Unterschrift auf der Lastschrift bzw. Einzugsermächtigung erlaubst du dem FA ja nur!!! die Kfz.-Steuer abzubuchen!! Was anderes können die mit deinem Konto nicht machen!!
Du bekommst dann auch ein Schreiben von denen, wie hoch die Steuern sind und was sie von deinem Konto abgebucht haben.
Hallo,
hab dir was aus dem Kraftfahrzeugsteuergesetz rausgesucht: KLICK
Damit sollte deine Frage beantwortet sein :-)
Gemäß § 13 KfzStG:
Nachweis der Besteuerung
(1) Die Zulassungsbehörde darf ein Fahrzeug erst zum Verkehr auf öffentlichen Straßen
zulassen, wenn nachgewiesen ist, dass den Vorschriften über die Kraftfahrzeugsteuer
genügt ist. Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung die Zulassung auch
davon abhängig machen, dass
1. im Falle der Steuerpflicht
a) die Kraftfahrzeugsteuer oder ein ihrer voraussichtlichen Höhe entsprechender
Betrag für den ersten Entrichtungszeitraum entrichtet ist und
b) eine Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Konto des
Fahrzeughalters bei einem Geldinstitut erteilt worden ist oder eine Bescheinigung
vorgelegt wird, wonach das Finanzamt auf eine Einzugsermächtigung wegen einer
erheblichen Härte für den Fahrzeughalter verzichtet, oder
c) eine der vorgenannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein muss;
2. im Falle einer Steuerbefreiung die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung
nachgewiesen oder glaubhaft gemacht sind. Das gilt nicht in den Fällen der §§ 3b bis
3d.
Die Landesregierung kann die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die zuständigen
obersten Landesbehörden übertragen.
EDIT: Sorry, zu spät
das mit der einzugsermächtigung ist seit ca. 1,5 jahren pflicht, der grund dürfte jedem klar sein( einige leute vergessen die kfz steuer zu zahlen), da kommste nicht drumrum, du bekommst trotzdem eine woche vor der lastschrift eine rechnug wo drauf steht wasnn die abbuchung kommt
Ohne Einzugsermächtigung kann man bei uns nix mehr zulassen....
Zitat:
Original geschrieben von faceman22
Ohne Einzugsermächtigung kann man bei uns nix mehr zulassen....
Richtig, aber ich kann sie auch wiederrufen (z.B. nach der Zulassung). Und dann müßte es wieder eine Rechnung kommen. Aber bezahlen muss man eh, also hab ich es gelassen, da tagesgenau abgebucht wurde/wird.
Chris
Ok jetzt weiss ich bescheid.Vielen Dank für Eure schnellen Antworten.Wünsche noch einen angenehmen Sonntag
Zitat:
Original geschrieben von chris.wz
Zitat:
Original geschrieben von faceman22
Ohne Einzugsermächtigung kann man bei uns nix mehr zulassen....
Richtig, aber ich kann sie auch wiederrufen (z.B. nach der Zulassung). Und dann müßte es wieder eine Rechnung kommen. Aber bezahlen muss man eh, also hab ich es gelassen, da tagesgenau abgebucht wurde/wird.
Chris
NA DANN WIDDERUF MAL; DIE MELDEN DEIN AUTO AB
Zitat:
NA DANN WIDDERUF MAL; DIE MELDEN DEIN AUTO AB
Sicher nicht, da du dann immer noch die Plaketten auf deinen Kennzeichen hast.
Zitat:
Original geschrieben von gemm
Zitat:
NA DANN WIDDERUF MAL; DIE MELDEN DEIN AUTO AB
Sicher nicht, da du dann immer noch die Plaketten auf deinen Kennzeichen hast.
Gibt ja auch so etwas wie eine Zwangsabmeldung, sprich das Kennzeichen bzw. Fahrzeug wird zur Fahndung ausgeschrieben. Und wenn man da in eine Kontrolle damit kommt bzw. sonst irgendwo auffällt, kann sich jeder selbst ausmalen, was passiert.
Ist ja ähnlich, wenn das Auto nicht versichert ist.
Manitu2