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Leasing Auto mit „falschen“ Reifen übernommen

BMW
Themenstarteram 6. Oktober 2018 um 7:45

Hi, hab seit guten 2 Monate nun einen 420D geleast. Das Auto ist ca n Jahr alt und wurde ab Werk auf WR ausgeliefert. Demnach wurde auch auf WR an mich übergeben. Allerdings ist mir ausgefallen, dass die Reifen nur bis 210km/h zugelassen sind obwohl das Auto deutlich mehr schafft und auch mit mehr eingetragen ist. Zudem wurde ich darüber weder vom Händler informiert noch ist ein Warnschild im Auto. Ich kann mir auch ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass BMW den Wagen mit diesen WR ausliefert. Die nutzen doch Reifen, die zur Höchstgeschwindigkeit des Autos passen oder nicht?

 

Unwissend bin ich auch bereits lt Tacho 240km/h gefahren.

 

Finde das erstens unverantwortlich vom Händler und bin mir zweitens grad nicht so sicher, ob ich das reklamieren kann.

 

Was sagt ihr dazu?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@SaschaP81 schrieb am 6. Oktober 2018 um 09:45:00 Uhr:

Hi, hab seit guten 2 Monate nun einen 420D geleast. Das Auto ist ca n Jahr alt und wurde ab Werk auf WR ausgeliefert. Demnach wurde auch auf WR an mich übergeben. Allerdings ist mir ausgefallen, dass die Reifen nur bis 210km/h zugelassen sind obwohl das Auto deutlich mehr schafft und auch mit mehr eingetragen ist. Zudem wurde ich darüber weder vom Händler informiert noch ist ein Warnschild im Auto. Ich kann mir auch ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass BMW den Wagen mit diesen WR ausliefert. Die nutzen doch Reifen, die zur Höchstgeschwindigkeit des Autos passen oder nicht?

Unwissend bin ich auch bereits lt Tacho 240km/h gefahren.

Finde das erstens unverantwortlich vom Händler und bin mir zweitens grad nicht so sicher, ob ich das reklamieren kann.

Was sagt ihr dazu?

Für Wintergreifen gibt es Ausnahmen. Steht sogar in Deinen Papieren !!!

Sie müssen NICHT für die Höchstgeschwindigkeit des Fzgs zugelassen sein. Daher werden Autos oft mit den H-Winternreifen (bis 210 km/h) ausgerüstet. Sie stellen nämlich einen guten Kompromiss dar zwischen Fahrverhalten auf trockener, nasser und auf Schnee dar.

(Geschah bei mir z.B. bei der werkseitigen Ausstattung bei Abholung in der BMW-Welt!)

Richtig ist aber, dass man deshalb einen Zusatzaufkleber im Sichtfeld des Fahrers mit der für diese Reifen zugelassenen Geschwindigkeit haben muss, wenn die Höchstgeschwindigkeit des Fzgs eigentlich höher ist.

Ein Grund zur Reklamation des Autos ist das nicht; die sollen Dir höchstens den gesetzlich vorgeschriebenen passenden Aufkleber schenken!

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Zitat:

@SaschaP81 schrieb am 6. Oktober 2018 um 09:45:00 Uhr:

Hi, hab seit guten 2 Monate nun einen 420D geleast. Das Auto ist ca n Jahr alt und wurde ab Werk auf WR ausgeliefert. Demnach wurde auch auf WR an mich übergeben. Allerdings ist mir ausgefallen, dass die Reifen nur bis 210km/h zugelassen sind obwohl das Auto deutlich mehr schafft und auch mit mehr eingetragen ist. Zudem wurde ich darüber weder vom Händler informiert noch ist ein Warnschild im Auto. Ich kann mir auch ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass BMW den Wagen mit diesen WR ausliefert. Die nutzen doch Reifen, die zur Höchstgeschwindigkeit des Autos passen oder nicht?

Unwissend bin ich auch bereits lt Tacho 240km/h gefahren.

Finde das erstens unverantwortlich vom Händler und bin mir zweitens grad nicht so sicher, ob ich das reklamieren kann.

Was sagt ihr dazu?

Für Wintergreifen gibt es Ausnahmen. Steht sogar in Deinen Papieren !!!

Sie müssen NICHT für die Höchstgeschwindigkeit des Fzgs zugelassen sein. Daher werden Autos oft mit den H-Winternreifen (bis 210 km/h) ausgerüstet. Sie stellen nämlich einen guten Kompromiss dar zwischen Fahrverhalten auf trockener, nasser und auf Schnee dar.

(Geschah bei mir z.B. bei der werkseitigen Ausstattung bei Abholung in der BMW-Welt!)

Richtig ist aber, dass man deshalb einen Zusatzaufkleber im Sichtfeld des Fahrers mit der für diese Reifen zugelassenen Geschwindigkeit haben muss, wenn die Höchstgeschwindigkeit des Fzgs eigentlich höher ist.

Ein Grund zur Reklamation des Autos ist das nicht; die sollen Dir höchstens den gesetzlich vorgeschriebenen passenden Aufkleber schenken!

Themenstarteram 6. Oktober 2018 um 11:38

Ok, besten Dank für die Info.

 

Wusste nicht, dass das Werk auch schon so ausstattet.

 

Das Auto an sich würde ich nicht reklamieren.- das ist geil, damit bin ich super zufrieden. Hätte dann nur gern Reifen gehabt, mit denen ich den Wagen auch ausfahren darf.

 

Damit hat sich das Thema dann auch schon fast erledigt.

 

Dass ich nicht informiert wurde und kein Zusatzaufkleber vorhanden ist finde ich hingegen immer noch sagen wir mal suboptimal. Darüber werde ich den Verkäufer nochmal informieren, damit in Zukunft darauf geachtet wird.

Vermutlich werden 17“ Felgen / Reifen gefahren und hier ist ein H-Reifen der Standard.

Übrigens sollte bei Winterreifen im Sommer geprüft werden, wie sich die eigene Versichrung bei einem Unfall verhält. Denn ein WR hat in der Regel einen längeren Bremsweg.

Themenstarteram 6. Oktober 2018 um 12:19

Ja, sind 17“. Mir wurde vom Verkäufer bei BMW erklärt, dass Autoverleiher (der Wagen war zuvor 1 Jahr bei einem Verleiher) häufig WR wählen, um nicht umrüsten zu müssen und dass das Fahren völlig gesetzeskonform ist. Ich hatte zuvor gefragt, ob der Wagen auf SR umgerüstet würde, wenn ich den Leasingvertrag abschließen, da ja Sommer sei. Hatte die WR bei der Probefahrt bemerkt, nicht aber, dass es eben H-Reifen waren.

 

 

Wollte nun eigentlich diese Reifen platt fahren und dann All-Weather (ist für die Rückgabe iO) drauf ziehen oder eben noch einen Satz SR mit Felge kaufen. Letzteres wird es nun wohl werden.

Du schiebst etwas die Verantwortung von Dir, obwohl Du selbst für ALLE Deiner angesprochenen Dinge verantwortlich ist.

Reifen mit H Geschwindigkeitsindex sind völlig zulässig, aber man sollte selber auch wissen, was man drauf hat und wie schnell man fahren darf. Genauso der Umstand mit Winterreifen im Sommer herumzufahren. Und wenn Dir 10 mal jemand sagt, dass dies unbedenklich sei, eine Versicherung wird immer versuchen Dir eine Teilschuld anzulasten. Und wenn Du jemanden überfährst, weil der Wagen nicht schnell genug zum stehen kommt und ein Gutachter herausfindet, dass der Bremsweg auf Sommerreifen ausgereicht hätte, dann wirst sicher einmal erklärt bekommen, für was Du am Fahrzeug eigentlich alles verantwortlich bist.

Themenstarteram 6. Oktober 2018 um 20:05

Du magst Recht haben, dass ich im Ernstfall auch belangt werde. Nichtsdestotrotz finde ich, dass ich erwarten kann, dass ein Auto, dass bei einem BMW-Händler gekauft/geleast wird, den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dass ich aber eben nicht durch Aufkleber oder den Verkäufer vorab informiert wurde, finde ich nicht in Ordnung und das ist mindestens ebenso die Verantwortung des Händlers. Niemand würde nach Auslieferung erstmal schauen, ob der Geschwindigkeitsindex der mit ausgelieferten Reifen denn passt, wenn kein Aufkleber angebracht ist. Vermutlich würde ich im Erstfall aber eben trotzdem verantwortlich sein, weil ich gefühlt vor jeder Inbetriebnahme eine halbe Inspektion durchführen muss. Dazu aber mal eine erstgemeinte Frage: Prüfst du vor jeder Fahrt den Luftdruck, den Ölstand, die Profiltiefe, die Reifen und Lauffläche auf sichtbare Beschädigungen etc.... wenn du nun RDKS hast:, hast du das in der Zeit davor geprüft?

Zitat:

@SaschaP81 schrieb am 6. Oktober 2018 um 22:05:38 Uhr:

Du magst Recht haben, dass ich im Ernstfall auch belangt werde. Nichtsdestotrotz finde ich, dass ich erwarten kann, dass ein Auto, dass bei einem BMW-Händler gekauft/geleast wird, den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dass ich aber eben nicht durch Aufkleber oder den Verkäufer vorab informiert wurde, finde ich nicht in Ordnung und das ist mindestens ebenso die Verantwortung des Händlers. Niemand würde nach Auslieferung erstmal schauen, ob der Geschwindigkeitsindex der mit ausgelieferten Reifen denn passt, wenn kein Aufkleber angebracht ist. Vermutlich würde ich im Erstfall aber eben trotzdem verantwortlich sein, weil ich gefühlt vor jeder Inbetriebnahme eine halbe Inspektion durchführen muss. Dazu aber mal eine erstgemeinte Frage: Prüfst du vor jeder Fahrt den Luftdruck, den Ölstand, die Profiltiefe, die Reifen und Lauffläche auf sichtbare Beschädigungen etc.... wenn du nun RDKS hast:, hast du das in der Zeit davor geprüft?

Es hätte schlicht ein Warnschild im Auto sein müssen, das ist meines Erachtens aber der einzige Fehler.

Ansonsten kannst Du beruhigt sein: Winterreifen die bis 210 km/h zugelassen sind haben i.d.R. bessere Wintereigenschaften als welche bis 240 km/h, da hier eben ein stärkerer Kompromiss zwischen Wintereigenschaften und Hochgeschwindigkeitsfestigkeit eingegangen werden muss.

Wie kommt es überhaupt zustande, dass Du ein ein jahr altes Fahrzeug least? War das eine Leasingübernahme?

Themenstarteram 7. Oktober 2018 um 3:43

Sehe ich ja mittlerweile genauso. Wusste nicht, dass grundsätzlich Autos auf WR auch mit Reifen ausgeliefert werden, die die Höchstgeschwindigkeit nicht erreichen. Muss man mit WR ja auch nicht zwangsläufig, zumal das Wetter es ja auch nicht fördert.

 

Habe den Wagen geleast, weil die Konditionen aus meiner Sicht sehr gut waren. War eben als junger gebrauchter angeboten und konnte alternativ geleast werden. War ein Tipp hier aus dem Forum. Da der Wertverlust abgeschätzt größer sein wird als die Summe der Leasinggebühren und zudem das Risiko in Bezug auf Diesel komplett ausgeschaltet ist, habe ich zugeschlagen.

am 10. August 2019 um 11:12

Ich habe auch einen Wagen geleast der "schon" ein paar Monate alt war und für immerhin 20.000€ Sonderausstattung hat. Für mich hat es den Vorteil, daß ich die Sonderausstattung habe, aber trotzdem nur die Leasingrate bezahle wie bei einem Wagen mit Minimalausstattung, außerdem war der Wagen schon etwas eingefahren, das ist für mich auch ein Vorteil.

Der Händler hätte den Limiter einfach auf 210 km/h stellen können, dann braucht man auch keinen Aufkleber, außerdem ist es wesentlich effektiver, da der Wagen dann einfach nicht schneller fährt, bei Winterreifen stelle ich den immer selber ein.

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