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Leasing: nach Übergabe festgestellt, dass KFZ Björn 2/22 ist
Hallo, ?
Ich habe heute eine merkwürdige Feststellung gemacht.
Wir waren im Februar 2024 beim Hyundai Händler und haben gefragt, wenn wir das Fahrzeug im Oktober 2024 benötigen wann wir dann bestellen müssen und der VK meinte, da sollten wir das in den nächsten zwei Monaten tun daraufhin haben wir einen Tucson bestellt. Wir wussten, daß es im Sommer ein neues Modell gibt mit Facelifting und wir hiermit also das jetzige Modell bestellen. Es gab aber nur noch dass Modell mit der größten Motorisierung zu bestellen, das war auch o.k.
Im August habe ich dem VK eine Mail geschrieben, dass er bitte dran denken möchte, dass die Winterreifen montiert werden sollen. Daraufhin kam die Antwort, dass die bereits montiert sind. Das hieß also das Fahrzeug stand schon beim Händler. Merkwürdig früh, aber nun gut.
A,s ich das Fahrzeug nun vor zwei Tagen übergeben bekommen habe, habe ich in der Kopie des KFZ Briefes gelesen, dass das Fahrzeug Baujahr 02/2022 ist. Ich habe also jetzt ein Fahrzeug bekommen, das 2 Jahre und 8 Monate alt ist, und preislich nicht erheblich günstiger ist als das neue Modell. Ist sowas rechtens? In meinen Unterlagen steht nirgendwo etwas zum Baujahr. Bei der Bestellung wurde uns auch suggeriert, dass Fahrzeug würde produziert.
Grüße Ni
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10 Antworten
Anwalt einschalten,ich halte das für Betrug.
Zitat:
@Domi2020 schrieb am 23. Oktober 2024 um 08:18:40 Uhr:
habe ich in der Kopie des KFZ Briefes gelesen, dass das Fahrzeug Baujahr 02/2022
Wo hast Du das gelesen (welche Felder in der ZUB2 - einen 'Brief' gibt es schon lange nicht mehr) ???
evtl. Feld 6 ? Das wäre dann das Datum zur Betriebserlaubnis und hat mit dem Produktionsdatum nix zu tun (welches sich aus der FIN rauslesen lässt).
Ein Produktionsdatum steht nicht (im Klartext) in den Papieren.
Hast du denn 1 "großes" Display oder 2 kleinere?
Wenn der 1 Display hat( Ich meine gleiche höhe durchgehend) ist es das Faceliftmodell.
Wenn das 2te Display entwas tiefer ist, ist es Vor Facelift
Baudatum ist in der COC
Wenn das denn vorliegt. Als Leasingnehmer bekommt man den Brief/ZB2 nur als Kopie, wenn überhaupt. Das Original bleibt beim Leasinggeber. Beim COC wird das wohl genauso sein. Ich würde als Leasinggeber nicht riskieren, dass das vom LN verbummelt wird ...
Aber das Interesse des TE am Thema scheint sich eh wieder mal in argen Grenzen zu halten. Björn hin oder her ...
Das kann eh nicht sein da seit 07/2024 GSRII gilt. Und 2022 gab es die heute benötigte Features nicht.
das gilt doch nur für neu zuzulassende Typen, nicht neue Fahrzeuge eines alten Typs.
Zitat:
@lenutomkraft schrieb am 12. November 2024 um 14:39:30 Uhr:
das gilt doch nur für neu zuzulassende Typen, nicht neue Fahrzeuge eines alten Typs.
Ein Fahrzeug ohne GSRII was bis dato keine Erstzulassung hatte wirst du ab 06.07.2024 nicht mehr in der EU zugelassen bekommen.
interessiert doch eh keinen mehr. sinnloses erstposting.
Zitat:
@Soul2000 schrieb am 12. November 2024 um 23:03:20 Uhr:
interessiert doch eh keinen mehr. sinnloses erstposting.
...ah, der Verkäufer ist hier auch vertreten