Leasingvertrag begleitetes Fahren
Da die Suchfunktion nicht geholfen hat, versuche ich es mal auf diese Weise mit einer Frage.
Meine Tochter macht demnächst ihren Führerschein und darf mit ihren dann 17 Jahren begleitetes Fahren machen. Wir möchten ihr/uns einen iX1 leasen, aktuell gibt es ein sehr gutes Angebot über die BMW Bank. Leider finde ich nirgendwo finale Aussagen, wer als Fahrer in Frage kommt. Meist sind Personen erlaubt, die im gemeinsamen Haushalt wohnen, was bei uns auch zutrifft, und im besitzt einer gültigen Fahrerlaubnis sind, was eigentlich noch nicht zutrifft, da die richtige Fahrerlaubnis erst zum 18. Geburtstag ausgehändigt wird - man erhält nur eine Prüfungsbescheinigung ohne Foto.
Hat jemand diesbezüglich Erfahrung, was in Bezug auf Leasing geht, ggf. speziell bei der BMW Bank? Alternativ müssten wir dann doch ein Auto kaufen, was bei Elektro ja nicht ganz so ideal ist. Danke Euch!
Ähnliche Themen
6 Antworten
Bei der Versicherung nachfragen. Oft sind die jungen Leute erlaubt.
Das Thema holt mich nächstes Jahr auch ein. Dann bin ich mitten in der Leasingdauer.
Nach meinem Verständnis ist es für BMW relevant, dass das Auto für die jeweilige Nutzung passend versichert ist. Daher würde auch ich zunächst mit der Versicherung reden.
Danke Euch und ja, Versicherung ist ein Thema. Das andere ist der Leasingvertrag. Wir haben einen Kia EV6 geleast, da geht das ausdrücklich laut AGBs nicht. Bei Allane als Leasinggeber geht das, man muss nur vorher die Person melden. Spannend ist die BMW Bank als Leasinggeber. Ich frage dann mal meinen Freundlichen. Hätte aber sein können, dass es hier bereits Erfahrungswerte gibt, daher mein Posting.
Aus den AGB vom iX1 Leasing meiner Mutter geht hervor:
VIII. Halter des Fahrzeugs und Zulassung:
(1). Die BMW Bank GmbH ist Eigentümerin des Fahrzeugs. Sie ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Leasingnehmer, das Fahrzeug zu besichtigen und auf seinen Zustand zu prüfen.
Der Leasingnehmer darf das Fahrzeug weder verkaufen, vermieten, verpfänden, verschenken noch zur Sicherung übereignen. Zur längerfristigen Nutzung der er das Fahrzeug nur den seinem Haushalt angehörenden Personen überlassen, soweit der Leasingnehmer den Leasingvertrag in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit abgeschlossen hat, darf er das Fahrzeug auch seinen Angestellten und deren zum Haushalt angehörenden Personen überlassen.
Da steht nichts explizites zum begleiteten Fahren, somit wird es sehr wahrscheinlich erlaubt sein.
1000 Dank @BMW_Kayto für Deinen Aufwand!!! Ich teile auch Deine Einschätzung.
wie sieht es in D bzgl. des Führerscheinumfangs aus? gibt es da Einschränkungen beim begleiteten Fahren, dass im Falle von Automatik-Getriebe im Übungsfahrzeug dann auch der Führerschein nur für Automatikgetriebe gilt, oder darf auch dann Schaltgetriebe pilotiert werden? in Ö ist man nämlich dann auf Automatik limitiert - was bei möglicher weiterer Ausbildung und Beruf nachteilig sein kann, wenn das jeweilige Firmenfahrzeug keine Automatik hat...