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LED Zusatz Fernscheinwerfer - für besseres Licht und mehr Sicherheit im Straßenverkehr (videoclips)

Renault Zoe AG
Themenstarteram 5. Januar 2020 um 2:06

Ich fahre einen Renault ZOE, das originallicht ist wirklich extrem schlecht, sowie das Abblend wie Fernlicht ist grottenschlecht..

Nun habe ich einen LED Light Bar Fernscheinwerfer mit Straßenzulassung eingebaut.

Ein Unterschied wie Tag und Nacht.

Hier sind die technischen Daten:

Effekt - 144 Watt

Lumen (lichtstärke) - 6950 lm

Lampen - 48 st. CREE LED-Diod-Lampen

Preis: 1.800 SEK / ca 170 euro, komplett inkl. Kabelbaum und Halterung.

- plus einbau/montage-kosten bei Renault Autohaus: 1.900 SEK / ca 175 euro.

Insgesamt also ca 3.700 SEK / 345 euro.

Habe gestern gefilmt, hier ein paar videoclips.

Das unterschied zwischen Abblendlicht und Fernlicht sieht man nun im video deutlich.

Das Fernlicht ist nun einfach sehr gut, sicher und komfortabel, nicht nur auf Landstraßen mit viel Wildwechsel, sondern auch auf langstrecken weil das bessere licht macht weniger müde.

- auf einen kleinen Waldweg: https: //www.youtube.com/watch?v=TY0ZW2kwvfY&t=1s

- auf der Bundesstraße (ich fahre tacho 120-140: https://www.youtube.com/watch?v=IjuM3887sAU

- auf einen Landstraße (Rehe auf der Fahrbahn!: https://www.youtube.com/watch?v=wFBoFIhKCdA

- von vorne, da sieht man deutlich die lichtstärke, 144 watt 6950 lumen:

https://www.youtube.com/watch?v=2LK8Z-YL5ug

Beste Antwort im Thema

Ok, das erklärt auch die Touristen hier, die mit einer Art Röntgenlicht durch die Nacht fahren - egal ob der Gegenverkehr noch was sieht oder nicht... ^^

10 weitere Antworten
10 Antworten

Das gibts in China billiger. https://www.ebay.at/itm/262573054438

Davon abgesehen: In Österreich darfst du das zwar montiert haben, aber als "Arbeitslicht" nur außerhalb der StVO einschalten, nicht auf öffentlichen Straßen.

Wird im restlichen Europa nicht viel anders aussehen, was die Rechtslage angeht.

Wenn die 144W Stimmen dann ist die Straßenzulassung nicht echt. Oder umgekehrt.

Und Leuchten müssen bei mehrspurigen Fahrzeugen immer paarweise sein, oder irre ich mich da?

Themenstarteram 5. Januar 2020 um 3:17

Zitat:

@carbon-compound schrieb am 5. Januar 2020 um 03:20:44 Uhr:

Das gibts in China billiger. https://www.ebay.at/itm/262573054438

Davon abgesehen: In Österreich darfst du das zwar montiert haben, aber als "Arbeitslicht" nur außerhalb der StVO einschalten, nicht auf öffentlichen Straßen.

Wird im restlichen Europa nicht viel anders aussehen, was die Rechtslage angeht.

Wenn die 144W Stimmen dann ist die Straßenzulassung nicht echt. Oder umgekehrt.

Und Leuchten müssen bei mehrspurigen Fahrzeugen immer paarweise sein, oder irre ich mich da?

Natürlich haben das LED Fernscheinwerfer einen Straßenzulassung! - geschätzt fahren jede vierte Auto hier in Schweden mit solchen LED Fernlicht-Rampe rum,- was bedeutet über eine milionen Autos, und das nur hier in Schweden!

Beliebt ist der LED Rampe auch in viele andere europäische länder, z.B in Norwegen, Finnland und Polen.

Wie immer ticken aber die uhren in deutschland und österreich anders.. nichts neues..

- im restlichen Europa ist der LED Rampe voll "Tüv fähig".

In Deutschland/Österreich muss man Zusatz scheinwerfer grundsätzlich paarweise anbringen, im restlichen Europa ist das nicht so, hier egal ob du hast 1, 2 oder 3 zusatz scheinwerfer...

In Deutschland/Österreich müssen Zusatz scheinwerfer in den Fahrzeugschein eingetragen sein, im restlichen Europa ist das nicht so.. etc, etc

Wie gesagt, Deutschland/Österreich ist immer ein "sonderfall", nicht wie restlichen Europa..

 

 

 

 

Ok, das erklärt auch die Touristen hier, die mit einer Art Röntgenlicht durch die Nacht fahren - egal ob der Gegenverkehr noch was sieht oder nicht... ^^

Das Licht der ZOE ist wirklich nicht besonders.

Die Skandinavischen Länder haben generell andere Lichtbestimmungen.

Da ist es aber auch oft lange finster.

Z.B. muss in Skandinavien beim TFL auch das Rücklicht leuchten.

In Österreich und wohl auch Deutschland ist dies nicht gestattet.

Nachdem es keine Einheitliche Gesetzgebung gibt sind die jeweiligen Landesvorschriften einzuhalten!

am 13. Januar 2020 um 16:38

Moin Zoe 1, so klein ist die Welt.Bin aus dem anderem Forum heraus.

Hälsning fra esykel

am 13. Januar 2020 um 16:44

Zitat:

@kiaceedswcrdi16 schrieb am 13. Januar 2020 um 10:59:28 Uhr:

Das Licht der ZOE ist wirklich nicht besonders.

Die Skandinavischen Länder haben generell andere Lichtbestimmungen.

Da ist es aber auch oft lange finster.

Z.B. muss in Skandinavien beim TFL auch das Rücklicht leuchten.

In Österreich und wohl auch Deutschland ist dies nicht gestattet.

Nachdem es keine Einheitliche Gesetzgebung gibt sind die jeweiligen Landesvorschriften einzuhalten!

Das mit dem TFL stimmt aber nicht.Es gelten in Schweden,Dänemark und Finnland die EU Bestimmungen der Lichttechnischen Einrichtungen und deren Betrieb.Norwegen hat sich meines Wissens an die EU Vorschriften und Zulassungen drangehängt.MfG esykel

am 13. Januar 2020 um 18:53

Meine liegen schon hier zum Einbau.

am 13. Januar 2020 um 18:55

Meine liegen schon hier zum Einbau.Innen sinds schon alles LEDs.

Themenstarteram 13. Januar 2020 um 21:53

Zitat:

@kiaceedswcrdi16 schrieb am 13. Januar 2020 um 10:59:28 Uhr:

Das Licht der ZOE ist wirklich nicht besonders.

Die Skandinavischen Länder haben generell andere Lichtbestimmungen.

Da ist es aber auch oft lange finster.

Z.B. muss in Skandinavien beim TFL auch das Rücklicht leuchten.

In Österreich und wohl auch Deutschland ist dies nicht gestattet.

Nachdem es keine Einheitliche Gesetzgebung gibt sind die jeweiligen Landesvorschriften einzuhalten!

Nein, muss es nicht..

am 14. Januar 2020 um 12:55

Zitat:

@ZOE-Auto schrieb am 13. Januar 2020 um 22:53:31 Uhr:

Zitat:

@kiaceedswcrdi16 schrieb am 13. Januar 2020 um 10:59:28 Uhr:

Das Licht der ZOE ist wirklich nicht besonders.

Die Skandinavischen Länder haben generell andere Lichtbestimmungen.

Da ist es aber auch oft lange finster.

Z.B. muss in Skandinavien beim TFL auch das Rücklicht leuchten.

In Österreich und wohl auch Deutschland ist dies nicht gestattet.

Nachdem es keine Einheitliche Gesetzgebung gibt sind die jeweiligen Landesvorschriften einzuhalten!

Nein, muss es nicht..

Stimmt genau, muss wirklich nicht.Tagfahrlich ist eigentlich immer ohne Ruecklicht, deswegen bitten die Medien in Schweden auch immer bei Nebel das Fahrlicht einschalten, von Hand.

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