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Lenkrad bei Geradeausfahrt schief

Audi A4 B9/8W
Themenstarteram 25. Februar 2019 um 14:44

Hallo zusammen,

bei Geradeausfahrt steht das Lenkrad leicht schief, sodass ich immer leicht nach links gegenlenken muss, damit der Wagen auch geradeaus fährt.

Komme gerade vom freundlichen, wo mir gesagt wurde, dass Audi fürs Fahrwerk leider nur 15000 km und/oder 6 Monate Garantie anbietet?!

Audi A4, Ez 4/2017, 19300km, 3 Jahre Anschlussgarantie, Dynamiklenkung

Was meint ihr?

Gruß

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45 Antworten
am 25. Februar 2019 um 14:48

Hi,

mein Lenkrad steht auch schief und ich muss auch etwas nach links lenken. Mein Avant ist von 2016 und hat auch die Dynamiklenkung. Ich war heute beim freundlichen, er meldet sich morgen bei mir.

Fürs Fahrwerk verkürzte Garantie??? Das glaub ich nicht und würde da nachhaken, direkt bei Audi. Das ist bestimmt nur ein Versuch dich abzuwimmeln.

Von einer verkürzten Garantie konnte ich in meinen Kaufverträgen auch nichts lesen. Es gelten 2 Jahre auf den ganzen Wagen. Allerdings könnte es Probleme bei Eigenverschulden geben, z.Bsp. Verstellen von Spur oder Sturz durch Anfahren eines Bordsteines o.ä.

Das ist natürlich selbstverständlich. Aber wenn sich der TE in der Hinsicht keiner Schuld bewusst ist, ab und nachhaken. Die sollen dir den Text zeigen, wo der Ausschluss steht.

Themenstarteram 25. Februar 2019 um 17:29

danke für euer Feedback!

nein, ein Eigenverschulden kann ich fast zu 100% ausschließen. Mein Wagen hat bis jetzt noch nie einen Bordstein berührt :) Wobei ich selber den Wagen erst seit ca. 6000km fahre, es handelt sich um einen gebrauchten Dienstwagen.

Ich habe mir die Garantiebedingungen angeschaut und konnte nichts wegen einer verkürzten Fahrwerk Garantie finden?!

Wo könnte sowas stehen?

Neuwagen Garantie

Anschussgarantie

 

 

Mein Lenkrad steht seit 2 Tagen auch nicht mehr gerade muss immer ein Stück nach links lenken. Ist aber erst nach dem in der Werkstatt mein Kupplungslager am DSG Getriebe repariert wurde. Kann es sein das da was verstellt wurde? Auto ist 8 Monate alt

am 25. Februar 2019 um 22:48

Ich habe bei meinem B9 Allroad auch das Problem mit einem leicht schief stehenden Lenkrad bei Geradeausfahrt seit Neuauslieferung. War schon 4x in der Werkstatt deswegen.

1. Besuch bei 9000 km: Spur vermessen; Spur an der Hinterachse neu eingestellt (Wagen hatte nie Bordsteinkontakt oder Ähnliches). Ergebnis: Lenkradstellung unverändert schief. Kosten sollte ich tragen. Mein Arbeitgeber (Firmenwagen) hat dann Kostenübernahme durch Audi auf Garantie erreicht.

2. Besuch ein paar Tage später mit erneuter Reklamation der Lenkradstellung. Ergebnis: "ohne Befund"; alles sei in Ordnung. Keine Kosten.

3. Besuch bei einer anderen Audiwerkstatt. Meister machte Probefahrt mit mir. Er bestätigte, dass Lenkrad nicht gerade steht und meinte, die Spur müsse neu justiert werden. Da es sich um einen Garantiefall handele, könne aber nur die vorige Werkstatt das machen. Sie habe insgesamt 3 Versuche (Recht auf Nachbesserung). Keine Kosten.

4. Besuch wieder bei der ersten Werkstatt. Probefahrt mit Serviceleiter auf einem kurvigen Straßenabschnitt, der so gut wie keine Geraden aufweist. Aussage: Das sei so in Ordnung. Wenn das Lenkrad leicht schief steht, so liege das am Dachprofil unserer Straßen. Die Fahrbahn hänge immer nach rechts. Darum müsse man immer etwas gegenlenken. Ich war nicht überzeugt. Aber es stand somit quasi Aussage gegen Aussage. Immerhin hat die Probefahrt nicht auch noch was gekostet ...

Bei all meinen vorigen Neuwagen hatte ich nie das Problem schief stehender Lenkräder bei Geradeausfahrt. Der Audi aber läuft auf der Autobahn deutlich nach rechts, wenn man das Lenkrad auslässt.

Na ja, vielleicht bin ich da zu penibel. Jedenfalls hab ich keine Lust und Luft, noch mehr Zeit bei Audiwerkstätten zu vergeuden. Fahr jetzt halt so weiter. Schade, dass berechtigten Kundenanliegen so wenig Interesse entgegengebracht wird.

Übrigens: Auch mir wurde gesagt, dass hier Garantie nur ein halbes Jahr lang und bis max. 10.000 km gewährt werden könne.

Sagen können die viel.Lasst euch die Klausel zeigen, wo diese Verkürzung der Garantie steht. Und selbst wenn das irgendwo steht (was ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann) , so heißt es noch lange nicht, daß das rechtens ist. Wer ne Rechtschutz hat oder im ADAC ist, kann sich kostenfrei von einem Anwalt beraten lassen, falls man euch die Klausel wirklich irgendwo zeigt, ob diese rechtens ist.

Mensch, lasst euch von den Heinis doch nicht für dumm verkaufen. Das muss man sich doch nicht antun.

Wenn ein Servicberater sagt, es läge am Profil der Straßen, dann frage ich mich, wieso das keines der 5 von mir gegelmäßig gefahrenen Fahrzeuge hat. Die erzählen völligen Quatsch.

Was euch die Audiwerkstätten für einen Quatsch erzählen geht ja auf keine Kuhhaut mehr. So ein Blödsinn!

Wurde das Lenkrad beim Einstellen der Vorderachse in gerader Ausrichtung fixiert. Meines steht nach Einbau der Eibachfedern und Einstellen der Vorderachse 100% gerade! Na gut, hab ich selbst gemacht:-)

LG

Chris

Das mit dem halben Jahr stimmt schon insofern, dass nach dem halben Jahr die Umkehrung der Beweislast gilt.

Das bedeutet, dass Ihr beweisen müsst, dass die Ursache des Mangels schon vorher/ bei Übergabe vorhanden war.

Und der Beweis wird schwierig, weil man ja permanent "auf dem Fahrwerk rumfährt". Wird zumindest Audi so sehen.

Nicht, dass ich das verteidigen möchte, ist aber deutsches Recht, nicht nur bei PKWs.

Übrigens steht mein Lenkrad leider auch etwas schief, Auto läuft aber schnurgerade.

Hab aber aus Zeitmangel noch nicht bei Audi vorgesprochen.

Früher hat man in solchen Fällen das Lenkrad um einen Zacken versetzt. Natürlich nur, wenn die Spureinstellungen korrekt waren.

Kann man das heute nicht mehr?

mit dem Airbag nicht mehr so einfach wie früher, leider:-(

Aber eine qualifizierte Fachwerkstatt kann sowas doch?

Zitat:

@mg-extra schrieb am 26. Februar 2019 um 09:31:52 Uhr:

Das mit dem halben Jahr stimmt schon insofern, dass nach dem halben Jahr die Umkehrung der Beweislast gilt.

Das bedeutet, dass Ihr beweisen müsst, dass die Ursache des Mangels schon vorher/ bei Übergabe vorhanden war.

Und der Beweis wird schwierig, weil man ja permanent "auf dem Fahrwerk rumfährt". Wird zumindest Audi so sehen.

Nicht, dass ich das verteidigen möchte, ist aber deutsches Recht, nicht nur bei PKWs.

Übrigens steht mein Lenkrad leider auch etwas schief, Auto läuft aber schnurgerade.

Hab aber aus Zeitmangel noch nicht bei Audi vorgesprochen.

In Deutschland gibt AUDI 2 Jahre Garantie. Somit gilt die Beweislastumkehr erst nach 2 Jahren und nicht schon nach 6 Monaten!

Wenn also der Garantiefall im Garantiezeitraum (hier 2 Jahre!) auftritt, wird automatisch die Garantie ausgelöst, ohne dass der Käufer dies nochmals gesondert nachweisen muss. Es wird vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe der Ware (Gefahrübergang) vorhanden war!!!

Die freiwillige von AUDI gegebene 2-Jahres-Garantie könnte seitens AUDI auf bestimmte Komponeten eingeschränkt werden, aber wo steht das?

siehe auch:

https://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html

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