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M Fahrwerk

BMW 1er E87 (Fünftürer)
Themenstarteram 24. März 2013 um 2:37

Hi Leute;

Muss man ein M Fahrwerk eintragen lassen???

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22 Antworten

ich würde sagen, ja.

Es hndelt sich ja um eine Bauartveränderung.

Themenstarteram 24. März 2013 um 9:22

Zitat:

Original geschrieben von habu01

ich würde sagen, ja.

Es hndelt sich ja um eine Bauartveränderung.

Denke mal das ich das gutachten von bmw bekomme

am 24. März 2013 um 11:44

Da es ja ein Original Teil ist bin ich da nicht sicher. Wenns standartmäßig drinne ist stehts ja auch nicht in den Papieren, oder?

Woraus genau besteht eigentlich das M-Fahrwerk?

Dämpfer - Federn ist klar

Koppelstangen und Stabi vorne auch klar

Was ist mit Stabi hinten? ist der gleich oder beim M fahrwerk auch anders?

Sonst noch was vergessen? Dom-Lager gleich oder nicht?

Es wird eine Bauartveränderung gemacht.

Die Daten in der Zulassungsbescheinigung ändern sich.

Man bekommt bei BMW weder eine ABE noch ein Teilegutachten.

Evtl. bekommt man eine Unbedenklichkeitsbeschreibung.

Schwer zu sagen - da es etwas ist, dass man auch ab Werk bestellen kann, glaube ich das auch nicht unbedingt.

Wenn ab M-Fahrwerk Werk eingebaut ist, ist in der Zulassungsbescheinigung eine andere Höhe eingetragen.

Das muss natürlich beim nachträglichen Einbau auch geändert werden.

Da aber keine ABE vorhanden ist, muss die Tieferlegung von einem amtlich anerkannten Sachverständigen

abgenommen werden.

Bei meinem Z3 wurde auch das M-Fahrwerk nachträglich eingebaut. Der :) und auch der TÜV waren der Meinung,

das eine Abnahme erfolgen muss, weil eine Bauartänderung stattfand.

am 24. März 2013 um 17:19

Ich glaube, dass dies eigentlich keine Sau interessiert und da so leicht auch kein Mensch drauf kommt :) Da es von BMW angeboten wird, ist dies, denke ich, vernachlässigbar :)

Grüße!

BMW_Verrückter

Hallo,

bei mir ist das M-Fahrwerk von Werk aus verbaut und da steht nix in der Zulassung.

Die Fahrzeughöhe ist mit 1421cm eingetragen.

Was steht dort sonst?

Mfg

Kalleu

Themenstarteram 24. März 2013 um 20:18

Zitat:

Original geschrieben von kalleu69

Hallo,

bei mir ist das M-Fahrwerk von Werk aus verbaut und da steht nix in der Zulassung.

Die Fahrzeughöhe ist mit 1421cm eingetragen.

Was steht dort sonst?

Mfg

Kalleu

Bei mir 1430 eingetragen ist aber 1370

Mit Antenne?

Stab oder kurze?

Liegt es daran?

Mfg

Wohl eher mm statt cm ;-)

man muss eine Sonderabnahme machen und es eintragen lassen. Da es für diese Teile kein Gutachten gibt, muss eines nach § 19 Abs. 2 StVZO erstellt werden (Tüv, TüH). Ohne Eintragung erlischt die Betriebserlaubnis 

trotzdem wird es keine Sau interessieren ;)

Gruß

odi

Zitat:

Original geschrieben von Lone_25

man muss eine Sonderabnahme machen und es eintragen lassen. Da es für diese Teile kein Gutachten gibt, muss eines nach § 19 Abs. 2 StVZO erstellt werden (Tüv, TüH). Ohne Eintragung erlischt die Betriebserlaubnis 

Genau so ist es.

Alles andere ist nicht legal, die Betriebserlaubniss erlischt.

odi222 ich gebe Dir Recht es wird keinen interessieren, solange nichts passiert.

 

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