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M Lenkrad aus X6 (F16) in F22
Hallo,
habe ein M Lenkrad mit Schaltwippen welches eigentlich aus einem F20 stammen sollte. Leider kommt es aus einem X6 (F16). Der freundliche Mitarbeiter bei BMW meinte es würde nicht in meinem F22 passen. Gibt es noch eine Möglichkeit "da etwas zu Retten". Dem Verkäufer habe ich schon eine Nachricht geschrieben, da warte ich noch auf Antwort.
Gruß
Adrian
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Macintosh schrieb am 17. März 2019 um 01:31:21 Uhr:
Hoffentlich sieht derjenige, aus dessen Auto das M-Lenkrad ursprünglich stammt, das auch so.
Sehe ich genauso!
Nur das Beispiel zeigt wieder,
dass ganz offensichtlich ein Markt für M-Lenkräder aus dubiosen Quellen vorhanden ist.
Es gibt anscheinend genug naive Käufer ohne jegliches Unrechtsbewußtsein.
Deshalb werden auch weiterhin BMW Fahrzeuge in großen Stil aufgebrochen und ausgeschlachtet,
es lohnt sich halt einfach....
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16 Antworten
am besten frage den User rosswell. Der kann anhand deiner Vin sehen ob das von den verbauten Funktionen geht oder eben nicht. Ansonsten bleibt nur dies als Lehrgeld abzuhaken und bei ebay weiter zu verkaufen.
Tja, werde wohl versuchen es wieder zu Verkaufen und beim nächsten Mal genauer hin zu sehen.
Naja, wenn es eigentlich aus einem F20 stammen sollte, es das aber nicht tut, dann reklamiere es doch und tausch es um. Schließlich wurde dir etwas falsch verkauft.
Naja eigentlich stellt man sich eher die Frage, woher das Lenkrad ist.
Bin da immer mehr als skeptisch, ob die alle so legal beschafft wurden....
Zitat:
@Cubie schrieb am 24. Februar 2019 um 22:59:41 Uhr:
Naja eigentlich stellt man sich eher die Frage, woher das Lenkrad ist.
Bin da immer mehr als skeptisch, ob die alle so legal beschafft wurden....
Gerade bei M-Lenkrädern ist die Frage durchaus berechtigt. Mir ist auch schon mal eines "abhanden gekommen".
Habe den Verkäufer bei Ebay Kleinanzeigen gemeldet und ihm auch mit Polizei und Rechtsanwalt gedroht. Leider meldet er sich nicht mehr.
Jetzt lohnt es sich, meiner Meinung nach, auch nicht tatsächlich alle Register zu ziehen. Wenn man mal die Erfahrung hat, ist auf den Bildern zu erkennen das das Lenkrad aus einem X5 (F15) oder X6 (F16) stammt.
Ich werde es wieder Verkaufen (hat jemand interessse?) und mir ein passendes suchen.
Ist da auch ein Airbag drin? Wenn ja, darfst du das nicht mit Airbag verkaufen. (Der Airbag Treibsatz gilt als Sprengstoff.)
Wenn sich der Verkäufer jetzt tot stellt, kannst du relativ sicher sein, dass das Lenkrad aus einem Diebstahl stammt. M-Lenkräder von halbwegs aktuellen Fahrzeugen sind auch praktisch nie "über".
Nur mal am Rande, der Kauf und Verkauf von gestohlener Ware ist strafbar, auch unwissentlich. Ich würde das Risiko nicht eingehen.
Ich würd den Verkäufer anzeigen. Auch wenn es nicht geklaut ist, ist sein Verhalten bestimmt irgendwie rechtlich zu belangen.
Ggf. reicht ja auch schon ein Schreiben eines Anwalts.
So, habe das Lenkrad wieder verkauft und verbuche das Ganze unter Erfahrung.
Zitat:
@Chacruna schrieb am 26. Februar 2019 um 14:21:11 Uhr:
Nur mal am Rande, der Kauf und Verkauf von gestohlener Ware ist strafbar, auch unwissentlich. Ich würde das Risiko nicht eingehen.
Unwissentlich sicher nicht. Es sei denn, man muss aufgrund der Umstände (zb. viel zu niedriger Preis) von gestohlener Ware ausgehen. Unabhängig davon kann man an gestohlenen Sachen kein Eigentum erwerben (935 I BGB). Hier liegt das eigentliche Problem. Strafbar wäre der Kauf und anschließende Verkauf (gutgläubig) nicht.
Nur um die Geschichte hier ab zu schließen. Habe mir ein anderes M Lenkrad besorgt und das lies sich problemlos einbauen.
Ende gut alles gut.
Zitat:
@Adrian schrieb am 13. März 2019 um 13:32:37 Uhr:
Nur um die Geschichte hier ab zu schließen. Habe mir ein anderes M Lenkrad besorgt und das lies sich problemlos einbauen.
Ende gut alles gut.
Hoffentlich sieht derjenige, aus dessen Auto das M-Lenkrad ursprünglich stammt, das auch so.
Zitat:
@Macintosh schrieb am 17. März 2019 um 01:31:21 Uhr:
Hoffentlich sieht derjenige, aus dessen Auto das M-Lenkrad ursprünglich stammt, das auch so.
Sofern es denn tatsächlich Hehlerware ist, bei einem Weiterverkauf, wie in diesem Fall, besteht allerdings die Gefahr selbst zu einem Teil der Hehlerkette zu werden.
Meiner Ansicht nach wäre der Rechtsweg der deutlich bessere gewesen, gerade auch angesichts des Verhaltens des vorigen Verkäufers.