- Startseite
- Forum
- Auto
- BMW
- 1er
- 1er E81, E82, E87 & E88
- Mängel im Gebrauchtwagenbericht beim Kauf von Händler
Mängel im Gebrauchtwagenbericht beim Kauf von Händler
Guten Tag an alle,
ihr werdet euch bestimmt noch über mich aufregen, aber leider bin ich nicht sehr affin was Autos angeht und vorallem nicht mit dem Kaufprozess.
Ich habe mir jetzt mein erstes Auto gekauft, ein gebrauchter BMW 1-er. Es schien alles schön und gut und dann kam es zum Kaufvertrag, wo ich bemerkte, dass der Wagen nicht unfallfrei sei, auch Rückfrage soll es im Heckbereich etwas gewesen sein, was aber nur nachlackiert werden musste (steht genau so auch im Kaufvertrag). Hab ich dann so hingenommen (in meiner eigenen Dummheit). Mit der Abwicklung erhielt ich auch einen Gebrauchtwagenbericht, wo mir der Händler auch die Lackwerte aufzeigte, die an der Stelle natürlich auch erhöhte Werte anzeigten.
Nun sitze ich zu Hause und schaue mir den Bericht etwas genauer an und sehe einiges an Mängel, die zum Teil vielleicht auch nur Gebrauchsspuren sind. Als Bemerkung sind aufgeführt: Reifen seien innen einseitig abgefahren, die Abgasanlage sei leicht verbogen und das Getriebe sei ölfeucht. Zudem erwähnenswert ist, dass der Stoßdämpfer ölfeucht ist.
Leichte Anstoßschäden an der Karosserie wurden zudem festgestellt. Bezüglich des Unfallschadens hinten wurde der Stoßfänger gewechselt (mit Rechnung). Wie sieht es denn aus, wenn ich diese Mängel beseitigen muss in naher Zukunft, kann ich den Händler dann dafür aufkommen lassen? Ich habe ja an sich von den Mängeln ,,gewusst", reicht es denn wenn er mir diesen Bericht in die Hand drückt und dort Mängel aufgewiesen sind, ohne sie im Vertrag aufzunehmen, um seine Haftung auszuschließen.
Ich bin als Laie leider nicht wirklich in der Lage zu deuten, wie gravierend diese Punkte sind und bitte daher um Rat. Ich muss erwähnen, dass der Wagen 2008 zugelassen wurde, weswegen natürlich nicht einen tadellosen Neuwagen erwarte. Der Wagen wird von mir noch abgeholt, weswegen ich den Händler noch auf einige Aspekte ansprechen könnte. Vielen Dank bis hierhin!
Beste Antwort im Thema
Auf keinen Fall ist das ohne Weiteres so einfach, wie @Jaden2000 schreibt.
Wenn der Gebrauchtwagenbericht @Berlin1990 vor der Unterzeichnung ausgehändigt wurde, hat ihn der Händler "bösgläubig" bzgl der darin genannten Mängel gemacht. Für bei Vertragsschluss bekannte Mängel ist nämlich die Sachmängelhaftung ausgeschlossen (§ 442 BGB). Das dürfte auch genau das Ziel des Händlers gewesen sein. Unklar ist halt noch, was genau der TE mit "Aushändigung bei Abwicklung" meint und ob sich der zeitliche Ablauf in die eine oder andere Richtung beweisen lässt, zB durch Erwähnung im Vertrag. .
Ähnliche Themen
18 Antworten
Der Händler muss die Mängel beseitigen lassen, solang es kein kauf im Kundenauftrag ist. Bis zu einem halben Jahr geht man davon aus, dass die Mängel schon beim Kauf bestanden haben, deshalb reparieren lassen.
Und am Besten gleich den Fehlerspeicher noch auslesen lassen.
Auf keinen Fall ist das ohne Weiteres so einfach, wie @Jaden2000 schreibt.
Wenn der Gebrauchtwagenbericht @Berlin1990 vor der Unterzeichnung ausgehändigt wurde, hat ihn der Händler "bösgläubig" bzgl der darin genannten Mängel gemacht. Für bei Vertragsschluss bekannte Mängel ist nämlich die Sachmängelhaftung ausgeschlossen (§ 442 BGB). Das dürfte auch genau das Ziel des Händlers gewesen sein. Unklar ist halt noch, was genau der TE mit "Aushändigung bei Abwicklung" meint und ob sich der zeitliche Ablauf in die eine oder andere Richtung beweisen lässt, zB durch Erwähnung im Vertrag. .
@mick070 Im Kaufvertrag wird bezüglich des Unfalls hingewiesen: ,,unfallfrei: nein, Nachlackierung im Heckbereich siehe GTÜ Zustandsbericht" , d.h. im Vertrag wird auf den Bericht zumindestens hingewiesen. Leider weiß ich nicht inwiefern das rechtlich aussieht. Ich kann leider nicht genau sagen, ob ich zuerst den Stift in die Hand genommen und unterschrieben habe oder vorher den Bericht in der Hand hatte. Auf jedenfall war es nicht so, dass ich mir den Bericht explizit angeguckt habe und dann die Unterschrift getätigt habe. Die Frage ist hier, ob ich schuld trage, da ich ja explizit hätte fragen können ob im Bericht etwas mangelhaftes wäre
@Berlin1990
Ok, dann hast du mE schlechte Karten, was die direkten Unfallfolgen betrifft: Nach den Regeln des ersten Anscheins spricht die Erwähnung eines Dokuments in einem Vertrag dafür, dass das Dokument beiden Vertragsparteien auch tatsächlich vor Vertragsschluss zur Verfügung stand. Niemand ist verpflichtet, die mitgeteilten Informationen auch zu lesen (und zu verstehen), zumal das für die andere Partei praktisch nie zur Entlastung nachweisbar wäre. Die Einbeziehung gilt zumindest bei eindeutigem Verweis im Vertrag auf konkrete Umstände, wie hier der Verweis auf den Heckschaden, der im GTÜ-Bericht beschrieben sei.
Was die sonstigen Mängel (Getriebe, Dämpfer, Reifen, Auspuff) ohne Bezug zum Heckschaden angeht, ist das Ergebnis auf Distanz kaum zu prognostizieren. Gut möglich, dass ein Gericht ohnehin einen alterstypischen Zustand annimmt (Tatfrage, kann ich nicht beurteilen), oder durch Augenschein vor dem Kauf oder zumindest durch den GTÜ-Bericht die Mängel als bekannt voraussetzt. Eine weitere Tatfrage wäre dann, ob du mit anderen Mängeln wenigstens im GTÜ-Bericht rechnen musstest, obwohl der Vertrag insoweit nur auf Unfallschäden verweist. Dagegen spricht immerhin die Unübersichtlichkeit des GTÜ-Berichts an dieser Stelle, dafür allerdings die idR hohe wirtschaftliche Bedeutung auch eines Gebrauchtwagenkaufs, die mit erhöhten Aufmerksamkeitserwartungen gegenüber dem Käufer einher geht.
Kein Durchmarsch also.
Vetrag stornieren möglich wenn du solche Bedenken hast?
Schon bezahlt?
Stornieren - mit welcher Rechtsgrundlage? Der Verkäufer wird froh sein, dass er den Unfaller vom Hof hat und den Wagen wohl nicht freiwillig zurücknehmen. Aber Versuch macht natürlich kluch.
Wieviel hast Du bezahlt?
Der Händler hat doch keine Mängel verschwiegen, somit alles ok.
Wie ist der ölverbrauch?
Zitat:
@X6fahrer schrieb am 29. November 2018 um 10:00:29 Uhr:
Der Händler hat doch keine Mängel verschwiegen, somit alles ok.
So einfach ist es halt gar nicht, sondern Tatfrage, s.o.
Deswegen meine Frage nach dem preis.
Wenn die alte Gurke 2000€ gekostet hat, lohnt es sich nicht zum Anwalt zu rennen und dort 1000€ abzudrücken.
Fahren, bis es keinen TÜV mehr gibt und dann für 500€ in den Osten verkaufen. Fertig.
Ja, würde ich bei den Unwägbarkeiten eines Rechtsstreits (die man halt erstmal kenne muss) ohne RSV iE wohl auch so machen
Zitat:
@mick070 schrieb am 29. November 2018 um 09:57:20 Uhr:
Stornieren - mit welcher Rechtsgrundlage? Der Verkäufer wird froh sein, dass er den Unfaller vom Hof hat und den Wagen wohl nicht freiwillig zurücknehmen. Aber Versuch macht natürlich kluch.
Braucht man immer Rechtsgrundlagen? Reden hilft meistens.
Oder Schadensminimierung..besser 500€ Storno (oder besser gar nix) zahlen als unglücklich sein.
Liegt an ihm was er macht, ich würde hingehen und sprechen oder vl einen andren Wagen aussuchen dort...da kommt man vl eher zusammen, 1er zu klein, Freundin schwanger geworden,...bla bla bla...
Wie ich geschrieben habe, Versuch macht kluch.
Ohne zu wissen, was man wirklich verlangen kann, redet man aber in solchen Verhandlungen eben wie ein Blinder von den Farben.
Hallo allerseits,
mein e87 hat heute erfolgreich TÜV bekommen. Ergebnis: geringe Mängel, D8.4.1b (GM) Umweltbelastung: Getriebe ölfeucht.
Die beiden Prüfer meinten das wäre nur "geschwitzt" und nicht so wild. Habe was von zwei Simmerringen gelesen, die in Frage kämen und dass das Getriebe rausmüsste was natürlich dementsprechend teuer wäre. Kann mir irgendjemand sagen was da in einer freie Werkstatt ungefähr an Kosten anfallen würden wenn ich es reparieren lassen würde.
Danke schonmal!
Getriebeservice mit Ölwechsel und abdichten 450€, hier in Bayern.
Halt voher in die Selbsthilfewerkstatt auf die Bühne, mit bremsenreiniger säubern und prüfen, ob es überhaupt die Simmerringe sind, die undicht sind.
Oder nur die Dichtung.