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Mangel bei Gebrauchtwagen, wie verhalten?

Audi A4 B8/8K
Themenstarteram 25. Oktober 2011 um 9:31

Hallo zusammen,

hoffe ihr könnt mir helfen mir gehen hier ein wenig die Argumente aus.

Habe am Freiatg den 30.09.2011 mein A4 Beim Händler abgeholt bzw. meine frau war das.

Haben dann noch am selben Abend festgestellt, dass an der Abdeckung hinten ein Teil rausgebrochen ist. Aufgrund des Langen WE´s habe ich mich dann am Dienstag 04.10.2011 an den Händler gewand. Hier bekam ich die Info, dass ich mich an das Autohaus vor Ort wenden soll, die kennen den Ablauf.

Also am 5.10.2011 hin und einen Termin für gestern gemacht.

Nun kam die Absage, dass die kosten nicht übernommen werden, da der Schaden erst heute gemeldet wurde. Ich war ja aber am 5.10. um das anzugeben.

Ich bin der Meinung mein Autohaus vor Ort hätte das melden müssen haben sie aber nicht. Die vor ort sagen ich hätte das beim verkäufer melden sollen. Habe ich ich ja, die haben mich an den Händler vor Ort verwiesen.

Lange rede, gar kein Sinn.... Auf dem kosten soll ich jetzt sitzen beliben weil mir keiner der beiden Häuser gesagt hat was ich machen soll.

Was kann ich jetzt tun?

Danke und VG

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13 Antworten

Also ich versteh nur Bahnhof...:(

offenbar redest du von zwei Autohäusern.

Wer ist jetzt welcher "Händler", bzw., wer ist das "Autohaus vor Ort"??

Bedenke, dass andere nicht in deinem Kopf sitzen.

Und um was für eine Abdeckung geht´s? :confused:

Themenstarteram 25. Oktober 2011 um 16:25

ok sry hatte das unterwegs schnell geschrieben.

Also. Händler A in Hamburg hat das Auto verkauft. Händler B soll es heil machen weil 100 km zwischen A und B liegen. b ist vor ort.

A sagt, zahl ich nicht weil du das erst 4 wochen später angegben hast. hab ich aber nicht war nach 5 Tagen(3tage langes WE) bei Händler B vor ort. Dieser hat das nicht gleich geprüft, sonder Termin gegeben zum prüfen. Dadurch seiht A sich nicht in der Pflicht und B auch nicht weil er das Auto ja nicht verkauft hat.

Ich meine das teil wo das Rolldings ( hutablage) einrastet. ist halt gebrochen. Kann das nicht besser beschreiben. Is ja eigentlich auch egal.

THX 4 help

Grüsse

Zitat:

Original geschrieben von 2.0 T

ok sry hatte das unterwegs schnell geschrieben.

Also. Händler A in Hamburg hat das Auto verkauft. Händler B soll es heil machen weil 100 km zwischen A und B liegen. b ist vor ort.

A sagt, zahl ich nicht weil du das erst 4 wochen später angegben hast. hab ich aber nicht war nach 5 Tagen(3tage langes WE) bei Händler B vor ort. Dieser hat das nicht gleich geprüft, sonder Termin gegeben zum prüfen. Dadurch seiht A sich nicht in der Pflicht und B auch nicht weil er das Auto ja nicht verkauft hat.

Ich meine das teil wo das Rolldings ( hutablage) einrastet. ist halt gebrochen. Kann das nicht besser beschreiben. Is ja eigentlich auch egal.

THX 4 help

Grüsse

so ungefähr hab ich es mir auch zusammengereimt.

Warum hast du nicht zu allererst Händler A zumindest telefonisch benachrichtigt, dass du einen Mangel zu beanstanden hast?

Wie sieht es denn in punkto Garantie (Gebrauchtwagen-Garantie "Plus" zB) bei dem Fahrzeug und dem Händler A aus? Gibts da was im Kaufvertrag?

Obwohl... ne Gewährleistung über eine gewisse Zeit muss der aus gesetzlichen Gründen ohnehin übernehmen. :rolleyes:

Existiert keine Audi-Garantie auf keinen Fall durch Dritte herumdoktern lassen, denn dann kann sich Händler A wunderbar aus allem rausziehen.

Der Kauf liegt noch keine 6 Monate her und ist daher EIG. eindeutig.

Der Mängel MUSS bereits beim Kauf vorhanden gewesen sein.

(Laut Gesetz - Gewährleistung)

Nur weiß ich nicht, wie in diesem Fall entschieden wird... weil du eig. auch selbst das Teil abgebrochen haben könntest...

Da müssen wohl die Profis hier ran, sind bestimmt bald da ;)

LG

Ich habe eine ähnliche Situation mit meinem Audi-Verkaufshändler und meinem Audi-Betrieb wo ich meine Wagen alle warten lasse. Liegen auch 190 km dazwischen und somit hat mein Audi-Betrieb alle Reparaturen übernommen und in jedem Fall die Freigabe vom Verkaufshändler erhalten.

Ich hatte allerdings ein paar größere Sachen welche ich beanstandet habe und diese sind zum Teil über Kulanz und zum Teil vom VVD übernommen worden. Aber, in jedem Fall ist auch ein Eigentanteil zu leisten da der VVD das staffelt ab 50.000 km und diesen Eigenanteil habe ich mir vom Verkaufshändler zurückgeholt bzw. hat dieser den übernommen. Alles ganz problemlos!

Das gilt für die ersten 6 Monate nach Verkauf!

In deinem Fall müsste dir der Händler beweisen dass das von dir beanstandete Bauteil zum Zeitpunkt des Kaufes nicht defekt gewesen ist. Wenn er das nicht kann sollte er die Kosten übernehmen müssen oder anbieten es selbst zu reparieren.

EDIT: Doppelpost!

Themenstarteram 26. Oktober 2011 um 5:35

Hallo zusammen,

danke für die Infos.

 

@ Audijazzer: ich haber zuerst da angerufen und mich infoermiert wie ich mich verhalten muss. Da hat man mir gesagt, "kein problem, gehen sie vor ort zum händler, der weiss was zu tun ist..."

A sagt, das teil ist nicht in der Garantie abgedeckt, audi GW plus, weil ja ich das kaputt gemacht haben könnte, auch innerhalb der ersten tage.

Ich bin ja auch der Meinung das er mir das beweissen müsste wg beweisslast umkehr und so.

Ich werde noch anrufen und nachhaken.

GGf hat ja einer von euch noch ne idee....

Danke

am 26. Oktober 2011 um 9:20

was kostet das Teil denn?? wenn es im Rahmen bleibt, würd ich es einfach neu kaufen Falls es dich so stört) und würde ein Ei drüber schlagen. Meine Nerven wären mir da zu wertvoll. Ausserdem musst du ja noch die Fahrerei usw. dazurechnen

MfG

Themenstarteram 26. Oktober 2011 um 13:55

Zitat:

Original geschrieben von celicabrio

was kostet das Teil denn?? wenn es im Rahmen bleibt, würd ich es einfach neu kaufen Falls es dich so stört) und würde ein Ei drüber schlagen. Meine Nerven wären mir da zu wertvoll. Ausserdem musst du ja noch die Fahrerei usw. dazurechnen

MfG

Grundsätzlich gebe ich dir recht sind 50€ die das teil kostet. Aber geht hier auch ums Prinzip. Als Kunde kann ich solche sachen nicht wissen, ich muss mich auf das Autohaus verlassen, dass ich alle infos bekomme.

Wie dem auch sein heute dann noch mal ein Anruf und noch mal höflich aber bestimmt nachgefragt ob das das letzte Wort sei und siehe da, läuft. Bekomme jetzt 100% und Kunde ist glücklich.

Danke euch für die Antworten

Grüsse und nen beulenfreien Winter

Zitat:

Original geschrieben von 2.0 T

Zitat:

Original geschrieben von celicabrio

was kostet das Teil denn?? wenn es im Rahmen bleibt, würd ich es einfach neu kaufen Falls es dich so stört) und würde ein Ei drüber schlagen. Meine Nerven wären mir da zu wertvoll. Ausserdem musst du ja noch die Fahrerei usw. dazurechnen

 

MfG

Grundsätzlich gebe ich dir recht sind 50€ die das teil kostet. Aber geht hier auch ums Prinzip. Als Kunde kann ich solche sachen nicht wissen, ich muss mich auf das Autohaus verlassen, dass ich alle infos bekomme.

 

Wie dem auch sein heute dann noch mal ein Anruf und noch mal höflich aber bestimmt nachgefragt ob das das letzte Wort sei und siehe da, läuft. Bekomme jetzt 100% und Kunde ist glücklich.

 

Danke euch für die Antworten

 

Grüsse und nen beulenfreien Winter

guggsd du auch hier,vielleicht fürs nächste mal:

 

Gewährleistung (Mängelhaftung)

 

Die Gewährleistung oder Mängelhaftung (so nennt es das Gesetz) umschreibt die gesetzlichen Regelungen, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zur Seite stehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solcheversteckte Mängel, die erst später bemerkbar werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder Vereinbarung zwischen beiden Parteien auf 12 Monate verkürzt werden. Zu Gunsten eines Verbrauchers gegenüber dem uNTERNEHMER wird beim Verbrauchsgüterkauf in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand.

 

 

gruß

kram, kram,

NEUE FRAGE:

wenn ich also einen Mangel habe, und der Verkäufer sagt ich solle zu ihm kommen um den Mangel beheben zu lassen, dann muss doch der Verkäufer auch für die Wegekosten aufkommen die mir entstehen?

Laut § 439 lese ich das so raus.

Also bei 240 km pro Strecke eine Strecke von 480km, mal eine km Pauschale von 0,30€, kann man also 144€ fordern? Ohne wenn und Aber?

 

noch nie jemand den fall gehabt? oder ist es zu offensichtlich rechtlich geregelt und der VK kann eh nix machen?

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