Forum A4 B6 & B7
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A4
  6. A4 B6 & B7
  7. mehr leistung aus 1.8 T

mehr leistung aus 1.8 T

Audi A4 B6/8E
Themenstarteram 19. Mai 2006 um 20:11

Hallo Alle zuammen kann mir jemand sagen wie ich am preiswertestens mehr leistung Aus meinen 1.8 T rausbekomme ohne Chip tuning?

MfG Cello

Ähnliche Themen
17 Antworten

wie soll denn das gehen?

1 euro tuning von ebay? :D

wenn du was machen willst, wirst du wohl auch ein bisschen geld investieren müssen...

Themenstarteram 19. Mai 2006 um 21:45

das war mir schon klar ich meinte ja auch ne das ich bloß 1 euro ausgeben wollte aber eben ne unbedingt mehr als 500 und wollte halt mal wissen was da am meisten bringt.

Mfg Cello

am 20. Mai 2006 um 6:18

bei ebay gibts immer so ein sport tacho tuning set! da ist ein edding dabei, mit dem man die zahlen aufm tacho bearbeiten kann.

kostet nur wenige euro und dein auto läuft dann 300 km/h und mehr.

außerdem wär noch ne gelbe koni kolbenrückholfeder und ne power tuning zylinderinnenbeleuchtung möglich.

spaß beiseite. ordentliches tuning kostet. auch die versicherung musst benachrichtigen, was dann auch gleich mal nen guten batzen mehr im jahr kostet! entweder bist bereit geld auszugeben, oder du sparst das geld und lebst mit der jetzigen leistung.

am 20. Mai 2006 um 6:25

...oder du erhöhst den ladedruck etwas und tankst möglichst nur noch super+... oder "oktan-schwachsinns-zeug"... 100 oktan und so...

schau mal bei www.chip4power.de

da habe ich meinen chippen lassen und bin zufrieden.

die haben die preise reduziert. kostet glaube ich nur noch 349 euro für den 1.8t.

gruß bebberl

am 20. Mai 2006 um 17:57

Chip4power, stimmt, dass ist die Adresse.

Habe ich auch da machen lassen, jetzt hat der Motor etwas über 200PS.

Und das mit der Versicherung, naja, das muss jeder selber wissen, nachweisen so ohne weiteres kann die Leistungssteigerung keiner. Bin ohne Eintrag immer durch den TÜV. Das interessiert wirklich keinen.

Bei einem Unfall kann die Versicherung nur Geld zurückhalten, wenn die Unfallursache auf die höhere Leistung zurückzuführen ist.

Und nun viel Spaß beim Tuning

am 20. Mai 2006 um 18:37

Zitat:

Original geschrieben von Putzmeister

Chip4power, stimmt, dass ist die Adresse.

Habe ich auch da machen lassen, jetzt hat der Motor etwas über 200PS.

Und das mit der Versicherung, naja, das muss jeder selber wissen, nachweisen so ohne weiteres kann die Leistungssteigerung keiner. Bin ohne Eintrag immer durch den TÜV. Das interessiert wirklich keinen.

Bei einem Unfall kann die Versicherung nur Geld zurückhalten, wenn die Unfallursache auf die höhere Leistung zurückzuführen ist.

Und nun viel Spaß beim Tuning

Wow du bist ein tolles Vorbild! Eigentlich sollte man solche Leute wie dich direkt anzeigen...

Übrigens: keine Eintragung = keine Betriebserlaubnis. D.h. du bleibst auf alles Kosten bei einem Unfall sitzen :) viel Spaß noch!

am 20. Mai 2006 um 18:46

Jawoll Herr Richter,

dann mal los.

Wieso bin ich Vorbild, ich habe mich nie in dieser Position gesehen.

Übrigens, die Software-Änderung ist keine Änderung durch Umbaumaßnahmen am Fahrzeug, somit auch nicht eintragungpflichtig. Nur die Versicherungen wollen hier wieder an unser Geld.

Übrigens, ich hoffe dein Tacho ist geeicht und denk dran: 50km/h heißt 50km/h du Erbsenzähler. :eek:

Übrigens: Büdschee wird Budget geschrieben.

Man sollte nicht mit Steinen schmeißen, wenn man im Glashaus sitzt! (Aus deinem anderen Thread)

@Putzmeister

Zitat:

Übrigens, die Software-Änderung ist keine Änderung durch Umbaumaßnahmen am Fahrzeug, somit auch nicht eintragungpflichtig.

Ich würde dich bitten, dich zu informieren, bevor du solche Behauptungen aufstellst. Jede Änderung am Fahrzeug, welche die Leistung steigert ist eintragungspflichtig. Ob du das durch OBD-, Chip- oder sonstiges Tuning herbeiführst ist völlig zweitrangig.

Keine Eintragung = keine Betriebserlaubnis. Im Falle einer Kontrolle, kostet es dich nur Geld und Punkte, bzw. ein stillgelegtes Fahrzeug. Im Falle eines Unfalls etwas mehr.. und glaub mir, die Verischerung wird jeden erdenklichen Weg gehen, um eine Zahlung zu vermeiden :)

Wer also immer noch der Meinung ist, er braucht keine Eintragung, muss das mit sich selbst ausmachen. Aber bitte verzichtet darauf hier Behauptungen aufzustellen, es wäre nicht eintragungspflichtig und kein Problem..!!

Gruß Jürgen

am 20. Mai 2006 um 19:04

OK, sei es drum.

Hier der Text, der Jürgens Aussage bestätigt und ich will nicht falsches verbreiten:

Zulassungsrechtliche Meldepflichten von Fahrzeugeigentümern und Fahrzeughaltern regelt § 27 StVZO. Änderungen der Motorenleistung, auch wenn diese auf Grund einer Chip-Tuningmaßnahme eintreten, sind nach § 27 Absatz 1a Nr. 1 i.V.m. § 27 Absatz 1, Satz 3 StVZO durch den Eigentümer des Fahrzeugs oder, sofern dieser nicht zugleich Halter ist, auch durch den Halter, unverzüglich der Zulassungsstelle zu melden. Kommt der Verantwortliche der entsprechenden Verpflichtung nicht nach, so kann die Zulassungsbehörde gem. § 27 Absatz 1, Satz 5 StVZO den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen. In der Praxis werden Chip-Tuningmaßnahmen im Rahmen der Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO in aller Regel nicht entdeckt und somit auch nicht beanstandet, weil sie optisch kaum wahrnehmbar sind und darüber hinaus nur mit erheblichem, technischen Aufwand nachgewiesen werden können. Dies gilt auch für Bastler-Eingriffe wie im Beispielsfall. Auch im Rahmen der Abgasuntersuchung nach § 47a StVZO ergeben sich in der Praxis allenfalls im Extremfall Anhaltspunkte für eine durchgeführte Chip-Tuningmaßnahme.

(strafzettel.de)

Also, ich will niemanden zu einer Ordnungswidrigkeit überreden!

In meinem zweiten Satz steht: "Das muss jeder selber wissen." Und so war es auch gemeint.

Und wenn einer der Meinung ist, er ist perfekt, dann ist es seine Meinung.

Wenn jemand etwas macht, dass keine Gefährdung anderer darstellt, soll er es machen. Ich glaube nicht, dass ich anders fahren würde, wenn meine Versicherung es wüsste. Das ist MEINE Meinung.

Und jetzt wünsche ich noch einen schönen Abend.

Und das meine ich auch so.

:D

Es geht nicht um Perfektionsnismus, sondern um Gesetze. Und wer das Geld für Chiptuning hat, sollte auch den Rest für die TÜV-Eintragung und den evtl. Versicherungszuschuss haben...

In diesem Sinne, auch von mir einen schönen Abend

Gruß Jürgen

am 20. Mai 2006 um 20:08

Deine im Anschluss gemachten Äußerungen gefallen mir schon besser. Ich bin kein "Besserwisser". Soll heissen: mir ist es egal was du persönlich machst, solange kein Dritter zu Schaden kommt. Du wirst deine Meinung sicher nicht ändern aber dein erster Beitrag war für mich als "Tragt-nichts-ein-merkt-eh-keiner-Aufforderung" zu verstehen. Und das hat mich echt sauer gemacht. Meiner Meinung nach ist das eine Frage des Rückgrats. Vergleichbar mit jemandem, der arbeitsfähig ist, sich aber aus Faulheit - zulasten derjenigen, die sich an die "Regeln" halten - arbeitslos meldet und sich ins Fäustchen lacht.

Na denn - schönen Abend.

"Übrigens": da du so schön fleißig nach meinem Fehler gesucht hast, schenke ich ihn dir! Verkauf ihn doch und lass mit dem Erlös deinen Chip eintragen ;)

Hi

Ich will hier auch keine Erbsen zählen, oder jemandem auf die Füsse treten.

Wollte nur korrigieren das ein Verstoss gegen § 27 StVZO keine Ordnungswidrigkeit ist, sondern eine Straftat.

Nur damit bei keinem der Anschein aufkommt man ist mit 15 Euros ausm Schneider.

Cu Fulli

man sollte mal eine umfrage starten wer das chiptuning eingetragen hat und wer nicht.

ich glaube da würdet ihr euch wundern wie viele es nicht machen.

gruß bebberl

Deine Antwort
Ähnliche Themen