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Mercedes B 160 - Fragen zu Leistung und Weiteres

Mercedes B-Klasse T245
Themenstarteram 29. Oktober 2012 um 6:45

Hallo,

seit 21 Jahren fahre ich einen Mercedes W124 von 1988 mit einem 200-er Vergasermotor, 77 kW. Jetzt habe per Internet bei einem Mercedes-Benz Fachhändler ein B-Klasse 160-er Modell (Benziner), 70 kW, KM-Stand 49.000, Erstzulassung August 2009 erworben und vorgestern abgeholt.

Während des anfänglichen Aufenthaltes in Stuttgart und auf der gut 500 km langen Überführungsfahrt habe ich alle 100 - 150 Km getankt und mir jeweils den Km-Stand auf die Tankquittung geschrieben. Anfangs bin ich auf der Autobahn wegen schlechter Sicht (leichter Nebel) nur 80 - 100 Km/h schnell gefahren, später 120 - 140 km/h. Ich hatte das Gefühl, dass die Beschleunigung schlechter, zumindest nicht besser als bei meinem alten, wesentlich schwereren Wagen ist. Über 140 Km/h bin ich meist nicht hinausgekommen, nur unter ganz günstigen Voraussetzungen habe ich gelegentlich 160 km/h geschafft. Dabei saß ich allein und ohne Gepäck im Auto; mit meinem alten Wagen erreiche ich 170 bis 180 km/h auch dann, wenn meine Frau und Gepäck mit an Bord ist.

Heute habe ich dann zusätzlich noch eine außerorts-Testfahrt gemacht.

Der Verbrauch war im Stadtverkehr: 9,2 l, auf der Autobahn bei 80 - 100 Km/h: 11,2 l,

bei 120 - 140 Km/h: 10,1 l, bei 140 km/h, bei gelegentlich 160 Km/h: 10,8 l, außerorts bei 80 Km/h: 9,85 l.

Zu Hause angekommen, habe ich mir erstmals den Fahrzeugbrief angesehen. Mir war gesagt worden, dass das Fahrzeug zuvor zwei Halter gehabt hat. Jetzt aber stellte ich fest, dass der erste davon eine Autovermietung gewesen ist. Das beunruhigt mich, weil Mieter keinerlei Verantwortung für das Fahrzeug empfinden, außer dass man einen möglichweise bewirkten Mangel bei der Rückgabe nicht bemerken soll. Ich habe auch ein Gerichtsurteil ergooglet, das aussagt, dass eine Autovermietung als Vorbesitzer angegeben werden muss. Das ist aber nicht geschehen.

So sind mir einige Fragen gekommen:

1. Das Motorgeräusch kam mir lauter vor als bei meinem alten Wagen. Ist das bei einem moderneren Fahrzeug möglich?

2. Ist der Verbrauch nicht deutlich zu hoch? Angegeben wurden mir 6,9 l kombiniert. Auch wenn Verbrauchsangaben geschönt sind: Bei den genannten Werten bin ich doch erheblich davon entfernt.

3. Oder sind Verbrauch und auch Höchstgeschwindigkeit und Lautstärke evtl. nur eine Einstellungssache und können vebessert werden? Ich will kein Raser werden; ich verziehe demnächst nach Spanien, da darf man ohnehin nur 120 km/h fahren. Aber ich mache mir Sorgen, dass die mangelnde Leistung Anzeichen für einen in der Vergangenheit überforderten Motor sind, die zu frühzeitigen Schäden und verkürzter Lebensdauer führen könnten.

4. Was braucht der B 160-er bei denen von Euch, die auch einen haben?

5. Ich drängle mich nicht danach, den Wagen zurückzugeben, obwohl ich eine Rücknahmezusage (Junge-Sterne-Garantie) habe, und zusätzlich sogar einen Mangelgrund, die verschwiegene Autovermietung als Vorbesitzer. Würdet Ihr einen solchen Wagen behalten?

6. Die B-Klasse-Benziner gibt es ja als 150-er, 160-er, 170-er und 200-er. Ich dachte, dass hieße 1.500, 1.600, 1.700 und 2.000 ccm. Jetzt stelle ich aber fest dass mein 160-er nur 1.498 ccm hat. Wieviel haben denn die anderen?

Viele, nicht ganz einfache Fragen. Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen und danke schon mal im Voraus.

Grüße

Chicharrero

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8 Antworten

Also zu Punkt 6:

150 und 160 haben den gleichen Motor,sind identisch.die Umbenennung kam im laufe der neuen Namensgebung,die nicht mehr nach Hubraum geht.am Motor wurde nichts geändert.

Ebenso verhält es sich bei 170 und 180.hier das selbe in grün,wie man so schön sagt.die beiden haben knapp 1700ccm.

Zu punkt1:

Als Referenz hab ich vage den w124 200e meines Opa in Erinnerung.der kam mir vom Motorengeräusch etwas leiser vor.flüstern tun die b-Benziner nicht gerade,aber deiner scheint zu laut zu sein.wobei laut sind sie nicht,aber durch die ungünstige Konstruktion und einbauposition mit arger Nähe zur spritzwand kann es subjektiv lauter vorkommen.

Zu punkt 2+3:

das motörchen hat mit dem Wagen schon zu tun und ist ein gemütlicher geselle,aber so lahm wie beschrieb ist er nun auch nicht.da würde ich beim Händler nachhaken.möglich wäre,das er durch permanenten Stadtverkehr regelrecht zu ist und über eine längere Etappe freigeblasen werden sollte.

Welcome hier im Forum.

 

Die Lautstärke des Motors relativ zu Deinem vorherigen Fahrzeug ist ja nun eine eher subjektive Wahrnehmungssache und insofern schwer über das Forum hier beurteilbar. In Verbindung mit der beschriebenen mangelnden Leistung würde ich allerdings erwägen das Fahrzeug mal beim Freundlichen vorzuführen und ansehen zu lassen.

 

Bezüglich des Verbrauchs bin ich mir nicht sicher, ob derart kurze Überprüfungsintervalle zu belastbaren Ergebnissen führen. In Verbindung mit der Lautstärke und der Leistung aber sicherlich ein weiterer Grund für einen Besuch beim Freundlichen.

 

Ich bin überrascht, dass die Junge-Sterne-Garantie eine Rücknahmezusage beinhalten soll. Bist Du da sicher? Meines Erachtens beschränkt sich die Garantie auf bestimmte Ersatzteile/Komponenten, keinesfalls aber auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrages.

 

Zu dem Umstand, dass einer der Vorbesitzer eine Autovermietung war: meiner Meinung nach ist der Verkäufer nicht verpflichtet dies anzugeben, insofern wäre das Verschweigen kein Grund für eine mögliche Rückabwicklung und die verschiedenen einschlägigen Urteile dazu sind auch nicht eindeutig. Und nein, ich würde keinen Gebrauchtwagen kaufen, der auf eine Autovermietung zugelassen war.

 

Ich würde, wenn ich in ähnlicher Situation unglücklich mit dem Gebrauchtwagenkauf wäre, sehr sehr zeitnah folgendes tun:

(1) Schnellstmöglich mit dem laut Brief letzten Vorbesitzer sprechen und ihn nach seinen Erfahrungen zum Fahrzeug befragen.

(2) Einen Freundlichen besuchen und das Fahrzeug durchschauen lassen.

(3) Mit einem Anwalt sprechen, ob das Verschweigen der Autovermietung als Halter vielleicht doch ein Grund für eine Rückabwicklung sein könnte.

(4) Den Händler auf Rückabwicklung drängen.

 

Viel Erfolg wünscht HHH1961

Themenstarteram 29. Oktober 2012 um 9:34

Hallo,

zunächst vielen Dank für die zwei ersten, sehr prompten Antworten.

Was den Verbrauch angeht, bin ich immerhin 672 km gefahren und habe im Schnitt 10,5 l verbraucht. Ich denke, dass ist schon aussagekräftig. Die Zwischenablesungen habe ich gemacht, weil ich ja verschiedene Geschwindigkeiten erprobt habe.

"Freigeblasen" werden muss der Wagen nicht. Ich habe gerade mit dem letzten Halter telefoniert, er sagt, dass er viel Autobahn gefahren ist. Allerdings gibt er auch den Verbrauch deutlich günstiger an und meldet eine Höchstgeschwindigkeit von 170- 180 km/h.

Die Junge-Sterne-Garantie enthält ein Rückgaberecht von 10 Tagen.

Zur Frage der Verspflichtung, eine Autovermietung als Vorbesitzer anzugeben, habe ich ja schon ein Urteil ergooglet, immerhin eines Oberlandesgerichtes:

http://www.aufrecht.de/.../...eil-vom-20-juli-2010-az-i-4-u-10110.html

Der konkrete Fall liegt zwar noch schwerer als meiner, weil der Wagen als "Jahreswagen" angeboten wurde. Aber immerhin erklärt das Gericht gegen Ende:

"Die unterlassende Angabe kann zu einer Irreführung führen. Der typische Adressat des vorliegend zu beurteilenden Internetangebots wird der verwendeten Formulierung nicht entnehmen, dass der Vorbesitzer ein Mietwagenunternehmen war. Daher weicht die Wirklichkeit von der Vorstellung des Verbrauchers ab und ist jedenfalls geeignet, ihn zu täuschen. Nach dem Vortrag der Antragstellerin wurde das beworbene Fahrzeug von Mietwagenunternehmen wie I und B vermietet. Die Antragsgegnerin hat dem nicht gezielt widersprochen. Ihr Vortrag wendet sich dagegen, in einer solchen Nutzung eine Abweichung zu der Verbrauchervorstellung zu sehen. Daraus lässt sich nur entnehmen, dass die Behauptung der Antragstellerin in diesem Punkte unwidersprochen bleibt, also davon auszugehen ist, dass die Nutzung durch ein solches Mietwagenunternehmen bei dem beworbenen Fahrzeug tatsächlich stattgefunden hat."

Grüße

Chicharrero

Da wir (ich und ein Bekannter) fürher schon mit Wagen von Autovermietungen gehandlet haben kann ich nur sagen das es angegeben werden muss und zwar als ``Wagen wurde gewerblich gebnutzt´´

Die Wagen bekommen dadurch eine erhebliche Preisminderung das der Wagen mit erheblichen Rabatten eingekauft wurden und zum Teil Ausstattungsmerkmale haben, die es normal nicht gibt (zumeist schlechtere Ausstattunegn so war es zumindest früher).

am 29. Oktober 2012 um 10:18

Servus,

zum Thema Verbrauch (auf der Autobahn):

ich fahre relativ wenig mit meinem B160 auf der Autobahn, hab aber dennoch Erfahrungswerte.

Extrembeispiel: Frau und Kind, voll beladen, München Richtung Toskanische Küste über Brenner: Verbrauch inkl Klima und ca. 100km/h Durchschnittsgeschwindigkeit: ca. 8,5 L.

Meist pendelt sich die Reisegeschwindigkeit bei 130-140 ein, und der BC zeigt so um die 8-8,5L.

Anderes extrem: ohne Klima auf der Landstr.: 6,2L

Münchner Stadtgebiet, Dauer Stop and Go, (Haupteinsatzgebiet meines B160): Verbrauch: 9,5L mit Klima

Also mir kommt dein Verbrauch etwas hoch vor. Noch dazu weil ich Meinen schon trete... Muss man ja auch, sonst kommt der ja gar nicht aus den Puschen. Hab noch nie einen Wagen gehabt bei dem ich so oft gezwungen war Vollgas zu fahren.

Der hohe Autobahnverbrauch (meine alter C200K hat bei selben Profil nen guten Liter weniger genommen) resultiert aus der großen Stirnfläche. Diese in Kombination mit dem großen Innenraum als Resonanzkörper mancht den Wagen ausserdem relativ laut auf der Autobahn!

Gruß

Engelbert

am 29. Oktober 2012 um 12:53

Hallo! An Deiner Stelle würde ich wohl von diesem Rückgaberecht Gebrauch machen. So ruhig wie ein E200 (sicher auch kein Sportwagen) wird keine B-Klasse je fahren. Das ist einfach ein ganz anderes Konzept. Ich hatte aber mal einen A160 als Mietwagen und ich fand ihn weder Super schnell, noch sehr sparsam, aber ich habe bei Dauergeschwindigkeit (nachts) von 170-180km/h so um die 9,5 Liter verbraucht. Ich fand den kleinen Wagen nicht untermotorisiert. Deshalb stimmt mit Deinem was nicht. Wenn möglich gib ihn zurück und nimm lieber einen 180er. Verbrauch ist fast gleich, aber er hat mehr Reserven. Viel Glück! Carsten!

Kann man eine B-Klasse überhaupt mit einer E-Klasse vergleichen? Wenn man das dennoch tut, wird man subjektiv vom "B" eher enttäuscht sein. Die gesamte Verarbeitung, das Geräusch-/Dämmkonzept oder auch die Leistungsdaten der Motoren bei einer E-Klasse (70kW aus 2 Liter Hubraum) sind schon eine ganz andere Liga als die Hochgezüchteten 4-Zylinder der heutigen Fahrzeuggeneration in der B-Klasse (77kW aus 1,5 Litern Hubraum). Dabei ist auch immer entscheidend, wieviel Dremoment hat der Motor und bei welcher Drehzahl wird die max. Leistung erreicht.

Unabhängig davon finde ich den im Eingangsthread erwähnten Verbrauch auch bei weitem zu hoch. Solche Verbrauchswerte schaffen wir nicht einmal mit unserem 136PS starken B200.

Oder hast Du etwa E10 getankt? Da kann ja bekanntlich zu reduzierter Leistung und erhöhten Verbrauch führen. Ansonsten sofort ab in Werkstatt. Du Hast JS-Garantie. Die sollen prüfen was da nicht stimmt, möglicht innerhalb der nächsten 10 Tage Rückgabefrist.

 

 

am 31. Oktober 2012 um 17:08

Ich fahre einen B 150 seit ca einem Jahr, bin meistens innerorts unterweg und fahre Autobahn fast nur kürzere Strecken, komme damit auf einen durchschnittsverbrauch von 8,2 L lt. Bordcomputer. Bei der eizigen Langstrecke bisher (Hin- und Rückweg ca 1500 Km)kam ich auf einen Verbrauch von 6,5L .

Die Durchschnitts-Geschwindigkeit lag bei 99 Km/h, bei nur Autobahn.

Ich finde eigentlich nicht, dass dieses Auto besonders laut ist, nur war mein 124iger natürlich gediegener und leiser, ist wahrscheinlich Empfindungssache. Viel schlimmer finde ich die Sache mit dem Rost, aber dazu werde ich in nächster Zeit einen interessanten Beitrag schreiben, habe nämlich meinen Belch nicht beim "Freundlichen" , sondern bei einem autorisierten Renault-Händler gekauft.

Gruß an alle Belchfahrer

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