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MFL und PDC beim 8E/ B6 Avant 2.5 tdi S-Line nachrüsten
So, nun ist es endlich meiner. Jetzt wird aufgerüstet!
Allerdings sind noch ein paar Sachen unklar:
1. Die benötigten Teile für den Umbau eines MFL vom B7 sind mir bekannt (und schön teuer), allerdings ist mir nicht klar ob ich bez. meiner GRA noch an etwas denken muss? Sprich muss ich beim Lenksäulenmodul oder beim Schleifring etwas beachten?
2. Gibt es die Möglichkeit beim nachrüsten der PDC das RNS-E mit ins Spiel zu bringen, die grafische Unterstützung wäre schon nett.
Geburtsort: Ingolstadt
Geburtsjahr: 2003
Tachostand: 175.000 und kein bischen müde!!!
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14 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von navigat
So, nun ist es endlich meiner. Jetzt wird aufgerüstet!
Allerdings sind noch ein paar Sachen unklar:
1. Die benötigten Teile für den Umbau eines MFL vom B7 sind mir bekannt (und schön teuer), allerdings ist mir nicht klar ob ich bez. meiner GRA noch an etwas denken muss? Sprich muss ich beim Lenksäulenmodul oder beim Schleifring etwas beachten?
2. Gibt es die Möglichkeit beim nachrüsten der PDC das RNS-E mit ins Spiel zu bringen, die grafische Unterstützung wäre schon nett.
Geburtsort: Ingolstadt
Geburtsjahr: 2003
Tachostand: 175.000 und kein bischen müde!!!
Bei nem B6 funktionier dat mit dem Lenkrad und Airbag vom B7 nicht !
Du hast nen einstufigen Airbag, der B7 hat ein zweistufiges Airbagsystem.
=> Baut man nur das Lenkrad mit Airbag um, ist der Airbag nicht voll funktionsfähig.
==> Nixe Herstellerfreigabe, Nixe Unbedenklichkeitsbescheinigung.
===> Nixe TÜV !
====> Nixe benutzen verbastelte Karre in Straßenverkehr !
Mit jeglichen Arbeiten, die das Airbagsystem betreffen, bitte an eine Fachwerkstatt wenden.
und das pdc mit dem rns-e zu koppeln oder so, funzt glaub ich auch nicht...
lg, mario
Ok. habe mich beim MFL-Umbau von diversen Foreneinträgen leiten lassen. Gibt es denn trotzdem die Möglichkeit beim B6 ein "Original MFL" nachzurüsten? Meines wissens gab es zu B6 Zeiten nur das 4 Speichen MFL. Ein 3 Speichen MFL genoppt ist mir nicht bekannt, oder gibt es da was? Kommuniziert ein B6 MFL mit dem RNS-E?
hurz100: Das ganze wird dann natürlich über eine Fachwerkstatt abgewickelt, aber die Erfahrung lehrt, dass es ja nicht so schlecht ist sich vorher zu informieren!
Zitat:
original geschrieben von hurz100
Du hast nen einstufigen Airbag, der B7 hat ein zweistufiges Airbagsystem.
=> Baut man nur das Lenkrad mit Airbag um, ist der Airbag nicht voll funktionsfähig.
Hallo!
mal eine ganz andere und 100%ig hypothetische Frage: Wäre es mögliche, ein Lenkrad aus dem B7 zu betreiben, wenn man das dazugehörige Steuergerät mit tauschen würde? Die Sache mit dem zweistufigen Airbagsystem im "normalen" B6 leuchtet mir schon ein. Wenn das Fahrzeugsystem aber mit den zwei Stufen etwas anfangen könnte, würde das ganze doch völlig anders aussehen, oder?!?
Lg Markus
Irgendein Schlauer hat mal einen Link gepostet, in dem ein PDF-Dokument verlinkt ist, wo genau beschrieben wird, wie die 2 Stufen des Airbag arbeiten. Dabei heisst es, dass je nach Aufprall-Heftigkeit die 2te Stufe eher oder später geschaltet wird. Das wiederum bedeutet, dass es nicht alleine das Steuergerät ist. Das Steuergerät steuert ja nur die Zündung. Aber der Impuls dazu kommt von irgenwelchen Aufprallsensoren. Die müssen ja dann auch anders sein, als beim einstufigen Airbag.
Ob das B6-MFL auch mit RNS-E arbeitet, weiß ich nicht genau. Viele haben jedenfalls ein MFL und ein RNS-E drin. Was aber definitiv nicht funktioniert, ist die Kombination von RNS-E und PDC. Das RNS-E hat IMHO keine Anzeige der Parkdistanz. So etwas gibt es beim A6 beispielsweise. Beim B6 und B7 gibt es IMHO nur eine akustische Anzeige der Distanz, keine optische.
Gruß
Rainer
Zitat:
Original geschrieben von X-Joe.Black-X
Zitat:
original geschrieben von hurz100
Du hast nen einstufigen Airbag, der B7 hat ein zweistufiges Airbagsystem.
=> Baut man nur das Lenkrad mit Airbag um, ist der Airbag nicht voll funktionsfähig.
Hallo!
mal eine ganz andere und 100%ig hypothetische Frage: Wäre es mögliche, ein Lenkrad aus dem B7 zu betreiben, wenn man das dazugehörige Steuergerät mit tauschen würde? Die Sache mit dem zweistufigen Airbagsystem im "normalen" B6 leuchtet mir schon ein. Wenn das Fahrzeugsystem aber mit den zwei Stufen etwas anfangen könnte, würde das ganze doch völlig anders aussehen, oder?!?
Lg Markus
Dann müsstest Du das GESAMMTE AIRBAGSYSTEM austauschen.
Was jedoch zu gewissen Komunikatiosproblemen der Steuergeräte untereinander führen dürfte, da das Airbagsteuergerät halt Teilnehmer am CAN-Bus-Antrieb ist.
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Dann müsstest Du das GESAMMTE AIRBAGSYSTEM austauschen.
Was jedoch zu gewissen Komunikatiosproblemen der Steuergeräte untereinander führen dürfte, da das Airbagsteuergerät halt Teilnehmer am CAN-Bus-Antrieb ist.
Als VAG Mechi solltest Du wissen, dass der B6 auch das CAN System verwendet. Von dieser Seite halte ich es für möglich.
Zitat:
Original geschrieben von Benziner
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Dann müsstest Du das GESAMMTE AIRBAGSYSTEM austauschen.
Was jedoch zu gewissen Komunikatiosproblemen der Steuergeräte untereinander führen dürfte, da das Airbagsteuergerät halt Teilnehmer am CAN-Bus-Antrieb ist.
Als VAG Mechi solltest Du wissen, dass der B6 auch das CAN System verwendet. Von dieser Seite halte ich es für möglich.
Ich hab ja auch nicht geschrieben, dass es unmöglich ist, allerdings wären die Kosten doch recht hoch, da man keine Gebrauchtteile verwenden dürfte, sondern alle Teile als Neuteile verbauen müsste, sowie die erweiterte Verkabelung.
Plus Abnahme durch TÜV basierend auf einer Unbedenklichkeitsbescheinigung durch den Hersteller.
Die Kosten dürften Sinn und Nutzen übersteigen, evtl. auch den Fahrzeugwert (kommt da aufs Fahrzeug an).
Und da hier i.A. die "geiz ist geil"-Mentalität druchbricht, dürfte sich ein solches Vorhaben eher im spekulativen Rahmen bewegen.
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Und da hier i.A. die "geiz ist geil"-Mentalität druchbricht, dürfte sich ein solches Vorhaben eher im spekulativen Rahmen bewegen.
Wie wäre es mit, einen angemessenen Preis für gut erhaltene Technik und keine Aphotekenpreise für in China zusammen gelötete Massenware, die nur deswegen teuer ist, weil sie hier im Lager herum liegt.
Wäre doch auch mal ein Gedanke, mal wieder.
Zitat:
Original geschrieben von Benziner
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Und da hier i.A. die "geiz ist geil"-Mentalität druchbricht, dürfte sich ein solches Vorhaben eher im spekulativen Rahmen bewegen.
Wie wäre es mit, einen angemessenen Preis für gut erhaltene Technik und keine Aphotekenpreise für in China zusammen gelötete Massenware, die nur deswegen teuer ist, weil sie hier im Lager herum liegt.
Wäre doch auch mal ein Gedanke, mal wieder.
Sofern Du mit "gut erhaltener Technik" Gebrauchtteile meinst, sollte Dir doch auch inzwischen klar sein, da? das nunmal nicht zulässig wäre, sowas eben keine Werkstatt einbauen würe, für sowas es keine Unbedenklichkeitsbescheinigung gäbe und es somit auch nicht Abnahmefähig wäre.
=> Indiskutabel.
Wo steht das man ein gebr. Steuergerät nicht wieder benutzen darf?
Zitat:
Original geschrieben von Benziner
Wo steht das man ein gebr. Steuergerät nicht wieder benutzen darf?
Wenn Du die Augen aufmachst, und den Links folgst, wirst Du es finden.
Aber, wo wir dabei sind:
Wo bitte steht, daß man Gebrauchtteile (T1-Klassifizierung) verbauen dürfte.
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Zitat:
Original geschrieben von Benziner
Wo steht das man ein gebr. Steuergerät nicht wieder benutzen darf?
Wenn Du die Augen aufmachst, und den Links folgst, wirst Du es finden.
Aber, wo wir dabei sind:
Wo bitte steht, daß man Gebrauchtteile (T1-Klassifizierung) verbauen dürfte.
Ich denke das Bedarf keiner Erlaubnis. Ansonsten versteh ich den Umkehrschluss nicht.
T1 sagt mir nix, auch wenn es das evt sollte. Steht auf dem Steuergerät "Achtung, nicht weiter verwenden nach dem Ausbau".
Zitat:
Original geschrieben von Benziner
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Wenn Du die Augen aufmachst, und den Links folgst, wirst Du es finden.
Aber, wo wir dabei sind:
Wo bitte steht, daß man Gebrauchtteile (T1-Klassifizierung) verbauen dürfte.
Ich denke das Bedarf keiner Erlaubnis. Ansonsten versteh ich den Umkehrschluss nicht.
T1 sagt mir nix, auch wenn es das evt sollte. Steht auf dem Steuergerät "Achtung, nicht weiter verwenden nach dem Ausbau".
Dann schau mal in Google mit dem Suchbegriff "Altautoverordnung", denn gebrauchte Teile können logischerweise nur aus Altautos stammen.
Wenn Dir die "T1-Klassifizierung" nix sagt, solltest Du Dich doch erstmal über sowas informieren, anstatt irgendwelche Behauptungen aufzustellen.