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Mit 170 km/h innerorts - Alkohol - Abhauen vor Polizei - nur 640 Euro und 2 Monate

Themenstarteram 18. März 2013 um 12:49

Ich bin kein Freund von zuviel Regeln - Einschränkungen und Strafen, aber wer sowas hier abliefert:

- bei 60 erlaubten mit bis zu 170 km/h INNERORTS...

- vor der Polizei abhauen

- und alkolisiert...

Dann finde ich insgesamt 640 Euro - 4 Punkte und 2 Monate Fahrverbot doch recht milde - daurch lernt der doch nicht. Eventuell wenn noch eine MPU ins Spiel kommt wird unangenehm - wenn...

Aber an sonsten lacht der doch da drüber...vmtl. darf er die Strafe auch noch abstottern...

Bin ich allein mit meiner Meinung...??

Edit: Linke vergessen

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.schwanthalerhoehe-170-km-h-auf-der-donnersberger-betrunkener-raser-erwischt.9e52db62-a838-4d24-83fb-7ea9c6927fc1.html

Gruß

Marc

Beste Antwort im Thema

Wenn er nicht zu sehr alkoholisiert war und Ersttäter, dann sieht der Bußgeldkatalog eben nicht mehr vor. :rolleyes:

170 laut Polizeiaussage ohne Foto, das können auch "nur" echte 120 gewesen sein, da wird ohnehin mehr Toleranz abgezogen. :o

Natürlich ist das eine Ansage, wenn man betrunken durch die Stadt rast, gut, dass er erwischt wurde, andererseits ist man kein Stück besser, wenn man mit 50 an einem haltenden Bus vorbei fährt. ;)

Mein Wagen gibt innerorts schon kaum 80 km/h her, ohne dass ich ihn trete, andere mit 170 PS Turbodiesel fallen kaum unter 70 und bringen auch 80 bis 90 drauf bei erlaubten 60 auf diesen Mehrspurigen Straßen. Das dann durchgehend. Bloß fallen die nicht so auf und wenn sie einmal erwischt werden, ist es noch im Bußgeldbereich. :o

Nun haben die Medien eben wieder eine Sau gefunden, die sie durch das Dorf treiben können. Verdient hat sie (die Sau (nicht persönlich gemeint!)) ihre Strafe, aber ein eigener Thread und diese "maßlose Empörung" in der gesamten Gesellschaft? :D

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Zitat:

Original geschrieben von Marc A3

Bin ich allein mit meiner Meinung...??

Gruß

Marc

Nein, ich bin da bei Dir.

Die Strafe ist ne Lachnummer.

Servus!

Wo steht was von Innerorts? Das scheint Außerorts zu sein.

Bei solchen Situationen haben wir das Glück, dass wir die Strafe von festgelegten Werten ablesen können. Innerorts wäre er seinen Führerschein für ein Jahr (oder 6 Monate?) losgeworden + einer wesentlich höheren Geldstrafe.

Sicherlich, in dem Beispiel wäre ich auch für mehr Strafe, aber wir haben nun mal unser Rechtsystem und irgendwo müssen wir Grenzen setzen.

M.

Na die Fahrerlaubnisbehörde wird schon noch eine entsprechende MPU anordnen.

Gegen das "Abstottern" spricht ja nun auch nichts, denn das ist das gute Recht, ebenso wie evtl Ersatzstunden leisten.

Wenn er nicht zu sehr alkoholisiert war und Ersttäter, dann sieht der Bußgeldkatalog eben nicht mehr vor. :rolleyes:

170 laut Polizeiaussage ohne Foto, das können auch "nur" echte 120 gewesen sein, da wird ohnehin mehr Toleranz abgezogen. :o

Natürlich ist das eine Ansage, wenn man betrunken durch die Stadt rast, gut, dass er erwischt wurde, andererseits ist man kein Stück besser, wenn man mit 50 an einem haltenden Bus vorbei fährt. ;)

Mein Wagen gibt innerorts schon kaum 80 km/h her, ohne dass ich ihn trete, andere mit 170 PS Turbodiesel fallen kaum unter 70 und bringen auch 80 bis 90 drauf bei erlaubten 60 auf diesen Mehrspurigen Straßen. Das dann durchgehend. Bloß fallen die nicht so auf und wenn sie einmal erwischt werden, ist es noch im Bußgeldbereich. :o

Nun haben die Medien eben wieder eine Sau gefunden, die sie durch das Dorf treiben können. Verdient hat sie (die Sau (nicht persönlich gemeint!)) ihre Strafe, aber ein eigener Thread und diese "maßlose Empörung" in der gesamten Gesellschaft? :D

Zitat:

Original geschrieben von mizimausi12

Wenn er nicht zu sehr alkoholisiert war und Ersttäter, dann sieht der Bußgeldkatalog eben nicht mehr vor. :rolleyes:

Ich sehe es anders herum, wenn er nicht zu sehr alkoholisiert war, also falls vorhanden, der Verstand gearbeitet hat, sollte die Strafe auch dementsprechend hoch ausfallen.

Wenn er am Übergang zu Bewusstlosigkeit diese Tat begangen hat kann man ihn nicht wirklich bestrafen, höchstens dafür das er sich besoffen hat.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Zitat:

Original geschrieben von mizimausi12

Wenn er nicht zu sehr alkoholisiert war und Ersttäter, dann sieht der Bußgeldkatalog eben nicht mehr vor. :rolleyes:

Ich sehe es anders herum, wenn er nicht zu sehr alkoholisiert war, also falls vorhanden, der Verstand gearbeitet hat, sollte die Strafe auch dementsprechend hoch ausfallen.

Wenn er am Übergang zu Bewusstlosigkeit diese Tat begangen hat kann man ihn nicht wirklich bestrafen, höchstens dafür das er sich besoffen hat.

Die 170 sehe ich sehr relativ und wenn ich im Bekanntenkreis höre, dass die Leute um die Wette geifern wer außerorts schneller ist, also 130 bis 150 auf der Landstraße, dann ist das kein Stück besser. Die machen das natürlich nüchtern. Mitgefahren bin ich auf der Landstraße schon mehrfach bei über 150, Spitze waren Tacho 180. Innerorts bei 90 im normalen Verkehr. Für viele ist das Alltag. :rolleyes:

Die Donnersberger Brücke ist bis zu vierspurig ausgebaut mit Mittelleitplanke und nachts um 1 ist da vermutlich nichts los. Ich möchte die Tat, vor allem den Alkohol nicht schönreden, aber warum es so eine Lappalie in die Nachrichten schafft. :o

Sollen sie einen festen Blitzer installieren und auf 72 km/h einstellen und fertig. Dann können sie alle Raser rausziehen und auch alle, die nur mit Tacho 80 langfahren. :)

Mich nervt diese Scheinheiligkeit, bin dann jetzt aber auch raus aus dem Thread. ;)

Ich möchte ja mal wissen was das Durchschnittstempo auf der Donnersberger Brücke ist (nicht im Berufsverkehr) und wie oft die 100, 120 und 140 in der letzten Nacht getoppt wurden. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Zitat:

Original geschrieben von mizimausi12

Wenn er nicht zu sehr alkoholisiert war und Ersttäter, dann sieht der Bußgeldkatalog eben nicht mehr vor. :rolleyes:

Ich sehe es anders herum, wenn er nicht zu sehr alkoholisiert war, also falls vorhanden, der Verstand gearbeitet hat, sollte die Strafe auch dementsprechend hoch ausfallen.

Wenn er am Übergang zu Bewusstlosigkeit diese Tat begangen hat kann man ihn nicht wirklich bestrafen, höchstens dafür das er sich besoffen hat.

Servus!

Das Rechtsystem sieht vor, dass eine Person ab 3,0 Promille Handlungsunfähig ist und somit nicht bestraft werden kann für darauffolgende Taten, alles darunter wird voll bestraft.

M.

Zitat:

Original geschrieben von mizimausi12

Ich möchte ja mal wissen was das Durchschnittstempo auf der Donnersberger Brücke ist (nicht im Berufsverkehr) und wie oft die 100, 120 und 140 in der letzten Nacht getoppt wurden. ;)

Naja, das ist die eine Sache, aber die wenigsten haben die kriminelle Energie auch noch vor der Polizei abzuhauen.

Themenstarteram 18. März 2013 um 13:41

Zitat:

Original geschrieben von Skeletto

Servus!

Wo steht was von Innerorts? Das scheint Außerorts zu sein.

Bei solchen Situationen haben wir das Glück, dass wir die Strafe von festgelegten Werten ablesen können. Innerorts wäre er seinen Führerschein für ein Jahr (oder 6 Monate?) losgeworden + einer wesentlich höheren Geldstrafe.

Sicherlich, in dem Beispiel wäre ich auch für mehr Strafe, aber wir haben nun mal unser Rechtsystem und irgendwo müssen wir Grenzen setzen.

M.

Das ist sowas von innerorts - nämlich fast vor meinem Fenster in der Arbeit - mitten in München....innerortesterer geht es nicht mehr...:-)) - ist lediglich ne große vielbefahrene Straße auf der 60 erlaubt ist...

Zitat:

Original geschrieben von Skeletto

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

 

Ich sehe es anders herum, wenn er nicht zu sehr alkoholisiert war, also falls vorhanden, der Verstand gearbeitet hat, sollte die Strafe auch dementsprechend hoch ausfallen.

Wenn er am Übergang zu Bewusstlosigkeit diese Tat begangen hat kann man ihn nicht wirklich bestrafen, höchstens dafür das er sich besoffen hat.

Servus!

Das Rechtsystem sieht vor, dass eine Person ab 3,0 Promille Handlungsunfähig ist und somit nicht bestraft werden kann für darauffolgende Taten, alles darunter wird voll bestraft.

M.

Ja das Gesetz, manchmal bringt aber auch dieses Müll hervor.

Themenstarteram 18. März 2013 um 13:45

Zitat:

Original geschrieben von mizimausi12

Wenn er nicht zu sehr alkoholisiert war und Ersttäter, dann sieht der Bußgeldkatalog eben nicht mehr vor. :rolleyes:

170 laut Polizeiaussage ohne Foto, das können auch "nur" echte 120 gewesen sein, da wird ohnehin mehr Toleranz abgezogen. :o

Natürlich ist das eine Ansage, wenn man betrunken durch die Stadt rast, gut, dass er erwischt wurde, andererseits ist man kein Stück besser, wenn man mit 50 an einem haltenden Bus vorbei fährt. ;)

Mein Wagen gibt innerorts schon kaum 80 km/h her, ohne dass ich ihn trete, andere mit 170 PS Turbodiesel fallen kaum unter 70 und bringen auch 80 bis 90 drauf bei erlaubten 60 auf diesen Mehrspurigen Straßen. Das dann durchgehend. Bloß fallen die nicht so auf und wenn sie einmal erwischt werden, ist es noch im Bußgeldbereich. :o

Nun haben die Medien eben wieder eine Sau gefunden, die sie durch das Dorf treiben können. Verdient hat sie (die Sau (nicht persönlich gemeint!)) ihre Strafe, aber ein eigener Thread und diese "maßlose Empörung" in der gesamten Gesellschaft? :D

aber da war es eben dann auch "nur" die überhöhte Geschwindigkeit und vor Allem nicht in den Regionen - alles ab 100 wird schon sehr heftig und kann nicht mit einem "hab kurz den Tacho aus den Augen verloren" abgetan werden. Dann kommt allerdings noch Alkohol dazu und Abhauen vor der Polizei. Das kann man nicht mit denen vergleichen, die bei 60 mit 80 im Verkehr mitschwimmen....ist schon ein gewaltiger Unterschied oder...???

Zitat:

Original geschrieben von Marc A3

Zitat:

Original geschrieben von Skeletto

Servus!

Wo steht was von Innerorts? Das scheint Außerorts zu sein.

Bei solchen Situationen haben wir das Glück, dass wir die Strafe von festgelegten Werten ablesen können. Innerorts wäre er seinen Führerschein für ein Jahr (oder 6 Monate?) losgeworden + einer wesentlich höheren Geldstrafe.

Sicherlich, in dem Beispiel wäre ich auch für mehr Strafe, aber wir haben nun mal unser Rechtsystem und irgendwo müssen wir Grenzen setzen.

M.

Das ist sowas von innerorts - nämlich fast vor meinem Fenster in der Arbeit - mitten in München....innerortesterer geht es nicht mehr...:-)) - ist lediglich ne große vielbefahrene Straße auf der 60 erlaubt ist...

Servus!

Jetzt ist nur noch die Frage, unter was genau diese Straße zählt. Ist es eine Autostraße oder sogar Autobahn die nur Innerorts durch geht?

Ich bin mir da nicht 100% sicher, meine aber das auf Autostraßen andere Grenzen herrschen als das Innerorts.

M.

am 18. März 2013 um 13:48

So manches mal wundere ich mich über die schlechten Leistungen der schreibenden Presse, ein Blick in den Aktuellen Bussgeldkatalog hätte gereicht um ein vernünftigen Beitrag zu verfassen.

 

Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 110 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 680 Euro kosten.

Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro.

Außerdem 4 Punkte in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot.

 

 

 

wegen Alkoholmissbrauch bzw. Alkohol am Steuer mit einer Alkoholkonzentration im Atem oder im Blut oder einer Alkoholmenge, die zu einer Atem- oder Blutalkoholkonzentration geführt hat von 0,25 mg/l oder mehr bzw. 0,5 Promille oder mehr.

erster Verstoß 4 P 500 € 1 Monat.

 

 

Somit müsste sich der Spass auf

 

1203,50 € und 5 Punkten sowie 4 Monate Fahrverbot errechnen.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Zitat:

Original geschrieben von mizimausi12

Wenn er nicht zu sehr alkoholisiert war und Ersttäter, dann sieht der Bußgeldkatalog eben nicht mehr vor. :rolleyes:

Ich sehe es anders herum, wenn er nicht zu sehr alkoholisiert war, also falls vorhanden, der Verstand gearbeitet hat, sollte die Strafe auch dementsprechend hoch ausfallen.

Aber genau deswegen gibt es doch den Bußgeldkatalog und Richtlinien, nicht das der eine mehr als der andere im Ordnungswidrigkeitenbereich, wobei es sich in dem Artikel offensichtlich handelt, bestraft wird.

Wie es der einzelne sieht und welche Strafe sich jeder wünscht ist doch irrelevant.

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