ForumMotorroller
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Motorroller
  5. Mit M Schein max 45 km/h ??

Mit M Schein max 45 km/h ??

Themenstarteram 27. Dezember 2009 um 23:27

Hallo an alle

ich erlaube mir mal einen neuen thread zu öffnen, ohne vorher die Suche zu bemühen. Hab meinen Roller eigentlich schon vor paar Jahren wieder verkauft, da das auto im winter bequemer ist. Also nicht schimpfen :)

vor über 10 jahren habe ich mit 16 den Führerschein für einen 50 ccm Roller gemacht. Damals kaufte ich mir einen neuen Piaggio Roller, der ohne irgendwelche Veränderungen laut Tacho ca. 65 km/h auf gerader Strecke und Bergab duraus knapp über 70 km/h lief. Und mein Fahrschulroller schaffte auch locker die 70 km/h.

Vor kurzem sah ich im TV eine reportage, bei der die Polizei jugendliche aus dem verkehr zieht und die roller auf einem prüfstand checkt wie schnell die laufen. Da wurde dann auch einer raus gezogen, der laut messung ca. 60 km/h lief. Da meint der Polizist dann zu ihm: "Sie haben nur dem M Schein und dürfen daher max. 45 km/h fahren." Der junge meinte er hätte nichts verändert.

Als ich das gesehen habe, stellte sich mir die Frage, ob mich die polizei damals auch hätte aus dem verkehr ziehen können und bestrafen können obwohl ich nichts am Roller verändert habe, wobei ich bezweifle, dass in meiner gegend die polizei mit einem prüfstand ausrücken würde.

Einerseits hätte ich bei einem neuen Roller die Verantwortung auf den händler schieben können und er wäre dann in der Beweispflicht. Doch ich denke die polizei würde auch sagen, dass ich es hätte wissen müssen und merken müssen, dass der Roller zu schnell läuft.

Wie seht ihr das? Müssen die Roller laut Tacho strich 45 km/h laufen und gibt´s das überhaupt? Klar wird eine gewisse Abweichung beim Tacho gegeben sein, doch gleich 20 km/h zuviel ist unwahrscheinlich.

Danke für eure Antworten und Grüße

Beste Antwort im Thema

zum einen sind die rollertachos alles andere als genau, über 10kmh abweichung sind eher die regel als die ausnahme.........zum anderen darf der roller nur so schnell fahren wie es in der be drinnsteht....seit 2002 sinds nurnoch 45....davor warens 50kmh (schwalbe & co mal ausgenommen)......

der prüfstand der polizei ist geeicht und die abweichung/toleranz äußerst gering.....und echte 60 bei 45 erlaubten (lt. be) sind nunmal pauschal 15kmh zu schnell.....unabhängig davon was der führerschein hergibt....

17 weitere Antworten
Ähnliche Themen
17 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von BMWCA501

Einerseits hätte ich bei einem neuen Roller die Verantwortung auf den händler schieben können und er wäre dann in der Beweispflicht.

Nein, definitiv nicht. Als Halter/Fahrer bist du für den technischen Zustand deines Fahrzeuges selbst verantwortlich.

Themenstarteram 27. Dezember 2009 um 23:42

Ja das mit der verantwortung habe ich mir auch schon so gedacht, dass man als halter letztendlich dran glauben muss.

Oder ist es ein offenes Geheimnis, dass ein 50 ccm Roller über 45 km/h läuft und alle fahren weiter in der hoffnung nicht kontrolliert zu werden?

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von BMWCA501

Da meint der Polizist dann zu ihm: "Sie haben nur dem M Schein und dürfen daher max. 45 km/h fahren."

Das gilt für Roller ab 2002.

Klasse M ist für Kleinkrafträder und diese sind je nach Baujahr und Herkunft max. 40, 50, 60 oder 45km/h schnell.

Zitat:

Oder ist es ein offenes Geheimnis, dass ein 50 ccm Roller über 45 km/h läuft und alle fahren weiter in der hoffnung nicht kontrolliert zu werden?

Ich kenne mehr als einen Polizisten, der bei entsprechenden "Aktionstagen" einfach jeden Roller mit Versicherungskennzeichen rauszieht. Höchstens die Hälfte kann nach wenigen Minuten gänzlich ungeschoren weiterfahren.

Bei Erwachsenen (>= 21 Jahre), wo kein Jugendstrafrecht ("Du du mit dem Zeigefinger") mehr zur Anwendung kommen kann, wird es dann im Wiederholungsfall ernst für den Führerschein und schließlich die Freiheit.

Themenstarteram 27. Dezember 2009 um 23:53

Zitat:

Das gilt für Roller ab 2002.

Klasse M ist für Kleinkrafträder und diese sind je nach Baujahr und Herkunft max. 40, 50, 60 oder 45km/h schnell.

Achso das war mir unbekannt. Meine aktive Roller zeit war vor 2000 also war das wohl damals noch erlaubt. Danke für die Auskunft!

Grüße

Denke nicht das das so einfach ist... mein Roller ist auch Baujahr 99 und dann darf ich ja auch nicht schneller fahren, wie wenn er 3 Jahre später gebaut wurde oder?

Naja klar mein Tacho hat bestimmt eine größere Abweichung als ein 2009 gebauter.

Glaube nicht das die Polizei mich einfach weiter fahren lässt wenn ich sage der Roller ist Baujahr 99.

mfg Kappi

Zitat:

Original geschrieben von Kappi93

Denke nicht das das so einfach ist... mein Roller ist auch Baujahr 99 und dann darf ich ja auch nicht schneller fahren, wie wenn er 3 Jahre später gebaut wurde oder?

Doch! Lese FeV §76 8.:

http://www.gesetze-im-internet.de/fev/__76.html

Deswegen sind Simson Schwalbe & Co ja so beliebt: legale 60km/h mit Klasse M.

hmm.. wie schnell dürfte ich dann mit meinem yamaha aerox bj 99 fahren?

versteh das nicht ganz .. dürfte doch nur 45 fahren..

und du meinst sicher den Teil hier

Zitat:

§ 6 Abs. 1 zu Klasse M

Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch

a)

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

b)

dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg (Lastendreirad), wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

c)

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

soll ich das ausdrucken und der polizei vorzeigen wenn sie fragen ?? :D

Das meinte ich. Laut a) darf Dein aerox 50 fahren.

Ausdrucken brauchst Du das hier in Deutschland nicht, so etwas wissen (deutsche) Polizisten auswendig.

Sollten sie zumindest...

Aber jetzt weißt Du es ja: Verordnung, Paragraph und Titel. Ein kurzer Rückruf zur Wache und schon ist's geklärt.

Ok vielen Dank ;)

also 50 aber mehr wirklich nicht^^

danke für die hile =)

zum einen sind die rollertachos alles andere als genau, über 10kmh abweichung sind eher die regel als die ausnahme.........zum anderen darf der roller nur so schnell fahren wie es in der be drinnsteht....seit 2002 sinds nurnoch 45....davor warens 50kmh (schwalbe & co mal ausgenommen)......

der prüfstand der polizei ist geeicht und die abweichung/toleranz äußerst gering.....und echte 60 bei 45 erlaubten (lt. be) sind nunmal pauschal 15kmh zu schnell.....unabhängig davon was der führerschein hergibt....

am 1. Januar 2010 um 15:39

Wisst ihr, wie die ganze Sache aussieht, wenn mein Roller durch ein Steckteil nicht nur auf 45 sondern auf 60-65 km/h kommt und ich den A1-Schein habe? Theoretisch dürfte ich ihn ja fahren wegen Leistung und so aber zählt das unter illegalem Tuning und falls ja, kann man das irgendwie anmelden, damit es legal wird und man im Fall einer Kontrolle nicht blechen muss?

Zitat:

Original geschrieben von -Jana-

Wisst ihr, wie die ganze Sache aussieht, wenn mein Roller durch ein Steckteil nicht nur auf 45 sondern auf 60-65 km/h kommt und ich den A1-Schein habe? Theoretisch dürfte ich ihn ja fahren wegen Leistung und so aber zählt das unter illegalem Tuning und falls ja, kann man das irgendwie anmelden, damit es legal wird und man im Fall einer Kontrolle nicht blechen muss?

Das wird immer illegales tuning bleiben.

Das kann mit eintrgen lassen.

Es ist auf jedenfall fahren ohne Betriebserlaubnis und ohne Versicherungsschutz.

Das wird für dich und den Halter auf alle Fälle ein Verfahren mit Punkten und Bußgeld haben.

kann man eintragen lassen....

dies macht allerdings eine komplette neuabhname des fahrzeuges und event. veränderungen am fahrwerk, rahmen und vorallem der bremse nötig.....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

kann man eintragen lassen....

dies macht allerdings eine komplette neuabhname des fahrzeuges und event. veränderungen am fahrwerk, rahmen und vorallem der bremse nötig.....

hinzu kommt das es dann als leichtkraftrad angemeldet werden muss

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Motorroller
  5. Mit M Schein max 45 km/h ??