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Mit Soundgenerator durch den tüv. Wie?

Themenstarteram 22. Mai 2020 um 23:39

Abend zusammen, mich würde mal interessieren ob es möglich ist mit einem nachträglich eingebautem Soundaktuator durch den TÜV zukommen. Da es ja mittlerweile nicht mehr erlaubt ist stell ich mir die Frage ob ich beim TÜV-Termin nicht einfach die Stecker ziehen kann und dem lieben Meister erzähle dass es nur für den Rennstrecken Gebrauch verwendet wird. Ist das gültig ? Also wenn man es ordentlich anbauen lässt. Somit wäre es (wenn im Kofferraum verbaut (natürlich nach außen nicht nach innen)) ja auch nur ein Teil im Auto so wie ein Wasserkasten etc.

 

 

 

Und wie wäre es noch mit der Garantie ? Gibt es da Probleme ? Kann jemand auf beide Punkte aus Erfahrung sprechen ?

 

 

Um noch auf eine Kleinigkeit hinweisen zu wollen. Mich interessiert hier nicht der Geschmack des einzelnen ob das jetzt ungeeignet ist oder nicht. Ich habe für mich entschieden dass es eine gute Alternative ist zu einer AGA die mich gleich mal das doppelte kostet aber ein und den selben Sound hat und nicht abschaltbar ist. Das Auto dass ich fahre hat einen OPF und somit sind kaum gute AGAs zu finden. Die Leistung für Sound hätte er aber. (Fahre einen Skoda Octavia RS 245 OPF falls es wenn interessieren sollte auch wenn die Frage allgemein gestellt ist. Und an einem V8 Sound bin ich bei dem Auto nicht interessiert. Es gibt genügend andere Soundfiles)

 

 

Also bitte keine Diskussionen auslösen von wegen ja ist nicht cool und mach das nicht sondern einfach konkrete und für mich verwendbare Antworten. Und ja, wie oben erwähnt.

 

 

 

Vielen Dank

 

 

Beste Antwort im Thema

Alles was ein Fahrzeug lauter macht gehört verboten. Der Sound hat so zu bleiben wie der Hersteller das Fahrzeug gebaut hat. Dann hätten wir "normalen" Motorrad Fahrer wesentlich weniger Probleme mit Strecken Sperrungen wegen nervenden zu lauten "Kollegen"

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Ich weiss nicht obs legal wird wenn die Anlage abschaltbar ist. Aber ich weiss eins: Es hat bei BMW nichts zu suchen. Weil da haben entweder die Auspuffanlagen oder gleich deren Fahrer einen Knall, Soundgeneratoren gibts da jedenfalls nicht ;)

Zitat:

@GaryK schrieb am 23. Mai 2020 um 10:21:51 Uhr:

Ich weiss nicht obs legal wird wenn die Anlage abschaltbar ist. Aber ich weiss eins: Es hat bei BMW nichts zu suchen. Weil da haben entweder die Auspuffanlagen oder gleich deren Fahrer einen Knall, Soundgeneratoren gibts da jedenfalls nicht ;)

aha

https://www.insideperformance.de/active-sound/?p=1

Da dieser Quatsch nachträglich nicht erlaubt ist, darf man hier bei MT doch eh nicht darüber diskutieren. ;)

Naja, ne Unterbodenbeleuchtung ist auch nicht legal. Aber abgeklemmt AFAIK kein alleiniger Grund den TÜV zu verweigern. Der einzig interessante Aspekt an der Fragestellung.

Und was ich bei BMW meinte war "ab Werk".

Ich denke der TÜV wird verwehrt werden. Garantie zumindest bei der Elektronik nicht mehr vorhanden.

Zitat:

@TTS Zaskar schrieb am 23. Mai 2020 um 12:07:12 Uhr:

Zitat:

@GaryK schrieb am 23. Mai 2020 um 10:21:51 Uhr:

Ich weiss nicht obs legal wird wenn die Anlage abschaltbar ist. Aber ich weiss eins: Es hat bei BMW nichts zu suchen. Weil da haben entweder die Auspuffanlagen oder gleich deren Fahrer einen Knall, Soundgeneratoren gibts da jedenfalls nicht ;)

aha

https://www.insideperformance.de/active-sound/?p=1

Nix "aha"

hier die offizielle Situation, woraus sich ergibt, dass man hier zwar nachfragen kann, sobald es aber zu Beschreibung von Umbaumassnahmen kommt oder wie man mit diesem Problem die TÜV Prüfung schaffen kann, der Thread geschlossen wird.

*******************************************

Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr

Es handelt sich um Lautsprecher, die gesteuert vom Drehzahlsignal jede Art von Motorsound wiedergeben können. Audi lässt auf diese Art nagelnde Selbstzünder wummern wie V8-Benziner. Das Prinzip ist so beliebt, dass Zulieferer schnell ähnliche Systeme zum Nachrüsten anboten.

Solche nachträglich eingebauten Soundgeneratoren werden nun aber nicht mehr eingetragen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) informiert im Verkehrsblatt – Ausgabe 5/2018 https://atl-gefahrgutbuero.de/data/documents/0518-Maerz-2018.pdf über diese Entscheidung. Einzige Ausnahme: Elektrisch betriebene Fahrzeuge dürfen künstliche Warngeräusche von sich geben.

Im Netz wird über Soundgeneratoren angeregt diskutiert, vor allem über die Zulassung. Einige Systeme wurden bisher mit einem Teilegutachten ausgeliefert und ließen sich damit eintragen. Andere Bauteile wurden ohne Gutachten, aber mit falschen Argumenten verkauft: Die Anbieter setzten ihre Systeme mit Audioanlagen gleich und verkauften sie fälschlicherweise als eintragungsfrei.

Jetzt stellt das BMVI unmissverständlich klar: Die Anlagen sind eintragungspflichtig, aber nicht mehr eintragbar. Im Verkehrsblatt wird aufgeführt, dass die Generatoren nicht mit einem Sportauspuff gleichzusetzen sind. Sie widersprechen den Paragraphen 30 (Abs. 1: Fahrzeuge dürfen niemanden belästigen) und 55 (Schallzeichen, z. B. Hupe) der StVZO.

Von Herstellern wird es allerdings weiterhin vergleichbare Systeme geben. Bei denen geht es vor allem um den Klang, nicht um die Lautstärke. Das Verbot bezieht sich nur auf die Nachrüstung. Solche Generatoren könnten prinzipiell trotzdem eine Zukunft haben: Sie sind in der Lage, über Gegenschall Autos leiser zu machen.

Auf Nachfrage von MOTOR-TALK erklärte ein Sprecher des TÜV Süd, dass die Nachrüstung von Auspuffanlagen mit ab Werk angebotenen Soundgeneratoren an nicht dafür vorgesehenen Motoren ebenfalls verboten wird. Alle Gutachten von Zubehörsystemen seien nun ungültig. Bereits rechtmäßig eingetragene Anlagen sind weiterhin erlaubt.

Auch nachzulesen hier:

https://www.motor-talk.de/.../...erlaubt-lauter-verboten-t6359596.html

Gruß

Zimpalazumpala

Stecker ziehen als Ausrede wird nicht reichen.

Garantie: Du wirst lt. Einbauanleitung an div. Steckern rumpinnen müssen. Wenn dabei Steuergerät Schaden nimmt und man das sieht (vermackte Stecker, fremde Kabelreste in einem Stecker...), fällt die Garantie natürlich flach.

Im Grunde musst Du vor dem TÜV den Kram ausbauen und hoffen, daß Dein Fahrzeug nicht während der Fahrt mal defekt geht und direkt zum Händler geschleppt wird (keine Chance auf Ausbau vor Begutachtung).

Ist halt mit Risiken verbunden und ich selbst würd‘s lassen.

Vor allem wenn, mach das nur, wenn das Fahrzeug Dir gehört. Nicht bei Leasing- oder finanzierten Fahrzeugen.

Grundsätzlich finde ich die Idee charmant, weil mir in den modernen Turbofahrzeugen auch der Sound fehlt. Zudem der RS ja einen Aktuator hat, welcher aber echt mies ist.

Grüße,

Thilo

Einfach im Beifahrerfußraum montieren, dann hat man selber den tollen Sound, das Außengeräusch wird nicht verändert und der TÜV hat auch nichts zu meckern. ;)

Alles was ein Fahrzeug lauter macht gehört verboten. Der Sound hat so zu bleiben wie der Hersteller das Fahrzeug gebaut hat. Dann hätten wir "normalen" Motorrad Fahrer wesentlich weniger Probleme mit Strecken Sperrungen wegen nervenden zu lauten "Kollegen"

Zitat:

@worti32 schrieb am 6. Juni 2020 um 11:02:55 Uhr:

Alles was ein Fahrzeug lauter macht gehört verboten. Der Sound hat so zu bleiben wie der Hersteller das Fahrzeug gebaut hat. Dann hätten wir "normalen" Motorrad Fahrer wesentlich weniger Probleme mit Strecken Sperrungen wegen nervenden zu lauten "Kollegen"

Ahmen... :rolleyes:

Zitat:

@VW Thommy schrieb am 6. Juni 2020 um 11:52:54 Uhr:

Zitat:

@worti32 schrieb am 6. Juni 2020 um 11:02:55 Uhr:

Alles was ein Fahrzeug lauter macht gehört verboten. Der Sound hat so zu bleiben wie der Hersteller das Fahrzeug gebaut hat. Dann hätten wir "normalen" Motorrad Fahrer wesentlich weniger Probleme mit Strecken Sperrungen wegen nervenden zu lauten "Kollegen"

Ahmen... :rolleyes:

Wenn schon sinnlose Antworten dann bitte richtig. Es heißt "Amen" und nicht "Ahmen". Nebenbei hat er vollkommen Recht. Alle anderen Fahrer sind die Leidtragenden.

am 9. Juni 2020 um 19:47

Die Ahmen … Amen … Armen, jetzt hab ich’s.

Da der TE sich nicht mehr beteiligt, hätte ich da auch noch ein

**Amen**

Gruß

Zimpalazumpala

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