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MOPF-Rücklicht defekt - nach 1,5 Wochen - "junge Sterne"-Garantie

Mercedes
Themenstarteram 12. Dezember 2016 um 17:03

Servus,

wir besitzen unseren GLK seit dem 01.12.16. (Baujahr 08/2013)

Am Wochenende mussten wir feststellen dass einige LEDs des Rückfahrscheinwerfers nicht funktionieren. Ob dies schon beim Kauf so war wissen wir nicht, von der "jungen Sterne"-Garantie wird dies wohl nicht abgedeckt. Jetzt habe ich ein paar Fragen:

1. Hattet ihr Erfahrungen mit kulanten Niederlassungen? Unsere möchte höchstwahrscheinlich keine Kosten übernehmen. Wir sind da etwas enttäuscht, da das Auto gerade einmal eine Woche in unserer Hand ist.

2. Sollte es so kommen, dass die Niederlassung nichts zahlt:

- Habt ihr schon einmal die Scheinwerfer getauscht? (Großer Aufwand?)

- Könnte man sogar vielleicht versuchen die LEDs zum laufen zu bringen?

Vielen Dank im Voraus.

dangy93

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 21. Dezember 2016 um 12:30

Hallo liebe Leute,

es gibt ein Happy End!

Erstmal bedanke ich mich nochmal für die Ratschläge und den "Beistand". Hier chronologisch was nach meinem letzten Beitrag passiert ist:

14.12.: Nach mehreren Telefonaten mit dem Verkäufer und keiner Einsicht seinerseits habe ich meinen Kumpel kontaktiert, welcher bei Mercedes in Bremen arbeitet. Er meinte dass er da ein paar Ansprechpartner hat und mal guckt was sich machen lässt.

15.12.: Wir kriegen morgens einen Anruf von der NL Hannover-Döhren welche uns angeboten hatte sich das einfach mal unverbindlich anzugucken. Wir sind direkt zu denen hingefahren und da fiel folgendes auf: Die Leuchte ging plötzlich ganz kurz und dann wieder nur teilweise. Daraufhin rief der nette Herr aus der NL in H-Döhren unseren Verkäufer in der NL FFM-OF an. Der Verkäufer sträubte sich wieder ( "der hat TÜV bekommen!") und sah keine Gewährleistungsansprüche. Nach langem hin und her haben sie sich darauf geeinigt dass die NL H einen Kostenvoranschlag macht und der Verkäufer das seinem Chef vorlegt.

20.12.: Wir kriegen einen Anruf der NL H-Döhren, dass wir vorbei kommenkönnen, die Kosten werden übernommen.

21.12.: Wir hatten heute morgen einen Termin, bekamen sogar ein gewaschenes Auto zurück und vorallem mit einem heilen Rücklicht. Wir sind sehr dankbar.

Noch ein paar persönliche Anmerkungen:

- Ich kann nach meinen Erfahrungen von der NL FFM-OF abraten. (Zumindest einen bestimmen Verkäufer) Es war nicht der einzige Punkt wieso er unangenehm aufgefallen ist. Auch die NL in Hannover an der Podbielskistraße war nicht gerade die hilfreichste. Die NL Hannover-Döhren kann ich sehr empfehlen! Alle Mitarbeiter sehr nett und hilfsbereit.

- Meine Schwester hat zufällig vor zwei Wochen einen Audi Q3 (auch Gebraucht in einer Audi-Nl samt Garantie) gekauft. Zufälligerweise ging ein Xenonscheinwerfer kaputt. Sie hatte überhaupt keine Probleme, er wurde anstandslos und direkt getauscht.

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Fahr doch erst mal dort hin und warte ab wie die reagieren.

Zu 1:

DO

zu 2:

Die gesetzliche Änderung der Gewährleistungsfrist

Ab dem 01.01.2002 trat die Neuregelung des Schuldrechts in Kraft mit erheblichen Änderungen für gewerbliche Verkäufer. Denn ab diesem Zeitpunkt gilt beim Verkauf von Gebrauchtwagen an Privatpersonen eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Ein Ausschluss durch Geschäftsbedingungen wie bisher, ist dann nicht mehr möglich, lediglich ihre Begrenzung auf ein Jahr.

Darüber hinaus besteht in den ersten sechs Monaten eine Beweislastumkehr, d. h., der gewerbliche Verkäufer muss nachweisen, dass ein im ersten Halbjahr aufgetretener Mängel nicht bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden war.

Grüße

hpad

@edit

Einzelne LED dürfen nicht getauscht werden (ECE ) und dürfen nur als Modul getauscht werden.

Wenn also die Rückleuchte - sichtbar - Lücken aufweist ist es ein Mangel mit dem Du auch nicht durch eine TÜV Untersuchung kommen würdest.

Auch würdest Du durch die Polizei, wenn sie es kontrolliert, einen "Mängelbericht" bekommen.

 

Man kann doch innerhalb der ersten zehn Tage zurückgeben.

@dangy93

Wie hpad schon schreibt.

Dein Verkäufer NL muss die Kosten übernehmen. Gesetzliche Gewährleistung.

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 12. Dezember 2016 um 18:52:48 Uhr:

Man kann doch innerhalb der ersten zehn Tage zurückgeben.

Nee - das gab es noch nie.

10 Tage Umtauschrecht, nicht Rückgaberecht

Grüße

prio

OT

@prio

Ja der "kleine" aber "feine" Unterschied.

10 Tage Umtauschrecht, ohne Angabe von Gründen, ab Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kaufvertrages*

*Bei Ausübung des Umtauschrechtes muss ein anderes Fahrzeug (Neu- oder Gebrauchtwagen) aus dem Bestand des liefernden Händlers gekauft werden.

Grüße

hpad

ps.

@prio

Heute warst Du schneller:); hatte ich aber schon geschrieben.

Sag ich doch. Der andere hat dann funktionierende Rücklichter.

Ich frage mich gerade welche LED's beim Rückfahrscheinwerfer defekt sein sollen.

Grüße

Oh Gott,:mad:

ja Du hast ja völlig Recht.:cool:

Der TE schrieb ja „dass einige LEDs des Rückfahrscheinwerfers „ defekt sind.

Das kann nicht sein.:confused:

Nur die Heckleuchten und die 3. Bremseuchte sind beim GLK dieses BJ in LED Technik ausgeführt.

Grüße

hpad

Ps.

Nehme mir jetzt vor erst richtig zu lesen.:D

Zitat:

@hpad schrieb am 12. Dezember 2016 um 20:27:53 Uhr:

Oh Gott,:mad:

ja Du hast ja völlig Recht.:cool:

Der TE schrieb ja „dass einige LEDs des Rückfahrscheinwerfers „ defekt sind.

Das kann nicht sein.:confused:

Nur die Heckleuchten und die 3. Bremseuchte sind beim GLK dieses BJ in LED Technik ausgeführt.

Grüße

hpad

Ps.

Nehme mir jetzt vor erst richtig zu lesen.:D

... das Bremslicht und die Nebelrückleuchte ;)

Grüße

Themenstarteram 12. Dezember 2016 um 20:08

Ich bedanke mich erstmal für die vielen Rückmeldungen.

Erstmal muss ich noch einmal was richtig stellen! ( Ihr habt gut aufgepasst!) Ich mein das normale Rücklicht (Standlicht). ( Ich habe aufgrund eines Kommunikationsfehlers gedacht, dass es der Rückfahrscheinwerfer wäre.)

Die Gesetzliche Gewährleistung bezieht sich wohl leider nicht auf die Rückleuchte da es als Verschleißteil gilt.

Auszug aus den Garantiebedingungen:

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

2. Es wird kein Ersatz von Material- und Lohnkosten geleistet fu?r:

...j.) j) Fahrzeug-Schlu?ssel, Funkfernbedienung/-sender, Batterien der Fernbedienung, Glu?hlampen, Xenonbrenner, Beleuchtung (auch in Form von Leuchtdioden), Leuchtmittel

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Wir haben schon unsere Niederlassung kontaktiert und die gucken mal am Donnerstag danach. Haben uns aber wenig Hoffnung gemacht außer, dass es vielleicht nur ein Kabel sein könnte. Wir müssen es trotzdem in allen Fällen bezahlen.

Umtauschen möchten wir den GLK nicht, da er uns sehr gefällt.

Wie sieht es da mit der Beweislastumkehr aus? Wenn sie sagen, dass das ein Verschleißteil ist und nicht von der Garantie abgedeckt wird, dann müssen die ja gar nichts beweisen wahrscheinlich. Ich habe mal ein Foto der Rückleuchte beigefügt.( Oberer Teil der oberen Leuchte ist defekt.)

vergess' die Garantie - vergess' die Garantiebedingungen

es ist Gewährleistung - BGB

 

und nach so kurzer Zeit allemal !

Grüße

prio

Wenn er aber gar kein anderes Fahrzeug will, nicht einmal so tut als ob er wolle?

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