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Motorprobleme mit Diesel

Audi
Themenstarteram 5. September 2011 um 5:37

Hallo,

ich bin neu heir im Forum.

Ich habe auch gleich mal ein ernstes Problem.

Ich habe mir vor einer Woche einen Audi A4 Avant 3,0 TDI quattro Bj 06 mit 86.000 km gekauft.

Gleich auf der Heimfahrt hat er probleme gemacht. Und die Werkstatt kann den Fehler nicht finden. Vllt habt Ihr schon mal solche Prob. gehabt und könnt mit bei der Fehlersuche helfen.

So hat sich der Fehler bemerkbar gemacht:

Beim Fahren hat das Vorglühwendel angefangen zu blinken, der Motor angefangen zu stottern und ging dann nach ein paar Metern aus. Beim Versuch Ihn wieder an zu machen hat er zwar gedreht, ging aber nicht an. Der ADAC hat dann mit Starthilfe den Motor anbekommen. Das ist dann zwei mal passiert. Die VW-Audi Werkstatt hatte im Fehlerspeicher 4 def. Glühkerzen, zu geringer Kraftstoffdruck und ein def. Pumpenrelais gefunden.

Nachdem ich das Auto unrepariert zum Händler zurückbringen wollte ist die Batteriewarnleuchte angegangen. Ich sofort zurück in die VW-Audi Werkstatt und den Fehler auslesen lassen. Diesmal hat die Lichtmaschiene nicht genug Leistung gebracht. Also laut Werkstattmeister defekt.

Da ich noch vom Händler die Gebrauchtwagengewehrleistung habe hat der Händler das Fzg. zur Reparatur abgeholt.

Dem seine Werkstatt konnte aber nicht herausfinden woher der Fehler kommt.

Ich habe bedenken, dass nach ein paar km. das selbe Problem auftaucht, denn es ist doch sehr ungewöhlich dass so viel und auch unterschiedliches kaputt ist oder????

Was meint Ihr dazu??

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12 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von korny385

Hallo,

ich bin neu heir im Forum.

Ich habe auch gleich mal ein ernstes Problem.

Ich habe mir vor einer Woche einen Audi A4 Avant 3,0 TDI quattro Bj 06 mit 86.000 km gekauft.

Gleich auf der Heimfahrt hat er probleme gemacht. Und die Werkstatt kann den Fehler nicht finden. Vllt habt Ihr schon mal solche Prob. gehabt und könnt mit bei der Fehlersuche helfen.

So hat sich der Fehler bemerkbar gemacht:

Beim Fahren hat das Vorglühwendel angefangen zu blinken, der Motor angefangen zu stottern und ging dann nach ein paar Metern aus. Beim Versuch Ihn wieder an zu machen hat er zwar gedreht, ging aber nicht an. Der ADAC hat dann mit Starthilfe den Motor anbekommen. Das ist dann zwei mal passiert. Die VW-Audi Werkstatt hatte im Fehlerspeicher 4 def. Glühkerzen, zu geringer Kraftstoffdruck und ein def. Pumpenrelais gefunden.

Nachdem ich das Auto unrepariert zum Händler zurückbringen wollte ist die Batteriewarnleuchte angegangen. Ich sofort zurück in die VW-Audi Werkstatt und den Fehler auslesen lassen. Diesmal hat die Lichtmaschiene nicht genug Leistung gebracht. Also laut Werkstattmeister defekt.

Da ich noch vom Händler die Gebrauchtwagengewehrleistung habe hat der Händler das Fzg. zur Reparatur abgeholt.

Dem seine Werkstatt konnte aber nicht herausfinden woher der Fehler kommt.

Ich habe bedenken, dass nach ein paar km. das selbe Problem auftaucht, denn es ist doch sehr ungewöhlich dass so viel und auch unterschiedliches kaputt ist oder????

Was meint Ihr dazu??

Hallo zusammen!

Ich habe denn gleichen Motor und das gleiche Baujahr und ich habe in den 160000 km Laufleistung noch gar keine Probleme gehabt.

Wie hat sich der Wagen bei der Probefahrt angefühlt? Das kann ja nicht sein, das diese Defekte innerhalb einer Woche zustande kommen. Der muss ja schon bei der Probefahrt schlecht gelaufen sein.

Ich würde ihn in die Werkstatt zurückstellen, die sollen den Fehlerspeicher auslesen und alles reparieren.

Gruss aus ERZ!

am 5. September 2011 um 7:34

Da du den Wagen offensichtlich bei einem Händler gekauft hast würdeich selbst garkeine reparatur anleiten oder in einer Werkstätte machen lassen. Du hast Gewährleistung! --> Würde unbedingt alles vom Händler reparieren bzw. ausbessern lassen da du sonst die probleme haben könntest die Reparaturen die du selbst durchführen hast lassen vom Händler wieder zurück zu bekommen.

Wenn du kein gutes Gefühl beim Händler bei den Ausbesserungen hast, Stichwort vfertrauen, würde ich mir auch überlegen den Wagen zurück zu geben.

Wie schon mein Vorredner geschirben hat: Ist bei der Probefahrt nichts aufgefallen? Echt komisch dass kurz nach der Abholung so viele Probleme auftreten.

Grüße,

Duracell

PS: Kannst dich auf jeden Fall glücklich schätzen dass es kein Privatkauf war!

Themenstarteram 5. September 2011 um 9:24

Hallo,

bei der Probefahrt habe ich absolut nichts festgestellt.

Der Wagen ist die 140 km vom Händler bis 10m vor meiner Haustüre einwandfrei gelaufen. Wie gesagt erst 10 Meter vor der Haustüre ist das Problem zum ersten mal aufgetreten.

Der Händler hat auch ohne zu murren gleich am nächsten Tag das Fzg. zur Reparatur abgeholt.

Die sind jetzt seit einer Woche daran die Teile auszutauschen. Nervig ist hast dass die erst nur die Glühkerzen gewechselt haben und dann geschaut haben ob der Fehler von Relais noch auftaucht. Und nun haben sie erst mal das Relais bestellt und tauschen es.

Ich werde erst mal die Reparatur abwarten und wenn dann immer noch Fehler auftauchen werde ich versuchen ihn zurück zu geben, auch wenn ich das eig. nicht will da die Ausstattung echt der Hammer ist.

Hatte bisher keiner Probleme mit den genannten Teilen, oder kann mir jemand sagen ob das Stottern mit den Glühkerzen zu tun haben kann??

Gruß korny

Zitat:

Original geschrieben von korny385

kann mir jemand sagen ob das Stottern mit den Glühkerzen zu tun haben kann??

Eigentlich unmöglich, wenn das Stottern während der Fahrt und somit betriebswarmem Motor aufgetreten ist.

Die Glühkerzen werden nur bei niedrigen Temperaturen benötigt und dann auch nur für kurze Zeit. Darum verstehe ich nicht so recht, warum dein :) da anfängt zu suchen.

Du schreibst, sie hätten bisher nur die Glühkerzen gewechselt, in deinem ersten Beitrag aber, die Lichtmaschine wäre defekt.

Würde da zuerst anfangen zu suchen, denn ohne Strom läuft nun mal nichts. Auch nicht die Kraftstoffpumpe und daraus resultiert eben zu niedriger Kraftstoffdruck. Das Relais spinnt vermutlich nur, weil nicht genügend Spannung anliegt.

 

P.S. Mein Arbeitskollege hatte kürzlich ähnliche Probleme mit seinem 2.0 TDI PD. Da war die Kraftstoffpumpe komplett ausgefallen.

Die PDE's haben anscheinend genug Unterdruck erzeugt, um den Sprit "anzusaugen", aber er hat eben gestottert.

Nach dem Wechsel der Pumpe war alles wieder paletti.

 

Themenstarteram 5. September 2011 um 12:26

Ja klingt logisch.

habe eben mal mit dem Werkstattmeister telefoniert. Er hat nun das Relais und die Glühkerzen getauscht.

Er will morgen mal eine lange Testfahrt machen, um zu sehen, ob noch mal was passiert.

Falls es die Lima sein sollte, würde vermutlich bei einer längeren Fahrt wieder was nicht funktionieren.

Zudem hatte die Batterielampe nicht geleuchtet, wenn die anderen Fehler eingesetzt haben.

Kann es trotzdem sein, dass die Lima nicht genug Leistung gebracht hat auch wenn die Batterieleuchte zumindest vorher nicht geleuchtet hat??

Zitat:

Original geschrieben von korny385

Kann es trotzdem sein, dass die Lima nicht genug Leistung gebracht hat auch wenn die Batterieleuchte zumindest vorher nicht geleuchtet hat??

Kann durchaus sein. Bin mir nur nicht sicher, ob die Ausgangsspannung der LiMa (also der Spannungsregler) überwacht, oder der Fehler erst bei unterschreiten des gesamten Bordnetzes angezeigt wird.

Bei letzterem kommt der Fehler eben erst, wenn die Batterie entsprechend entladen ist...

Denke auch, dass die LIMA die Ursache des ganzen ist.

Vermutlich war bei Abfahrt von deinem Händler die Batterie durch Ladung von einem externen Ladegerät voll und entleerte sich langsam über die Dauer der Fahrt , bis zu dem Ladezustand der dann andere Stromabnehmer im Fahrzeug aussteigen lässt.

Ist aber nur eine Vermutung.

Berichte mal weiter wenn du das Fahrzeug wieder zurück hast.

Themenstarteram 6. September 2011 um 5:09

Ja, Danke schon mal für die Info.

ich werde wieder Berichten wenn ich das Auto wieder habe.

Bis jetzt wurde wie gesagt nur das Relais und die Glühkerzen getauscht.

Ich werde mich noch mal mit dem Werkstattmeister über die Sache mit der Lima unterhalten.

Könnte es aber auch evtl. an einer in die Jahre gekommenen Batterie liegen??

Gruß korny

Themenstarteram 6. September 2011 um 14:53

So,

aktuell hat die Werkstatt nun festgestellt dass die Lima kaputt ist. Diese haben sie heute bestellt und warten nun auf das Teil.

Total ärgerlich, denn ich habe schon vor einer Woche gesagt dass die VW- Audi Werkstatt festgestellt hat dass die Lima einen Schaden hat und dass die danach mal schauen sollen.

Ich glaube langsam dass die mich hinhalten wollen.

Dazu mal ne Frage. Gibt es sowas wie ein 14 tägiges Rückgabe oder Rücktrittsrecht beim Gebrauchtwagenkauf??

Kann es sein dass die mich bis zum Ablauf von den 14 Tagen hinhalten wollen??

Gruß Korny

Also doch die LiMa. Na immer hin hast du jetzt neue Glühkerzen für umme. ;)

Ich denke, die wollten mit den billigsten Teilen anfangen und haben gehofft, dass es daran liegt. Jetzt haben sie halt alles mögliche auf Verdacht getauscht. Oder sie haben dir nur erzählt, dass sie Glühkerzen & Co. getauscht haben und halten dich jetzt warum auch immer hin.

Machen müssen sie es doch sowieso, also besonders helle scheint der Verkäufer nicht zu sein. Zumal jetzt offensichtlich ist, dass die die Batterie vor Abholung mit ziemlicher Sicherheit geladen haben. Denn so viel Zufall gibt es nicht, dass die LiMa sich gerade auf dem Heimweg verabschiedet.

14-tägiges Rückgaberecht hast du nur, wenn du über I-Net kaufst. Also den Vertrag abschließt, ohne das Auto vorher gesehen zu haben. Ist das bei dir der Fall?

In der Regel gilt:

 

Du musst deinem Verkäufer die Möglichkeit zur Ausbesserung geben. Nach mehrmaligem Fehlversuch(3x???) hast du das Recht auf Wandel oder Minderrung. Soll heissen: bekommt er es nicht in den Griff kannst du zurücktreten oder Nachlass fordern. Die Fristen kannst du deinem Vertrag entnehmen.

Rücktritt vom Kaufvertrag

Ein generelles Rücktrittsrecht steht dem Käufer grundsätzlich nicht zu. Ist ein (Auto-) Kaufvertrag geschlossen worden (egal ob schriftlich oder mündlich), so ist dieser zunächst einmal uneingeschränkt gültig. Es macht dabei keinen Unterschied, ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagenkauf handelt. Ebenso wenig spielt es eine Rolle, ob das Fahrzeug vom Händler oder von Privat gekauft wird.

Das deutsche Recht macht hiervon jedoch einige Ausnahmen. Grundsätzlich kann ein vertragliches Rücktrittsrecht im Kaufvertrag vereinbart werden, z.B. wenn das Fahrzeug nicht in der entsprechenden Farbe verfügbar ist.

Zudem sieht das Gesetz in einigen Fällen ein gesetzliches Rücktrittsrecht oder eine Wandlung vor. Nach dem nunmehr in das BGB integrierten Fernabsatzgesetz kann ein Käufer bei einer bestimmten Art und Weise des Kaufes ohne Grund innerhalb von 2 Wochen vom Kauf zurücktreten (aber nur dann !). Dieses gilt ebenfalls bei bestimmten Verbraucherkreditverträgen und nach dem ebenfalls nunmehr in das BGB integrierten Haustürwiderrufsgesetz. Im Übrigen ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht möglich. Daher sollte sich ein Käufer zunächst überlegen,

will ich gerade dieses Auto kaufen,

will ich den Kaufvertrag so und nicht anders jetzt abschließen,

kann ich dieses Auto finanzieren/bezahlen ?

Grundsätzlich sollte ein solcher Vertrag stets schriftlich geschlossen werden. Jedoch ist auch ein mündlicher Kaufvertrag bindend. Der Beweis, daß ein Kaufvertrag geschlossen worden ist, ist in den Fällen des mündlichen Abschlußes oftmals schwieriger als in den Fällen des schriftlichen Abschlußes.

Ein Rücktritt ist u.a. in folgenden Fällen möglich:

Unmöglichkeit (z.B. das Auto ist schon anderweitig verkauft)

bestimmte Irrtümer

gravierende Mängel (z.B. Motorschaden, sofern kein Gewährleistungsausschluß vereinbart); zu beachten ist jedoch, daß nicht gleich jeder Mangel beim Autokauf zum Rücktritt berechtigt (z.B. Fußmatten fehlen, dann Nachlieferung oder Minderung des Kaufpreises) - Regelungen über Nachbesserung des Verkäufers nach neuem Schuldrecht beachten ! -

Fehlen zugesicherter Eigenschaften - neues Schuldrecht beachten !

Fälle des ehemaligen, nunmehr in das BGB integrierten, Fernabsatzgesetzes (z.B. Kauf vom Händler über das Internet, wobei das Rücktrittsrecht nur dem Käufer zusteht)

Verzug (nach Ablehnungsandrohung), außer bei Stundung des Kaufpreises

Vertragsverletzungen (Haupt- bzw. in best. Fällen bei Nebenpflichten) - jedoch Nachbesserungsmöglichkeiten des Verkäufers nach neuem Schuldrecht beachten !

Nichterfüllung (des Vertrages)

Fälle des früheren, nunmehr in das BGB integrierten, Verbraucherkreditgesetzes

Fälle des früheren, nunmehr in das BGB integrierten, Haustürwiderrufsgesetzes

Arglistige Täuschung

Kauf unter Drohung

Wegfall der Geschäftsgrundlage (ganz selten !)

Bitte beachten Sie, daß diese Rücktrittsfälle beim Autokauf eher selten vorkommen und das der dem Rücktrittsrecht zugrunde liegende Sachverhalt häufig schwer beweisbar ist. Vielfach besteht ein vertraglich vereinbartes -nunmehr auch gesetzlich verankertes- Recht zur Nachbesserung oder es ist, wie oben bereits erwähnt, ein Gewährleistungsausschluß vereinbart worden (nur noch möglich beim Gebrauchtwagenkauf von Privaten oder Unternehmern untereinander: “...gekauft wie gesehen...”, “...unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung.....” u.a.). -Siehe auch die Regelungen der Schuldrechtsreform zum neuen Gewährleistungsrecht und Kauf des Verbrauchers vom Unternehmer !-

Unter Umständen kann ein Vertrag auch nichtig sein. Dann bestehen keinerlei Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mehr. Der Vertrag braucht nicht mehr durchgeführt werden bzw. muß rückgängig gemacht werden (z.B.bei Geschäftsunfähigkeit/Anfechtung). Verträge mit beschränkt geschäftsfähigen Personen sind schwebend unwirksam und können durch Genehmigung (voll-)wirksam werden (beispielsweise durch Genehmigung des gesetzlichen Vertreters oder bei Kindern durch die Eltern).

In Zweifelsfällen sollte auf jeden Fall ein Fachmann/Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden.

 

Zu entnehmen in voller Länge bei Autorecht.de ;)

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