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Motorradunfall durch Vorfahrtsverletzung

Themenstarteram 9. Oktober 2014 um 16:12

Hallo Community,

Ich hoffe das ihr mir helft etwas Licht ins dunkle zu bekommen.

Aaaaalso ich war letztes Jahr im Juni mit meinem Motorrad auf einer Landstraße unterwegs (dort war 50 ich war (lt Gutachten) zwischen 65 und 75 km/h schnell) Diese war gut einsehbar. Plötzlich fuhr ein etwa 80 jährigen Mann auf die vorfahrtsberechtigte Straße und nahm mir meine Vorfahrt. Natürlich löste ich die Vollbremsung aus aber nichts desto trotz rutschte mein Motorrad leicht ins Heck. Polizei war Vorort und eigentlich war alles eindeutig. Vorfahrtsverletzung! Von wegen, inzwischen liegt der Fall vor Gericht und es wurde ein professionelles Gutachten angefertigt. Dies besagt zusammengefasst: ich war zu schnell (zwischen 67 und 77) und hätte mit einer angemessenen Geschwindigkeit mit einem "leichten Anbremsmanöver" den Unfall vermeiden können. Jedoch war die Straße einsehbar und der Unfallgegner hätte mich sehen müssen. Wie steht ihr hierzu? Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht? Kommt man hier mit einer Teilschuld 1/3 raus?

Beste Antwort im Thema

Nach Abwägung der Haftungsanteile halte ich eine Mithaftung Deinerseits von 1/3 - 2/3 für vertretbar.

Meine Tendenz geht mehr zu 1/3.

Beide haften aus Verschulden und aus der Betriebsgefahr der Fahrzeuge. Die Vorfahrtverletzung halte ich für gravierender.

Den Hinweis, dass der Fahrer ca. 80 Jahre alt ist, ist m. E. nicht sachlich.

Klaus

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Nach Abwägung der Haftungsanteile halte ich eine Mithaftung Deinerseits von 1/3 - 2/3 für vertretbar.

Meine Tendenz geht mehr zu 1/3.

Beide haften aus Verschulden und aus der Betriebsgefahr der Fahrzeuge. Die Vorfahrtverletzung halte ich für gravierender.

Den Hinweis, dass der Fahrer ca. 80 Jahre alt ist, ist m. E. nicht sachlich.

Klaus

Themenstarteram 9. Oktober 2014 um 16:56

Danke Klaus! Gibt es weitere Meinungen?!

am 9. Oktober 2014 um 18:58

Ne.

Richtiger wie die von Klaus geht nicht.

Quotentabelle / Faustformel

Geschwindigkeitsüberschreitung bis 10 %: keine Mithaftung

Geschwindigkeitsüberschreitung von 10 % bis 30 %: 1/5 bis 1/3

Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 % bis 50 %: 1/3 bis 2/3

Geschwindigkeitsüberschreitung ab 50 %: 1/2 bis volle Haftung

Mal interesseshalber: Wie wird denn die Geschwindigkeit eigentlich festgelegt (wie macht das der Gutachter)?

Die Zeiten von Bremsspuren messen dürfte ja weitestgehend vorbei sein.

Danke.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 10. Oktober 2014 um 08:45:12 Uhr:

Mal interesseshalber: Wie wird denn die Geschwindigkeit eigentlich festgelegt (wie macht das der Gutachter)?

Die Zeiten von Bremsspuren messen dürfte ja weitestgehend vorbei sein.

Danke.

Anhand der Beschädigungsbilder lässt sich annähernd die Aufprallgeschwindigkeit ermitteln, ABS ist bei Motorrädern nicht in der Hauptsache vertreten. Folglich gibt es bei Trockenheit auch eine Bremsspur. Übrigens auch bei Fahrzeugen mit ABS sind Restspuren vorhanden.

Klaus

Auch in Zeiten von ABS sind für Gutachter Bremsspuren noch sichtbar. Dazu kann die Rückrechnung z.B. auf Grund der Verformung an den Unfallfahrzeugen oder der Abwurfweite von Zweiradfahrern erfolgen.

Auf den km genau geht aber nicht, daher bei Dir auch 67 - 77 km/h.

Danke euch beiden. Blockierte Reifen beim Motorrad sollten doch dazu führen daß du dich deutlich vorher hinlegst bevor du im Auto einschlägst.

Leichte Spurn gibt's vielleicht noch (bei Trockenheit), wie sieht's bei Nässe aus?

Daß man anhand der Verformung auf die Aufprallgeschwindigkeit schließen kann ist richtig, aber ich weiß dann immer noch nicht wann genau mir derjenige rausgezogen ist und wo genau dann gebremst wurde (die Reaktionszeiten sind ja schon unterschiedlich).

Gruß Metalhead

Weiteres Indiz ist ja auch der Unfallort, stand der PKW gerade erst mit der Stoßstange in der Straße, war der noch beim Abbiegevorgang, schon einige Meter auf der Straße, ... In Zusammenhang mit Sichtweiten, ggf. Bremsspuren, Aufprallgeschwindigkeit etc.. lässt sich je nach Situation mehr oder weniger genau die Ausgangsgeschwindigkeit ermitteln.

Ansonsten hat Klaus IMHO schon gut erklärt, Geschwindigkeitsübertretung und Vorfahrtsverletzung sind abzuwägen und die Vorfahrtverletzung wiegt schwerer.

Blockiertes Hinterrad beim Motorrad muss auch nicht gleich zum Sturz führen wenn es geradeaus geht, von daher gibt es durchaus Spuren.

Ob die Einschätzung und die Geschwindigkeit plausibel ist kann man erst sagen wenn man sich die gesamte Beweislage angeguckt hat, alles weitere wäre Glaskugellesen.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 10. Oktober 2014 um 08:59:54 Uhr:

Danke euch beiden. Blockierte Reifen beim Motorrad sollten doch dazu führen daß du dich deutlich vorher hinlegst bevor du im Auto einschlägst.

Beim Vorderrad führt es schnell zum Sturz. Mit dem Hinterreifen kann man - solange es gerade aus geht - mit dem Hinterreifen beliebig schwarze Striche ziehen. Habe ich seinerzeit (als Anfänger) sogar auf Anweisung beim Fahrsicherheitstraining des ADAC gemacht. : )

Die Profi-Fahrer können auch in Kurven mit dem Hinterreifen kontrolliert (an-)driften:

https://www.youtube.com/watch?v=zeN8cp4sems

Hier mal eine beeindruckend Regenrunde die zeigt dass man das auch dauerhaft so machen kann:

https://www.youtube.com/watch?v=H93kPnDQEqA ^^

Soll jetzt nicht heißen, dass das irgendwer auf der Strasse macht, nur was physikalisch auf dem Motorrad geht und was nicht geht. Und Gripverlust am Hinterrad ist meist unkritisch (solange man nicht in der Kurve ist und es nicht zum Highsider führt).

am 11. Oktober 2014 um 13:36

Hi,

welche Geschwindigkeit wird denn dann genommen, wenn da 66-76 Km/h ermittelt wird. Ist ja schon ein deutlicher Unterschied.

Zitat:

@Bucki83 schrieb am 11. Oktober 2014 um 15:36:34 Uhr:

Hi,

welche Geschwindigkeit wird denn dann genommen, wenn da 66-76 Km/h ermittelt wird. Ist ja schon ein deutlicher Unterschied.

Logischerweise 66 km/h

am 11. Oktober 2014 um 13:57

Ist aber dann nicht fair gegenüber dem Unfallbeteiligten.

Die Mitte wäre meiner Meinung nach richtig.

gegenüber dem unfallbeteiligten Motorradfahrer schon: "In dubio pro reo"

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