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Motorschaden... Zahnriemen

Themenstarteram 27. November 2009 um 8:04

Hallo,

ich habe das Auto jetzt erst seit ein paar Wochen. Gekauft bei 119000 vom VW Händler mit Garantie (MJ2007, 125kw TDI). Vorgestern ist er mitten auf der AB stehen geblieben (Bei km 121000). Zahnriemenwechsel lt. VW erst bei 150000km.

Umlenkrolle vom Zahnriemen gebrochen, Ventile auf Kolben aufgeschlagen => Motor Totalschaden.

Kulanzantrag bei VW gestellt. Angenommen, die Versicherung zahlt jetzt 5000 Euro (max. Grenze pro Versicherungsjahr), muss dann der Händler wegen der Gewährleistung (nicht Garantie!) den Rest übernehmen?

Anbei noch ein paar Bilder von dem Malheur.

 

mfg

Michael

Img-5591
Img-5593
Beste Antwort im Thema

Hallo True Metal!

Ich kopiere Dir hier nochmal einen Text rein, den ich an anderer Stelle zu einem ähnlichen Thema schonmal gepostet habe.

-->-->-->-->

Das ist definitiv ein Fall für die Gewährleistung! Wer sich bei einem Gebrauchtwagenkauf eine teure Garantie in Form einer Versicherung aufschwatzen lässt ist schon das erste mal betrogen worden. Dieser Händler würde mich garantiert nicht nochmal zu einem Autokauf zu Gesicht bekommen!!!

Die gesetzliche Gewährleistung beim Gebrauchtgüterkauf entspricht einer Dauer von 24 Monaten, welche in gegenseitigem Einvernehmen auf 12 Monate verkürzt werden kann (Muss dann auch so im Kaufvertrag festgelegt worden sein). Diese Möglichkeit nehmen in der Regel alle Händler in Anspruch. Die Gewährleistung umfasst grundsätzlich alle Mängel, die bei Übergabe des Fahrzeug bereits vorhanden waren. Dies ist allerdings in der Praxis für den Käufer nur recht schwer nachzuweisen, daher hat der Gesetzgeber hier eine kleine Hilfe in den Gesetzestext eingebaut: Von einem bereits bestehenden Mangel bei Übergabe geht man regelmäßig dann aus, wenn der Mangel innerhalb eines halben Jahres (max. 6 Monate) nach Kauf des Gebrauchtgutes auftritt. Nach Ablauf der 6 Monate tritt die Beweislastumkehr in Kraft, d.h. der Käufer muss dem Händler nachweisen, dass der Mangel bereits bei Kauf vorlag (was sich in der Praxis in etwa genauso schwer erweist, wie während den ersten 6 Monaten dem Kunden zu beweisen, dass der Mangel noch nicht bei Übergabe vorlag).

Also zusammenfassend: Während der ersten 6 Monate bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite und musst nichts, keinen Cent, keinen Euro (in Worten K E I N E N - E U R O) für einen Mangel bezahlen. Nach 6 Monaten bis 12 Monate bist Du auf die Kulanz des Händlers angewiesen.

Wieso erzählt das kaum ein Händler seinen Kunden? Weil die Händler die möglicherweise hohen Kosten für Reparaturen innerhalb der ersten 6 Monate scheuen und dem Kunden lieber eine Gebrauchtwagenversicherung verkaufen, die einen Teil möglicher Mängel ebenfalls abdeckt (aber eben nicht alles) und damit die Kosten bei Inanspruchnahme für den Händler begrenzt. Abgesehen davon bekommt der Händler für die Vermittlung der Versicherung auch eine Provision. Vorsicht ist besonders geboten, wenn die Händler Reparaturen mit einem Hinweis auf das Nichteinstehen der Versicherung im Schadensfall ablehnen. Dann wird es schon fast kriminell....

Dies stellt keine Rechtsberatung dar, denn diese darf ich nicht leisten. Ich bin kein Anwalt oder sonst irgendwie juristisch tätig. Mein Beitrag ist eine Zusammenfassung meiner persönlichen Erfahrung und entspricht soweit nachvollziehbar den Tatsachen. ;-)

PS: Ich würde an Deiner Stelle die Abwicklung über die Garantie ablehnen!!! Sollte im ersten Laufzeitjahr noch ein Schaden entstehen, den der Händler auf Grund der abgelaufenen 6 Monate nicht mehr übernehmen will, kannst Du auch die Versicherung nocht mehr in Anspruch nehmen, weil Du die 5 T€ bereits ausgeschöpft hast!!!

Also eindeutig ein Fall für die gesetzliche Gewährleistung!!!

Beste Grüße,

Dominik

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Gewährleistung (6 Moante) durch Händler ?

 

Ich würd mir da eher keine Sorgen machen. Oder liech ich falsch ? 

 

Gruß

Stefan

Eben, ich denke das wird dich nichts kosten.

Themenstarteram 27. November 2009 um 8:32

Das beruhigt mich schon mal sehr. Werde jetzt auf den Kulanzentscheid von VW warten und dann weitersehen. Habe mich leider immer noch nicht ganz von dem Schock erholt...

Sieh es positiv, kriegst wenn alles läuft 'nen neuen Motor für lau.

Kriegt man eigentlich 'nen neuen oder werden alte Motoren nach Schäden "aufbereitet" ?

Liegt am Schadenumfang bzw. ob sich das wirtschaftlich lohnt.

Zitat:

Original geschrieben von True Metal

Das beruhigt mich schon mal sehr. Werde jetzt auf den Kulanzentscheid von VW warten und dann weitersehen. Habe mich leider immer noch nicht ganz von dem Schock erholt...

Ich verstehe nicht warum Du auf den Kulanzantrag warten willst? Da wartet für mich nur der Händler drauf, den er muss den Rest drauflegen wenn Du innerhalb der ersten sechs Monate bist. Ich denke Dich darf die Geschichte nix kosten. Ich würde zum Händler gehen und sagen das ich innerhalb der Gewährleistung bin und er soll bitte sofort den Schaden reparieren da Du ja vermutlich das Auto brauchst. Der Händler könnte nur versuchen Dir zu erklären das VW (oder wer auch immer) Summe X aus Kulanz übernimmt, Du froh sein sollst das es so viel ist und Du aber "leider" den Rest drauflegen sollst. Holzauge sei wachsam..

Norbert

Ich sehe es genauso wie Norbert. Bei dir greift die gesetzliche einjährige Gewährleistung für Gebrauchtgüter (2 Jahre bei Neuprodukten) und nicht die Gebrauchtwagengarantie falls du eine abgeschlossen haben solltest.

Das bedeutet jeder der Privat ein Produkt bei einem gewerblichen Anbieter kauft hat Anspruch auf Gewährleistung. Gewährleistung bedeutet, man erhält bei Kauf ein Produkt das bei Übergabe keine Mängel aufweist, alles was später kaputt geht ist davon jedoch nicht abgedeckt. Vom Gesetzgeber wurde jedoch festgelegt, dass für der Nachweis (der in der Praxis nicht zu erbringen ist) ob der Mangel bei Auslieferung schon bestanden hat in den ersten 6 Monaten der Verkäufer in der Beweislast ist und nach 6 Monaten die Beweislastumkehr einritt und der Käufer den Nachweis erbringen muss.

Somit bleibt von der einjährigen Gewährleistung in der Praxis ein halbes Jahr in dem du dich ja aber noch befindest.

schon, aber wenn VW dem Händler vorschreibt, mit der Reparatur bis zur Entscheidung zu warten oder den Schaden selbst begutachten will? Dann kann er doch nicht eigenmächtig alle Beweise vernichten. Kosten darf das den Käufer keinen Cent, das ist klar.

Möglich wäre auch, daß der Motor doch schon mehr als die 150Tkm runter hat, andererseits kann auch schon mal vorher ein Teil kaputtgehen...

Der Händler könnte auch noch argumentieren, der Zahnriehmen ist ein Verschleißteil (da dieser ja laufleistungsbezogen gewechselt werden muß).

Verschleißteile werden nicht von der Gebrauchtwagengewährleistung abgedeckt.

Manche Händler entwickeln wenn es teuer wird sehr viel Fantasie.....

 

Zitat:

Original geschrieben von Homie777

Verschleißteile werden nicht von der Gebrauchtwagengewährleistung abgedeckt.

Du verwechselt wie die meisten Leute Gebrauchtwagengarantie mit Gewährleistung. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers/Verkäufer und er kann die Bedingungen vorgeben. Bei einer Gebrauchtwagen Garantieversicherung kann deshalb ein Leistungskatalog festgelegt werden, den man dann mit Unterschrift und Bezahlung der Prämie akzeptiert.

Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und da gibt es keine Ausschlüsse, es zählt wie ich zuvor schon beschrieben habe nur ob ein Mangel bei Übergabe bestanden hat oder nicht. Das dies in der Praxis meist nicht möglich ist, muss den Beweis in den ersten 6 Monaten der Verkäufer erbringen, danach der Käufer!!!

Hallo True Metal!

Ich kopiere Dir hier nochmal einen Text rein, den ich an anderer Stelle zu einem ähnlichen Thema schonmal gepostet habe.

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Das ist definitiv ein Fall für die Gewährleistung! Wer sich bei einem Gebrauchtwagenkauf eine teure Garantie in Form einer Versicherung aufschwatzen lässt ist schon das erste mal betrogen worden. Dieser Händler würde mich garantiert nicht nochmal zu einem Autokauf zu Gesicht bekommen!!!

Die gesetzliche Gewährleistung beim Gebrauchtgüterkauf entspricht einer Dauer von 24 Monaten, welche in gegenseitigem Einvernehmen auf 12 Monate verkürzt werden kann (Muss dann auch so im Kaufvertrag festgelegt worden sein). Diese Möglichkeit nehmen in der Regel alle Händler in Anspruch. Die Gewährleistung umfasst grundsätzlich alle Mängel, die bei Übergabe des Fahrzeug bereits vorhanden waren. Dies ist allerdings in der Praxis für den Käufer nur recht schwer nachzuweisen, daher hat der Gesetzgeber hier eine kleine Hilfe in den Gesetzestext eingebaut: Von einem bereits bestehenden Mangel bei Übergabe geht man regelmäßig dann aus, wenn der Mangel innerhalb eines halben Jahres (max. 6 Monate) nach Kauf des Gebrauchtgutes auftritt. Nach Ablauf der 6 Monate tritt die Beweislastumkehr in Kraft, d.h. der Käufer muss dem Händler nachweisen, dass der Mangel bereits bei Kauf vorlag (was sich in der Praxis in etwa genauso schwer erweist, wie während den ersten 6 Monaten dem Kunden zu beweisen, dass der Mangel noch nicht bei Übergabe vorlag).

Also zusammenfassend: Während der ersten 6 Monate bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite und musst nichts, keinen Cent, keinen Euro (in Worten K E I N E N - E U R O) für einen Mangel bezahlen. Nach 6 Monaten bis 12 Monate bist Du auf die Kulanz des Händlers angewiesen.

Wieso erzählt das kaum ein Händler seinen Kunden? Weil die Händler die möglicherweise hohen Kosten für Reparaturen innerhalb der ersten 6 Monate scheuen und dem Kunden lieber eine Gebrauchtwagenversicherung verkaufen, die einen Teil möglicher Mängel ebenfalls abdeckt (aber eben nicht alles) und damit die Kosten bei Inanspruchnahme für den Händler begrenzt. Abgesehen davon bekommt der Händler für die Vermittlung der Versicherung auch eine Provision. Vorsicht ist besonders geboten, wenn die Händler Reparaturen mit einem Hinweis auf das Nichteinstehen der Versicherung im Schadensfall ablehnen. Dann wird es schon fast kriminell....

Dies stellt keine Rechtsberatung dar, denn diese darf ich nicht leisten. Ich bin kein Anwalt oder sonst irgendwie juristisch tätig. Mein Beitrag ist eine Zusammenfassung meiner persönlichen Erfahrung und entspricht soweit nachvollziehbar den Tatsachen. ;-)

PS: Ich würde an Deiner Stelle die Abwicklung über die Garantie ablehnen!!! Sollte im ersten Laufzeitjahr noch ein Schaden entstehen, den der Händler auf Grund der abgelaufenen 6 Monate nicht mehr übernehmen will, kannst Du auch die Versicherung nocht mehr in Anspruch nehmen, weil Du die 5 T€ bereits ausgeschöpft hast!!!

Also eindeutig ein Fall für die gesetzliche Gewährleistung!!!

Beste Grüße,

Dominik

Zitat:

Original geschrieben von ralfs1969

Zitat:

Original geschrieben von Homie777

Verschleißteile werden nicht von der Gebrauchtwagengewährleistung abgedeckt.

Du verwechselt wie die meisten Leute Gebrauchtwagengarantie mit Gewährleistung. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers/Verkäufer und er kann die Bedingungen vorgeben. Bei einer Gebrauchtwagen Garantieversicherung kann deshalb ein Leistungskatalog festgelegt werden, den man dann mit Unterschrift und Bezahlung der Prämie akzeptiert.

Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und da gibt es keine Ausschlüsse, es zählt wie ich zuvor schon beschrieben habe nur ob ein Mangel bei Übergabe bestanden hat oder nicht. Das dies in der Praxis meist nicht möglich ist, muss den Beweis in den ersten 6 Monaten der Verkäufer erbringen, danach der Käufer!!!

Nee habe ich nicht verwechselt. Wie Dominik schon richtig geschrieben hat greift in jedem Fall die Gewährleistung. Nur sind auch dort meines Wissens Verschleißteile von ausgenommen. Trefflich streiten kann man sich u.U. was genau Verschleißteile sind und was ist normale Abnutzung und was nicht.

 

Recht haben und Recht durchsetzen sind immer noch 2 Paar Schuhe.....habe ich kürzlich erst wieder im Saturn gelernt

Zitat:

 

Recht haben und Recht durchsetzen sind immer noch 2 Paar Schuhe.....habe ich kürzlich erst wieder im Saturn gelernt

Sehr wahr!

Trotzdem denke ich, dass ein Verschleissteil, dass noch innerhalb seiner Lebensdauererwartung ist (regulärer Wechsel erst bei 150 tkm?!) seinen Dienst verrichten müsste - zumal es integraler Bestandteil des Motors ist... und Du hast die Beweislastumkehr auf Deiner Seite.

Kann ja auch irgendwas anderes gewesen sein, was dann in Folge zum Bruch der Spannrolle geführt hat... oder?

Wenn nein, soll der Händler das beweisen!

 

die Spannrolle...

Trauriges Kapitel auch in meiner Familie:

Jeweils Alfa, jeweils 35 bzw 75 tkm, jeweils 2,0 Liter 16V: Spannrolle gebrochen, Ventile krumm, Reparatur jeweils möglich (neuer Zylinderkopf) Kosten ca. 3000€.

Dass es jetzt auch mal einen VW erwischt... ;-)

 

DA WAR DOCH SCHON MAL JEMAND AM ZAHNRIEMEN DRANN!!!

Warum sollte sonst auf den Zahnriemenrädern ein ''R'' und ein ''L'' mit einem Lackstift aufgemalt worden sein???

Das sieht nach Pfusch-Arbeit aus!

Was sagt denn die Rep-Historie bzw. der Vorbesitzer zu meiner Vermutung?

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