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Mündlich vereinbarter Preis beim privaten Autoverkauf

BMW 1er F20 (Fünftürer)
Themenstarteram 15. Mai 2020 um 11:57

Hallo,

ich bin neu hier im Forum und konnte zu meinem speziellem Anliegen bzw. Problems leider keine passenden Antworten finden. Folgende Situation:

Ich habe vor ca. 1 Monat einen BMW 116D Advantage EZ 2016 für 11.450€ in mobile zum Verkauf eingestellt. Daraufhin hatte mich ein Interessent (privat) angerufen, dem das Auto mit dieser Ausstattung und in der Farbe weiß direkt gefiel und sofort kaufen möchte. Wir haben am Telefon verhandelt und konnten uns auf keinen Preis einigen. Am nächsten Morgen hab ich Ihm ein Angebot per SMS gesendet und zwar: 10.700€. Er rief mich am Abend dann an und meinte der Preis würde jetzt stimmen, Zitat: Ja, der Preis passt." Er wollte sich das Geld von der Bank besorgen und anschließend in ein paar Tagen zu mir fahren und das Auto dann auch direkt mitnehmen. Da er nicht zweimal fahren möchte (ca. 120km Distanz).

Ich habe dann den Kaufvertrag vorbereitet mit dieser Summe: 10.700€. Wie mündlich vereinbart. Als er dann ankam hatte er sofort "bemängelt", (was mir verdächtig geplant erschien) dass laut meinem Inserat der BMW ein Sportfahrwerk hätte und das das Auto es eben nicht hat und versuchte dadurch den Kaufpreis auf 10.500€ runterzudrücken. Ich muss zugeben da ist mir in meinem Inserat tatsächlich oben bei den Ausstattungsmerkmalen ein kleiner Fehler unterlaufen. Der Haken bei Sportfahrwerk war gesetzt obwohl das Auto nur das Serienfahrwerk hat. Allerdings stand es nur oben in der Liste/Aufzählung und nicht in meinem Beschreibungstext unten.

Wie dem auch sei. Meine Frage lautet jetzt: Gilt das Angebot mit 10.700€ was er mir mündlich bestätigte, also worauf wir uns die Willenserklärung im Gegenseitigem Einverständnis per Telefon gegeben haben als (mündlicher) Kaufvertrag? Ist es somit rechtlich bindend? Und ist das fehlende Sportfahrwerk ein "Mangel", der dazu berechtigt den vereinbarten Preis runterzusetzen?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich bin für jede Antwort dankbar. Egal ob sie zu meinem Gunsten ist oder nicht.

Freundliche Grüße

Beste Antwort im Thema

Ich hätte das Geld genommen und ihm die Schlüssel in die Hand gedrückt...

40 weitere Antworten
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40 Antworten
am 15. Mai 2020 um 12:10

Hi,

 

also ich würde sagen, das er seine Willenserklärung über die 10.700€ anfechten kann, weil das Auto ja nicht das Fahrwerk hat wie angegeben war.

 

Aber deswegen musst du ja nicht die 10.500,- akzeptieren. Meiner Meinung nach ist der Kaufvertrag nichtig, weil der Käufer seine Erklärung zurück zieht. D. h. man müsste nen neuen Vertrag (10.500,-) machen, da der alte Kaufvertrag über 10.700,- jetzt ja ungültig ist.

 

Ich finde es immer wieder klasse wie manche Menschen so etwas handhaben. Es ist ein Privatverkauf. Du hast ihm als sms die 10700€ geschickt. Jetzt verhandelt er mit dir. Und es geht um 100 bis 200€. Normale Menschen einigen sich bei 10.600 und alle sind froh, der Wagen ist verkauft. Wieso du/sie da eine rechtssache daraus machen ist für mich nicht nachvollziehbar.

Zur rechtlichen Seite:

Besteht der Käufer jetzt auf die 10500€? Dafür hat er keine Grundlage da kein Vertrag unterschrieben wurde. Mündliche Verträge kann man soviel ich an der Uni gelernt hatte, nur bei Sachen mit geringem Wert machen. Ein Autokauf muss(oder sollte) schrifftlich erfolgen. Und da kein Vertrag unterschrieben ist kannst du für den 116d 1 Mio. oder was immer du willst verlagen.

Ich finde 200€ Abzug für das falsche Fahrwerk sehr sehr gütig von seiner Seite. Lass ihm die 200€ nach und gut ist, immerhin hast du nen Fehler gemacht. Sportfahrwerk hast du schließlich aktiv angeklickt und es nicht "übersehen".

Themenstarteram 15. Mai 2020 um 12:49

Zitat:

@makuabba schrieb am 15. Mai 2020 um 14:11:42 Uhr:

Ich finde es immer wieder klasse wie manche Menschen so etwas handhaben. Es ist ein Privatverkauf. Du hast ihm als sms die 10700€ geschickt. Jetzt verhandelt er mit dir. Und es geht um 100 bis 200€. Normale Menschen einigen sich bei 10.600 und alle sind froh, der Wagen ist verkauft. Wieso du/sie da eine rechtssache daraus machen ist für mich nicht nachvollziehbar.

Zur rechtlichen Seite:

Besteht der Käufer jetzt auf die 10500€? Dafür hat er keine Grundlage da kein Vertrag unterschrieben wurde. Mündliche Verträge kann man soviel ich an der Uni gelernt hatte, nur bei Sachen mit geringem Wert machen. Ein Autokauf muss(oder sollte) schrifftlich erfolgen. Und da kein Vertrag unterschrieben ist kannst du für den 116d 1 Mio. oder was immer du willst verlagen.

Ja er besteht darauf. Ich habe Ihm tatsächlich die 10.600 angeboten und mich für den Fehler entschuldigt. Das Fahrwerk war bei unseren Verhandlungen aber nie Thema. Er hat es abgelehnt. Hatte wohl von vornherein nicht die vereinbarte Summe dabei. Sondern nur den Betrag, den er anfangs bereit war zu zahlen. Nämlich die 10.500. Naja wir wollen jetzt daraus gar keine Rechtssache machen. Ich wollte nur für die Zukunft wissen wie das so rechtlich ist.

Themenstarteram 15. Mai 2020 um 12:56

Zitat:

@asphyx89 schrieb am 15. Mai 2020 um 14:38:28 Uhr:

Ich finde 200€ Abzug für das falsche Fahrwerk sehr sehr gütig von seiner Seite. Lass ihm die 200€ nach und gut ist, immerhin hast du nen Fehler gemacht. Sportfahrwerk hast du schließlich aktiv angeklickt und es nicht "übersehen".

Ich hatte mich eher "verklickt". Es war nicht bewusst. Aber ja stimmt schon.

Themenstarteram 15. Mai 2020 um 13:04

Zitat:

@s272 schrieb am 15. Mai 2020 um 14:10:27 Uhr:

Hi,

also ich würde sagen, das er seine Willenserklärung über die 10.700€ anfechten kann, weil das Auto ja nicht das Fahrwerk hat wie angegeben war.

Aber deswegen musst du ja nicht die 10.500,- akzeptieren. Meiner Meinung nach ist der Kaufvertrag nichtig, weil der Käufer seine Erklärung zurück zieht. D. h. man müsste nen neuen Vertrag (10.500,-) machen, da der alte Kaufvertrag über 10.700,- jetzt ja ungültig ist.

Alles klar, Danke. Dann weiß ich Bescheid. Ist mein erster Autoverkauf. :-) Dachte nur er wolle mich so "übers Ohr hauen".

am 15. Mai 2020 um 14:01

Ja er besteht darauf. Ich habe Ihm tatsächlich die 10.600 angeboten und mich für den Fehler entschuldigt. Das Fahrwerk war bei unseren Verhandlungen aber nie Thema. Er hat es abgelehnt. Hatte wohl von vornherein nicht die vereinbarte Summe dabei. Sondern nur den Betrag, den er anfangs bereit war zu zahlen. Nämlich die 10.500. Naja wir wollen jetzt daraus gar keine Rechtssache machen. Ich wollte nur für die Zukunft wissen wie das so rechtlich ist.

Solche hatte ich auch schon, scheint ne beliebte Taktik zu sein. Solche schick ich gleich wieder vom Hof wenn man sich auf nen Preis geeinigt hat..

Die 10.700 € gelten für dein Angebot (inkl. Sportfahrwerk). Da es dein Auto nun doch nicht hat, gilt seine Willenserklärung selbstverständlich nicht mehr.

Ich hätte das Geld genommen und ihm die Schlüssel in die Hand gedrückt...

am 15. Mai 2020 um 16:05

Zitat:

@s272 schrieb am 15. Mai 2020 um 14:10:27 Uhr:

Hi,

also ich würde sagen, das er seine Willenserklärung über die 10.700€ anfechten kann, weil das Auto ja nicht das Fahrwerk hat wie angegeben war.

Nein, er hat Gewährleistungsansprüche.

Denn der Vertrag ist keinesfalls nichtig.

Zitat:

@makuabba schrieb am 15. Mai 2020 um 14:11:42 Uhr:

 

Zur rechtlichen Seite:

Besteht der Käufer jetzt auf die 10500€? Dafür hat er keine Grundlage da kein Vertrag unterschrieben wurde. Mündliche Verträge kann man soviel ich an der Uni gelernt hatte, nur bei Sachen mit geringem Wert machen. Ein Autokauf muss(oder sollte) schrifftlich erfolgen. Und da kein Vertrag unterschrieben ist kannst du für den 116d 1 Mio. oder was immer du willst verlagen.

Ne, ne ne.

Welche Uni, welche Fachrichtung? Bitte nochmal alles kritisch prüfen, was dir dort so beigebracht wurde.

Ein Autokauf kann mündlich erfolgen. Dass er schon aus Beweisgründen besser schriftlich erfolgen sollte, ist ein anderes Thema.

Zitat:

@Chacruna schrieb am 15. Mai 2020 um 17:13:16 Uhr:

Die 10.700 € gelten für dein Angebot (inkl. Sportfahrwerk). Da es dein Auto nun doch nicht hat, gilt seine Willenserklärung selbstverständlich nicht mehr.

Doch. Die Willenserklärung gilt, es gibt einen wirksamen Kaufvertrag. Bevor der Käufer zurücktreten kann, hat der Verkäufer ein Nacherfüllungsrecht.

Der TE wird aber wohl kaum ein Sportfahrwerk verbauen wollen. Nach erfolgloser Fristsetzung bzw. Verweigerung der Nacherfüllung kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder mindern.

Zitat:

@s272 schrieb am 15. Mai 2020 um 16:01:49 Uhr:

 

Solche hatte ich auch schon, scheint ne beliebte Taktik zu sein. Solche schick ich gleich wieder vom Hof wenn man sich auf nen Preis geeinigt hat..

Bis Du damit mal an den Falschen gerätst. Wenn Du die vereinbarte Sache nicht mangelfrei liefern kannst, solltest Du an einer Klärung mit dem Käufer interessiert sein. Schickst Du ihn einfach weg, ist dadurch der Vertrag nicht aufgelöst. Wird im Regelfall ohne Folgen bleiben, kann aber auch mal durchaus was teurer werden.

Zitat:

@ixtra schrieb am 15. Mai 2020 um 18:05:23 Uhr:

Zitat:

@makuabba schrieb am 15. Mai 2020 um 14:11:42 Uhr:

 

Zur rechtlichen Seite:

Besteht der Käufer jetzt auf die 10500€? Dafür hat er keine Grundlage da kein Vertrag unterschrieben wurde. Mündliche Verträge kann man soviel ich an der Uni gelernt hatte, nur bei Sachen mit geringem Wert machen. Ein Autokauf muss(oder sollte) schrifftlich erfolgen. Und da kein Vertrag unterschrieben ist kannst du für den 116d 1 Mio. oder was immer du willst verlagen.

Ne, ne ne.

Welche Uni, welche Fachrichtung? Bitte nochmal alles kritisch prüfen, was dir dort so beigebracht wurde.

Ein Autokauf kann mündlich erfolgen. Dass er schon aus Beweisgründen besser schriftlich erfolgen sollte, ist ein anderes Thema.

ganz ruhig xD

Bin kein Jurist. Habe Wirtschaftsingenieurwesen mit dem Schwerpunkt Maschinenbau studiert. Also viele Wirtschafts- und Maschinenbau-Module. Wir hatten nur nebenbei abgespeckt Öffentliches Recht und Sachenrecht.

Deswegen habe ich auch geschrieben: muss oder soll man einen schriftlichen Vertrag machen. Klar kann man einen mündlichen Vertrag machen. Nur ist es dann schwieriger diesen zu Beweisen was bei einem schriftlichen Vertrag viel leichter ist. Und bei dem Anliegen von dem Kollegen braucht man meiner Meinung nach keinen Anwalt.

Jeder normale mensch der von einem Fremden ein Auto kauft, macht einen schriftlichen Vertrag.

Ich persönlich würde nur bei Verwandten oder bei meinem bestem Freund auf ein Vertrag verzichten. Wenn überhaupt... :)

am 15. Mai 2020 um 17:08

Zitat:

@makuabba schrieb am 15. Mai 2020 um 19:05:38 Uhr:

muss oder soll man einen schriftlichen Vertrag machen. Und bei dem Anliegen von dem Kollegen braucht man meiner meinung nach keinen Anwalt.

Naja, im Wesentlichen hast Du geschrieben: Gibt keinen Vertrag, kannst als machen was Du willst. ;)

Zitat:

@makuabba schrieb am 15. Mai 2020 um 14:11:42 Uhr:

 

Zur rechtlichen Seite:

Besteht der Käufer jetzt auf die 10500€? Dafür hat er keine Grundlage da kein Vertrag unterschrieben wurde. Mündliche Verträge kann man soviel ich an der Uni gelernt hatte, nur bei Sachen mit geringem Wert machen. Ein Autokauf muss(oder sollte) schrifftlich erfolgen. Und da kein Vertrag unterschrieben ist kannst du für den 116d 1 Mio. oder was immer du willst verlagen.

Dann hast du an der Uni nichts gelernt. Ein mündlicher Vertrag hat die gleiche Gültigkeit wie ein schriftlicher Vertrag!

 

Zitat:

@makuabba schrieb am 15. Mai 2020 um 19:05:38 Uhr:

Zitat:

@ixtra schrieb am 15. Mai 2020 um 18:05:23 Uhr:

 

Ne, ne ne.

Welche Uni, welche Fachrichtung? Bitte nochmal alles kritisch prüfen, was dir dort so beigebracht wurde.

Ein Autokauf kann mündlich erfolgen. Dass er schon aus Beweisgründen besser schriftlich erfolgen sollte, ist ein anderes Thema.

ganz ruhig xD

Bin kein Jurist. Habe Wirtschaftsingenieurwesen mit dem Schwerpunkt Maschinenbau studiert. Also viele Wirtschafts- und Maschinenbau-Module. Wir hatten nur nebenbei abgespeckt Öffentliches Recht und Sachenrecht.

Deswegen habe ich auch geschrieben: muss oder soll man einen schriftlichen Vertrag machen. Klar kann man einen mündlichen Vertrag machen. Nur ist es dann schwieriger diesen zu Beweisen was bei einem schriftlichen Vertrag viel leichter ist. Und bei dem Anliegen von dem Kollegen braucht man meiner Meinung nach keinen Anwalt.

Jeder normale mensch der von einem Fremden ein Auto kauft, macht einen schriftlichen Vertrag.

Ich persönlich würde nur bei Verwandten oder bei meinem bestem Freund auf ein Vertrag verzichten. Wenn überhaupt... :)

Nein, nein und nochmals nein!

1) Dafür muss man kein Jurist sein. Eigentlich sollte das jeder wissen!

2) Zwischen "muss" und "soll" ist ein riesiger Unterschied.

3) Zum Autokauf - gerade auf privater Ebene - benötigt man doch keinen schriftlichen Vertrag! Cash gegen Auto+Papiere und gut ist es. Ist in manchen Gegenden bzw. in manchen Preisregionen üblich.

Ich darf allerdings anmerken, dass ich es bei 10 tEUR und mehr auch nicht machen würde ;)

@TE:

Fakt ist: Ihr habt einen mündlichen Vertrag Ware gegen Geld. Die Ware ist nicht, wie ausgeschrieben. Der Käufer könnte das nun einfordern. Bei Nichterfüllung durch dich, könnte der Käufer widerrufen.

Nun scheint es mir so, als hättet ihr ein Gespräch 1:1 ohne Zeugen gehabt. Dann wird der mündl. Vertrag natürlich nicht nachweisbar sein.

Kommt einer mit der Absicht den vereinbarten PReis nicht zu zahlen, würde ich ihn eigentlich zum Teufel jagen. Aber in deinem Fall ein Abzug von 200 EUR bei einem fehlenden Sportfahrwerk finde ich mehr als fair. Da war das fast dumm, sich nicht darauf einzulassen (sofern sonst alles gepasst hätte).

Apropos: Wie hättest du sichergestellt, dass du keine Blüten oder Schwarzgeld erhältst? Denn das wären meine Bedenken dabei ;)

@afis

internet ist schon ne lustige sache. wie leute wie du sich in kleinigkeiten reinsteigern find ich echt amüsant xD

du kannst nicht mal genau lesen was ich schreibe (oder verstehst den inhalt nicht). bist agressiv und frech. und dann schreibst du alles nach was ich schon erwähnt habe xD bist echt cool... ich mag dich...

erst erzählst was von mündlichen verträgen bei autokäufen, und dann bei 10 k € machst es selber nicht :)

anstelle im internet leute ohne grund zu provozieren könntest dir ein hobby aneignen, just friendly info ;)

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