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Muss die Vorversicherung angegeben werden?

Themenstarteram 5. Oktober 2024 um 19:37

Hi,

Ich habe zwar seit über 20 Jahren einen Führerschein, aber nur seit 3 Jahren ein Auto auf mich zugelassen und versichert. Letztes Jahr hatte ich einen verschuldeten Unfall und bin aktuell deshalb bei SF 1/2.

Nun soll ein neues Fahrzeug auf mich zugelassen werden und das aktuelle wird verkauft.

Wenn ich einen Versicherungsvergleich mache, dann bekomme ich unter Angabe meiner alten Versicherungsdaten mit Unfall und SF-Klasse höhere Beitrage wie wenn ich angebe, dass ich keine Vorversicherung habe.

Muss ich etwas befürchten, wenn ich meine Vorversicherung nicht angebe? Kennt sich da jemand aus?

Gruß und Danke!

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9 Antworten

Ohne Vorversicherungsangabe kann man ohne zu lügen eine weitere Erstfahrzeugversicherung abschließen und über die Führerscheinregelung ggf. mit einer SF 2 bis SF 4 beginnen.

Wird nicht funktionieren.

Stichwort: Malus-Datei

https://www.asscompact.de/.../versicherer-starten-neue-auskunftei

Du solltest den Beitrag nicht über ein Vergleichsportal sondern direkt auf der Homepage einer Versicherung berechnen.

Wenn man schon den Tipp gibt, das man mit einer Führerscheinregelung ggf. mit SF2 oder SF4 anfangen kann, sollte man fairer Weise auch dazu schreiben, bei welcher Versicherung das einfach so geht

Zitat:

@Hollander1970 schrieb am 5. Oktober 2024 um 22:22:52 Uhr:

Wird nicht funktionieren.

Stichwort: Malus-Datei

https://www.asscompact.de/.../versicherer-starten-neue-auskunftei

Interessant und war mir so nicht bekannt.

Wie wäre es, wenn er die Versicherung auf seine Frau / Kind o.ä. abschließen würde. Halter und Versicherungsnehmer müssen nicht identisch sein und er braucht nur die Wahrheit zu schreiben. Tricksen würde ich nicht, das Risiko wäre mir zu hoch.

Wie ich das verstanden habe, werden die Daten ja auch nur ein Jahr gespeichert.

SF 1/2 ist keine Malusklasse. Also neuer Versicherer mit Führerscheineinstufung.

Zitat:

@lejockel schrieb am 6. Oktober 2024 um 20:57:55 Uhr:

SF 1/2 ist keine Malusklasse. Also neuer Versicherer mit Führerscheineinstufung.

Ja stimmt. SF1/2 sollte nicht in der Malusdatei landen.

Dann wäre jetzt interessant zu wissen, welche Versicherer SF2 - SF4 bieten über die Führerscheinregel.

Zitat:

@Hollander1970 schrieb am 06. Okt. 2024 um 21:26:02 Uhr:

.........

Dann wäre jetzt interessant zu wissen, welche Versicherer SF2 - SF4 bieten über die Führerscheinregel.

Ich nehme an, dass hier die Führerscheinregelung mit der Zweitwagenregelung verwechselt wurde.

Dann braucht er aber ein Ehepartner/ Lebenspartner mit K-Vertrag

Das ist sicher so. Deshalb bleibe ich aber trotzdem bei meiner Vermutung, weil das die einzig logische Erklärung bei SF2 - SF4 wäre.

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