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MwSt Regelung
Hallo zusammen,
wenn ich heute einen Kaufvertrag für ein Bestellfahrzeug unterschreibe, zahle ich bei Abholung die 19% MwSt laut Kaufvertrag oder 16%? Unter der Annahme der Wagen wird zwischen Juli und Dezember ausgeliefert.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@A346 schrieb am 5. Juni 2020 um 11:00:58 Uhr:
Heute ist noch nicht der 01.07.2020, also gelten bei Unterschrift heute noch die 19%.
Auslieferungsdatum nach dem 01.07.2020 spielt dafür keine Rolle.
was brabbelst Du da für nen Stuss?
ich finde hierzu
(von der letzten Erhöhung der Mehrwertsteuer zum 1.1.2007)
--> wie kommst Du zu Deiner von der Gesetzeslage explizit abweichenden Meinung?
(1) Die Steuer entsteht
1. für Lieferungen und sonstige Leistungen
a) bei der Berechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten (§ 16 Abs. 1 Satz 1) mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind.
PS:
und welches Hohlkopf gibt für so eine offensichtlich falsche "Fakenews" auch noch ein "Danke"?
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39 Antworten
Heute ist noch nicht der 01.07.2020, also gelten bei Unterschrift heute noch die 19%.
Auslieferungsdatum nach dem 01.07.2020 spielt dafür keine Rolle.
Bei Bezahlung gilt der aktuelle MwSt Satz.
Aber der Käufer unterschreibt den Bruttobetrag, oder?
Entscheidend für die Rechnungsstellung und die Auszeichnung von Waren mit dem neuen Umsatzsteuersatz ist Zeitpunkt, in dem der Käufer die tatsächliche Verfügungsgewalt über die erworbene Sache hat oder die Dienstleistung erbracht wurde.
Zitat:
@A346 schrieb am 5. Juni 2020 um 11:00:58 Uhr:
Heute ist noch nicht der 01.07.2020, also gelten bei Unterschrift heute noch die 19%.
Auslieferungsdatum nach dem 01.07.2020 spielt dafür keine Rolle.
was brabbelst Du da für nen Stuss?
ich finde hierzu
(von der letzten Erhöhung der Mehrwertsteuer zum 1.1.2007)
--> wie kommst Du zu Deiner von der Gesetzeslage explizit abweichenden Meinung?
(1) Die Steuer entsteht
1. für Lieferungen und sonstige Leistungen
a) bei der Berechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten (§ 16 Abs. 1 Satz 1) mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind.
PS:
und welches Hohlkopf gibt für so eine offensichtlich falsche "Fakenews" auch noch ein "Danke"?
Zitat:
@A346 schrieb am 5. Juni 2020 um 11:00:58 Uhr:
Heute ist noch nicht der 01.07.2020, also gelten bei Unterschrift heute noch die 19%.
Auslieferungsdatum nach dem 01.07.2020 spielt dafür keine Rolle.
Die Frage wäre ob bei Auslieferung erst die Rechnung erstellt wird woraus sich der fällige Betrag mit der zu dem Zeitpunkt fälligen MwSt ergibt.
Im Kaufvertrag wird der Nettopreis zuzüglich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Ust. ausgewiesen.
Als von heute bis einschl. 30.06.2020 noch 19%.
Zu diesem Bruttopreis im Kaufvertrag wird der Wagen gekauft.
Zitat:
@mustimustimusti schrieb am 5. Juni 2020 um 11:19:07 Uhr:
Die Frage wäre ob bei Auslieferung erst die Rechnung erstellt wird woraus sich der fällige Betrag mit der zu dem Zeitpunkt fälligen MwSt ergibt.
NEIN:
Die Frage ist wann die Leistung ausgeführt wird!
Zitat:
@camper0711 schrieb am 5. Juni 2020 um 11:20:46 Uhr:
Zitat:
@mustimustimusti schrieb am 5. Juni 2020 um 11:19:07 Uhr:
Die Frage wäre ob bei Auslieferung erst die Rechnung erstellt wird woraus sich der fällige Betrag mit der zu dem Zeitpunkt fälligen MwSt ergibt.
NEIN:
Die Frage ist wann die Leistung ausgeführt wird!
Exakt. Der Lieferzeitpunkt ist Ausschlag gebend. Wird der Wagen am 30.06. geliefert und am 3.07. berechnet = 19% MwSt. Wird der Wagen am 28.12. geliefert und am 2.01. berechnet = 16% MwSt.
Zitat:
@A346 schrieb am 5. Juni 2020 um 11:20:26 Uhr:
Im Kaufvertrag wird der Nettopreis zuzüglich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Ust. ausgewiesen.
Als von heute bis einschl. 30.06.2020 noch 19%.
Zu diesem Bruttopreis im Kaufvertrag wird der Wagen gekauft.
ähmmm ...
warum postest Du gleich ZWEIMAL Deine von UStG § 13 abweichende Falschaussage???
Okay, Du hast recht.
Wird der Wagen zwischen dem 01.07.2020 und 31.12.2020 ausgeliefert und bezahlt, gelten abweichend von einem bis zum 30.06.2020 abgeschlossenen Kaufvertrag nicht 19%, sondern 16% Ust.
Zitat:
@A346 schrieb am 5. Juni 2020 um 12:38:28 Uhr:
Okay, Du hast recht.
Wird der Wagen zwischen dem 01.07.2020 und 31.12.2020 ausgeliefert und bezahlt, gelten abweichend von einem bis zum 30.06.2020 abgeschlossenen Kaufvertrag nicht 19%, sondern 16% Ust.
Der Zeitpunkt der Zahlung ist nicht relevant. Sondern der Zeitpunkt der Leistungserbringung = Lieferung.
Jau, auch das ist richtig.
Ist nicht mein Tag heute, tut mir leid
Das heißt dann für denjenigen, der (soll es ja geben) sein Auto im Voraus bezahlt hat (mit 19% MwSt ja dann), bei einer Auslieferung am/nach dem 01.07.2020 (bis (vorläufig) zum 31.12.2020) die 3% MwSt vom Verkäufer/Händler zurück bekommt...!?
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 5. Juni 2020 um 13:05:03 Uhr:
Zitat:
@A346 schrieb am 5. Juni 2020 um 12:38:28 Uhr:
Okay, Du hast recht.
Wird der Wagen zwischen dem 01.07.2020 und 31.12.2020 ausgeliefert und bezahlt, gelten abweichend von einem bis zum 30.06.2020 abgeschlossenen Kaufvertrag nicht 19%, sondern 16% Ust.
Der Zeitpunkt der Zahlung ist nicht relevant. Sondern der Zeitpunkt der Leistungserbringung = Lieferung.
und achte darauf, dass auch im Kaufvertrag die MwSt. separat ausgewiesen ist, auch wenn dort noch die 19% MwSt. berrechnet ist (das ist irrelevant).
Nicht dass der "clevere" Verkäufer versucht bei Lieferung/Übergabe die Rechnung derart anzupassen, dass er den Rabatt kürzt (Nettorpeis erhöht) und die MwSt. auf 16% reduziert, so dass der Bruttopreis gleich bleibt ....