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Nach Verkauf meines A4 nur Probleme mit Käufer
Hallo!!
Ich habe am 3.8.2012 meinen A4 verkauft .
Im Kaufvertrag wurde die Gewährleistung ausgeschlossen, jedoch räumt ich dem Käufer ein, einen Ankaufstest durchzuführen!
Zwischen Verkauf und Ankaufstest sind 700 km gefahren worden!
Lt. Ankaufstest am Donnerstag den 8.8.2012 in einer VW Audi Werkstatt wurde eben ein erhöhter Ölverbrauch festgestellt (bzw diverse Teile gereinigt)der zu beobachten ist.
Am Donnerstag Abend teilte mir das der Käufer mir mit das Turbo und Ventildeckel defekt sei und das ich Ihm bitte 2500 Euro überweisen soll!
Am Freitag früh ging ich zu einer Rechtsauskunft und die meinte das er das Auto nach negativen Ankaufstest mir zurückgeben könnte....hätte ich kein Problem damit gehabt!
Freitag gegen 12.00 rief der Käufer meine Freundin an und meinte das der Partikelfilter auch noch defekt sein Kosten 1200 Euro!!
Meine Freundin meinte zu ihm das wor vom rücktrittsrecht gebrauch machen werden.
da meinte der Käufer das dies nicht möglich ist da die neuen Teile schon bestellt sind.
Freitag gegen 16.00 Uhr war ein neuer Turbo, Partikelfilter und Ventildeckel !!! (vom freundlichen ) verbaut!!!
Kosten 3800 Euro
Käufer meint natürlich das ich für die Kosten aufkomme!
Was haltet Ihr davon!!! War das Abzocke vom Freundlichen! Auto wurde nie einem unabhängigem Gutachter oder Öamtc vorgeführt!!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Jonnyrobert
Sachmangelhaftung spielt nur bei gewerblichen Verkäufern eine Rolle. Er ist Privatverkäufer also verkauft er
das Auto von Privat ohne jegliche Gewährleistung.
Sorry, aber hier bist du IMHO im Irrtum, die Sachmängelhaftung gilt sowohl für den privaten als auch den gewerblichen Verkäufer.
Nur der private Verkäufer kann sie -wie hier offensichtlich vorliegend- im Kaufvertrag gänzlich ausschließen, der gewerbliche aber nicht, der könnte sie lediglich für gebrauchte Sachen von 2 Jahren auf 1 Jahr verkürzen.
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43 Antworten
Er hat das Fahrzeug gekauft wie besichtigt! Ich würde keinen Cent Zahlen!!!
Wo gibts denn sowas???
Der kann doch nicht gleich die ganzen Teile tauschen lassen....
Er kann dir den Wagen zurückgeben. Ohne Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer einfach Teile tauschen,das gibt es nicht!!
Vielleicht macht er mit dem Freundlichen halbe halbe wer weiß.
Lass dich da auf nichts ein.....ansonsten ab zum Anwalt.
Gruß
Hallo!!!!
Ich kenne diese Werkstatt!
Genau so sehe ich das auch!!!
Als ich noch meinen Dreier Golf hatte wo sich der Turbo bei 110 km/h wegschaltet, hatte dieser Freundliche auch gemeint das der Turbo defekt sein ohne das auto zu besichtigen bzw Fehler auszulesen!
Defekt war ein Schalter der Irgendwelche Drücke misst!! Kosten waren so ca 120 Euro
Hallo,
ist eine bodenlose Frechheit vom Käufer!!! Er kann nicht einfach ein Reperaturauftrag geben bei den du die Kosten übernehmen sollst ohne es mit dir besprochen zu haben und dann auch noch anrufen und dir sagen du sollst es zahlen. Vorallem wenn du ihm die Chance gibts vom Kauf zurück zu treten. Was einige Leute glauben ist echt schlimm.
Halten wir fest:
- Er hat keine Gewährleistung gehabt
- Hat dich nicht aussreichend kontaktiert um Lösung zu finden
- und du hast ihm fairer weise trotzdem das Angebot gemacht den Wagen zurück zu geben.
So sieht die Sache für ihn wohl schlecht aus.
Ich hoffe du hast eine gute Rechtschutzversicherung im Falle das er meint dich verklagen zu müssen. Würde mir auf jedenfall ein "guten" Anwalt suchen. Gibt leider viele Anwälte die sich nur an Probleme anderer bereichern und die Rechtschutzversicherung ihrer Mandanten melken. Musste dies auch neulich erst feststellen.
Gruß Andre
Ich würde auf die Aufforderung des Käufer überhaupt nicht reagieren. Der Wagen wurde privat verkauft, ohne
Gewährleistung wie gesehen und zur Probe gefahren.
Du darfst nicht vergessen, dass Du Privatverkäufer bist, da sind andere Regeln. Der Käufer hat keine rechtliche
Grundlage von Dir so was zu fordern. Ebenfalls wurden dieses nicht vereinbart. Der Käufer hätte vor dem Kauf
den Wagen zum Check bringen können um zu erfahren, ob diese Top in Schuss ist. Das ist jetzt sein Bier, nicht
Dein !!
Hi, sehe dass genauso wie die andern... Hast du im Vertrag auch Sachmängelhaftung ausgeschlossen? Bei dir hat vorher alles funktioniert und eine Woche später alles kaputt??? Ganz sicher nicht! Lass dir da nix gefallen! Der kann nicht alles ohne dein ok reparieren und dann des geld von dir wollen.man gibt das blöde Leute... echt zum kotzen! Nimm dir nen Anwalt und zieh notfalls vor Gericht! Halt uns auf dem laufenden! Riesen Sauerei!!!
Sachmangelhaftung spielt nur bei gewerblichen Verkäufern eine Rolle. Er ist Privatverkäufer also verkauft er
das Auto von Privat ohne jegliche Gewährleistung.
Zitat:
Original geschrieben von Big_P
Hi, sehe dass genauso wie die andern... Hast du im Vertrag auch Sachmängelhaftung ausgeschlossen? Bei dir hat vorher alles funktioniert und eine Woche später alles kaputt??? Ganz sicher nicht! Lass dir da nix gefallen! Der kann nicht alles ohne dein ok reparieren und dann des geld von dir wollen.man gibt das blöde Leute... echt zum kotzen! Nimm dir nen Anwalt und zieh notfalls vor Gericht! Halt uns auf dem laufenden! Riesen Sauerei!!!
Er kann dir den Wagen zurückbringen, die Teile darf er sich an die Wand nageln. Und für jeden Kilometer, den er mehr als die beiden Überführungsfahrten gefahren ist, behältst du 30 Cent als Nutzungspauschale ein.
Zitat:
Original geschrieben von GaryK
Er kann dir den Wagen zurückbringen, die Teile darf er sich an die Wand nageln. Und für jeden Kilometer, den er mehr als die beiden Überführungsfahrten gefahren ist, behältst du 30 Cent als Nutzungspauschale ein.
so ist es. Für alle Reparaturen die in seiner Nutzungszeit und in seinem Auftrag entstanden sind, musst du nix zahlen. Und ehrlich gesagt, hoffe ich dass der Käufer der Drecksa.. auf den Kosten sitzen bleibt.
Zitat:
Original geschrieben von Jonnyrobert
Sachmangelhaftung spielt nur bei gewerblichen Verkäufern eine Rolle. Er ist Privatverkäufer also verkauft er
das Auto von Privat ohne jegliche Gewährleistung.
Sorry, aber hier bist du IMHO im Irrtum, die Sachmängelhaftung gilt sowohl für den privaten als auch den gewerblichen Verkäufer.
Nur der private Verkäufer kann sie -wie hier offensichtlich vorliegend- im Kaufvertrag gänzlich ausschließen, der gewerbliche aber nicht, der könnte sie lediglich für gebrauchte Sachen von 2 Jahren auf 1 Jahr verkürzen.
Der darf die neuen Teile aber nur dann behalten, wenn er die alten wieder einbaut. Sonst wird er den Wagen wohl sogar mit neuen Teilen zurückgeben müssen.
Ich denke, der Verkäufer hat hier nix zu befürchten.
Und in Zukunft gar keinen Ankauftest mehr einräumen. Notfalls fährt man vor dem Kauf/Verkauf gemeinsam zu einer entsprechenden Check-Stelle.
Rein interessehalber , was ist ein Ankaufstest und
warum wurden 700 km zurückgelegt ?
Wie gesagt, würde mich mal interessieren.
Zitat:
Original geschrieben von ReverendFlashback
Rein interessehalber , was ist ein Ankaufstest und
warum wurden 700 km zurückgelegt ?
Wie gesagt, würde mich mal interessieren.
das würde mich auch interessieren, warum -anscheinend- ein ankaufstest (testfahrt?) vereinbart bzw. zugesagt wurde und welche bedingungen damit verknüpft waren/sind?
wenn ich per vertrag einen ankauftstest (testfahrt) billige u der käufer dann schon auf dem parkplatz 150 sachen drauf hat, gehen schon mal die ein oder andere dichtungen hops.
und wenn er nach dem ankaufstest (testfahrt?) mir ein kaputtes auto zurückbringt, nutzen 30 cent pauschale auch nix mehr (wobei man die kosten einrechnen sollte, einschließlich der in frage stehenden reparaturen/materials, wenn denn das auto wieder fahrbereit hergestellt werden sollte).
also ohne details zu einem ?vertraglich zugesicherten ankaufstest?, würde ich mich nicht soweit rauslehnen. was nicht bedeutet, dass ggf. schmu im hintergrund abläuft.
der gute mann kommt aus österreich, also hier mit deutschem recht um sich zu werfen bringt ihm nichts.