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Nachträglich nicht vereinbarte Anzahlungsforderung

Themenstarteram 13. November 2005 um 18:14

hallo zusammen,

habe folgendes problem:

habe vor einigen wochen beim freundlichen einen neuen a4 avant 2.0/dpf tdi bestellt (fahrzeugpreis 38110 € brutto). bisher fahre ich auch einen a4 avant 1.9 tdi, der teilfinanziert ist und inzahlung genommen werden soll. in den verhandlungen wurden mir 19000 € für meinen alten geboten und auf den neuen gewährt man mir einen nachlass von 2000€. die ablöse für den alten beträgt 11401 €.

habe bei den verhandlungen eine schlussrate am finanzierungsende von 15000 € (nach 3 jahren ; 35 monatsraten ) festgelegt. der freundliche hat mir dann ein angebot gemacht, welches 35 monatsraten á 149,15 ausspuckte und ich mit der immer erwähnten nettoanzahlung von ca 8200.- € (nicht schriftlich fixiert) rechnerisch immer hinkam. so nun bekomm ich vom freundlichen die mitteillung, dass meine nettoanzahlung ca. 10200 € sein muss, damit anschliessende, schriftlich fixierte finanzierung aufgeht. der freundliche hat vermutlich bei der berechnung einen fehler gemacht (inkl. fehlerhaft berechneter zinsen für kreditbereitstellung) und den nettokreditbetrag um 2000 € zu niedrig angesetzt .....hoffe man kann noch folgen:

in zahlen:

neufahrzeug 36110 € (38110 abzgl. 2000 € nachlass)

ablöse altfahrzeug 11401 €

summe 47511 €

davon gehen ab:

19000€ für altfahrzeuginzahlungnahme

und die finanzierung von ca.

20220 € (15000 € schlussrate + 35 *149,15 € monatsraten) so, dass ich aufgrund einer nettobaranzahlung von ca 8200€ zumindest aus meiner sicht hinkomme.

der fehler ist zugegeben worden, aber man macht keine zugeständnisse, obwohl ich bereit bin 500 € dieser fehlenden 2000€ aufzubringen. der freundliche behart auf kompletter erstattung der differenz, die in der höhe nie zu einem vertragsabschluss (weil bessere angebote parallel).

jetzt verweigert der händler die briefausgabe mit der begründung, dass er das fahrzeug ansonsten behält. gibt's hier ggf. erfahrungen mit solchem verhalten/konstellationen?

werde morgen parallel den adac über die thematik informieren und es auch juristisch von einem anwalt prüfen lassen.

finde das verhalten in keinster weise seriös .... werde, wenn die sache unverändert bleibt, unverzüglich die audi ag informieren, da sie ein solches verhalten ihrer händler überprüfen sollte. fühle mich als kunde nicht unbedingt in vertrauensvollen händen. obwohl die verhandlungen über neukauf immer zäh sind kauf ich mittlerweile den 4 (!) audi bei dem händler .... !

so, bitte nun um eure meinung. vielleicht seh ich die sache auch zu eng bzw. falsch. aber das 2000 € nachträglich auf den kunden abgwälzt werden sollen find ich hier nicht ok!

gruss

Bernd

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11 Antworten

Bernd,

mir wäre das zu kompliziert. Gib es einem Anwalt. Wenn Du jetzt nur einen kleinen Fehler machst, ist das Geld futsch.

Grüsse,

Michael

Themenstarteram 14. November 2005 um 10:54

Zitat:

Original geschrieben von MichaFRA

Bernd,

mir wäre das zu kompliziert. Gib es einem Anwalt. Wenn Du jetzt nur einen kleinen Fehler machst, ist das Geld futsch.

Grüsse,

Michael

hallo Michael,

danke für den kommentar

hab zuvor auch schon einen anwalt mit der wahrnehmung meiner interessen beauftragt, weil ich hauptberuflich keine autos kaufe und mein geld mit anderen dingen verdiene;)

bin gespannt was rauskommt (bin denen finanziell sogar noch entgegen gekommen), aber ist mit sicherheit eine

supertolle voraussetzungen für ein vertrauenswürdiges miteinander in der zukunft *grins*.

meine kollegen schütteln hier ständig horizontal den kopf;)

gruss

Bernd

Wie sieht es aus? Kannst du noch vom Kaufvertrag zurückzutreten?? Hier gibt es doch auch bestimmte Fristen.

Dann kann man ja das ganze Thema wieder neu "aufrollen".

Anwalt ist hier sicher immer hilfreich bei diesen teils undurchsichtigen Verkaufs- und Finanzierungsbedingungen.

Viel Erfolg

Walter

am 14. November 2005 um 12:02

Dumme Frage zwischenrein:

Wenn die Bar-Anzahlung wie Du schreibst nirgends schriftlich fixiert ist - was hast Du dann für eine Bestellung unterschrieben ?

Bar-Verkaufsformular mit angeheftetem Finanzierungsangebot oder was ?

Meiner Sicht der Dinge nach muss der liefernde Händler für den Fehler seines Erfüllungsgehilfen (Verkäufers) geradestehen und die seinerseits falsch berechnete Finanzierung so zur Bank geben, da die Finanzierungszusage (kein Händler bestellt so ein Auto ohne die vorherige Zusage der Bank) nur unter dem Vorbehalt der Richtigkeit und Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen steht, jedoch nicht wegen falscher Berechnung zurückgezogen werden kann.

Das er Dir den Brief nicht aushändigen will ist aber richtig, das darf er nicht, da das Fzg. im Eigentum der Bank steht.

Was soll der Blödsinn von deinem Händler.

Erstmal hast du ein sauschlechtes Angebot für einen Neuwagen und zweitens kannst du auf den Rücktritt vom Kaufvertrag bestehen, da der Vertrag, den du ja wahrscheinlich unterschrieben hast, genau wie der Verkäufer, wesentlich vom vereinbarten abweicht.

Eine mündliche Zusage gilt genauso wie eine schriftliche (er gibt den Fehler ja sogar zu).

Vielleicht kannst du nochmal mit dem Händler reden, dass er den mickrigen Rabatt von gut 5% auf 11% oder so aufstockt.

Somit wäre es wieder einigermaßen ausgeglichen.

(Fahrzeugpreis mit Rabatt: 33.918 €)

Der nächste Schritt wäre dann wohl oder übel der Gang zum Anwalt :(

Und das muss ja eigentlich nicht sein.

Viel Erfolg!

Gruß Olli

Ich denke in die gleich Richtung wie "ahsauer".

Wenn das Fahrzeug bestellt ist, muß es doch einen Kaufvertrag bzw. die dazugehörenden Finanzierungsunterlagen geben. Dort müßten doch alle Zahlen stehen, und das spricht dann entweder deutlich für oder gegen Deine Sichtweise.

Sollten tatsächlich nur mündliche Vereinbarungen getroffen worden sein, steht Aussage gegen Aussage. In diesem Fall gäbe es für mich nur zwei Möglichkeiten.

1. Wenn es Dich wirklich so ärgert, dass Du damit nicht klarkommst, versuche vom Kaufvertrag zurückzutreten ( mit allen dazugehörenden Vor- und Nachteilen).

2. Einigung mit dem Händler auf fifty/fifty. Einfachste und wahrscheinlich auch für den Händler annehmbare Lösung.

Eine mündliche Vereinbarung zwischen zwei Personen, ohne Zeugen, von einem Anwalt einklagen zu lassen halte ich für Zeit- und Geldverschwendung.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von olli190175

Was soll der Blödsinn von deinem Händler.

Erstmal hast du ein sauschlechtes Angebot für einen Neuwagen und zweitens kannst du auf den Rücktritt vom Kaufvertrag bestehen, da der Vertrag, den du ja wahrscheinlich unterschrieben hast, genau wie der Verkäufer, wesentlich vom vereinbarten abweicht.

Eine mündliche Zusage gilt genauso wie eine schriftliche (er gibt den Fehler ja sogar zu).

Vielleicht kannst du nochmal mit dem Händler reden, dass er den mickrigen Rabatt von gut 5% auf 11% oder so aufstockt.

Somit wäre es wieder einigermaßen ausgeglichen.

(Fahrzeugpreis mit Rabatt: 33.918 €)

Der nächste Schritt wäre dann wohl oder übel der Gang zum Anwalt :(

Und das muss ja eigentlich nicht sein.

Viel Erfolg!

Gruß Olli

na ja olli, du darfst nicht vergessen das der händler ein fahrzeug in zahlung nimmt.

wenn dein händler dir ein anständiges angebot für deinen gebrauchten macht und 11% rabatt auf einen neuen dann gib mir die adresse damit ich meinen nächsten bei ihm kaufen kann ;)

Zitat:

Original geschrieben von hihiman

na ja olli, du darfst nicht vergessen das der händler ein fahrzeug in zahlung nimmt.

wenn dein händler dir ein anständiges angebot für deinen gebrauchten macht und 11% rabatt auf einen neuen dann gib mir die adresse damit ich meinen nächsten bei ihm kaufen kann ;)

Stimmt auch wieder.

Aber trotzdem kann man sich doch immer irgendwie einigen.

Wäre vielleicht gut zu erfahren, ob der Betrag für die Inzahlungnahme rein nach Schwacke-Händlereinkaufspreis oder großzügiger errechnet wurde.

Meiner hat halt meinen alten Wagen gem. Schwacke plus 1.000€ in Zahlung genommen und noch einen Rabatt von ca. 13% gewährt.

Gruß Olli

Seh ich aber auch so, was ist das denn für ein Angebot.

2000 Euro Rabatt für en Auto für fast 40.000 Euro. Dann muss der Preis der Inzahlungnahme aber sehr gut gewesen sein. Bei nem Kauf über J&K mit 13,5% und privatem Verkauf des Wagens wärst du sicher besser weg gekommen.

@ olli, guter preis der dein händler da gemacht hat muss man schon sagen, wenn jetzt auch noch der service stimmt könnte man direkt neidisch werden ;)

Zitat:

Original geschrieben von hihiman

@ olli, guter preis der dein händler da gemacht hat muss man schon sagen, wenn jetzt auch noch der service stimmt könnte man direkt neidisch werden ;)

Das stimmt :D

Bei einem A6 hätte er mir sogar 15-16% Rabatt eingeräumt.........

(:eek:inversuchungkomm)

Aber ich bin trotzdem beim A4 geblieben.

Gruß Olli

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