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NCDR 1100/1500

Themenstarteram 2. September 2007 um 21:41

benötigt man abgesehen vom CID und dem NCDR 1500/1100, und der Software noch etwas, damit bordcomputer und navi funktionieren? (G Cabrio 2.2 16V)

 

die frage mag merkwürdig klingen, darum kläre ich kurz auf. ein auto wurde aufgebrochen und das ncdr1500 wurde geklaut. eventuell noch mehr. ich weiß was noch da ist, aber eben nicht was eventuell alles nicht da ist. und um abwägen zu können was man investieren muss um das ganze wieder herzustellen, die frage

 

mfg Dominik

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13 Antworten

Optional gab es zum NCDR noch eine sog. Telematik-Einheit und einen CD-Wechsler. Beides im Handschuhfach untergebracht.

Das Problem sehe ich eher darin, daß NCDR und CID "verheiratet" sind bzw. werden. Einfach irgendwo ein NCDR kaufen und einbauen geht nicht. Im günstigsten Fall ist das neue Radio entheiratet, dann kann es mit einem anderen ebenfalls entheirateten CID wieder verheiratet werden (macht der FOH).

Ist das Ersatz-NCDR NICHT ordnungsgemäß entheiratet worden (z.B. wegen Diebstahl), ist es nicht ohne weiteres möglich, das Gerät in den Grundzustand zu versetzen. Soweit mir bekannt ist, muß das bei Opel passieren (Eigentumsnachweis erforderlich). Ob's der FOH auch kann, weiß ich nicht.

Für die CIDs gilt im übrigen das gleiche.

An Deiner Stelle würde ich mal bei einem Opel-Händler nachfragen, was alles zu tun ist.

Gruß,

BluesMan

Themenstarteram 2. September 2007 um 22:04

also das telefon-teil mit dem simkarteneinschub ist im handschuhfach. wechsler ist keiner da, aber das ist unwichtig, weil das ganze so umgebaut wurde dass ein zweites radio parallel verbaut werden kann...

 

wenn ich dich richtig verstehe wurden cid und ncdr nicht korrekt entheiratet (is das eine software angelegenheit?), da es ja diebstahl war. somit kann möglicherweise ein korrekt entheirates ncdr nicht mit dem cid verheiratet werden?

 

aber danke für die info, ich werd das gleich morgen mal bei opel fragen

Zitat:

Original geschrieben von djdee

wenn ich dich richtig verstehe wurden cid und ncdr nicht korrekt entheiratet (is das eine software angelegenheit?), da es ja diebstahl war. somit kann möglicherweise ein korrekt entheirates ncdr nicht mit dem cid verheiratet werden?

So isses, weil ja das CID nur mit dem ursprünglichen Exemplar des NCDR funktionieren will. Möglicherweise kann der FOH das aber in einem solchen Fall komplett mit dem Tech2 erledigen, da bin ich überfragt.

Gruß,

BluesMan

 

Themenstarteram 3. September 2007 um 12:21

So hier bin ich wieder.

lt. Opel ist es kein problem die beiden zu verheiraten.

bevor wir uns dann auf die suche begeben nach einem NCDR. funktioniert das NCDR1100 auch obwohl eigentlich ein NCDR1500 verbaut war?

 

mfg Dominik

am 3. September 2007 um 14:26

Was machst du dir für Sorgen?

Das Radio wurde geklaut, das Auto wurde doch dafür aufgebrochen und der Schaden, resp. der Diebstahl ist ordnungsgemäß gemeldet worden?

Dann den Schaden an den FOH abtreten und das Fahrzeug in dem Zustand wieder abholen, wie es vor dem Schaden war.

Wo willst du denn das NCDR1500 suchen und vor allem, warum?

Opel hat da noch ´ne ganze Menge davon, die müssen die Dinger sogar verkaufen.

Themenstarteram 3. September 2007 um 14:40

negativ. das ganze sieht so aus..

das cabrio wurde aufgebrochen durch das dach. und ncdr1500 gestohlen, einige abdeckungen gebrochen etc... die vollkaskoversicherung des besitzers zahlt allerdings nicht, diese übernimmt lediglich den zeitwert des wagens, denn alleine ein dach kostet laut auskunft des FOHs ohne einbau 4900€ dazu kommt noch das NCDR für 1900€ und dann die abdeckungen etc..

seis wie es sei die angelegenheit mit der versicherung ist nicht mehr meine angelegenheit, denn der besitzer hat dieses fahrzeug nun an einen bekannten von mir verkauft. dieser geht natürlich nicht zum foh und holt sich ein ncdr zu dem preis wenn mans anderswo auch bekommt

 

und aus welchem grund gehst du davon aus, dass man den schaden an den foh abtreten kann? und ob dus glaubst oder nicht ncdrs bekommt man sogar beim schrotti oder auf ebay ;)

am 4. September 2007 um 15:17

Zitat:

Original geschrieben von djdee

und aus welchem grund gehst du davon aus, dass man den schaden an den foh abtreten kann?

Weil ich das im Schadensfall immer so mache, dieser rechnet dann direkt mit der Versicherung ab und ich brauche mich nicht um den Sch*** zu kümmern oder mit irgendwas herumärgern.

Zitat:

und ob dus glaubst oder nicht ncdrs bekommt man sogar beim schrotti oder auf ebay ;)

Das ist mir nicht entgangen.

Was meinst du denn wie hoch, beim Schrotti oder in der Bucht, die Chance ist, ein nicht ordnungsgemäß entheiratetes Gerät zu bekommen?

Auf alle Fälle wesentlich höher als ein entsprechendes Gerät zu finden was zurückgesetzt wurde oder wo zumindest ein Code existiert, um das Gerät zurücksetzen zu können. Nur so eines wird auch nach dem Einbau funktionieren.

Die nagelneuen völlig jungfräulichen Geräte gibt es nicht mehr in der Bucht, seit der letzte Astra G vom Band lief. :rolleyes:

Und, wieso Vollkasko???

Diebstahlschäden reguliert doch die Teilkasko, oder ist da was geändert worden.

Vandalismus wäre was für die VK, also Cabriodach sezieren ohne Diebstahl.

Da etwas fehlt haben die "freundlichen" Zeitgenossen sich den Zugang zum Radio durch das Cabriodach verschafft, also ein Fall für die TK.

Aber ist ja auch egal, der neue Besitzer wird da eh nichts reißen können.

Themenstarteram 4. September 2007 um 15:27

ok keine ahnung wie das versicherungssystem in D funktioniert. aber bei uns (in Ö) hat man entweder eine pflicht-haftpflicht, eine teilkasko oder eine vollkasko. besagter besitzer verfügt über eine vollkasko, die eben nicht zahlt weil der schaden den zeitwert übersteigt und was weiß ich.. auf jedenfall wird bei uns nicht einfach so gezahlt wenn ein diebstahl ist. und im normalfall verfügt man hierzulande bei einem 6 jahre alten auto auch weder über eine teil- noch über eine vollkasko.

 

laut opel stellt es kein problem dar, diese beiden geräte (cid und ncdr) gemeinsam zu nutzen. egal ob und wie diese entheiratet wurden. sämtliche codes erhält man von opel, sollte man sie benötigen. mehr kann ich nicht sagen, so war die auskunft vom freundlichen.

 

Zitat:

 ok keine ahnung wie das versicherungssystem in D funktioniert. aber bei uns (in Ö) hat man entweder eine pflicht-haftpflicht, eine teilkasko oder eine vollkasko

 

Is bei uns ganz genauso

 

 

 

 

Zitat:

besagter besitzer verfügt über eine vollkasko, die eben nicht zahlt weil der schaden den zeitwert übersteigt und was weiß ich

 

Is doch nicht dein Problem??

Soll sich doch deine Versicherung drum kümmern^^

zu aller erst muss doch die eigene Versicherung den Schaden bezahlen und kümmert sich dann drum dass "Sie" ihr Geld wieder bekommt von der Versicherung des Unfallgegners/Verursachers

hinzu kommt in diesem Fall dass der Verursacher des Schadens kein PKW Fahrer war nehm ich an?

 

 

Zitat:

auf jedenfall wird bei uns nicht einfach so gezahlt wenn ein diebstahl ist. und im normalfall verfügt man hierzulande bei einem 6 jahre alten auto auch weder über eine teil- noch über eine vollkasko. 

Schwerer Fehler

bei uns is Teilkasko schon fast Pflicht

ich entnehme deinem Text dass du auch nur die normale gesetzliche Versicherung hast

dann kannste auch nicht erwarten dass so ein Schaden übernommen wird

selber schuld und draus gelernt^^

 

Gruß TbMoD

Themenstarteram 4. September 2007 um 17:36

hm hier gehts es eh nicht um mein auto, und ich erwarte auch nicht dass der schaden übernommen wird, das das auto von meinem bekannten bewusst in diesem zustand gekauft worden ist.

der verursacher war ein dieb, und nein er war kein kfz lenker und er hat auch seine versicherungsnummer nicht dagelassen aber egal.

meine mutter arbeitet bei einem versicherungsunternehmen und ich habe sie heute interessehalber nachfragen lassen. lt auskunft des versicherungsberaters ist es so gut wie unmöglich, dass die versicherung bei einem wagen dieses alters und dieses restwertes den schaden zahlt, wenn dieser den restwert des fahrzeuges übersteigt.

wenn ich ein 500€ auto fahre und dann soll die versicherung beispielsweise 2000€ zahlen für die behebung eines schadens, so wird sie dies auch nicht tun.

 

nein ich habe auch nur eine haftpflichtversicherung. wüsste nicht was ich mit einer teilkasko anfangen sollte... von den 500€ die mich das jährlich mehr kostet, und um diesen preis warscheinlich nocht nichtmal unwetter- und vandalismusschäden deckt, kann ich mir schnell diverse schäden selbst zahlen.

Zitat:

dann kannste auch nicht erwarten dass so ein Schaden übernommen wird

selber schuld und draus gelernt.

 

Gruß TbMoD

dieser aussage entnehme ich, dass du die beiträge nicht gelesen hast.

denn besagtes auto war sogar vollkasko versichert, und der schaden wird nicht behoben. die versicherung hat eine zahlung von 6000€ angeboten.

ah

sorry hatte da was durcheinander gebracht

 

6000€ hätt ich direkt genommen ja^^

 

Teilkasko und Vollkasko sind leider zwei völlig verschiedene paar Schuhe

und leider isses ganz und gar nicht so wie der name es vermuten läßt da hast du schon recht

 

ne Teilkasko mit 300€ Selbstbeteiligung z.B.

hätte ohne weiteres den Schaden übernommen

 

ne Vollkasko eben nur den Restwert des Wagens wie du bereits geschrieben hast

 

hat beides vor und nachteile

 

aber 6000€ hätt ich direkt genommen ;-)

dafür findet man nen schönen / neuen gebrauchten Astra G 

Themenstarteram 4. September 2007 um 18:03

doppelpost

Themenstarteram 4. September 2007 um 18:05

Zitat:

Original geschrieben von -=TbMoD=-

 

aber 6000€ hätt ich direkt genommen ;-)

dafür findet man nen schönen / neuen gebrauchten Astra G

ja in D mag das sein... bei uns sind die wägelchen eine spur teurer... ein Astra Cabrio 2.2, ist bei uns sehr sehr schwer zu finden, dann auch noch ohne automatik, fast ein ding der unmöglichkeit. und um 6000€ bekommt man bei uns noch nicht mal den 1600er, es sei denn er hat 250tkm

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