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Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht!!!

Opel Astra G
Themenstarteram 4. September 2007 um 4:26

Hallo Leute

Ist es möglich ohne ein zusätzliches Relais, also alles original, die Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht zu verwenden!? (Wie siehts mit dem FOH aus??? Kann der was prog.??)

Ich möchte das wirklich nur die leuchten, ohne das hinten oder im Innenraum was mittleuchtet.... Oder muss ich mir da selbst was basteln??

Danke

mfg Stoni

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22 Antworten

Such mal nach diesem Stecker

is für das Tagfahrlichtrelai

zu finden zwischen Sicherungskasten und Stahlstrebe

 

http://bluedevil.misto.cz/.../Tagfahrlichtrelais.jpg

 

 

vielleicht kannste damit was basteln dass du irgendwie umklemmst auf die Nebler??

aber programmieren is nich

erstens ist es verboten, was ich auch gut finde! und zweitens geht das nciht so einfach. Man könnte ein anderen Relais vielelicht einsetzen um zu umgehen das du das standlicht mit anmachen musst. Oder du legst extra stromleitungen zu den Neblern und ein extra Tag-Fahrlich-Modul. (Gibts für 10€ bei eBay) Dann musste noch so ein bauteil zwischen hauen das der Strom nicht zurückfließen kann.

Zitat:

Original geschrieben von SilentBlood666

erstens ist es verboten, was ich auch gut finde! und zweitens geht das nciht so einfach. Man könnte ein anderen Relais vielelicht einsetzen um zu umgehen das du das standlicht mit anmachen musst. Oder du legst extra stromleitungen zu den Neblern und ein extra Tag-Fahrlich-Modul. (Gibts für 10€ bei eBay) Dann musste noch so ein bauteil zwischen hauen das der Strom nicht zurückfließen kann.

diese bauteil wo der strom nicht zurückkann nennt man diode :-)

ich dachte auch schon an einen solchen umbau......blöd ist aber nur - da bräucht ich noch einen zusätzlichen schalter - weil in Luxemburg tagfahrlicht* eigentlich gar nicht erlaubt ist!! (*kopfschüttel*)

(*wenn tagfahrlicht = separate leuchten - das andere ist ja eh eigentlich ein abblendlicht)

Themenstarteram 4. September 2007 um 5:30

ich bin aus österreich und bei uns ist das so erlaubt...bei neueren autos wir das sogar von den fachwerkstätten so umgebaut...naja, dann werd ich es eh über ein extra relais machen welches ich einfach über ein zündungsplus schalte! ist im Motorraum wo ein zündungsplus einfach abzugreifen???

Einfach direkt hinterm Zündschloss oder vom Radio.

Themenstarteram 4. September 2007 um 7:40

direkt im motorraum gibts nix???

sollte schon weil ja das Stg teilweise im Motorraum liegt.

Themenstarteram 4. September 2007 um 10:38

und wo fang ich da am besten mit meiner suche an??

am 4. September 2007 um 18:25

ich hab das ganze schon vor einiger zeit bei meinem vectra verwirklicht.

am elegantesten löst du die sache, wenn du das plus irgendwo abgreifst, wo erst strom ist wenn der motor läuft. so verhinderst du, dass die nsw´s eingehen, dann beim startvorgang ausgehen oder zusammenzucken um dann wieder zu funktionieren.

 

ich hab das ganze so gemacht, dass sie automatisch aus gehen, wenn ich das abblendlicht einschalte. brennt dass abblendlicht muss ich die nebler praktisch per schalter zuschalten, wenn ich denn will... schalte ich das abblendlicht aus leuchten die nebler

 

edit: allerdings wird dieser schwachsinn von tagfahrlicht bei uns ja hoffentlich bald wieder abgeschafft. im gespräch ist es ja scho, und dann wird bestimmt auch wieder das KfG so abgeändert, dass nebelscheinwerfer nicht mehr zu jeder tageszeit und witterung betrieben werden dürfen

 

mfg dominik

Zitat:

Original geschrieben von djdee

............ und dann wird bestimmt auch wieder das KfG so abgeändert, dass nebelscheinwerfer nicht mehr zu jeder tageszeit und witterung betrieben werden dürfen

mfg dominik

Zeig mir mal, wo es steht, das man das überhaupt darf ;)

 

am 5. September 2007 um 7:50

Zitat:

Original geschrieben von Peppino75

Zitat:

Original geschrieben von djdee

............ und dann wird bestimmt auch wieder das KfG so abgeändert, dass nebelscheinwerfer nicht mehr zu jeder tageszeit und witterung betrieben werden dürfen

mfg dominik

Zeig mir mal, wo es steht, das man das überhaupt darf ;)

Da der Themenstarter aus Österreich ist, sprechen wir hier wohlgemerkt auch von Österreich!

 

KfG §99 Abs. 5 :

Der Lenker eines Kraftwagens oder eines mehrspurigen Kraftrades hat während des Fahrens stets auch tagsüber Abblendlicht, Nebellicht, sofern dieses mit in die Fahrzeugfront integrierten Nebelscheinwerfern ausgestrahlt wird, oder spezielles Tagfahrlicht zu verwenden, auch wenn keine Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall oder Nebel vorliegt. Abs. 2 gilt in diesem Fall nicht. Wird Abblendlicht oder das im ersten Satz beschriebene Nebellicht tagsüber als Tagfahrlicht verwendet, so kann die Schaltung wie bei Tagfahrleuchten erfolgen und es gelten die Bestimmungen des § 14 Abs. 3 und Abs. 4 nicht.

§14 Abs.3 und Abs. 4, welcher hier nicht mehr gilt, besagen dass Nebellicht bzw. Abblendlicht immer gemeinsam mit Begrenzungslicht leuchten muss

§99 Abs. 2, welcher hier ebenfalls nicht gilt, besagt dass Nebellicht nur gemeinsam mit Abblendlicht bei Sichtbehinderung leuchten darf

mfg Dominik

ich finde die Variante mit dem Nebellicht als Tagfahrlich sehr elegant! Da haben die Österreicher sich was gutes einfallen lasse, aber wir deutschen müssen ja wieder ne extra wurst machen und uns Tagfahlleuchten nachrüsten, naja...

am 5. September 2007 um 8:33

ich wusste ehrlich gesagt gar nicht dass in deutschland nun auch schon so ein schwachsinn gilt. in österreich spricht man ja schon wieder darüber, das ganze wieder abzuschaffen weils so für die wurst ist.

die werkstätten haben genug geld gemacht, weil sich jeder TFL programmiern oder einbaun lies, jetzt könn mas wieder abschaffen lassen, damit sie das ganze wieder rückgängig machen können lol... naja hilft eh nix

ich meinte nicht das tagfahrlicht an sich, das finde ich auch schwachsinnig, aber da teilen sich die meinungen stark. Ich meinte das wenn man das schon zum gesetzt macht, das man die vorhandenen Nebellichter nutzen kann und sich keine neuen einbauen muss, das find ich nicht schlecht. Tagfahrlicht ist dumm in meinem Augen und ich bin froh das es hier noch nicht gesetz ist!

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