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neue 2er Active Tourer und Gran Tourer 2018 Modell ab März Anhängerkupplung

BMW 2er F46 (Gran Tourer), BMW 2er F45 (Active Tourer)
Themenstarteram 6. Februar 2018 um 17:39

Hallo,

ich bekomme einen neuen Dienstwagen.

Aktuell ist es bei BMW so, dass wohl erst ab der 3 er Klasse eine abklappbare Anhängerkupplung gibt.

Bei den 2er Klassen bisher nur abnehmbar.

Aktuell fahre ich einen Mercedes und ich möchte die abklappbare AHK nicht mehr gegen eine abnehmbare tauschen.

Meine Frage:

haben die neuen 2018 er Modelle auch nur die abnehmbare AHK?

Vielleicht ist ja hier jemand, der schon dies beantworten kann.

Vielen Dank.

Liebe Grüße

Ivonne

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@gt2er schrieb am 7. Februar 2018 um 17:02:47 Uhr:

Es ist nicht verboten eine abnehmbare AHK dran zu lassen. Allerdings kannst Du eine Mitschuld bekommen, wenn Du diese drauf lässt und Du mit dieser beim Rückwärtsfahren etwas beschädigst oder jemand Dir hinten drauf fährt. Dann wäre ohne AHK der Schaden geringer gewesen. Das wird von manchen Gerichten und Gutachtern berücksichtigt. Finde ich auch logisch.

Dann war ich eben gerade auf dem Weg zum Anhänger, der auf einer nassen Wiese steht. Damit ich nicht mit nassen Händen, Knien und Füßen im Auto sitzen muss und so die Verkehrssicherheit gefährde, wurde die Kupplung eben vorher montiert.

Idiotische Ausreden von Versicherungen, gehören mit idiotischen Ausreden des Versicherten beantwortet.... :D

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Hallo Ivonne,

lt. Preisliste gibt es nur eine abnehmbare AHK (s. Bild).

VG

Bmw-at-preisliste

Wirklich können tu nicht. Aber ich gehe mal davon aus, dass es bei der abnehmbaren bleiben wird. Zwischen der Schürze, dem Heckklappensensor, den Parksensoren und der Traverse ist nicht al zu viel Platz, um noch ein Gelenk und die AHK unter zu bringen. Und da sich an der Grundkarosse nicht viel geändert hat, wird das auch beim LCI nicht viel anders aussehen.

Frag zur Sicherheit auch mal beim freundlichen an, aber ich traue mich fast Wetten, dass es so ist.

Themenstarteram 6. Februar 2018 um 19:06

Oh Schade, dann fallen die raus. Dann doch eine 3 er Klasse. Ich Wechsel den Arbeitgeber. Aktuell fahre ich Mercedes und da gibt es die schon bei ner A-Klasse. Na ja in einen sauren Apfel muss man beißen ;) . Aber vielen Dank für euer Feedback.

Man merkt, dass du von Mercedes kommst. Die "Klasse" gibt´s bei BMW nicht.

Nur 1er, 2er, 3er... ;)

?? Das ausschlaggebende Feature ist eine klappbare AHK? Kann ich nicht verstehen. Wie oft pro Monat nutzt man die?

Ich mag solche Diskussionen "braucht man nicht" eigentlich gar nicht - jeder "braucht" halt was anderes oder meint es zu brauchen.

Hier habe ich den direkten Vergleich, ein Kollege führte mir die AHK am neuen 5er vor. Ich sehe das nicht ein, wozu das gut sein soll. Den Anhänger muss man ja sowieso von Hand ankuppeln, auch wenn mit der Rückfahrtkamera wirklich Millimetergenau unter die Kupplung gefahren werden kann - absenken geht ja dann doch nur von Hand. Dies erfordert meiner Meinung nach Handschuhe.

Dann kann ich doch genauso gut auch die Kupplung "von Hand" montieren. Oder ich lasse sie halt einfach immer dran, wenn sich sie oft benötige. Darf man das in D überhaupt?

Wie gesagt, ich weiss, dass das dem TE nichts hilft - er will ja eine klappbare Kupplung. Seid nachsichtig mit mir...

Vielleicht aber ein Argument pro BMW: Die Kamera ist genial für den Ankuppelvorgang (kenne Mercedes in dem Punkt allerdings nicht).

Ich weiß nicht, wie aktuell die abnehmbare Kuppung aussieht. Aber noch vor ein paar Jahren waren das doch ein schmutziger kleiner Kraftakt. Nix für zarte Frauen.

Wenn man es erst einmal verstanden hat, lässt sie sich recht einfach reinstecken, aber beim rausnehmen sollte man wissen, dass da gleich ein recht schwerer Hacken in Richtung Straße fällt. Pro: toll gemacht ist die Aufbewahrung im Kofferraum und es ist rein nichts davon zu sehen wenn sie weg ist.

Zitat:

Oder ich lasse sie halt einfach immer dran, wenn sich sie oft benötige. Darf man das in D überhaupt?

Nein, abnehmbare AHK muss man auch wieder abnehmen.

Zitat:

Die Kamera ist genial für den Ankuppelvorgang (kenne Mercedes in dem Punkt allerdings nicht).

Die tut auch ganz passabel ihren Dienst....

 

Naja, wenn ich sie >1x pro Woche bräuchte, würde ich eine automatische AHK nicht missen wollen.... ;) (Aber ich brauche sie selten genug das es mir wurscht ist)

Zitat:

@qaqaqe schrieb am 7. Februar 2018 um 07:01:27 Uhr:

Zitat:

Oder ich lasse sie halt einfach immer dran, wenn sich sie oft benötige. Darf man das in D überhaupt?

Nein, abnehmbare AHK muss man auch wieder abnehmen.

Wo hast du denn diese Regelung her? Ich habe zu dem Thema AHK diese Ausführungen gefunden:

https://www.kupplung.de/magazin/sicherheit/vorschriften/

Zitat:

@Mint Dino schrieb am 6. Februar 2018 um 22:36:24 Uhr:

Ich weiß nicht, wie aktuell die abnehmbare Kuppung aussieht. Aber noch vor ein paar Jahren waren das doch ein schmutziger kleiner Kraftakt. Nix für zarte Frauen.

Funktioniert tadellos. Ist schnell montiert und auch wieder verstaut. Selbst bei Schmuddelwetter ist das keine Sauerei. Und bei mir kommt sie nur dran, wenn sie auch wirklich gebraucht wird.

Abgeschlossen habe ich sie auch noch nie, da sie immer wieder im Kofferraum verschwindet.

Zitat:

@Westfale_MS schrieb am 7. Februar 2018 um 11:40:47 Uhr:

Wo hast du denn diese Regelung her? Ich habe zu dem Thema AHK diese Ausführungen gefunden:

Es ist nicht verboten eine abnehmbare AHK dran zu lassen. Allerdings kannst Du eine Mitschuld bekommen, wenn Du diese drauf lässt und Du mit dieser beim Rückwärtsfahren etwas beschädigst oder jemand Dir hinten drauf fährt. Dann wäre ohne AHK der Schaden geringer gewesen. Das wird von manchen Gerichten und Gutachtern berücksichtigt. Finde ich auch logisch.

Insofern würde ich auf Nummer sicher gehen und eine abnehmbare AHK auch wieder abnehmen.

@Westfale_MS Sorry, du hast, wie gt2er auch schon sagte, recht...

"Alternative Fakten", die ich oft genug gehört habe (und für mich logisch genug sind ;) ) das ich's nicht weiter überprüft habe.... Wegen dem möglicherweise größeren Schaden (und der Optik) würde ich's trotzdem immer abbauen, wenn sie nicht mehr benötigt wird.

Wir haben unsere AHK eigentlich nur für den Fahrradträger. Den nutzen wir ab und zu bei kurzen Ausflügen. Und da lassen wir den Kugelkopf meist dran für die paar Tage. Aber dann bleibt das Auto eigentlich auch immer stehen, da wir ja per Rad unterwegs sind. Und der Fahrradträger verschwindet im Auto.

Versicherungen suchen ja sowieso immer irgendeine Möglichkeit um weniger zahlen zu müssen. Aber man kann mich nicht zwingen z.B. im strömenden Regen die AHK direkt abzubauen wenn ich die nicht mehr brauche, aber mit dem Auto noch irgendwo hin fahren muss.

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