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neue zulassung und alte zulassung

Themenstarteram 23. Februar 2008 um 10:06

kennt sich da jemand aus,

in der neuen zulassung ist ja nur noch eine reifen größe angegeben aber in der alten sind z.B. 195er und 205er breite eingetragen

im sommer hab ich immer die originalen 205er drauf aber die stehn ja nicht mehr in den neuen pappieren.

Darf ich die 205er fahren wenn ich den alten fahrzeugschein mit mir führer wo sie ja noch eingetragen sind? oder ist der jetz komplett unzulässig weil er entwertet wurde?

mfg haui

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 23. Februar 2008 um 10:06

kennt sich da jemand aus,

in der neuen zulassung ist ja nur noch eine reifen größe angegeben aber in der alten sind z.B. 195er und 205er breite eingetragen

im sommer hab ich immer die originalen 205er drauf aber die stehn ja nicht mehr in den neuen pappieren.

Darf ich die 205er fahren wenn ich den alten fahrzeugschein mit mir führer wo sie ja noch eingetragen sind? oder ist der jetz komplett unzulässig weil er entwertet wurde?

mfg haui

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Vor dem Problem habe ich auch damals gestanden bei der Anmeldung.Die Dame von der Zulassungsstelle meinte ich solle einfach den alten Fahrzeugbrief mit sämtlichen Daten aufheben um im Zweifel was in der Hand zu haben,beim Tüv z.B.

Du darfst also die andere Größe ohne weiteres Fahren.

am 24. Februar 2008 um 7:36

ich finde das sowieso sche...ße mit den neuen papieren , bei mir ist so viel eingetragren im alten schein und wenn ich den wagen verkaufe und dem neuen käufer den alten brief nicht mitgebe ,kann er nochmal alles beim tüv vorfahren.Ich finde das mann die veränderungen ins brif mit einbringen sollte, komisch wo ich vor 2 jahren die Gasanlage eingebaut hatte haben die mir den Brief und schein geändert

am 24. Februar 2008 um 18:36

Du darfst das fahren was du immer fahren durftest. Die Polizei muss dir nun nachweisen das du die Reifengröße nicht nutzen darfst. Aber immer darauf achten das auch alle nachträglichen Eintragungen im neuen Brief sind!! Bei mir haben die Vollidioten bei jedem Auto bis jetzt immer die nachgetragenen Reifen weggelassen. Die müssen die aber mit in den neuen Brief und Schein schreiben weil nicht Serie und somit nicht erlaubt ohne extra Nachtrag.

Hi

@ -[BF]-

Du bist immer derjenige, der den Beweis erbringen muss!

 

Im neuen Fahrzeugschein steht nur noch die kleinste, zulässige Reifenkombination.

Alles was darüber hinaus geht steht bei den neuen Autos in den COC-Papieren.

Es werden wohl auch keine Eintragungen in den Fahrzeugschein mehr vorgenommen wie das seither der Fall war.

Vielmehr soll das Ganze wohl so ablaufen, dass der Fahrzeughalter im Zweifelsfall durch die Abnahmebescheinigung der TÜV, Dekra, usw. die Zulässigkeit der verbauten Komponenten nachweisen muss, sofern die Teile durch eine ABE nicht eintragungsfrei sind.

Hier kann man zu dem Thema noch ein bißchen nachlesen.

Der Witz ist, dass die Nerverei durch die Rennleitung von früher etwas nachgelassen hat.

Wer aber Lust auf Diskussionen um 3 Uhr morgens mit den Herren der grünen Firma hat...(viel Spaß)

Wer seinen alten Schein/Brief noch hat sollte den daher hüten wie seinen Augapfel;)

MfG

Garfield

Hi,

bei meinem Toyota sind ne Menge Eintragungen vorhanden. Z.B. Sportauspuff,geänderte Scheinwerfer.Fahrwerk usw.

Komischerweise sind die Eintragungen teilweise in die neuen Papiere übertragen worden(nur in den neuen Schein) teilweise fehlen sie jedoch und ich schleppe zusätzlich den alten ungültigen Brief mit mir rum. Warum das nun aber manche übertragen wurden und manche nicht konnte mir auch keiner erklären.

Gruß Tobias

am 25. Februar 2008 um 2:44

Zitat:

Original geschrieben von garfield_33e

Hi

@ -[BF]-

Du bist immer derjenige, der den Beweis erbringen muss!

 

Im neuen Fahrzeugschein steht nur noch die kleinste, zulässige Reifenkombination.

Alles was darüber hinaus geht steht bei den neuen Autos in den COC-Papieren.

Kein Mensch muss seinen internationalen Fahrzeugbrief mitführen für irgend etwas. Ich muss auch weiter nichts mitschleppen als meinen Fahrzeugschein und darf weiter Serienbereifung fahren ohne irgend jemanden etwas nachweisen zu müssen. Die müssen mir erstmal etwas vorwerfen können und dazu müssen die erstmal Papiere haben in denen steht das ich eben keine 205 fahren darf. Dazu muss ich keinen alten Brief mitschleppen um zu zeigen das die mal drin standen.

Zitat:

Es werden wohl auch keine Eintragungen in den Fahrzeugschein mehr vorgenommen wie das seither der Fall war.

Ich habe diesbezüglich bei der Dekra angefragt, nicht bei einer Hinterhof abnahmestelle sonddern bei der richtigen Großen Dekra, die MPU, Prüfungen, Abnahme von Import PKW usw. machen. Alle Eintragungen müssen übernommen werden die man hat machen lassen. Man hat dafür immerhin mal bezahlt. Und es werden bei Beschwerde auch alle Sachen nachgetragen. Hatte ich ja schon mehrfach.

Zitat:

Vielmehr soll das Ganze wohl so ablaufen, dass der Fahrzeughalter im Zweifelsfall durch die Abnahmebescheinigung der TÜV, Dekra, usw. die Zulässigkeit der verbauten Komponenten nachweisen muss, sofern die Teile durch eine ABE nicht eintragungsfrei sind.

Zitat:

Hier kann man zu dem Thema noch ein bißchen nachlesen.

Der Witz ist, dass die Nerverei durch die Rennleitung von früher etwas nachgelassen hat.

Wer aber Lust auf Diskussionen um 3 Uhr morgens mit den Herren der grünen Firma hat...(viel Spaß)

Wer seinen alten Schein/Brief noch hat sollte den daher hüten wie seinen Augapfel;)

MfG

Garfield

Das alte Ding ist absolut wertlos. Man muss nur aufpassen das alle Dinge richtig übernommen werden. Und für die Diskussion um 3 Uhr Morgens soll ich auf den Herrn von der Dekra freundlich verweisen. Der ist allgemein bekannt hier und wird von der Polizei auch bei Fragen als deren Quelle genutzt. Und den bekommen die ständig genannt bei allerlei Irrtümern.

Themenstarteram 26. Februar 2008 um 18:32

in deinen pappieren steht ja drin das deine reifen max. 195 breit sein dürfen also hat die rennleitung ja was in der hand wenn du 205er fährst weil ja laut schein nur 195 rollen drfen

oder versteh ich es falsch?

am 26. Februar 2008 um 19:52

Zitat:

Original geschrieben von klahaui

in deinen pappieren steht ja drin das deine reifen max. 195 breit sein dürfen also hat die rennleitung ja was in der hand wenn du 205er fährst weil ja laut schein nur 195 rollen drfen

oder versteh ich es falsch?

nein die dürfen dir nichts anhängen, weil in der ABE seines A4 beim KBA die 205er schlappen mit abgenommen wurden

das mit dem neuen Fzg-Schein ist halt wieder so eine Sache die Deutschland nicht wollte, aber von der EU aufgebrummt bekommen hat

ist halt alles blöd gelaufen bei der umstellung der Systeme auf den neuen.

am 27. Februar 2008 um 2:58

Zitat:

Original geschrieben von Audi2000

das mit dem neuen Fzg-Schein ist halt wieder so eine Sache die Deutschland nicht wollte, aber von der EU aufgebrummt bekommen hat

ist halt alles blöd gelaufen bei der umstellung der Systeme auf den neuen.

Das ist so ja nicht ganz richtig, denn die EU gibt nur Richtlinien als Empfehlungen raus. Wie, wann, und ob die umgesetzt werden ist immer Sache der einzelnen Staaten. Nur Deutschland ist halt einer von denen die gerne jeden Mist als erste umsetzten wollen ohne darüber wirklich erstmal nach zu denken.

am 28. Februar 2008 um 5:33

Zitat:

Original geschrieben von klahaui

in deinen pappieren steht ja drin das deine reifen max. 195 breit sein dürfen also hat die rennleitung ja was in der hand wenn du 205er fährst weil ja laut schein nur 195 rollen drfen

oder versteh ich es falsch?

Nein, da steht drin nur, dass die kleinste Bereifung 195/65/15 ist!

Ich hab meine Abnahmebescheinigungen und eine Kopie des alten Briefs im Auto, von daher mach ich mir keine Sorgen.

Meint ihr wirklich, dass wenn ihr der Polizei, den alten Fahrzeugschein zeigt und ihr die darauf hinweist, was ihr alles im Auto noch verbaut habt, dass die sich für den Fahrzeugschein interessiert?

Glaube ich nicht! Im Gegenteil, wie sagt man so schön, ein schlafenden sollte man nie wecken bzw. die grünen nicht so schlau machen. Erstens weil der Schein ja ungültig bzw. entwertet ist, da denkt die Polizei ihr habt sonst was mit gemacht oder eingetragen, die haben an dem kein Interesse.

Ausserdem wenn die euch kontrollieren und ihr die schön schlau macht, hallo! Ich hab das und auch das noch gemacht, dann hab ich noch das da gemacht und auch das da!

Wenn ihr die schön schlau gemacht habt, dann riskiert ihr nämlich, dass euer Auto kompl. gefilzt wird, auf Sachen, die Ihr noch nicht eingetragen habt!

Und die ganzen Sachen, die alten Schein drin waren, steht zwar nicht im neuen, aber dafür bestimmt im Computer!

am 28. Februar 2008 um 13:01

Zitat:

Und die ganzen Sachen, die alten Schein drin waren, steht zwar nicht im neuen, aber dafür bestimmt im Computer!

eben nicht, wenn das bei der umschreibung nicht eingetragen wurde ist es weg, nur der alte Fzg-Brief ist der letzte nachweis für eintragungen

Bist du dir da ganz sicher Mischa?

am 28. Februar 2008 um 13:34

na die alte bei der zulassungsstelle meinte halt, dass das computer-system bei der umschreibung auf den neuen schein festgelegte werte übernimmt und andere, scheinbar "weniger" wichtige wegläßt. die sind dann nicht mehr vorhanden.

-> hab ich bei meinem schein selbst erfahren dürfen

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