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Neuer Touareg R nicht mehr 0,5% Versteuerung tauglich

VW Touareg 3 (CR)
Themenstarteram 22. August 2024 um 9:16

Ich habe gerade von meinem Händler erfahren, das mein bestellter Touareg R mit Auslieferung nicht mehr die Vorraussetzungen für die 0,5% Versteuerung erfüllt

Großzügig bietet VW an, das ich vom Kaufvertrag zurücktreten kann.

Ohne eine Entschädigung natürlich.

Geht es Euch ähnlich? Wie habt ihr euch geeinigt?

Anwalt nehmen?

Danke für einen Erfahrungsaustausch.

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8 Antworten

Guck mal was genau im Kleingedruckten in deinem Kaufvertrag steht ;-)

Ich hatte hier von einem Händler gelesen, der stattdessen einen Audi Q8 mit sehr großzügigem Nachlass anbietet. Vermutlich bist du bei einem anderen Händler. ;)

Hatte man nicht auf Grund dessen, damit der R als 0,5 durchgeht nicht im Frühjahr schon in der Grundaustattung statt der 22" die 21" Felgen verbaut um unter die benötigten werte zu kommen?

Themenstarteram 22. August 2024 um 11:23

Zitat:

@2schnell4you schrieb am 22. August 2024 um 12:52:24 Uhr:

Hatte man nicht auf Grund dessen, damit der R als 0,5 durchgeht nicht im Frühjahr schon in der Grundaustattung statt der 22" die 21" Felgen verbaut um unter die benötigten werte zu kommen?

Das ist so. Gab nur 2 mögliche 21“ Felgen um 0,5 zu erreichen.

Wenn ich mich richtig an meine Konfigurator-Spielerei erinnere, konnte man sich mit den passenden Felgen dann aber ansonsten nach Belieben austoben. Dynaudio usw problemlos möglich, ohne dass sich an den <50gr etwas geändert hätte. Völlig anders als in den MJ davor. So ganz glaubwürdig war das ja irgendwie nicht...

Was genau sich wohl zum neuen Modelljahr geändert hat, dass jetzt überhaupt keine Spar-Konfig mehr möglich ist?

Hängt das nicht mit der Mindestreichweite zusammen? Die soll doch, so die Regel vom Gesetzgeber 80km betragen. Der Hybrid kann doch nur ca 40 km....optimistisch betrachtet....

Nachtrag, das habe ich grade im Netz gefunden. Die 80 KM gelten wohl erst ab 2025. Aktuell sind es 60km:

"Auch 2024 gilt die 0,5-Prozent-Regelung für privat genutzte Dienstwagen, bei denen es sich entweder um Plug-in-Hybride oder reine Elektrofahrzeuge handelt. Für reine Elektroautos unter 70.000 Euro Bruttolistenpreis gilt die 0,25-Prozent-Regelung. Der bis 2030 gewährte Steuervorteil unterliegt jedoch Mindestanforderungen bei den Reichweiten und den Abgaswerten. Aktuell liegen diese bei 60 Kilometern Elektroreichweite und maximal 50 Gramm CO2 Ausstoß pro Kilometer. Bei einer Unterschreitung dieser Anforderungen fällt das Auto unter die 1-Prozent-Regelung."

Das ist so nicht ganz richtig, korrekt ist:

Plug-in-Hybride mit einer elektrischen Mindestreichweite von 60 Kilometern oder höchstens 50 Gramm CO2-Emission pro Kilometer werden ebenfalls mit 0,5 % des Bruttolistenpreises monatlich versteuert.

"oder" ist entscheidend!

Die jeweils aktuelle Mindestreichweite hat der Touareg mit seinem kleinen Akku noch nie erfüllt, konnte aber bis zum neuen MJ die 50gr-Grenze einhalten.

Die Konzernbrüder schaffen die 50gr auch nicht, dafür aber die Mindestreichweite und sind dadurch zur Zeit noch förderfähig.

An der 50gr-Grenze hat sich überhaupt nichts geändert, nur die für den Dicken irrelevante Mindestreichweite wird immer weiter hochgesetzt. Umso erstaunlicher, dass sich VW da jetzt selbst aus dem Rennen schießt.

Zitat:

@pesbod schrieb am 23. August 2024 um 11:16:37 Uhr:

Der Hybrid kann doch nur ca 40 km....optimistisch betrachtet....

1. Wie man es "betrachtet" ist für den Gesetzgeber egal, unser ist mit 50 km angegeben und

2. Falsch, wir fahren aktuell 54 km mit einer Ladung, bevor der Motor anspringt.

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