- Startseite
- Forum
- Motorrad
- Biker-Treff
- neues Nummernschild - wo darf ich bohren?
neues Nummernschild - wo darf ich bohren?
Hallo Leute,
bin letzte Woche Donnerstag von einem Saison-Kennzeichen zu einem Ganzjahreskennzeichen gewechselt.
Habe hierfür über die STVA-Seite mein Wunschkennzeichen reserviert und bestellt. Am Donnerstag, um ca. 08:00 Uhr habe ich meine Bestellung abgeschickt und am Freitag habe ich bereits mein neues Nummernschild erhalten. Kann ich nur emfehlen =)
Ich möchte morgen zum Straßenverkehrsamt, um mein altes Kennzeichen abzumelden und mein neues anzumelden. Wollte hierfür gleich schon mal die Löcher bohren.
Jetzt meine Frage: darf ich durch das blaue Euro-Feld bohren? Ebenso durch Buchstaben?
Schon mal danke!
DonChaleco
Ähnliche Themen
33 Antworten
Bei mir ist auch durch das blaue Eurozeichen gebohrt wurden und der TÜV hatte damit keine Probleme.
Buchstaben und Eurobereich sind kein Problem.
Du solltest nur nicht doch das Länderzeichen und die Plakette bohren, dass könnte evtl. nicht so gut kommen.
Wenn dir die Schrauben nicht gefallen, gibt es auch farbliche Abdeckungen.
Beispiel: http://www.amazon.de/.../B0040FYRUA
Kannst bohren, wo Du willst. Das Kennzeichen muss eben noch lesbar sein.
Nana?
Vielleicht sollte man den Platz für die Siegel berücksichtigen oder diese nicht durchlöchern...
Btw..
Sind eigentlich federnd gelagerte Kz. zulässig?
... und aus einem F sollte durch eine dunkle Schraube kein E werden.
Zitat:
Original geschrieben von Dessie
Nana?
Vielleicht sollte man den Platz für die Siegel berücksichtigen oder diese nicht durchlöchern...
Btw..
Sind eigentlich federnd gelagerte Kz. zulässig?
Ich habe noch nie ein Kennzeichen gesehen, das ein Siegel im blauen EU-Feld trugIch verwende farbig passende Schraubenkappen. Blaue im EU-Feld, weiße im Blech und schwarze in der Schrift
Federnd gelagerte Kennzeichen ? Was soll das sein ? Du meinst wacklige ? Nein. Wenn das wackelt oder zittert ist es nicht korrekt ablesbar.
Ah..du hast den Sinn der Sache erfasst...
Der Gedanke war- das Kz an zwei mehr- oder weniger senkrechte Stahfedern zu montieren. So dass das Kz. ab ca 80 kmh ausreichen Auftrieb durch den Fahrtwind bekommt.
Natürlich geht es mir dabei bloß um die Aerodynamik....
Und das enorm kreative Design.
Habe überhaupt nicht gebohrt,sondern einen
Kennzeichenhalter verwendet.
Zitat:
Original geschrieben von kandidatnr2
... und aus einem F sollte durch eine dunkle Schraube kein E werden.
Sagt wer?
Das wurde doch nie beabsichtigt
Sagt § 22 Abs 3 StVG. Ganz einfach. Die rechtswidrige Absicht nachzuweisen, ist Sache der Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden. Die würde ich - auch als Schweizer - mal nicht unterschätzen.
Zuweilen hilft eben ein Blick ins Gesetz.
http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php
Hier liebe Dessie, bitte Absatz 5 beachten.
Wers genau wissen will:
http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/anlage_4.htm
Wer aus einem "F" ein "E" macht, hat den Staatsanwalt am Hals:
http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_22.php
Das gilt dann auch für Schweizer, die mit einem entsprechend manipulierten Kennzeichen in D rumfahren.
Hier in der Schweiz sind Kennzeichenhalter üblich (nicht Pflicht), da wird nicht gebohrt.
Ist auch bei Wechselkennzeichen praktischer. Die gibt es hier schon ewig.
Ausserdem gehört das Nummerschild dem Halter. Wechselt das Fahrzeug, dann behält man das Kennzeichen und montiert es ans neue Fahrzeug. Würde man da jedesmal bohren, dann würden die Kennzeichen nach einiger Zeit aussehen, wie der berühmte schweizer Käse.
Klar.
Ich denke, die Eingangsfage des TE ging darauf hinaus, ob man ein Kennzeichenschild im dem blauen EU-Feld anbohren darf.
Fakt ist, dass keine Vorschrift gibt, die vorschreibt, wo es gebohrt werden darf. Das bleibt dem Fahrzeugbesitzer überlassen. An PKW ist der Kennzeichenhalter zum Aufklappen oder mit Klickleiste längst übliche Praxis auch in D, bei Motorrädern eher nicht.
Bei der Anbringung der Kennzeichenbefestigungsleiste direkt unter der Beleuchtung des Kennzeichens (separat oder in der Rückleuchte integriert) bei den meisten japanischen Modellen (z.B. ZX 10, ZZR 1100, GPZ 1100, KLR 650, usw, die ich in den letzten Monaten zugelassen habe) und deren Breite von etwa 200 mm ist das Durchbohren des blauen Feldes nahezu unumgänglich, seit es die 220er, 200er oder gar 180er Kennzeichen gibt. Für die Befestigungsschrauben gibt es entsprechende farbige Kappen, ich will kein schwarzen Flecken auf dem Nummernschild.
Der Scheiß mit den Wechselkennzeichen, den man in D gebaut hat ist ein großer. Bei den sehr geringen Beiträgen für Steuer und Versicherung lohnt sich das hier kaum. Ich habe derzeit 7 Motorräder zugelassen, von denen ich allerdings jetzt innerhalb einer Woche 3 Stück an Kollegen abgegeben habe. Die werden umgemeldet: anderer Landkreis. Meine 1100er BMW kostet rum 80 Euro Steuern im Jahr und 50 Euro Haftpflicht. Die 150 PS starken ZZR 1100 sind etwas teurer, haben aber Saison.
Federnde oder schräge Anbringung, täuschungsrelevante Schraubenköpfe oder Kappen, zu schräge oder abgeknickte Kennzeichen sind verboten. Wenn ein Kennzichen so geknickt ist, dass dadurch die Ablesbarkeit beeinträchtigt wird, wird nach 22 (3) StVG angezeigt. Gnadenlos. Über diejenigen, die behaupten, das Kennzeichen habe sich versehentlich verbogen lachen sich Staatsanwälte kaputt.
So... jetzt muss ich zum TÜV. Der (seit gestern) neue Besitzer der KLR 650 hätte das gerne neu.
Bei -5 Grad momentan kein Vergnügen. Zum Glück ist es nicht weit.
Ein Bildbeispiel meiner ZZR 1100 "Sargnagel". Ist ein 180er Kennzeichen. Man hat keine andere Wahl als die EU zu durchbohren.
Ich stand am WE vor der gleichen Frage Ich denke, solange man die Siegel nicht durchbohrt ist das alles soweit Paletti.
Hab auch jetzt durch das EU-Feld gebort. Ansonsten aber keine Buchstaben durchlöchern müssen.
Sitzt, passt, wackelt und hat Luft. Bald kann es losgehen
Edit:
Felix pls read