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Neuwagen Preis Listenpreis S214

Mercedes

Hi,

Ich hole morgen meinen neuen Wagen aus dem Autohaus ab.

S214; Vorführwagen, EZ: 01/24

Der Verkäufer erklärte mir auf meine Nachfrage bzgl. des Listenpreises, dass das Autohaus nicht berechtigt sei, mir diesen zu nennen. Stattdessen solle ich mich an dialog@m…. wenden und dort den Listenpreis erfragen.

Ist dies neuerdings wirklich so? Ich benötige den Listenpreis bzgl. mgl. 1% Regel…

Danke für Feedback!

Matthias

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9 Antworten

Die Preisliste, die im Januar gültig war, ist ja noch frei verfügbar.

Einfach mal googeln. ;)

Ja danke, akzeptiert das dann auch das Finanzamt?

Hallo zusammen und @ms79,

das Finanzamt akzeptiert eine Herstellerbescheinigung über den Bruttolistenpreis einschl. der Sonderausstattung, die am Tag der Erstzulassung fest im Fahrzeug eingebaut war.

Kosten für Überführung, Zulassung, zusätzliche Winterreifen, Autotelefon, Freisprechanlage werden nicht berücksichtigt.

Anfragen zum Bruttolistenpreis, denen eine Kopie der Vorder- und Rückseite des Fahrzeugscheins beigefügt ist, werden innerhalb von einigen Monaten auch beantwortet von: cs.deu@cac.mercedes-benz.com

Wer soll die Auskünfte autorisierter Mercedes-Benz Vertragspartner vergüten?

 

Zitat:

@WalterE200-97 schrieb am 31. August 2024 um 12:28:06 Uhr:

 

 

Wer soll die Auskünfte autorisierter Mercedes-Benz Vertragspartner vergüten?

Das ist mir vollkommen egal, ob das der Händler oder Hersteller bezahlt oder nicht.

Wenn mir der Händler den Preis nicht nennt, kann er sein Auto behalten. Ganz einfach.

Irgendwann sagen die Händler mit der Entschuldigung "Agentur" auch noch, dass die Auslieferungsinspektion oder die Aufbereitung des Fahrzeugs der Kunde bezahlen soll.

Nicht so laut....wnn das O.K. hört......neue Einnahmequelle...........

Zitat:

@bimidi schrieb am 17. September 2024 um 16:39:27 Uhr:

Zitat:

@WalterE200-97 schrieb am 31. August 2024 um 12:28:06 Uhr:

 

 

Wer soll die Auskünfte autorisierter Mercedes-Benz Vertragspartner vergüten?

Das ist mir vollkommen egal, ob das der Händler oder Hersteller bezahlt oder nicht.

Wenn mir der Händler den Preis nicht nennt, kann er sein Auto behalten. Ganz einfach.

Irgendwann sagen die Händler mit der Entschuldigung "Agentur" auch noch, dass die Auslieferungsinspektion oder die Aufbereitung des Fahrzeugs der Kunde bezahlen soll.

Wss soll denn eine Auslieferungsinspektion sein?

Hallo ins Forum,

dies ist der alte Begriff (der früher sogar noch im Serviceheft stand). Es geht um die Vorbereitung für die Auslieferung, also z.B. Flüssigkeiten prüfen, richtigstellen etc. Das Fahrzeug kommt vom Werk ja i.d.R. mit nahezu null Sprit an und m.W. ist z.B. auch die Scheibenwaschanlage nicht gefüllt. Gleiches noch für die Reifendrücke etc. und heute natürlich auch noch die elektronische Aktivierung des Fahrzeugs (bei der Überführung ist ja ein spezieller Modus aktiv).

Viele Grüße

Peter

Habe Antwort bekommen, danke für den Tipp

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