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Octavia Fehlercode 01435–12; Geber 1 für Bremsdruck – G201, elektr. Fehler im Stromkreis,statisch

Skoda Octavia 2 (1Z)
Themenstarteram 24. April 2012 um 20:48

hi an die skodagemeinde,

habe mein anliegen bereits in einem anderen fred gepostet, leider unter einem nicht genau passendem Thema.

also möchte ich es nochmal als eigenständiges thema hier aufnehemen und kopiere mal den text rüber

also zurück zum Thema in Stichpunkten:

Fehlercode 01435–12; Geber 1 für Bremsdruck – G201, elektr. Fehler im Stromkreis,statisch

Fahrzeug Typ : Octavia 1Z

EZ : 2007

Fehlerfeststellung : 12.2010 bei 50.000 KM

auf der suche im internet gab es ein haufen treffer, hauptsächlich bei vw und audi zu dieser fehlermeldung. in kurzform, gab riesige Probleme und vw hat dann nach anfänglichem zögern eine "generalkulanz" bis 100.000 km eingeführt, genauer artikel siehe hier

http://www.autobild.de/artikel/vw-abs-und-esp-aerger-1931663.html

sad wiegelt erst mal ab

möchte hier erstmal keine schmutzige wäsche waschen da ich hoffe skoda lenkt noch ein, vielmehr suche ich stichhaltige informationen zu thema und hoffe auf tatkräftige hilfe und unterstützung von den alten boardhasen

1) kann mir jemand zuverlässig bestätigen, das das verbeute teil das gleiche wie bei VW und audi ist und zwar ATE MK 60 von ATE

 

2) wer hatte die gleichen probleme mit einem skoda und wie hat skoda reagiert

3) wie erfolgt genau die reparatur

4) wer ist denn der eigentümer der sad gmbh , skoda CZ , VW oder ....?

 

 

Wenn nachweislich das gleiche teil verbaut wurde ist es schon sehr verwunderlich, dass vw eine "Generalkulanz" gibt und sich skoda da rauswindet......

bin euch für dienliche hinweise dankbar

 

 

Ähnliche Themen
12 Antworten
am 24. April 2012 um 21:00

Zitat:

Original geschrieben von 2ich2

hi an die skodagemeinde,

habe mein anliegen bereits in einem anderen fred gepostet, leider unter einem nicht genau passendem Thema.

also möchte ich es nochmal als eigenständiges thema hier aufnehemen und kopiere mal den text rüber

also zurück zum Thema in Stichpunkten:

Fehlercode 01435–12; Geber 1 für Bremsdruck – G201, elektr. Fehler im Stromkreis,statisch

Fahrzeug Typ : Octavia 1Z

EZ : 2007

Fehlerfeststellung : 12.2010 bei 50.000 KM

auf der suche im internet gab es ein haufen treffer, hauptsächlich bei vw und audi zu dieser fehlermeldung. in kurzform, gab riesige Probleme und vw hat dann nach anfänglichem zögern eine "generalkulanz" bis 100.000 km eingeführt, genauer artikel siehe hier

http://www.autobild.de/artikel/vw-abs-und-esp-aerger-1931663.html

sad wiegelt erst mal ab

möchte hier erstmal keine schmutzige wäsche waschen da ich hoffe skoda lenkt noch ein, vielmehr suche ich stichhaltige informationen zu thema und hoffe auf tatkräftige hilfe und unterstützung von den alten boardhasen

1) kann mir jemand zuverlässig bestätigen, das das verbeute teil das gleiche wie bei VW und audi ist und zwar ATE MK 60 von ATE

 

2) wer hatte die gleichen probleme mit einem skoda und wie hat skoda reagiert

3) wie erfolgt genau die reparatur

4) wer ist denn der eigentümer der sad gmbh , skoda CZ , VW oder ....?

 

 

Wenn nachweislich das gleiche teil verbaut wurde ist es schon sehr verwunderlich, dass vw eine "Generalkulanz" gibt und sich skoda da rauswindet......

bin euch für dienliche hinweise dankbar

Skoda ist eine eigenständige Marke innerhalb des VW-Konzernes.

SAD ist ein eigenständiger Importeur, der Verträge mit der Skode CZ abgeschlossen hat.

Daher sind unterschiedliche Regelungen bezüglich Kulanz innerhalb der jeweiligen Marke logisch nachvollziehbar.

Gegenfragen:

Modeljahr des Fahrzeuges ?

Baujahr des Fahrzeuges ?

Reimport ?

Serviceheft lückenlos durch Vertragswerkstätten gepflegt ?

Themenstarteram 24. April 2012 um 21:10

is schon klar mit eigenständige marke usw :)

die frage war, wer eigentümer der sad gmbh ist und wenn wir gerad dabei sind, weiß jemand wie die aktuelle eigentümerstruktur von skoda aussieht ?

mich interesieren erstmal vornehmlich die technischen details und hintergründe zu diesem fehlerhaften teil

es gibt sicher einen guten grund, warum VW eine derarte "Generalkulanz" eingeführt hat und das sollte bei den marken innerhalb des vw-konzerns gleich gehandhabt werden

am 24. April 2012 um 21:15

Zitat:

Original geschrieben von 2ich2

is schon klar mit eigenständige marke usw :)

die frage war, wer eigentümer der sad gmbh ist und wenn wir gerad dabei sind, weiß jemand wie die aktuelle eigentümerstruktur von skoda aussieht ?

mich interesieren erstmal vornehmlich die technischen details und hintergründe zu diesem fehlerhaften teil

es gibt sicher einen guten grund, warum VW eine derarte "Generalkulanz" eingeführt hat und das sollte bei den marken innerhalb des vw-konzerns gleich gehandhabt werden

Antworten auf die Gegenfragen ?

Was VW in welcher Form auch immer als Kulanzregelung anbietet hat mit der SAD NIX zu tun.

Dieses Bremssystem verbauen auch andere Hersteller.

Diese haben wiederum andere Richtlinien für Kulanzen.

 

 

Themenstarteram 24. April 2012 um 21:23

das ist deine meinung

 

die wesentlichen fragen deiner nachfragen wurden bereits mit dem einführungsbeitrag beantwortet

 

auf die gefahr hin, dass ich mich wiederhole - ich suche technische auskünfte, vom gleichen fehler betroffene skodafahrer und deren erfahrungen, sowie antworten zur eigentümerstruktur von sad gmbh und skoda ansich

 

:) ......kann mich nicht des eindruckes erwehren, das du aus der hersteller bzw. sad ecke kommst :) )))) ?

am 24. April 2012 um 21:29

Zitat:

Original geschrieben von 2ich2

das ist deine meinung

die wesentlichen fragen deiner nachfragen wurden bereits mit dem einführungsbeitrag beantwortet

auf die gefahr hin, dass ich mich wiederhole - ich suche technische auskünfte, vom gleichen fehler betroffene skodafahrer und deren erfahrungen, sowie antworten zur eigentümerstruktur von sad gmbh und skoda ansich

:) ......kann mich nicht des eindruckes erwehren, das du aus der hersteller bzw. sad ecke kommst :) )))) ?

Nict wirklich; die unterschiedlichen Regelungen bezüglich ggf. möglicher Gewähr von Kulanzleistungen bei verschiedenen Marken kann man ja recht gut nachlesen, u.A halt auch hier.

 

Klagen auf hohem Niveau können alle recht gut.

Da Du die Frage bezüglich einhaltung der Serviceintervalle und Wartung durch Vertragswerkstätten des Hersteller bislang nicht beantwortet hast und dich entsprechend windest, ist wohl davon auszugehen, dass Du da nicht wirklich das nachweisen kannst, was für Kulanzansprüche benötigt wird.

Interessant ist, dass sich i.A. genau die Leute über nicht gewährte Kulanz aufregen, die doch dem Servicenetz der Hersteller nicht trauen und Werkstätten aufsuchen, die nicht markengebunden sind. Das ist bei fast allen Marken zu beobachten.

Das sind aber oftmals auch Leute, die nach 200 000km ne Bremsenreparatur auf Kulanz erwarten.

Wenn dem so ist, frage Dich doch mal selbst, warum ein Hersteller einem solchen Kunden Kulanz gewähren sollte.

Man möge doch mal auf den Boden der Tatsachen zurückkommen und sich einfach darüber klar sein, dass der Betrieb eines Kraftfahrzeuges auch gewisse kalkulierbare als auch nicht kalkulierbare Folgekosten, die über die Kosten von Wartungsarbeiten hinausgehen, verursacht.

Das ist übrigens auch markenunabhängig.

Interessant ist auch, dass i.A. gerade die Leute nach Kulanz schreien, die eine ggf. mögliche zusätzliche Garantieversicherung eingespart haben.

 

Du könntest Dich auch an den Verursacher wenden, das ist der Systemhersteller, der das System entwickelt und vertrieben hat.

Themenstarteram 24. April 2012 um 21:43

ich weiß nicht warum du mit aller macht vom thema ablenkst, also hatte ich vermutlich mit meiner letzten aussage recht und würde dich somit bitten beim thema zu bleiben oder dich hier auszuklinken.

wenn ich hier das thema kulanz bei bremsen und 200.000 km ja oder nein ,jammern auf hohem niveau , bekanntlich fehlerhafte komponenten, produkthaftung, kba, unfälle infolge fehlerhafter bauteile , rückrufaktionen und dergleichen thematisieren wollte, hätte ich das gemacht.

und ich wiederhole mich nochmals :

ich suche technische auskünfte, vom gleichen fehler betroffene skodafahrer und deren erfahrungen, sowie antworten zur eigentümerstruktur von sad gmbh und skoda ansich

was verstehst du eigentlich unter klagen auf hohem niveau?

am 24. April 2012 um 21:50

Zitat:

Original geschrieben von 2ich2

ich weiß nicht warum du mit aller macht vom thema ablenkst, also hatte ich vermutlich mit meiner letzten aussage recht und würde dich somit bitten beim thema zu bleiben oder dich hier auszuklinken.

wenn ich hier das thema kulanz bei bremsen und 200.000 km ja oder nein ,jammern auf hohem niveau , bekanntlich fehlerhafte komponenten, produkthaftung, kba, unfälle infolge fehlerhafter bauteile , rückrufaktionen und dergleichen thematisieren wollte, hätte ich das gemacht.

und ich wiederhole mich nochmals :

ich suche technische auskünfte, vom gleichen fehler betroffene skodafahrer und deren erfahrungen, sowie antworten zur eigentümerstruktur von sad gmbh und skoda ansich

Na dann frag doch bei der SAD direkt an.

Und ja, es gab mehrere Leute, die davon betroffen waren.

Und ja, ich kenne Leute, die haben bei korekt gepfegtem Serviceheft auch im 4. Betriebsjahr des Fahrzeuges Kulanzleistungen des Herstellers bekommen.

Nur nutzt Dir das NIX, denn auch daraus kannst Du keine Ansprüche ableiten.

Wer sich an die "Spielregeln" hällt, hat meisst bessere Chancen, FREIWILLIGE Leistungen (Kulanz) zu erhalten.

Und wer sich so windet, bestimmte Fragen zu beantworten, weiß selbst recht genau, warum er keine Kulanz seitens des Herstellers zu erwarten hat / bekommen hat.

Daher ist das klagen auf hohem Niveau.

Da dieser Fehler zudem nicht dazu führt, dass die Bremsanlage des Fahrzeuges komplett ausfällt, ist auch das Thema Produkthaftung etc. hier nicht relevant.

Das Fahrzeug bremst nach wie vor auch mit dem Fehler einwandfrei; es fällt eine Zusatzfunktion des Bremssystemes aus !

Themenstarteram 24. April 2012 um 23:12

na jetzt kommen wir der technik schon ein wenig näher :)

fällt das esp ebenso aus und noch viel interessanter, ist es ein sicherheitsrelevates systhem ohne das ich nicht durch den tüV komme ?

wenn das fahrzeug mit dem fehler durch den tüv kommt ist der fehler als nicht sicherheitsrelevant einzustufen und somit eine reparatur nicht zwingend notwendig, der mb 1000 hatte ja auch keine bremsassistenten :)

und nebenbei, auf kulanzleistung kann es keinen rechtsanspruch geben, würde es diesen geben , wäre es keine kulanzleistung :)

grundsätzlich ist doch zu klären, in wieweit man bei diesem fehler, der nachgewiesenen Häufung dieses Fehlers (den ich somit mal als Mangel bezeichne) überhaupt von kulanz redet. Nicht ohne zwingenden Grund macht VW hier eine ganz klare Abweichung zu sonstigen kulanzübernahmen (Serviceinanspruchnahme bei VW keine Voraussetzung für die kostenübernahme)

interessant ist auch die frage was passiert, wenn ein unfall nachweislich auf diesen fehler zurückgeführt wird

und um noch auf die weniger themenrelevaten außerungen einzugehen, da du ja sonst keine ruhe gibst

ja , einen service habe ich aus bestimmten gründen nicht bei skoda machen lassen können, der fehler lag nachweislich aber schon davor vor!

sad hatte ich diesbezüglich bereits angeschrieben, mal davon abgesehen, das telefonisch rücksprache gehalten und davon ausgegangen wurde, dass man datum, kilometerstände und anzahl von durchgeführten services im kopf bzw. man das serviceheft einstecken hat, erfolgte die absage der kulanzübernahme mit formulierungen, die schon an verdummung des endkunden grenzen und das empfinde ich grundsätzlich als nicht hinnehmbar. einen kunden mit fast 20 jahren markentreue, 3 gekauften fahrzeugen und noch einigen mehr in der familie , mit solchen aktionen vor den kopf zu stoßen, kann sich weitaus unförderlicher auswirken, als eine regelung zu finden. ... aber in boom- bzw. zeiten des wachstums wird dem bei skoda wohl eher weniger aufmerksamkeit geschenkt. Der Ausspruch "jammern auf hohem niveau" ist also absolut unangebracht, vielmehr regt es einen an darüber nachzudenken, warum man kein fahrzeug mit 5 oder 7 jahren herstellergarantie und serviceinclusivepaket gekauft hat, da wären solche verstimmungen erst gar nicht aufgekommen :)

 

das es auch anders geht, zeigt gerade der hersteller unseres anderen fahrzeuges, ein fehler wurde bei einigen fahrzeug bekannt, rückruf aller fahrzeuge in die werkstatt (egal wie alt, wo service usw. , überprüfung und falls notwendig teileaustausch/reparatur zu lasten des herstellers)

aber das jetzt mal nur am rande , wollte eigentlich nicht vom thema abweichen und in emotionale äußerungen verfallen,

und somit bitte zurück zum technich sachlichem und den entsprechenden Fragen im eingangsbeitrag :)

denke die sind für andere auch hilfreicher

am 25. April 2012 um 15:04

Zitat:

Original geschrieben von 2ich2

 

....

interessant ist auch die frage was passiert, wenn ein unfall nachweislich auf diesen fehler zurückgeführt wird

....

Dann darf der Unfallfahrer die Fahrerlaubniss abgeben.

Da das Bermssystem auch bei diesem Fehler funktioniert, gleichzeitig dem Fahrer ein Problem der el. Steuerung des Bremssystemes angezeigt wird, obliegt es eben dem Fahrer, sich der Situation anzupassen.

Passiert ein Unfall, hat er das nicht getan.

Lese hierzu §1 StVO

Hier kann dann auch die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges in zweifel gezogen werden.

Assistenzsysteme haben nie den Anspruch, absolute Sicherheit zu bieten.

Assistenzsysteme sind zusätzliche el. Helferlein, die einen Fahrer NICHT von seiner Sorgfaltspflicht entbinden.

 

Daher kann man Deine Ausführungen diesbezüglich als Unsinn einstufen.

 

 

 

am 25. April 2012 um 18:04

Ich würde da sogar noch weiter gehen, da dem TE wohl offensichtlich ein Fehler eines Assistenzsystems bekannt ist.

Sollte dieser Fehler jetzt nachweislich dafür verantwortlich sein dass es zum Unfall kommt dann hat der TE in meinen Augen grob fahrlässig gehandelt. Da wohl auch schon offensichtlich diverse Kommunikation mit Skoda und der Herstellerfirma stattgefunden hat, wäre das auch noch nachweisbar.

Insofern würde ich erst einmal zur Reparatur raten, um die Verkehrssicherheit wieder herzustellen. Über die Kostenübernahme kann man später streiten, wobei ich da auch anmerken möchte, dass das was VW da macht nicht Umsonst den Namen Kulanz trägt. Und wenn Skoda anderer Meinung ist dann ist das Skodas Meinung, die sind immer noch in Ihren Entscheidungen eigenständig.

Was dir dann alles droht, wenn du ohne zu reparieren grob fahrlässig einen Unfall verursachst, kannst du genau im VVG nachlesen. Ich schildere es dir hier nicht genau, es geht aber um das Thema Regress.

Gruß Frank

Themenstarteram 25. April 2012 um 22:59

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

Daher kann man Deine Ausführungen diesbezüglich als Unsinn einstufen.

welche ? es war eine frage und diese sind nicht unsinnig

ebenso habe ich auch nicht von meinem fall gesprochen, sondern die frage allgemein gestellt

konkret schlauer werde ich noch nicht aus den ausführungen

einerseits schreibst du

Zitat

"Das Fahrzeug bremst nach wie vor auch mit dem Fehler einwandfrei; es fällt eine Zusatzfunktion des Bremssystemes aus !"

andererseits ,

Zitat

"Dann darf der Unfallfahrer die Fahrerlaubniss abgeben" und von Frank "die Verkehrssicherheit wieder herzustellen"

Wenn das Fahrzeug auch mit dem Fehler einwandfrei bremst, warum sollte man dann die Fahrerlaubnis abgeben bzw "die Verkehrssicherheit wieder herstellen" ? Wenn das Fahrzeug auch mit dem Fehler einwandfrei bremst, ist es m.E. verkehrssicher .

Also stellt sich mir nach wie vor die Frage, kommt man damit durch den TÜV oder nicht und ist die " Zusatzfunktion des Bremssystemes " zwingend Pflicht und vorgeschrieben oder nicht ?

Man könnte sich auch andersrum einen reim draus machen, Skoda ist es bekannt, dass es sich hier um einen Materialfehler handelt, ruft aber die Fahrzeuge nicht zurück. ergo dürfte auch kein sicherheitsrelevates problem vorliegen, ergo kann man auch damit weiterfahren

...und zurück zu meinem beispiel, skoda hat nix dazu gesagt oder auch nicht nahe gelegt oder gar angedeutet, das der fehler repariert werden muss oder das ein sicherheitsmangel vorliegt. sonst bekommt man doch auch bei jeder sache gesagt, " das Profil ist abgefahren, Reifen müssen gewechslt werden" oder " mit den Bremsbelegen dürfen sie nicht mehr fahren" oder " Ihr Rücklicht ist defekt, das muß getauscht werden "

wenn denn also eine zwingende pflicht zur verwendung dieses zusatzsystems vorliegt, dann kann ich grundsätzlich eurer argumentation folgen, dass der fahrzeugführer da mit im boot sitzt und mit entsprechenden Folgen rechnen muss, aber dann hätte die werkstatt und/oder der hersteller doch zumindest auch eine Informationspflicht gegenüber dem kunden

na so richtig schlüssig ist das alles nicht

@ Frank, Du hast recht, ich sollte mich schleunigst mal beim KBA oder TüV hierzu verbindlich schlau machen und dann gegebenenfalls sofort (bei VW :) ) die Reparatur veranlassen

... und was fällt den jetzt eigentlich überhaupt aus, ABS; ESP oder beides oder gibt es da noch was anderes? fahre sehr selten mit dem teil und habe bisher noch keinerlei auswirkungen gemerkt und die skoda-werkstatt war da auch nicht hilfreicher hatte den fehler angeblich das erste mal und konnte mir hierzu auch nur sagen, was bei denen im infosys stand (eventl Reparatursatz oder ganz austauschen......)

 

jetzt konstruiere ich mal einen fall :

fahrer steigt ins auto, alles ok-keine kontrollleuchte leuchtet,fährt los , es kommt zu einen unfall und er ist tot, fehlerspeicher wird ausgelesen und der o.g. Fehler festgestellt, der fünfte gutachter stellt nach 3jährigem verfahren und entgegen allen bisherigen annahmen fest, dass die ursache des unfalls ein mit bekanntlich mit materialfehlern behaftetes Fahrzeugteil ist , welches sekunden vor dem unfall seine funktion nicht mehr erfüllte . Die letzte instanz folgt mit ihrem spruch diesem gutachten.

wer würde denn da zur verantwortung gezogen ?

ich weis, klingt erstmal sehr unwahrscheinlich und megahypotetisch, aber über das was am ende von verfahren so rauskommen kann, das verwundert manchmal beide seiten :)

 

... und wieder zurück zu den im eingangsbeitrag gestellten fragen....

am 26. April 2012 um 22:47

Schön wäre es, wenn du nicht gemischt abarbeiten würdest, das würde das Antworten vereinfachen.

Ich möchte einmal auf Bremsen und Zusatzfunktionen eingehen.

Das ganze auf zwei ganz einfache Sachen beschränkt. Nimm ein Fahrzeug mit einer klassischen Bremse und tritt kräftig aufs Pedal und du kommst zum stehen. Eine ganz simple und einfache Zusatzfunktion ist der Bremskraftverstärker. Jeder nimmt diesen als selbstverständlich was er aber nicht ist. Fällt dieser aus, kein Tüv da eine sicherheitsrelevante Funktion nicht funktioniert.

Jetzt nimm das gleiche Auto mit Bremse und Bremskraftverstärker und spendiere zusätzlich ABS. Das war eine Zeitlang Sonderausstattung welche extra geordert werden musste. Fällt jetzt das ABS aus, bremst das Fahrzeug wie dass, welches kein ABS hat. Einziger Unterschied ist, funktioniert das ABS nicht gibt es keinen TÜV obwohl die Bremse funktioniert.

Ob das Bauteil bei dir einen sicherheitsrelevanten Teil darstellt, weis ich nicht. TÜV bekommst du bei allem, was der Prüfer nicht findet oder nicht sehen will. Entdeckt er den Fehler und stuft es als Sicherheitsrelevant ein legt er im schlechtesten Fall das Auto still, dann kommst du noch auf dem Hänger vom Hof.

Mit deinen Vermutungen und Mutmaßungen gegenüber einem Autohersteller wäre ich vorsichtig. Zwar wird im VW Konzern nach dem Baukastenprinzip gearbeitet, jedoch die Zulieferung bestimmter Teile sehr bewusst auf verschiedene Fremdfirmen verteilt. Insofern kann die Mutter ein Problem haben und andere Unternehmensteile nicht. Geht aber genauso umgekehrt.

Wenn du von einem Serienfehler sprichst, musst du es beweisen. Und Kulanz ist freiwillig.

Gruß Frank

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