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- OMG - Freundin hat sich einen Opel Astra gekauft!!
OMG - Freundin hat sich einen Opel Astra gekauft!!
Moin!
Meine Freundin kam vor 4 Stunden nach Hause und hat sich ALLEIN einen Opel Astra gekauft.
Technische Daten:
Opel Astra G
2.0 DTI 101PS
191.700km
1. Hand
TÜV Mai 2013
BJ 2000
Kostenpunkt 2900€. Sie wollte unbedingt einen Diesel haben und dieser musste günstig zu haben sein. Nun war sie vor einigen Tagen hin und hatte eine Anzahlung gemacht und heute dann den Rest bezahlt und das Auto abgeholt. Der Händler hat die Gewährleistung in vollen Umfang ausgeschlossen. Garantie und Gewährleistung wären das Gleiche, so seine Aussage zu meiner Freundin. Ich habe den Vertrag beigefügt!
Nundenn! Der Astra hat ne sehr gute Ausstattung. Edition 2000! Leder, Sitzheizung, Klima etc. Wirklich SEHR gepflegt - außen wie innen! Sportfahrwerk ab Werk, 17" ALU-Felgen, Reifen sind von 2005, haben aber noch Profil und serienmäßige Tieferlegung um 25mm.
Der Motor kommt sofort, keine Nebengeräusche, läuft sehr sauber. Spur und Bremen sind auch okay. Der Astra macht einen verdammt guten Eindruck. Die knapp 192.000km sieht man ihm in keinster Weise an und sind aufgrund des 1. Hand (Rentner) kein Grund des Wagen erstmal nicht zu kaufen. Wie sieht es denn mit dem Turbo aus? Wie lange halten solche Motoren und wann muss man den Turbo tauschen? Steuerkette statt Zahnriemen ist schon mal gut!
Nun war ich mit ihr ja zum Händler hin (so ein Araber, der NULL Lust auf Diskussionen hat und einem sonstwas erzählen wollte!)... Ich wollte zumindest die Gewährleistung haben. Denn die Airbag-Leuchte ist immer an. Begründung hier: Die Batterie war lange Zeit ab... Gewährleistung und Garantie sind in seinen Augen das Gleiche: es gibt also keine! Es ist aber doch nicht rechtsgültig, dass ein Händler die Gewährleistung ausschließt, oder? Es ist ja kein Privatverkauf, noch Defekt oder sonstiges.
Zurücknehmen will er das Auto nicht und der Vertrag ist voller Fehler. Was meint ihr? (in Unabhängigkeit Auto zu Händler)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Mosquito.NBG
Der Händler hat die Gewährleistung in vollen Umfang ausgeschlossen. Garantie und Gewährleistung wären das Gleiche, so seine Aussage zu meiner Freundin.
Hi,
solche Klauseln sind illegal und somit hast du sogar 2 Jahre Gewährleistung (wirst Du halt einklagen müssen).
Ne Airbag Leuchte geht nicht wegen langer Standzeit an.
Warum kauft man ein Auto mit leuchtender Kontlollampe?
PS. Finde der war zu teuer.
Gruß Metalhead
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33 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Mosquito.NBG
Der Händler hat die Gewährleistung in vollen Umfang ausgeschlossen. Garantie und Gewährleistung wären das Gleiche, so seine Aussage zu meiner Freundin.
Hi,
solche Klauseln sind illegal und somit hast du sogar 2 Jahre Gewährleistung (wirst Du halt einklagen müssen).
Ne Airbag Leuchte geht nicht wegen langer Standzeit an.
Warum kauft man ein Auto mit leuchtender Kontlollampe?
PS. Finde der war zu teuer.
Gruß Metalhead
Laut Fahrzeugbewertung ohne die genauere Aussstattung zu kennen in der Tat ca. 300€ zu teuer.
Nicht mal der TÜV neu vermutlich aus gutem Grund wegen der Airbag Kontrollleuchte.
Ein einfaches Fehlercode auslesen hätte hier schnell klarheit geschaffen.
Für den Turbo gibt es keine Laufleistung wie bei den Benzinern.
Das Problem ist bei den Dieseln auch eher die Hochdruckeinspritzpumpe.
Okay, 300€ zu teuer sind zu verschmerzen. Sie hat nun ihr "Traumauto" und ist total zufrieden. Zum Tüv meinte er dass es keinen Sinn macht, da er ja noch 1 Jahr Tüv hat.
Eventuell wäre hier ein Gang zum Anwalt besser? Wir sind ja für solche Fälle voll versichert. Grad im Bezug auf Gewährleistung. Man findet nach einigen Wochen doch immer mal Kleinigkeiten am Auto im Alltag und auch nun mit der Leuchte....
ist aber trotzdem üblich den TÜV neu machen zu lassen
für ein Händler kein großer Mehrkostenaufwand
vermute aber wohl mal eher scheint dieser typische Container Abverkäufer zu sein ?
Großer Hof mit Autos und dann nur einen einfachen Baucontainer.
Die Garantie kann der Händler vertraglich ausschliessen das ist gültig.
Die Gewährleistung hingegen nicht.
Allerdings verstehe ich jetzt das Problem nicht ? Warum gleich zum Anwalt ?
Es liegt doch kein Mangel in dem Sinne vor. Das Auto wurde so verkauft wie gesehen.
Die Kontrollleuchte war bereits bei Kauf dauerhaft an ?
Es wird wohl nur das bekannte Problem mit dem Steckverbinder unter dem Sitz sein -> Suchfunktion nutzen
Wenn jetzt die nächsten Woche wirklich ein schwerwiegender Mangel auftreten würde kann ich dieses vorgehen verstehen.
Aber es gibt doch gar keine Probleme ?
Ich hab mein Auto auch mit leuchtender airbag Lampe gekauft da es das alte Problem ist also einfach behoben und gut hab dafür 500 weniger zahlen müssen bei dem Typen
ich verstehe jetzt auch nicht, wo das Problem ist
Deine Freundin ist glücklich!
aber anscheinend wurmt Dich eher, dass sie sich ihr Auto ALLEIN gekauft hat
Das mit der Airbagleuchte ist sicherlich keine große Sache.
Ich kenne mich zwar nicht mit einem Astra aus, aber in den häufigsten Fällen sind es Kontaktschwierigkeiten. Bei einem VW hatte ich das auch mal: der Schleifring am Lenkrad war total verdreckt. Also Lenkrad ausgebaut, gereinigt, frisch mit Kontaktspray behandelt und alles war gut.
An Gebrauchtwagen, die man sich neu zugelegt hat, muss man sich doch immer erst mal durcharbeiten: alle Betriebsflüssigkeiten tauschen, Zündkerzen (falls er welche hat) alle Filter tauschen (Luftfilter, Innenraumfilter, Kraftstofffilter) und so weiter und so fort ...
Also: das mit dem Tuev ist nicht so wild und wird auch nicht immer neu gemacht. Neuen Tuev zu bekommen ist mit leuchtender Airbaglampe allerdings unmöglich. Das zugrunde liegende Problem muss auch nicht klein sein, sondern kann auch was schlimmeres sein wie z.B. Unfallwagen ohne Airbag oder ohne funktionierenden Airbag. Das ist in jedem Fall ein gravierender Mangel und hier muss nachgebessert werden. Die Gewährleistung kann nicht ausgeschlossen werden, da gesetzlich vorgeschrieben. Da kann sich auch der Araber auf den Kopf stellen. Ich wuerde diese sofort beanstanden und machen lassen, zur Not mit Anwalt. Gewandelt werden muss erstmal nichts. Sollte der PKW ein Unfallwagen sein, was verschwiegen wurde, liegt Betrug vor und dann ist der Vertrag noch lange anfechtbar. Lässt das mit dem Airbag prüfen und schaut mal nach Spuren, die auf nen Unfall hindeuten. Wenn alles in Ordnung ist, ist erstmal gut. Weitere Mängel können, müssen aber nicht auftauchen, also kann da erst einmal Ruhe bewahrt werden.
Preis erscheint mir in Anbetracht von Baujahr und so auch etwas sehr hoch. Aber da kann man dem Verkaeufer keinen Vorwurf machen.
Eine generelle Anmerkung noch: mit leuchtender Warnlampe für Airbag aber auch für Motor oder Abgas kriegt man sehr sehr selten Tuev. Gibt ja auch Leute, die hier beim Umbau des Stg für die ZV wegen Fensterhebern und so darauf hinweisen, dass die Fehlerlampe angeht, was aber zu vernachlaessigen sei. Dem ist auf keinen Fall so. Gibt nur für einen unter 10000 neuen TUev.
2.0 DTI
Da gab es im Vectra B Forum, wo ich auch mit einem Fz bin, eine Zeit lang jede Woche einen DTI Fahrer, der sich eine neue Einspritzpumpe für das Teil holen konnte. Da liefen schon Tränen bei den Ersatzteilpreisen, selbst überholte von "ecotec_dbilas" aus dem Sauerland.
Wenn nun jemand noch so einen fährt bis zum bitteren Ende ok, aber nachträglich gekauft hätte ich den nicht. OMG.
Trotzdem viel Glück.
Kann ja auch gutgehen.
Und der Vertrag ist ja wohl mal ein schlechter Scherz oder?
Zuerst hätte ich ihn mal gefragt, ob er das Gestammel mal in eine lesbare Form bringen kann.
Ist ja schön und gut, wenn Deutsch nicht jedermanns Muttersprache ist.
Aber das geschriebene Wort sollte schon überlegt sein.
Nein nein... und der mit der Gevähleistung ist gut. Kann er nämlich als Händler nicht ausschließen, wie schon erwähnt.
cheerio
Hi Mosquito.NBG,
finde ich ja richtig toll das deine Freundin das so im Alleingang macht, Respekt
Aber musste es unbedingt ein Auto von diesem Händler sein. Spätestens wenn mir jemand so einen Vertrag vor die Nase legt stehe ich auf und gehe. Vorausgesetzt ich kugel nicht vor lauter Lachen erst mal 5 Minuten am Boden rum. Eigentlich steht doch da schon drin mit was er handelt, nämlich mit Fahrzeugen die scheinbar von irgendwelchen dubiosen Quellen stammen und deren Geschichte nicht nachvollziehbar ist bzw. deren Geschichte ähnlich ist wie das was im Vertrag ausgeschlossen wird. Ansonsten schließe ich mich an, leider zu teuer, da war von 300€ die Rede, ja, wenn die Reifen OK wären. So musst du diese Kosten auch noch draufrechnen. Ja, der Vertrag ist so nicht gültig... Nur was hilft dir das im Fall der Fälle wenn es den Händler in vielleicht einem Monat nicht mehr gibt!
An deiner Stelle würde ich mich mal von einem Anwalt diesbezüglich beraten lassen und dann vermutl. das machen was der vorschlägt. Du hast ja Rechtsschutz... Viel Glück!
Sieben Jahre alte Schloren auch mit Profil sind keine adäquate Bereifung für so ein Fahrzeug, das viel bewegt werden wird. Weichmacher können sich auch im Stand verabschieden und einen Reifen unbrauchbar machen. Inakzeptables Risiko angesichts des Anschaffungspreises vernünftiger Reifen.
cheerio
Mit etwas Glueck haelt "Ihr" Astra laenger als Deiner.
Lach mich kaputt.
-wurstfinger, bitte löschen-
genau aus diesem grund hatte ich meinen astra damals direkt vom Opelhändler gekauft und sogar noch rundergedrückt^^ von wagenwert 6000 euro auf 3500..hättet ihr mein grinsen an dem tag gesehen traumhaft.