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Paarken auf zwei Parkplätzen
Halle liebe Community,
ich habe gerade überlegt, wie es denn aussieht mit dem verschrienen Parken auf zwei Plätzen...
Dürfte ich generell auf einem kostenpflichtigen Parkplatz auf zwei Stellplätzen parken, wenn ich auch zwei Tickets ziehe? Und wie sieht es aus, wenn mein Auto so groß ist, dass es über einen herausragt (sowohl in der Länge, als auch der Breite)? Muss ich trotzdem zwei kaufen? Ich denke da gerade an 1,99m Breite ohne Spiegel, also ca 2,30m mit Spiegeln und 5,5-5,8m Länge.
Bei öffentlichen kostenlosen Plätzen stelle ich mir das schwieriger vor, ich glaube da helfen auch zwei Parkscheiben nicht
Würdet ihr lieber etwas auf dem Gehweg herausragen (wenn er denn dann noch breit genug ist für Rollstuhlfahrer und evtl Radfahrer) oder auf die Straße? Ich tendiere fast zu Straße, da wohl die meisten Autofahrer mehr Angst um ihr Auto haben als Radfahrer um den Lack an ihren Pedalen.
Ich hoffe auf viele fachkundige Antworten. Die ewige Diskussion, ob es moralisch in Ordnung ist, wenn man Angst um sein Auto hat könnt ihr euch hier bitte sparen. Es geht nur darum, wenn es wirklich nicht passt. (Und danke an alle, die mir empfehlen ein kleineres Auto zu kaufen, will ich nicht )
Dann lasst euren Gedanken mal freien Lauf und klärt mich auf!
Vielen Dank
LincolnGuy
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Popelnascher
Die Diskussionsgrundlage ist eine glasklare Frage, da muss man nicht den moralischen Zeigefinger schwingen. Entweder man hat etwas dazu beizutragen oder nicht.
Und deswegen gibt es auch nur eine glasklare Antwort:
TE, kauf dir ein kleineres Auto oder parke dort wo ausreichend große Parkflächen vorhanden sind.
Ähnliche Themen
35 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von LincolnGuy
Ich hoffe auf viele fachkundige Antworten. Die ewige Diskussion, ob es moralisch in Ordnung ist, wenn man Angst um sein Auto hat könnt ihr euch hier bitte sparen. Es geht nur darum, wenn es wirklich nicht passt. (Und danke an alle, die mir empfehlen ein kleineres Auto zu kaufen, will ich nicht )
Dann lasst euren Gedanken mal freien Lauf und klärt mich auf!
Vielen Dank
LincolnGuy
Was ich absolut daneben finde, aber immer häufiger auftritt:
Der Thread-Ersteller hängt den möglichen Diskutierern sofort einen Maulkorb um. Ist das vielleicht eine Diskussionsgrundlage?
das scheint ein extrem kurzer Popkorn-thread zu werden...
Zitat:
Original geschrieben von reox
das scheint ein extrem kurzer Popkorn-thread zu werden...
Genau! Soll der TE doch zusehen wo er sein Auto parkt!
Einige Airlines sollen es doch auch schon so machen, wenn an fett ist und 2 Plätze braucht muss man auch 2 bezahlen.
Ob es dem Parkplatzbetreiber egal ist wie viele Plätze man belegt wenn man sie auch bezahlt kann ich nicht sagen.
Aber kauf Dir doch ein kleineres Auto !
mal ein freier Gedankenlauf aus der vergangenen jahrelangen Praxis: wenn mein Fahrzeug ungewöhnlich gross ist, passe ich meine Fahrziele an diesen Umstand an.
Es käme wohl niemand auf die Idee mit einem Alkoven-WoMo in ein Parkhaus oder eine Tiefgarage zu fahren. Warum? Weils nicht passt. Wenn ich nen LKW fahre kann ich auch nicht überall parken.
Bei nem PKW oder SUV spielts dann plötzlich keine Rolle mehr, egal wie lang und breit der ist?
Dabei ist es ganz einfach: wenn ich viel Platz brauche, muss ich mir eine Stelle suchen, die viel Platz bietet, auch wenns mal etwas länger dauert ...
Das weis ich doch aber schon, wenn ich so ein Fahrzeug kaufe.
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Zitat:
Original geschrieben von LincolnGuy
Ich hoffe auf viele fachkundige Antworten. Die ewige Diskussion, ob es moralisch in Ordnung ist, wenn man Angst um sein Auto hat könnt ihr euch hier bitte sparen. Es geht nur darum, wenn es wirklich nicht passt. (Und danke an alle, die mir empfehlen ein kleineres Auto zu kaufen, will ich nicht )
Dann lasst euren Gedanken mal freien Lauf und klärt mich auf!
Vielen Dank
LincolnGuy
Was ich absolut daneben finde, aber immer häufiger auftritt:
Der Thread-Ersteller hängt den möglichen Diskutierern sofort einen Maulkorb um. Ist das vielleicht eine Diskussionsgrundlage?
Die Diskussionsgrundlage ist eine glasklare Frage, da muss man nicht den moralischen Zeigefinger schwingen. Entweder man hat etwas dazu beizutragen oder nicht.
@TE
Leider geht es nicht, zumindest bei uns werden deswegen Knöllchen verteilt.
Zitat:
Original geschrieben von Popelnascher
Die Diskussionsgrundlage ist eine glasklare Frage, da muss man nicht den moralischen Zeigefinger schwingen. Entweder man hat etwas dazu beizutragen oder nicht.
Und deswegen gibt es auch nur eine glasklare Antwort:
TE, kauf dir ein kleineres Auto oder parke dort wo ausreichend große Parkflächen vorhanden sind.
Grübel; also ein VW Phaeton lässt sich prima parken....
Wer sich allerdings einen Bonzai-Parkplatz aussucht und dann moppert, ....ohne weiteren Kommentar!
P.S. lasst Euch bitte nicht zu Kommentaren hinreisen die eine Verwarnung nachsich ziehen könnten!
Am besten schließen; irgendwie komisches Thema!
Und wer bereits Parken mit 2 A schreibt....benötigt bestimmt auch 2 Parkplätze!
Ich weiß nicht, was es an dieser Frage zu lamentieren gibt?
Gesetzlich ist es so, dass ein Fahrzeug, welches als "M" klassifiziert ist, auch wie ein PKW zu behandeln ist. Der Fahrer kann parken wo er will, wenn er andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet.
Bei kostenpflichtigen Parkplätzen muss allerdings für die Anzahl bezahlt werden, die auch belegt wird...
Super, dass über 50% der Beiträge absolut wertlos sind
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Was ich absolut daneben finde, aber immer häufiger auftritt:
Der Thread-Ersteller hängt den möglichen Diskutierern sofort einen Maulkorb um. Ist das vielleicht eine Diskussionsgrundlage?
Vielen Dank auch für deinen Beitrag, hat mir echt geholfen. Ich betrachte es als Lenkung der Diskussionsrichtung, hätte ja auch nur schreiben können "Diskutiert über Parkplätze!" Damit du deinen niedrigen Blutdruch behälst verlasse doch demnächst einfach Themen, dessen Fragestellung dir nicht in den Kram passt. Schont deine Gesundheit und die der anderen Mitleser. Merci bien.
Ich sehe schon, dass das hier zu nichts führt...
Braucht nicht mehr zu antworten!
Zitat:
Braucht nicht mehr zu antworten!
Na denn ist ja gut - eventuell verschonst Du uns dann demnächst auch mit solchen Themen. Die Übersicht zwischen wichtig und unwichtig ist dann einfach besser...
Die Frage ist eigentlich glasklar zu beantworten: Wer zwei Parkplätze belegt, der zahlt auch für zwei Parkplätze. Daß die DIN-Vorgaben für die Parkplatzgröße längst nicht mehr der Realität der Fahrzeugabmessungen neuer Fahrzeugtypen berücksichtigt, ist in dieser Hinsicht ein anderes Thema, welches aber auch schon in einem Thread hier auf MT behandelt wurde.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Die Frage ist eigentlich glasklar zu beantworten:
Richtig, aber doch deutlich anders, als Du es hier darstellst
Zitat:
Wer zwei Parkplätze belegt, der zahlt auch für zwei Parkplätze.
Wo steht das - Rechtsgrundlage?
Man zahlt eine Parkgebühr für das Fahrzeug, aber keine Miete für ein oder mehrere "Boxen".
Bei zwei Kleinwagen, zB. Smart, innerhalb einer markierten Fläche muss auch für beide die Parkgebühr bezahlt werden. Eine Ausnahme stellt hier zwar eine Fläche mit Parkuhr dar, da muss nur ein mal bezahlt werden. Aber auch hier gilt die Parkuhr nicht als Miete für die Fläche. Es muss nur ein mal bezahlt werden, weil nur eine Parkuhr pro Fläche vorhanden ist.
Zitat:
Daß die DIN-Vorgaben für die Parkplatzgröße längst nicht mehr der Realität der Fahrzeugabmessungen neuer Fahrzeugtypen berücksichtigt, ist in dieser Hinsicht ein anderes Thema, welches aber auch schon in einem Thread hier auf MT behandelt wurde.
Ja und?
Das Parken außerhalb der Markierung oder über eine Markierung hinaus ist nicht verboten, wenn es niemanden gefährdet oder behindert, auch nicht bei einem vorhandenen Zusatzschild "nur innerhalb der Markierungen parken" o.ä.. Zumindest ist das die Meinung von den Leuten hier: BGH NJW 1980, 845; BayObLG, NJW 1978, 277, OLG Düsseldorf, DAR 1986, 157; OLG Köln, DAR 1983, 333 f.
Ausgenommen:
- man parkt nicht platzsparend gem. StVO. Ein Mini mittig auf zwei Parkplätze gestellt, wird berechtigt Ärger, Kosten und Strafe geben. Steht das Fahrzeug jedoch "korrekt", aber ragt aufgrund der Fahrzeugabmessungen nach rechts oder links, nach vorn oder hinten über die Markierungen hinaus, dann ist das so;
- verkehrsberuhigte Bereiche ("Spielstraße"), da muss ausschließlich innerhalb der Markierungen geparkt werden. Ist das Fahrzeug zu groß, dann darf dort nicht geparkt werden.
(Immer beachten, dass dies für den öffentlichen Straßenbereich gilt, auf "privaten" Parkplätzen (Baumarkt, Aldi, Finanzamt, ...) sieh das anders aus. Parkmarkierungen gelten als für den Nutzer klar erkennbaren Willen des Betreibers und fallen damit unter dessen Hausrecht.)
Jetzt habe ich was gelernt, danke.