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Panoramadach mit Ambientebeleuchtung

VW Arteon 3H
Themenstarteram 17. November 2017 um 3:30

Hallo Zusammen,

kann Jemand eine Auskunft über das Pano-Dach geben? In der Onlinebeschreibung vom Arteon steht zum Panoramadach: "Das elegante Panorama-Ausstell-/Schiebedach mit Ambientebeleuchtung besteht aus einem Glaselement, das...". Heißt das, dass das Panoramadach zusätzlich, wie z.B. beim Tiguan, rundum beleuchtet ist? Von den großen Schiebedächern kennt man das, aber bei den kleineren Ausführungen ist mir davon nichts bekannt.

Gruß

Bachi

Unbenannt
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39 Antworten

habe das mal bei nem peugeot gesehen. will das auch haben :D

ich denke mal, dass es sehr schwer (wenn nicht sogar fast unmöglich) wird mit dem nachrüsten.

Habe das Dach aber eine Beleuchtung des Daches habe ich nicht gesehen bisher.

 

Einzig der Bereich um den Schalter im Himmel herum ist eine große Lampe, darin sind auch die Leseleuchten.

Ich nehme aber an, das ist bei einem Himmel ohne Panoramadach genauso.

Zitat:

@Prao schrieb am 17. November 2017 um 12:21:47 Uhr:

Habe das Dach, aber eine Beleuchtung des Daches habe ich nicht gesehen bisher.

Gehe davon aus, dass Du die Ambientebeleuchtung hast.

Schau bitte noch mal genau dort nach, wo ich den gelben Pfeil eingezeichnet habe.

Möglicherweise sind das die Leuchten, die wenn dann meistens im Menü extra zu aktivieren sind :confused:

Arteon-panodach
Themenstarteram 17. November 2017 um 18:58

Stimmt könnten Leuchten sein. In 3 Wochen werde ich es wissen:D

Ich hab die Ambiente Beleuchtung, aber am Panorama Dach ist keine lichtleiste wie beim neuen tiguan.

Themenstarteram 17. November 2017 um 22:10

Hast du den Arteon?

Sorry hatte überlesen dass es um den arteon geht. Meinte bei meinem Passat b8.

Themenstarteram 17. November 2017 um 22:14

Kein Problem ;) Die Erklärung ist schon nicht ganz eindeutig. Habe auch nochmal eine andere Formulierung gefunden:

Unbenannt

Zitat:

@BachiM15 schrieb am 17. November 2017 um 23:14:08 Uhr:

Die Erklärung ist schon nicht ganz eindeutig.

Das sind sie doch nie ;)

Auf jeden Fall steht da "das Dach ist umgeben von Ambientebeleuchtung", damit kann nicht die normale Deckenleuchte gemeint sein.

Eine punktuelle Flächenausleuchtung kann ich mir aber auch nicht vorstellen :cool: siehe Bild.

 

Panoramadach-ambientebeleuchtung

ich denke auch, dass die beleuchtung am rand ist.

beleuchtung am und im auto ist ja auch einer gewissen regel unterzogen. darf ja nicht zu hell sein bla bla bla ... :(

obwohl so wie auf dem bild von DVE das echt mega ist :o

Ich habe noch mal geschaut, leider keine zusätzlichen Lichter am Panoramadach. Ich denke es wird zusammen erwähnt weil beides zusammen im Top Paket enthalten ist.

Zitat:

@Prao schrieb am 18. November 2017 um 08:34:37 Uhr:

Ich habe noch mal geschaut, leider keine zusätzlichen Lichter am Panoramadach. Ich denke es wird zusammen erwähnt weil beides zusammen im Top Paket enthalten ist.

Nee, da paßt doch was nicht zusammen. Aus meiner Sicht gibt es folgende Möglichkeiten:

1. Bei Dir ist nichts entsprechendes verbaut

2. Es ist verbaut, aber nicht aktiviert

3. Es ist so dunkel, dass Du es nicht erkennst

Schau doch mal im DP Menü nach, ob sich dort ein Eintrag findet (siehe 1. Bild).

Des Weiteren wäre noch der Versuch, ob sich beim öffnen der Türen was tut (siehe Beschreibung 2. Bild).

Dp-menue
Arteon-panodach-2

... das ist ja das erste was ich lese! :-) Obwohl ich schon viel gelesen hatte über den Arteon.

War hin und her gerissen, da mir eigentlich die Schiebedächer die bei kompletter Öffnung "nach hinten" fahren nicht gefallen hatten. Aber die Ambientebeleuchtung ist genau mein Ding, eventuell auch dann mit dem Flächenlicht an der Dachkonsole - oder entfällt diese dann?

Habe im aktuellen B8 "nur" die normale Ambientebeleuchtung da es damals diePlus noch nicht gab und ich vermisse das Auflicht schon - die 3 Farben wären mir nicht ganz so wichtig.

Ja, leider haben die sich u.a. beim Arteon sehr schwer getan was die Formulierungen einzelner Ausstattungsmerkmale angeht. Entweder ist da jmd zu Blöd gewesen sich vernünftig auszudrücken, oder es ist reine Absicht.

Aber dieser Schuss könnte für VW (und jeden anderen) gewaltig nach hinten los gehen, siehe hier:

Irreführende Werbung § 5 UWG

Irreführend ist eine Werbeaussage bereits dann, wenn sie auch nur von einem kleinen, nicht ganz unbeachtlichen Teil der Angesprochenen missverstanden werden kann. Maßgebend ist also nicht das Verständnis des werbenden, sondern der jeweilige Eindruck, den die Werbung beim Publikum erweckt.

Für die Beurteilung, wie das Publikum eine Werbung versteht, kommt es auf den verständigen, aufmerksamen und durchschnittlich informierten Verbraucher an. Dies ist das Verbraucherleitbild, das durch den Europäischen Gerichtshof festgelegt wurde und auch für die Beurteilung, ob etwas nach § 5 UWG irreführend ist, zugrunde zu legen ist.

u.a. Unzulässig:

- unwahre Werbeaussagen

- wahre Werbeaussagen, sofern sie von den Angesprochenen falsch verstanden werden

Bildliche Darstellungen oder sonstige Aussagen, die ausdrückliche Werbeaussagen ersetzen, sind genauso zu behandeln wie ausdrückliche Werbeangaben.

Zum Beispiel ist die Darstellung von freilaufenden Hühnern auf einem Bauernhof unzulässig, wenn es sich um Eier aus Legehennenbatterien handelt.

(Das selbe gilt auch bei abgedruckten Ausstattungsmerkmalen, die aber nicht vorhanden sind)

Den ganzen Gesetzestext kann man hier nachlesen:

https://www.frankfurt-main.ihk.de/.../

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