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Parken an Ladestation

Mercedes B-Klasse W247
Themenstarteram 17. Mai 2024 um 20:33

Hat jetzt eigentlich nichts mit Mercedes oder W247 zu tun, weiß nur grad nicht wohin damit.

Bin heute abend unterwegs gewesen und habe an eine Ladesäule geparkt um meinen PEHV (mit E - Lennzeichen) zu laden. Beide Ladesäulen waren aber ausser Betrieb. Ich das Auto dennoch dort stehen weil ich mir dachte das ist ok, ist ja ein Stromer und laden kann da ja eh niemand. Als ich zurückkam war ein Knölchen dran, 55,- €. Ist das eigentlich rechtens? Der Wagen hat ein E - Kennzeichen und ich hätte ja geladen wenn ich gekonnt hätte, aber es ging ja nun mal nicht.

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10 Antworten

Normalerweise darfst du auf Lade Plätzen nur dann parken, wenn du zum einen eine Parkscheibe benutzt und zum anderen auch lädst

Vielleicht hättest du kein Knöllchen bekommen, wenn du wenigstens das Kabel ins Auto gehangen hättest

Ist irgendwie eine Grauzone, glaube ich

Es gibt Meinungen, die besagen, dass das Parken an einer defekten Ladesäule nicht erlaubt ist. Es wird argumentiert, dass das Parken an einer defekten Ladesäule andere Fahrer blockieren könnte, die tatsächlich laden möchten, sobald diese wieder funktioniert.

Tatsächlich weiß ja keiner, wann die Säule, z. B. per Fernwartung wieder funktionieren würde.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist zu wissen, welche Beschilderung vor Ort war. Wenn z.B. ein Zz aussagt "nur für die Dauer des Ladevorgangs" dann gibt es kein Vertun.....

Themenstarteram 18. Mai 2024 um 9:10

Ja, so ist das. hab mich inzwischen belesen, man darf tatasächlich dort auch mit E - Autos nicht parken. Etwas kleinlich finde ich das schon, aber kann man nichts machen.

Themenstarteram 18. Mai 2024 um 9:11

Zitat:

@VotecM6 schrieb am 18. Mai 2024 um 11:09:31 Uhr:

Wichtig in diesem Zusammenhang ist zu wissen, welche Beschilderung vor Ort war. Wenn z.B. ein Zz aussagt "nur für die Dauer des Ladevorgangs" dann gibt es kein Vertun.....

Im Prinzip nicht, aber wenn gar nicht laden kann... na ja...

Zitat:

@Mueller78 schrieb am 18. Mai 2024 um 11:11:37 Uhr:

Zitat:

@VotecM6 schrieb am 18. Mai 2024 um 11:09:31 Uhr:

Wichtig in diesem Zusammenhang ist zu wissen, welche Beschilderung vor Ort war. Wenn z.B. ein Zz aussagt "nur für die Dauer des Ladevorgangs" dann gibt es kein Vertun.....

Im Prinzip nicht, aber wenn gar nicht laden kann... na ja...

....aber "wenn gar nicht laden kann", dann wird kein Ladevorgang durchgeführt und niemand darf dort stehen...da

muß man das Gelesene nur verstehen....

Ich würde da direkt bei der ausstellenden Stelle nachfragen, also beim Ordnungsamt der Gemeinde.

Die müssten wissen, wieso du da ein Knöllchen bekamst.

Ansonsten, müsste auf dem Knöllchen auch der Grund stehen.

Wenn da keiner steht, könntest du es sogar anfechten.

Ansonsten, dürfte es sich beim Parken an einer Ladestation, um ein Zweckgebundenes Parken handeln.

Nämlich zum Zwecke des Ladens.

Da der Zweck nicht gegeben war, hast wahrscheinlich die Knolle bekommen.

Oder wegen Parken ohne Parkscheibe.

Denn wer an einer Ladesäule parkt, muss eine Parkscheibe auslegen und die Parkzeit ist dann begrenzt.

Wenn ich dem Link glauben darf, dann ist es von der Beschilderung abhängig, wie da das parken erlaubt oder auch nicht ist.

Da es da scheinbar rechliche Probleme mit der Beschilerung gibt, könnte man wahrscheinlich dein Bußgeld anfechten!

Dazu wäre vermutlich aber ein Anwalt nötig!

Link

 

Du hast den Knollen bekommen weil du nicht geladen hast.

Das die Ladesäule nicht funktionierte wird dem Ordnungsamt nicht bekannt gewesen sein. Die schauen nur ob das Kabel drin steckt oder nicht.

Auch das Thema E Kennzeichen hilft dir da nicht weiter.

Sehe ich genau so wie Raum 68. Mit Kabel keine Knolle, denn es hätte ja auch so sein können, dass die Säule erst funktioniert, aber dann den Geist aufgibt, während man nicht dabei ist.

Je nachdem welche Säule das gewesen ist, hätte der Stecker gar nicht erst reingepasst da die Steckdose nicht entriegelt würde

Bei LS mit Kabel wäre es sicher gegangen

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