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Parkrempler an meinem Auto

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 8. März 2016 um 13:44

Moin,

jemand ist beim Parken gegen mein Auto gefahren. Da mein Auto finanziert ist und noch nicht komplett abbezahlt, verlangt die gegnerische Versicherung, dass ich eine Erlaubnis von meiner Bank hole, damit sie mir das Geld überweisen und ich mich selbst um die Reparatur kümmere.

Hab jetzt mit der VW Bank gesprochen und die sagen, dass ich zuerst das Auto reparieren lassen muss und die gegnerische Versicherung zahlt das Geld an VW und die überweisen es der Werkstatt. Somit sehe ich kein Geld.

Ich bin aber der Meinung, dass ich das Recht habe das Geld zu bekommen und mich selbst um die Reparatur kümmern kann. VW sagt, weil das Auto finanziert ist, gehört es noch denen. Das ist aber Falsch, soweit ich informiert bin. Ich hatte vor paar Jahren einen ähnlichen Fall mit einem finanzierten Golf 6 und da wurde mir das Geld sofort überwiesen.

Kennt sich da jemand genauer aus?

LG ali

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21 Antworten

So weit ich weiß hängt das mit dem Eigentumsvorbehalt zusammen.

Wenn der im Kaufvertrag festgehalten ist, dann bleibt das Auto bis zur Zahlung des vollen Kaufpreises das Eigentum des Verkäufers.

Meine letzte Recht-Vorlesung ist aber schon ein paar Tage her, deshalb möchte ich nicht behaupten dass ich Recht habe. Wie gesagt - ist nur meine Einschätzung.

Kannst ja mal in den Kaufvertrag schauen, ob dort eine derartige Klausel drin ist.

am 8. März 2016 um 14:04

Bring das Auto deinem VW Partner, zusammen mit den Angaben des Schädigers und des Schadenhergangs und den Rest erledigt schon VW mit der gegnerischen Versicherung, glaub mir.

Themenstarteram 8. März 2016 um 14:06

Ja aber dann bekomme ich kein Geld. Ich wollte nämlich das Geld nehmen und einen anderen KFZ-Meisterbetrieb beauftragen

Ich denke der Grund für die Frage ist, dass der TE sich lieber das Geld gemäß Schadensgutachten auszahlen lassen möchte und den Schaden dann günstiger in einer freien Werkstatt reparieren lassen will. ;)

Vermutlich wird das nicht so leicht werden, weil VW ja noch nicht weiß ob die Schlussrate wirklich gezahlt wird oder das Auto nach Ablauf der Finanzierung zurückgegeben wird. Und dann wollen die natürlich, dass der Schaden von ihnen selbst "sachgerecht" repariert wurde.

Das kann eine freie Werkstatt zwar durchaus auch machen, aber dann wissen die's eben nicht genau.

am 8. März 2016 um 14:27

Wenn dir eine Versicherung einen Schaden auszahlt, dann geschieht dies unter Abzug der Mehrwertsteuer aus dem errechneten Gutachten.

Im übrigen wird, wenn nach Gutachten abgerechnet wird, nicht brutto sondern netto abgerechnet. Lohnt sich somit nicht wirklich zu der freien Werkstatt zu gehen, nur wenn die freie Werkstatt direkt mit der Versicherung abrechnet.

Zitat:

@986er Cap schrieb am 8. März 2016 um 15:27:31 Uhr:

Wenn dir eine Versicherung einen Schaden auszahlt, dann geschieht dies unter Abzug der Mehrwertsteuer aus dem errechneten Gutachten.

Wenn es sich bei dem VN um einen VSt.-abzugsfähiges Unternehmen handelt, dann mag das stimmen. Aber mit welcher Begründung will die Versicherung bei einer Privatperson das Gutachten netto auszahlen?

Das erschließt sich mir ad hoc nicht ganz ...

hatte ich letztes mal auch. Man hatte mir das letztes mal so erklärt, dass die Arbeitsleistung ja nur fiktiv ist und nicht tatsätlich anfällt, wenn man nur nach Gutachten abrechnet. Daher Abzug der Mehrwertsteuer.

Nur wenn man es dann tatsächlich reparieren lässt, wird die Versicherung die Mehrwertsteuer (nach Vorlage der Rechnung) auszahlen. gibt es auch diverse Rechtsprechungen dazu.

Weil sie dann davon ausgehen, dass Du den Schaden nicht reparieren lässt und damit auch keine Mehrwertsteuer anfällt.

Wenn Du reparieren lässt und damit auch eine Rechnung entsteht, aus der heraus die MwSt. abgeführt wird, dann könnte die Versicherung diese Rechnung ja wiederum direkt bezahlen.

Moin!

Also ich hatte mit meinem TT, der auch Finanziert war, 2 Auffahrunfälle die nicht von mir verschuldet waren. Ich bin dann zu meiner freien Werkstatt gegangen, bei der ich all meine Sachen machen lasse und die hat dann das Auto repariert und die Kosten an die Versicherung des Unfallverursachers gemeldet. Zusätzlich habe ich einen Nutzungsausfall von ca.50 euro pro Tag bekommen.

mfg

am 8. März 2016 um 16:17

Also mach es ganz einfach so, lass die einen KVA von der VW Werkstatt erstellen ( mit höherem Std.AW Satz ) und rechne ganz einfach vorläufig mit der gegenerischen Versicherung ab. Nachdem du das Geld ausbezahlt bekommen hast ( rein Netto ) geh dann zu deiner freien Werkstatt und lass dir dein Auto sach und fachgerecht reparieren. Dann schick de Fots vom reparierten Fzg. ein und du bekommst die MWsT erstattet, plus NA plus UNKP und eine angemessene WM .

Anmerkung : nachdem dieHersteller Werkstätten einen ser hohen STD. Verrechnungsatz haben hier im Umkreis von M liegt der bei 148 Euro und die Freie Werkstatt dir dann mit einem niedrigen Std.lohn das Fzg. repariert geht dir somit kein Geld verloren. Die WM richtet sich nach Laufleistung und Alter des Fzg.s

mfg wobi

Zitat:

@ali88 schrieb am 8. März 2016 um 15:06:55 Uhr:

Ja aber dann bekomme ich kein Geld. Ich wollte nämlich das Geld nehmen und einen anderen KFZ-Meisterbetrieb beauftragen

am 8. März 2016 um 16:48

Es ist nichtmal geklärt welche Art der Finanzierung gewählt wurde.

Ich denke mal Leasing.

Beim Leasing bist nicht du der Eigentümer sondern die Bank. Also wird dir die Bank sagen wie der Schaden reguliert wird.

Und die Porsche Bank schickt dich immer zu einer vertragswerkstätte

Bei einer Kreditfinanzierung wärst du der Eigentümer und kannst selbst entscheiden.

Was mich viel mehr interessiert bei diesem Fall: Woher weiss die andere Versicherung ob dein Auto gekauft, geleast oder geklaut ist? Oder ist die andere Versicherung zufällig der VAG anhängig?

Ansonsten geht das die gegnerische Versicherung einen feuchten Dreck an, die haben zu zahlen. Wie du das hinterher mit VW klärst ist dein Bier.

Ich würde bei Volkswagen reparieren lassen. Willst du das Auto zurückgeben hast du ein Problem bei nicht fachgerechter Reparatur..

Willst du das Auto verkaufen, hast du evtl. Wertverlust . Späterer Rost usw nicht ausgeschlossen

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