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Parkrempler

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 11. Juni 2015 um 15:12

Hallo!

Mir ist heute etwas ärgerliches passiert!

Ich bin mit meinem Golf 7 auf einem Supermarktparkplatz aus einer Parklücke raus gefahren,

alles frei, kurz nach unten geguckt, in Spiegel geguckt nichts gesehen weiter nach hinten gefahren -> Zack steckte n kleiner roter Opel in meiner heckstossstange.

Der Fahrer meinte ich wäre schuld, und ich stand n bisschen unter Schock und hab das einfach so abgenickt. Aber jetzt im Nachhinein bin ich mir nicht mehr ganz genau sicher wie sich das genau zugetragen hat.

Jetzt hätte ich mal ein paar Fragen:

- Wie soll ich jetzt fortfahren? Habe meine Schuld ihm gegebener ja quasi zugegeben? Wir beide sind aber gefahren, wird da die Schuld geteilt?

- Habe seit gerade mal 8 Monaten meinen Führerschein, kann der Vorfall (Unfall) Einfluss auf meine Probezeit haben? Aufbauseminar? Bußgeld?

- Stoßstange ist leicht angeditscht, bisschen zerkratzt aber nicht soooo schlimm? sollte ich sie einfach polieren lassen und zur Not lackieren lassen? Oder Tauschen? Wenn ja? Wie teuer ist eine Heckstossstange ohne PDC + Montage? Hat damit jemand Erfahrung?

LG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Und wieso eigentlich SPIEGEL? Man dreht sich um und fährt nicht nach Spiegel.

Falsch! Wer es kann fährt nach Spiegel.. Wer es nicht kann dreht sich besser um...

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zum Thema Schuldzuteilung, hoffe das ist noch aktuell

mir wurde mal gesagt auf einem Parkplatz gilt "gegenseitige Rücksichtnahme". In der Regel wird die Schuld geteilt, wenn man am Fahren ist. Rempelt man also ein stehendes Fahrzeug an was quasi parkt, so ist die Schuldfrage klar denk ich. In deinem Fall 50/50

Zum Rest leider keine Ahnung, ansonsten poste mal ein Bild vom schaden

Ja wie seid Ihr denn verblieben , hast Du dem Typ die Schuld schriftlich eingestanden , falls ja hast Du eine Obliegenheitsverletzung begangen , weil Du nie Deine Schuld zugeben darfst , schon gar nicht schriftlich , das macht immer die Versicherung und steht auch so im vertrag. Bei solchen parkplatzbumsern gehts wohl halbe-halbe , aber wenn Du alles eingestanden hast , präsentiert der mit ner alten Möhre der Versicherung ne fette Rechnung , rechnet fiktiv über KV ab und lacht Dich aus und dankt Dir für die Kohle. Fahranfänger , da droht nichts , war wohl Papis Auto , da man als Anfänger nicht gerade die Kohle fürn Golf VII hat

Ohne Polizei?

Hoffentlich hast du detailreiche Bilder gemacht...

am 11. Juni 2015 um 16:59

Das mit der gegenseitigen Rücksichtnahme ist korrekt, deswegen gibt es ja z.B. auch kein rechts-vor-links, selbst wenn eins der "Hier gilt die StVO"-Schilder dort steht. Das Problem ist aber, dass beim Rückwärtsfahren eine erhöhte Sorfaltspflicht gilt. Par. 9 Abs. 5 StVO ist Ausdruck dieser Pflicht. Insofern ist das mit den 50:50 reines Wunschdenken. Mit 75:25 muss auf jeden Fall gerechnet werden. Dein Schuldeingeständnis dürfte unschädlich sein. Es sei denn, du hast es vor der Polizei wiederholt.

Aber mal ganz im Ernst: "kurz nach unten geguckt, in Spiegel geguckt nichts gesehen weiter nach hinten gefahren"?!?

Ein Fahranfänger sollte es besser wissen. Was gibt es beim Rückwärtsfahren UNTEN zu sehen? Und wieso eigentlich SPIEGEL? Man dreht sich um und fährt nicht nach Spiegel.

Bußgeld gibt es nur, wenn jmd die Polizei gerufen hat. Wenn nicht, gibts auch keine Probleme mit der Probezeit. Die gibts nur mit der Versicherung, wenn du keinen Rabattretter hast.

Dass du dir mehr Sorgen um dein Auto machst, die Schuld offenbar nicht bei dir selbst suchst und du nur heil aus der Nummer raus willst, finde ich schwach. Man sollte dazu stehen, wenn man Mist gebaut hat. Naja, das nächste Mal. ;)

 

 

,

Auf einem Supermarktparkplatz hat die Polizei bei so einem Bagatellschaden nichts verloren (auf der Straße davon mal abgesehen auch nicht...).

Wo kein Richter da kein Henker, wer also sollte eine Nachschulung etc. anordnen?

Melde es Deiner Versicherung, die bewertet die Schuldfrage. Die haben auch kein Geld zu verschenken.

Dass du die Schuld eingestanden hast spielt direkt nach dem Unfall keine Rolle, erst Recht nicht wenn es nichts schriftliches gibt. Du standest schließlich unter Schock...

Zitat:

Und wieso eigentlich SPIEGEL? Man dreht sich um und fährt nicht nach Spiegel.

Falsch! Wer es kann fährt nach Spiegel.. Wer es nicht kann dreht sich besser um...

Zitat:

@noah1 schrieb am 11. Juni 2015 um 19:09:17 Uhr:

Auf einem Supermarktparkplatz hat die Polizei bei so einem Bagatellschaden nichts verloren (auf der Straße davon mal abgesehen auch nicht...).

Ja und deshalb, zahlen hinterher viele horrende Summen... ...wie gut das du den Schaden an Hand von 18 Zeilen als Bagatellschaden einstufen kannst.

Auch wenn der Freund und Helfer bei Bagatellschäden nicht gerne kommen mag, muß er kommen wenn er gerufen wird und würde hier eine gewisse Sicherheit für den OT schaffen...

Kläre es mit der Versicherung und nicht hier im Forum!

Zitat:

@starfire1969 schrieb am 11. Juni 2015 um 20:00:38 Uhr:

Zitat:

@noah1 schrieb am 11. Juni 2015 um 19:09:17 Uhr:

Auf einem Supermarktparkplatz hat die Polizei bei so einem Bagatellschaden nichts verloren (auf der Straße davon mal abgesehen auch nicht...).

Ja und deshalb, zahlen hinterher viele horrende Summen... ...wie gut das du den Schaden an Hand von 18 Zeilen als Bagatellschaden einstufen kannst.

Auch wenn der Freund und Helfer bei Bagatellschäden nicht gerne kommen mag, muß er kommen wenn er gerufen wird und würde hier eine gewisse Sicherheit für den OT schaffen...

Der Threadtitel lautet Parkrempler...und das deutet nicht auf einen großen Schaden hin.

Die Polizei darf gar keine Aussagen über die Schuldfrage treffen, das ist einzig und alleine Sache der Versicherungen bzw. bei strittigen Fällen eines Gerichts. Was also soll hier die Polizei? Da der Unfall nicht einmal auf der Straße war ist die Polizei dort nicht einmal zwangsweise zuständig.

In einem ähnlichen Fall sagte mir die Polizei: "Wer rückwärts fährt ist schuld".

am 12. Juni 2015 um 7:59

Kann ich nicht bestätigen, aus familiär vergleichbarem Unfallsgeschehen weiß ich noch, dass das durchaus nicht 100:0 ausging, schon aus dem Grund o.g. Rücksichtnahme und quasi "Außerkrafttretung" der starren Rechts-vor-Links-Regel auf Parkplätzen.

Jeder kennt ja die Kandidaten, die hinterm Heck doch noch hindurchhuschen, obwohl sie dazu fast schon die Außenspiegel anlegen müssen. Dann pauschal sich darauf zu berufen: "Sie sind ausgeparkt, Sie sind Schuld" ist dann doch etwas zu kurz gesprungen.

Im weiteren weiß ich von einem persl. und sonstigen Fremdfällen, dass die "Rennleitung" durchaus nicht immer kommt. Bei Bagatellschäden, zumal auf öffentlich zugänglichen Privatgrundstücken, bei reinen Blechschäden ohne Personenschaden und auch bei Aussage-gg.-Aussage-Fällen (z.B.: auf der Landstraße fahren sich in der Kurve zwei entgegenkommende Fahrzeuge gg.seitig den Außenspiegel ab) kam die Polizei nicht.

@WQ33

Das mag sein...

Aber: Wie bereits gesagt, klärt die Polizei nicht die Schuldfrage, sondern bestimmt einen Verursacher...

Die Schuldfrage wird vor Ort nicht geklärt :)

Themenstarteram 12. Juni 2015 um 16:01

So das alles haben wir jetzt an unsere Versicherung gegeben. Das wird jetzt alles über die Versicherungen geklärt. Ich bin mal gespannt, was am Ende dabei heraus kommt. (Fahrzeughalterin des Gegners arbeitet bei der Provinzial, mal sehen wie das ausgeht). Schuldfrage wie gesagt, weiß nicht ob das mit dem 50/50 hinhauen wird.

Haftpflicht und Vollkasko haben wir, jedoch weiß ich nicht wie viel Selbstbeteiligung dabei herauskommen..

War heute im Autohaus: Kostenvoranschlag 1000€ für neue Stoßstange und Spoiler (das graue Plastikding). Hätte nicht gedacht das das so teuer wird :(

Weiß einer wie viel Wertverlust der Wagen (6 Monate, 8000km) nun hat (bzw. da ihr ja niemand allwissend ist: mit viel ich ungefähr zu rechnen habe)? Der Wagen ist ja nun ein Unfallwagen oder wie sieht das aus?

So viel zu Bagatelle...

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