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Parkrempler von Ausländischem Auto mit Kurzzeit Kennzeichen

Themenstarteram 13. August 2024 um 11:01

Guten Tag bräuchte einen Schlauen Rat, es geht um Folgendes:

Vor ein paar Wochen stande mein Auto auf einem öffentlichen Parkplatz ich wurde Beim Essen rausgerufen das jemand mein Auto angefahren haben soll, es handelte sich um einen Ukrainischen Fahrer der mit einem Land Rover gegen meine Beifahrer Tür beim Parken gefahren ist, allerdings hatte der Unfallverursacher ein Französisches Kurzzeitkennzeichen ( WW- Kennzeichen in Frankreich ) Polizei wurde Gerufen und hat alles aufgenommen, Allerdings wurde die Schuldfrage nicht geklärt da es sich ja nur um ein paar 50 € dreht so die aussage mittlerweile war ich bei einem Gutachter wo sich Rausstellte das es Doch 2800€ Schaden sind da die Tür komplett erneuert werden muss.

Allerdings sind sämtliche Versuche den Verursacher bzw. Die Versicherung des Verursachers zu Erreichen um einen Schadensersatz zu erhalten gescheitert. Sowohl Deutsches Büro Grüne Karte als Auch die Polizei kann oder will nichts Unternehmen.

Aktuell sieht es Stark danach aus als würde ich auf dem Schaden sitzenbleiben was ich aber nicht einsehe da ich rein gar nichts dafür kann.

 

Gibt es noch andere möglichkeiten an einen Schadensersatz zu kommen Vorallem wegen der Situation das es ein Kurzeitkennzeichen aus Frankreich ist.

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65 Antworten

Mahlzeit,

ich habe eine paar Beiträge rausgenommen und empfehle, sich bei weiteren Antworten auf diesen Aspekt

Zitat:

@Niklas_2104 schrieb am 13. August 2024 um 13:01:06 Uhr:

 

Gibt es noch andere möglichkeiten an einen Schadensersatz zu kommen Vorallem wegen der Situation das es ein Kurzeitkennzeichen aus Frankreich ist.

des Eröffnungsposts zu konzentrieren.

Gruß

Zimpalazumpala, MT-Moderator

Schau doch mal bei: www.zentralruf.de

Die helfen ja auch bei Unfall im Ausland, vielleicht auch bei Unfal mit ausländischem Fz.

Evtl. hilft ein Anruf dort ...

Bitte entschuldige, das stimmt so nicht!

ABER: unter "https://formular.gruene-karte.de/.../starttext.xhtml?verein=1 "

und "Weiter" kann man doch die Daten erst mal online eingeben.

Und dann sollten die sich doch aüßern - oder was hast Du dort versucht?

Kannst ja mal berichten wie es weiterging und ob die helfen konnten.

Oder mal im eigenen Vertrag checken, ob Auslandsschadenschutz mitversichert ist, und wenn ja, ob der auch bei Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen in Deutschland eintritt.

Was bedeutet diese Aussage:

Allerdings sind sämtliche Versuche den Verursacher bzw. Die Versicherung des Verursachers zu Erreichen um einen Schadensersatz zu erhalten gescheitert.

Heißt das Du kennst den Verursacher und die Versicherung?

Oder mal im eigenen Vertrag checken, ob Auslandsschadenschutz mitversichert ist, und wenn ja, ob der auch bei Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen in Deutschland eintritt.

Bei mir steht:

Ausland-Schadenschutz. Der Ausland-Schadenschutz gilt bei einem Unfall mit Ihrem Fahrzeug im Ausland, bei dem der Unfallgegner haftet. Wir ersetzen Ihren Personen- und Sachschaden dann so, als ob der Unfallgegner bei uns kfz-haftpflichtversichert wäre. Schutz besteht in vielen Staaten Europas.

Wenn die Polizei vor Ort war, ist das Kennzeichen ja wohl bekannt und damit auch der Französische Versicherer. Diese Infos braucht wohl auch der Zentralruf der Versicherer.

 

Der Auslandsschadenschutz in meiner KFZ- Versicherung tritt auch bei Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen in Deutschland ein.

 

Wenn ich nicht wüsste, dass es sowas unmögliches gibt, hätte ich es vermutlich nicht geschrieben.

Themenstarteram 13. August 2024 um 12:31

Zitat:

@Datschi0825 schrieb am 13. August 2024 um 14:13:39 Uhr:

Was bedeutet diese Aussage:

Allerdings sind sämtliche Versuche den Verursacher bzw. Die Versicherung des Verursachers zu Erreichen um einen Schadensersatz zu erhalten gescheitert.

Heißt das Du kennst den Verursacher und die Versicherung?

Nein aber ich habe Name und Anschrift des Verursachers.

Damit war eigentlich viel mehr gemeint über Versicherung Polizei und dem Amt Grüne Karte allerdings konnte mir niemand eine auskunft geben wie ich vorgehen kann bzw muss ja zu dem Zeitpunkt ein Versicherungsschutz bestanden und diese Versicherung brauche ich um weiter Vorgehen zu können.

Themenstarteram 13. August 2024 um 12:33

Zitat:

@Datschi0825 schrieb am 13. August 2024 um 14:01:09 Uhr:

Schau doch mal bei: www.zentralruf.de

Die helfen ja auch bei Unfall im Ausland, vielleicht auch bei Unfal mit ausländischem Fz.

Evtl. hilft ein Anruf dort ...

Bitte entschuldige, das stimmt so nicht!

ABER: unter "https://formular.gruene-karte.de/.../starttext.xhtml?verein=1 "

und "Weiter" kann man doch die Daten erst mal online eingeben.

Und dann sollten die sich doch aüßern - oder was hast Du dort versucht?

Kannst ja mal berichten wie es weiterging und ob die helfen konnten.

Genau das wurde auch von meiner Versciherung Durchgeführt allerdings konnten die uns nicht wirklich weiter helfen wahrscheinlich aufgrund dessen das es keine Fest anmeldung ist sondern ein Kurzzeitkennzeichen.

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