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PKW aus gewillkürtem Betriebsvermögen verkaufen

Themenstarteram 20. Juni 2024 um 3:21

Hallo,

ich habe einen PKW geeerbt, der zu 40% zum Betriebsvermögen eines Handwerksbetriebs gehört.

Den Betrieb habe ich auch geerbt, er wird jedoch abgewickelt.

Nun verkaufe ich den PKW und weise für den 40%-Anteil die Mehrwertsteuer aus.

(Das ist im Grundsatz auch ok, weil ich als Abwickler Unternehmer bin.)

Meine Fragen nun:

- Wenn ich das ADAC-Kaufvertragsformular für PKW verwenden will, bin ich dann gewerblicher oder privater Verkäufer?

- Gibt`s sonst noch was zu beachten, was vom "privaten" PKW-Verkauf abweicht?

Grüße Lupo

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9 Antworten

Ich würde wohl den PKW erst einmal selbst für mich aus dem Betrieb

herauskaufen und dann später privat weiter verkaufen.

Das macht es sicher problemloser bzgl. der Gewährleistung.

Beim Verkauf an einen gewerblichen Käufer (Händler) kannst du die Gewährleistung ausschließen und erhöhst die Zahl der Halter nicht. Wenn du das Auto zunächst auf dich anmeldest, dann sieht die kurze Haltedauer in Privatbesitz erstmal seltsam aus und es bietet Angriffsfläche, falls es spter zu Problemen kommen sollte.

...........wobei es nicht zwingend erforderlich ist, den Wagen auch zuzulassen

Keine Zulassung, kein zusätzlicher

Halter

Wie will man ohne weitere Zulassung die nunmehr private Nutzung glaubhaft darstellen?

Dem nächsten (privaten) Käufer braucht man es doch nicht nachweisen.

Dem Finanzamt gegenüber muss eine

Rechnung über den Verkauf aus dem Betrieb vorgelegt werden (können), sofern das nachgefragt wird.

Der resultierende Gewinn, bzw. der Verkaufspreis ist u.U. durch die Firma zu versteuern, das Geld

muss natürlich auch nachweislich geflossen sein.

Ob danach zugelassen wird oder nicht ist für die Behörde uninteressant, da das Auto faktisch

mit dem Betrieb nach dem belegbaren Verkauf nichts mehr zu tun hat.

Zitat:

@timmerlued schrieb am 20. Juni 2024 um 09:32:08 Uhr:

Dem nächsten (privaten) Käufer braucht man es doch nicht nachweisen.

Doch...weil wenn der von Gewerbe kauft...hat der Verkäufer Gewährleistung zu geben.

dann lieber ab zu WKDA...

Bitte lies nochmal genau meinen Vorschlag durch........

Das Gewerbeunternehmen ist zwar der letzte Halter laut Brief -und da nur zu 40%- aber nicht der letzte Besitzer.

Zitat:

@Lupo77 schrieb am 20. Juni 2024 um 05:21:36 Uhr:

Nun verkaufe ich den PKW und weise für den 40%-Anteil die Mehrwertsteuer aus.

(Das ist im Grundsatz auch ok, weil ich als Abwickler Unternehmer bin.)

Auf jeden Fall warne ich davor, die Umsatzsteuer offen auf die Rechnung zu schreiben.

Weil dann das Risiko besteht, dass das Finanzamt auch für die restlichen 60% die Steuer haben möchte.

Nicht, weil sie Recht haben, sondern weil die Vorschriften zur Rechnung nicht beachtet wurden. Also rein aufgrund von formellen Fehlern, die leicht gemacht werden.

Ich rate also dringend, fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Steuerrechtliche Beratung darf hier nicht gegeben werden.

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