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Pol. Kontrolle / Fahrzeugänderung nicht i.O.
Hey zusammen,
da ich bisher noch nicht damit konfrontiert wurde und das mein erstes Mal war wollte ich mal eure Erfahrung erfragen. Ich war gestern mit meinem "neuen" 440i in einer Kontrolle. Gleich vorne weg: Die beiden waren super nett, wir haben uns gut unterhalten und man merkte einfach dass er definitiv Ahnung hat. Das erste was er mir angeprangert hatte waren so "Haifisch" Flaps 2x links und 2x rechts aus weichem Plastik, ca. 10cm lang und 3cm breit. Beim TÜV letztens hieß es dass die Dinger Aerodynamisch keinen Einfluss haben und weich sind und nicht breiter als das Fahrzeug sind und daher eintragungsfrei sind. Der Polizist hatte das anders gesagt und meinte mir eine Ordnungswidrigkeit drücken zu müssen. Ich hab dann gemeint, dass ich sie eh abziehen wollte und tat dies Vorort. Dann schaute er weiter herum ums Fahrzeug. Dass das Auto sehr sehr tief ist (alles eingetragen mit KW GFW usw.) wunderte es mich, dass er das nicht "angezweifelt" hatte. Als wir dann in den Motorraum schauten viel ihm direkt die Charge Pipe von Kies Motorsport auf. Auch hier vorne weg, ja ich hätte mich erkundigen können, bin aber von der Aussage vom Vorbesitzer hängen geblieben. Er meinte die würde das Ansaugverhalten nicht verändern usw. Beim letzten TÜV war hier die Aussage, dass diese genau gleich groß ist und technisch nichts ändert außer dass diese aus Alu ist (hält einfach besser Stand als das orig. Plastik von BMW) und deswegen auch nicht eingetragen werden muss.
Was ist denn jetzt Sache? Der eine sagt so, der andere sagt so. Der eine Polizist hat mehr Ahnung, der nächste hat weniger Ahnung und der dritte denkt er hat Ahnung. Wenn ich beim TÜV bin dann gehe ich als Laie davon aus dass ich mich auf die Aussage von einem Experten verlassen muss?
Der Polizist meinte nun, er schreibt eine Ordnungswidrigkeit und eine Meldung an die Zulassungsstelle.
Was kommt hier auf mich zu? Straftat? Stilllegung? Führerscheinentzug?
War heute noch mal beim TÜV direkt Vorort und habe mich mit einem Sachverständigen unterhalten. Dieser meinte klar, ohne Dokumente wäre es illegal (was auch logisch ist). Man kann auch kein Einzelgutachten machen oder so weil die Motoren bei sowas im Labor dann getestet werden usw. (war seine Aussage, keine Ahnung ob da was dran ist).
Warum bekommt aber eine Chargepipe keine ABE/Genehmigung wenn diese technisch nichts ändert sondern einfach nur ein anderes Material ist? (Ok das Thema geht glaube ich weiter in der Diskussion wenn man das ausführen würde)...
Danke schon mal im Vorraus
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18 Antworten
Zitat:
@Deloray schrieb am 29. Apr. 2024 um 20:34:08 Uhr:
Warum bekommt aber eine Chargepipe keine ABE/Genehmigung wenn diese technisch nichts ändert sondern einfach nur ein anderes Material ist?
Es gibt welche mit ABE bzw. Gutachten zum Eintragen. Bau eine solche ein und du hast Ruhe.
Zitat:
Es gibt welche mit ABE bzw. Gutachten zum Eintragen. Bau eine solche ein und du hast Ruhe.
Hast du einen Link oder so welche legal ist? Hab keine gefunden bei meiner Suche
Moment, die Eventuri Ansaugung hab ich ja schon drin. Ich rede von dem im Foto markierten.
Da geht es um alle Teile, für die es, zusammen verbaut, ein Gutachten gibt. Einzelne sind da sicher nicht hin umfasst.
Zitat:
@Heizölheizer schrieb am 29. April 2024 um 21:49:22 Uhr:
Da geht es um alle Teile, für die es, zusammen verbaut, ein Gutachten gibt. Einzelne sind da sicher nicht hin umfasst.
Das was du hier aber verlinkt hast, ist nur das inlet von der Ansaugung?
Ups, hast recht. Da hatte ich vorhin noch was anderes mit Charge Pipe. Hatte wohl zu viele Fenster auf und den falschen Link kopiert. Ich schaue morgen noch mal. Interessiert mich ja auch, habe den gleichen Motor.
Zitat:
Ups, hast recht. Da hatte ich vorhin noch was anderes mit Charge Pipe. Hatte wohl zu viele Fenster auf und den falschen Link kopiert. Ich schaue morgen noch mal. Interessiert mich ja auch, habe den gleichen Motor.
Also ich finde leider keinen einzigen Hersteller mit ABE oder E Nummer. Hab jetzt das Kies Logo abgemacht und muss noch den Kleber entfernen. Dann sollte es wirklich nur sehr gut geschulten Augen auffallen… ist halt trotzdem nicht die Lösung irgendwie. Und vor allem was kommt von der Zulassung jetzt auf mich noch zu?
Ich hab mich wohl verlesen. Jedenfalls finde ich das jetzt nicht mehr. Sorry für die Umstände.
Gibt keine Chargepipe mit Zulassung aktuell
Fangen wir mal oben an:
Diese kleinen Aliexpress Flaps mögen beim TÜV nicht relevant gewesen sein, stellen jedoch in der frei verkäuflichen Version eine Gefahr für Fußgänger dar, Stichwort Aufprallschutz. OWig also gerechtfertigt.
Es gibt sie bei BMW legal zu kaufen, die haben eine Gesamthomologation für entsprechende Modelle und in diesem Fall entfallen ABE und/oder Eintragung. Im Bild die vom neuen M4
Eine Eventuri ist grundsätzlich mit Eintragung und Abnahme beim dafür vorgesehenen Fahrzeug legal, jedoch in dem Augenblick, wo Du auch nur ein Bauteil tauscht (...), erlischt die ABE und es geht so, wie bei Dir beschrieben. Dazu kommt, das eintragungs- bzw. abnahmepflichtige Nachrüstteile als einzeln ganz sicher ohne Probleme verbaut werden dürfen, in Kombi aber erneut abgenommen werden müssen.
Wenns grad keine legale Chargepipe gibt, dann ist das wohl so.
Grundsätzlich: Vermutlich muß die Erfahrung das lehren, aber man verläßt sich im Grunde nie auf Aussagen des Vorbesitzers. Nicht der steht in der Kontrolle, sondern Du.
Die Verantwortung für das Fahrzeug in seinem Zustand geht ab Kauf auf Dich über und das kann man nicht mehr delegieren.
Zitat:
@Dang3r schrieb am 30. April 2024 um 13:50:07 Uhr:
Fangen wir mal oben an:
Diese kleinen Aliexpress Flaps mögen beim TÜV nicht relevant gewesen sein, stellen jedoch in der frei verkäuflichen Version eine Gefahr für Fußgänger dar, Stichwort Aufprallschutz. OWig also gerechtfertigt.
Es gibt sie bei BMW legal zu kaufen, die haben eine Gesamthomologation für entsprechende Modelle und in diesem Fall entfallen ABE und/oder Eintragung. Im Bild die vom neuen M4
Beim Aufprallschutz für Fußgänger geht es aber um Teile die scharfe Kanten haben oder auch breiter sind als das Fahrzeug. Beides trifft nicht zu. Absolut Willkürlichkeit weil die Flaps von BMW sogar größer sind als die, die ich dran hatte... Aber ja Gesetz ist Gesetz und damit bin ich fine (mehr oder weniger).
Zitat:
Eine Eventuri ist grundsätzlich mit Eintragung und Abnahme beim dafür vorgesehenen Fahrzeug legal, jedoch in dem Augenblick, wo Du auch nur ein Bauteil tauscht (...), erlischt die ABE und es geht so, wie bei Dir beschrieben. Dazu kommt, das eintragungs- bzw. abnahmepflichtige Nachrüstteile als einzeln ganz sicher ohne Probleme verbaut werden dürfen, in Kombi aber erneut abgenommen werden müssen.
Wenns grad keine legale Chargepipe gibt, dann ist das wohl so.
Ich habe aber nichts an der Eventuri geändert (bzw. der Vorbesitzer). Die Eventuri wurde komplett, so wie diese auch zugelassen ist, verbaut. Die Chargepipe (original Teilenummer Ladeluftführung 13718601684) wurde gegen eine von Kies getauscht. Auch hier ist es eher eine Willkürlichkeit. Es ist bekannt dass die originalen Plastikteile bersten können und diese wurden hier nur gegen eine aus Alu getauscht. Wenn jemand die AGA oder die Ansaugung oder den Turbo ändert, was zu einer massiven Leistungssteigerung führt, verstehe ich absolut die Gesetze und Regeln dahinter. Aber bei so einem Bauteil meiner Meinung nach auch absolute Willkür... Aber ja, ist halt so und ist Gesetz. Darüber braucht man halt eigentlich gar nicht Diskutieren.
Zitat:
Grundsätzlich: Vermutlich muß die Erfahrung das lehren, aber man verläßt sich im Grunde nie auf Aussagen des Vorbesitzers. Nicht der steht in der Kontrolle, sondern Du.
Die Verantwortung für das Fahrzeug in seinem Zustand geht ab Kauf auf Dich über und das kann man nicht mehr delegieren.
Was kann den nun auf mich zukommen? Hast du da eine Ahnung?
Übrigens steht in jeder ABE genau drin, wie und in welcher Kombination das entspr. Teil verbaut werden darf.
3 Teile mit jeweils getrennter ABE können eben zusammen trotzdem unzulässig sein.
Erlöschen der Betriebserlaubnis, Grundtatbestand 70€ Bußgeld.
Dazu kommen noch ca 20-30 Euro Bearbeitungsgebühr, die ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Kein Punkt, kein Fahrverbot. Auf den Bescheid warten, bezahlen, fertig.
Hast du eine Mängelkarte bekommen? Dann musst du die Änderung zurück bauen. Ansonsten setzt dir die Straßenverkehrsbehörde die Karre außer Betrieb.