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Privatkauf einer Felge, Verkäufer versicherte mir ist Eintragungsfrei

BMW 3er
Themenstarteram 21. Juni 2024 um 17:30

Hallo zusammen,

Ich habe mir Rondell Felgen mit einer 13 ET gekauft.

Der Verkäufer hatte die auch auf seinem E46 und versicherte mir diese sind eintragungsfrei und ich könne die problemlos fahren. Nun ist mir von mehreren gesagt worden das ich das so nicht fahren darf. Kann ich von dem Verkäufer eine Rücknahme verlangen?

Vielen Dank im Voraus!

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20 Antworten

Nein

Schau erstmal in das Gutachten, dann kannst du sehen ib du die fahren darfst oder nicht oder eintragen musst.

 

Wenn der Verkäufer ne falsche Angabe gemacht hat, dann kannst du natürlich anfechten und bekommst drin Geld zurück. Nur zwei Dinge dabei: kannst du es beweisen und lohnt es sich, dass durchzuboxen?

Den Blick in das Gutachten kannst Du dir sparen, da ist nix (nichts) eintragungsfrei.

Eine Beschffenheits-Garantie gibt es nicht folglich ist es Aufgabe des Käufers, das Rad auf Eignung für sein Fahrzeug zu prüfen, anstatt sich auf mündliche Zusicherungen eines privaten Verkäufers zu verlassen.

Bei ET 13 brauche ich auch nicht in ein Gutachten zu schauen

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 21. Juni 2024 um 22:34:49 Uhr:

Eine Beschffenheits-Garantie gibt es nicht folglich ist es Aufgabe des Käufers, das Rad auf Eignung für sein Fahrzeug zu prüfen, anstatt sich auf mündliche Zusicherungen eines privaten Verkäufers zu verlassen.

Wieso sollte die Zusicherung eines privaten Verkäufers nix wert sein? Wenn sich ein Privater so weit aus dem Fenster lehnt, dass er zusichert, dass es auf dem Auto passt, muss er sich daran festhalten lassen.

Ist halt die Frage der Beweisbarkeit. Der Verkäufer wird ihm diese Zusage nicht schriftlich im Vertrag gegeben haben.

Eintragungsfrei bedeutet in dem Fall, der Verkäufer hatte sie nicht eingetragen.

Kann man problemlos fahren heißt, er hatte die auf seinem Auto und es fuhr problemlos damit.

Im vorliegenden Fall gibt es keinerlei Zulassung für das Fahrzeug, was der TE leicht hätte feststellen können, wenn er die Prüfzeugnisse eingesehen hätte.

Zitat:

@nogel schrieb am 21. Juni 2024 um 22:37:16 Uhr:

Bei ET 13 brauche ich auch nicht in ein Gutachten zu schauen

Ja, ich kann mir nicht vorstelle, dass das ohne mindestens Bördeln passt.

Themenstarteram 22. Juni 2024 um 10:33

Gutachten hatte er mir keins mitgegeben. Habe ich mir selber besorgen müssen. Ich habe im Nachhinein erst sein 2. Inserat bemerkt wo er die gleichen Felgen suchte aber mit einer anderen et damit er sie fahren darf. Dort beschreibt er auch das seine Felgen vorne zu weit rausstehen. Zudem sicherte es er mir im Chat zu. Also hat er mich hier eiskalt belogen. Ich bin halt leider ein Laie und mir war das nicht bewusst.

@romaja

Gut, dann hast Du jetzt leider unter Schmerzen gelernt.

Das Gutachten sagt Dir ja eindeutig, für welche Fahrzeuge die Felgen geeignet sind und für diese kannst Du sie jetzt verkaufen.

Wenn er dir das so zugesichert hat und es nicht stimmt kannst du dir Felgen zurück geben und das Geld zurück verlangen.

 

Wenn der sich aber quer stellt, was zu vermuten ist musst du ihn verklagen. Vielleicht bringt ihn auch schon ein Scheiben von einem Anwalt zur Einsicht aber das weiß man halt nicht. Und so ein Anwaltsschreiben kostet dich ja auch schon mal Geld.

 

Meistens ist bedeutet das alles mehr arbeit und ärger als das ganze Wert ist aber darauf bauen solche Verkäufer halt.

Wenn es sich um ein ABE-Gutachten handelt, sind die Räder eintragungsfrei.

Allerdings wegen der Auflagen nicht abnahmefrei.

Eintragung -> Zulassungsstelle

Abnahme -> TÜV, Dekra, ...

Also wenn der Verkäufer explizit behauptet hat, diese Felgen wären eintragungsfrei und ohne weitere Umstände auf einem E46 zu fahren, so handelt sich das in meinen Augen um eine zugesicherte Eigenschaft, die das Produkt nun nicht erfüllt. Aus diesem Grund kann der Kaufvertrag angefochten werden oder anders ausgedrückt, der Verkäufer ist eigentlich dazu verpflichtet, das Geld zurückzugeben und erhält seine Ware zurück.

Man stelle sich vor, ich gehe in einen Fachbetrieb für Reifen und Felgen und bekomme dort die falschen verkauft (warum auch immer). Da will ich doch auch mein Geld zurück oder andere Ware, die zu meinem Auto passt und der Händler kann mir nicht achselzuckend erzählen, ich hätte mich da eben selbst mal im Gutachten schlau machen müssen und deswegen nimmt er die Felen nicht zurück. Das hat nichts mit Gummihoekers 'Beschaffenheitsgarantie' zu tun.

Der Knackpunkt kommt mit der Praxis. Vermutlich steht über diese zugesicherte Eigenschaft nichts im Kaufvertrag (so es überhaupt einen schriftliche KV gibt). Der Käufer schwört Stein und Bein, die Eigenschaft wurde vor dem Kauf zugesichert... der Verkäufer streitet das ab und kann sich bem besten Willen nicht mehr daran erinnern. So steht Aussage gegen Aussage und keiner Kann den Beweis führen, wie es wirklich war.

Ich würde den Verkäufer kontaktieren und auf mein Recht auf Rückgabe pochen... ggfs auch mit Anwalt und rechtlichen Schritten drohen und hoffen, dass sich der Verkäufer einschüchtern lässt. Bleibt er hartleibig, wirst du das ganze wohl als Lehrgeld verbuchen müssen und kannst nur versuchen, die Felgen (unter den richtigen Angaben) mit möglichst wenig Verlust zu verkaufen. Tatsächlich einen ANwalt oder gar ein Gericht zu bemühen, wird sich nicht lohnen, da Aufwand und Erfolgsaussichten in keinem Verhältnis stehen.

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 22. Juni 2024 um 13:36:20 Uhr:

Wenn es sich um ein ABE-Gutachten handelt, sind die Räder eintragungsfrei.

Allerdings wegen der Auflagen nicht abnahmefrei.

Eintragung -> Zulassungsstelle

Abnahme -> TÜV, Dekra, ...

ET 13 auf einem E 46… never. ;-)

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