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Probleme bei der Anmeldung Auto ohne Tüv Bericht!!!! Hilfe!!!!

Themenstarteram 12. November 2013 um 23:24

Hallo bin neu hier habe folgendes Problem und zwar habe ich mir ein Auto gekauft und der Verkäufer hat mir nur den Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein mitgegeben. Heute war ich bei der Zulassungsstelle und die wollen den Tüv Bericht sehen, sonst kann ich den Wagen nicht anmelden. Was mache ich jetzt der Verkäufer weiss leider nicht wo der Tüv gemacht wurde! Vielen Dank für eure Hilfe!

Beste Antwort im Thema

Dann bleibt dir wohl der Gang zur HU nicht erspart!

Aber das weißt du ja schon seit 3 Seiten.

Außerdem, hast ja dann auch wieder 2 Jahre Ruhe.

Gruß,

der_Nordmann

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Wenn beim Fahrzeug die HU fällig wäre und du keinen Nachweis darüber hast dass diese erfolgt ist und bestanden wurde, musst du eben eine HU durchführen lassen.

Themenstarteram 13. November 2013 um 9:43

Der hat ja noch über ein Jahr Tüv es ist halt nur die Bescheinigung verloren gegangen.

Das heißt ich muss mit dem Auto wieder zum Tüv?! Sonst kriege ich den nicht angemeldet!

Als ich kürzlich mein Auto angemeldet habe, brauchten sie den TÜV-Bericht nicht, weil das fällige Datum der nächsten HU im Fahrzeugschein bzw. in diesem Fall gleichtzeitig Abmeldebescheinigung steht. NUr, wenn der TÜV bereits abgelaufen ist, brauchst du eine Bescheinigung.

Früher wars (zumindest in Bayern) immer so, dass eine überfällige HU bei der Zulassung kein Problem war, eine überfällige AU jedoch die Anmeldung verhindert hat.

Möglich, dass dies seit der Zusammenlegung der beiden Prüfungen nun generell zur Nichtanmeldung führt.

Hast Du denn gar keine Chance, an den TÜV - Bericht zu kommen?

Hi,

wo hat der Vorbesitzer denn den Tüv gemacht? Mit der Fahrgestellnummer kann das Unternehmen (Dekra,Tüv,GTÜ) die HU bescheinigung nochmals ausdrucken. Kostet zwar meistens etwas aber nur ein paar €.

Ohne HU Bescheinigung ist normalerweise wirklich keine Zulassung möglich,manchmal wenn sie nett sind hat auch schon das alte Kennzeichen mit gülter Tüv Plakette gereicht.

Gruß Tobias

Themenstarteram 13. November 2013 um 14:21

Das Problem ist es gibt keine alten Kennzeichen wo der Siegel drauf ist. Und im Fahrzeugschein ist auch kein Siegel drin es ist reingedruckt von der vorherigen Zulassungsstelle. Da habe ich auch schon angerufen und die wissen auch nicht wo der Wagen geprüft wurde. Weiss nicht weiter !?!

im Fahrzeugschein steht doch die Fälligkeit der nächsten HU - das sollte ausreichen. Wenn dem Sachbearbeiter am Schalter das nicht ausreicht, lass dir mal den Leiter des Straßenverkehrsamts geben.

Zitat:

Original geschrieben von Master_Siggi

im Fahrzeugschein steht doch die Fälligkeit der nächsten HU - das sollte ausreichen. Wenn dem Sachbearbeiter am Schalter das nicht ausreicht, lass dir mal den Leiter des Straßenverkehrsamts geben.

Nein, dass reicht nicht aus.

Der TÜV Bericht muß bei einer VK auf verlangen vorgezeigt werden.

 

Themenstarteram 13. November 2013 um 19:03

Also hab da grade eine Seite gefunden die nennt sich hu-bericht.de es scheint das die sich da mit sowas auskennen. Versuche da morgen mal mein Glück! Sonst muss ich halt nochmal zum TÜV!

Trotzdem vielen Dank an alle für die Tipps!

Wenn es keinen TÜV-Bericht gibt und auch der Schein nicht abgestempelt ist, dann ist das schon sehr merkwürdig. Wie sicher kannst denn sein, dass wirklich eine HU/AU gemacht worden ist?

Ich würde die Zulassungsstelle mal mit § 29 StVZO und insbesondere mit dem hier konfrontieren:

Zitat:

(10) (...) Die Sätze 2 und 3 gelten nicht für den Hauptuntersuchungsbericht bei der Fahrzeugzulassung, wenn die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist.

Wenn ich es richtig verstanden habe, ist im Fahrzeugschein ja noch eine gültige HU bescheinigt.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Zitat:

Original geschrieben von Master_Siggi

im Fahrzeugschein steht doch die Fälligkeit der nächsten HU - das sollte ausreichen. Wenn dem Sachbearbeiter am Schalter das nicht ausreicht, lass dir mal den Leiter des Straßenverkehrsamts geben.

Nein, dass reicht nicht aus.

Der TÜV Bericht muß bei einer VK auf verlangen vorgezeigt werden.

Hier geht es aber lediglich um die Zulassung, nicht um eine Verkehrskontrolle... ;)

Und auch bei einer Verkehrskontrolle muss der Bericht nicht vorgelegt werden...

am 14. November 2013 um 6:02

Danke für die Aufklärung!

Ich fragte mich schon, was der Bericht mit Vollkasko zu tun hat :confused:

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